Betreff
Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine zum 01.01.2023 - Aktualisierung 2023
Vorlage
WP 20-25 SV 51/185/3
Aktenzeichen
III/SEi
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nehmen die Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine zum 01.01.2023 zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Hilden den Beschluss mit Wirkung ab 01.01.2023.

 


 

Ergänzung Stand 29.11.2022

 

Am 28.11.2022 ging beim Bürgermeister der als Anlage beigefügte „Einwand zum Haushaltsentwurf 2023“ ein. Der Einwand wird mit dieser Ergänzungsvorlage dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und dem Rat der Stadt Hilden zur Kenntnis gegeben.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt seit dem 26.09.2022 während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat öffentlich aus. Gegen den Entwurf konnten Einwohnerinnen und Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung bei dem Bürgermeister der Stadt Hilden Einwendungen erheben.

 

Über fristgerecht erfolgte Einwendungen von Einwohnerinnen und Einwohner oder Abgabepflichtige wäre vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beschließen.

Eine Befassung mit den vorgebrachten Argumenten sollte im Rahmen einer Stellungnahme der Verwaltung dennoch erfolgen, denn der Rat könnte auch über nicht fristgerecht eingereichte Einwendungen entscheiden, zumal hier auf das besondere Mitwirkungsrecht nach § 71 Abs. 3 S. SGB VIII in Belangen der Jugendhilfe hingewiesen wird.

 

Im Kommentar zur Gemeindeordnung zu § 80 GO NRW (Held, Winkel, Wansleben) wird in Bezug auf die Beteiligung an der Haushaltsplanberatung Folgendes ausgeführt:

 

„Angesicht der Ausschließlichkeitsregelung des § 59 Abs. 2 GO ist eine Vorberatung in Fachausschüssen vom Gesetzgeber (gemeint ist, über die Beratung im Finanzausschusses hinaus) nicht vorgesehen. Selbst wenn man dies anders sehen wollte, besteht jedenfalls keine Pflicht, weitere Ausschüsse mit der Bratung der Haushaltssatzung zu befassen.

Etwas Anderes gilt im Ergebnis für den nach Bundesrecht geregelten Kinder- und Jugendhilfeausschuss. Zwar kann dies noch nicht aus § 71 Abs. 3 Satz 1 geschlossen werden, denn danach wird ihm lediglich „Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel konzediert. Von einer der Bereitstellung vorausgehenden Beratung über die bereitzustellenden Mittel ist dabei nicht die Rede. …. Allerdings ergibt sich ein Beteiligungsrecht aus der Bestimmung des folgenden Satzes (§ 71 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII). Danach soll der Jugendhilfeausschuss vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe gehört werden und hat das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen.“

 

Die Vorberatung der Angelegenheiten der Jugendhilfe hat nach Auslegung des Haushaltsplanentwurfes am 16.11.2022 stattgefunden.

 

Der Rat der Stadt Hilden hat bereits vor der Beratung über die Zuschussrichtlinien für Sportvereine über eine Entlastung von Familien im Kontext der aktuellen besonderen Herausforderungen beraten. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung ist zu verneinen, vielmehr handelt es sich um unabhängige Beratungen zu unterschiedlichen kommunalen Aufgabenfeldern, auch wenn sich diese teilweise auf eine Schnittmenge von Bürgerinnen und Bürgern auswirken.

 

Die Sportvereine bieten neben dem Aufgabenfeld der Jugendhilfe einen wichtigen Beitrag für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Die Erbringung von Sportangeboten bringt auch in der Differenzierung nach Altersklassen heterogene Herausforderungen mit sich. Die Teilnahme an Sportangeboten hat sich über die Corona-Pandemie deutlich verschoben und verändert. Über heruntergefahrene Sozialkontakte wurde auch weniger Gruppen-Sport und damit Vereinssport betrieben. Das trifft gerade auch für höhere Altersklassen zu. Die Stadt Hilden zielt mit den Zuschüssen an Sportvereine auf alle Altersklassen ab. Die Bemessung der Zuschüsse u.a. an dem Alter der Mitglieder ist auf die Kostenintensität des Sportangebotes und der Teilnahme an Wettkämpfen in dieser Altersklasse zurückzuführen. Natürlich sind gerade Sportvereine mit Ihren Angeboten allgemein im Bereich der Jugendhilfe aktiv, die angesprochenen Richtlinien im Speziellen setzen aber die Mitgliedschaft im Stadtsportverband Hilden voraus, der keine Sportjugend hat. Entsprechend entfällt der Sachgrund einer Beratung im Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden, zumal notwendige Haushaltsmittel sachgerecht im Produkt der Sportförderung und nicht der Jugendhilfe verortet sind.

 

Es ergeben sich aus Sicht der Verwaltung keine Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Mitwirkung des Jugendhilfeausschusses in Angelegenheiten der Jugendhilfe.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

Grund der /2-Vorlage:

 

Nach Beratung im Schul- und Sportausschuss am 21.11.2022 haben sich Änderungen in den Richtlinien und bei den finanziellen Auswirkungen ergeben, die in der Synopse farblich (grün) dargestellt sind.

 

 

gez.

Sönke Eichner

1. Beigeordnete

 

 

Grund der /1-Vorlage:

 

Der Schul- und Sportausschuss ist in seiner Sitzung vom 10.11.2022 über eine Sondersitzung des Ausschusses am 21.11.2022 informiert und aufgefordert worden, Fragen zu stellen. Die aus dem Gremium heraus gestellten Fragen sind in der Anlage beigefügt, Fragen bis zum 15.11.2022 werden separat beantwortet.

 

gez.

Sönke Eichner

1. Beigeordnete

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die derzeit gültigen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine wurden in den Jahren 2020/2021 inhaltlich überarbeitet und sind seit dem 01.01.2021 gültig. Der Ausschuss für Schule und Sport legte im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses und auf der Grundlage der Zuständigkeitsordnung des Rates die Verwendung der entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 104.000 € fest. Aufgrund der Veränderung der Haushaltslage der Stadt Hilden wurde das Budget bis zum Jahr 2020 auf 100.000 € reduziert.

 

Die Verwaltung regt nun erneut eine Änderung der Richtlinien an, um den Sportvereinen in Hilden, die im Stadtsportverband Hilden zusammengeschlossen sind, in Ihrem ehrenamtlichen Sozialengagement für die Stadt und deren Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen.

 

Neben den durchaus heftigen Folgen der Corona-Krise wird auch die unaufhaltsame Energiekrise bei den Sportvereinen und den Mitgliedern für eine erhebliche Kostenexplosion sorgen. Daher gilt es, die unverzichtbare Arbeit der Sportvereine zu sichern und finanzielle Anreize zu geben, sich auch in Krisenzeiten weiterhin zu engagieren.

 

Für die Verwaltung ist der Sport eine Daseinsvorsorge, die trotz überlappender Krisen und finanzieller Herausforderungen bedient werden muss. Vereinssport ist kein Luxusgut, sondern soziale Teilhabe! Über die Neugestaltung der Richtlinien soll entsprechend auch der gesellschaftliche Zusammenhalt gesichert werden.

 

Es sind mit einem Mehraufwand von ca. 80.000,-€ zu rechnen, die abhängig von der Antragsstellung der Sportvereine ist. Nach Beratung im Schul- und Sportausschuss wird der Mehrbetrag in die Änderungsliste der Verwaltung zur Beratung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen aufgenommen.

 

Als Anlage sind zur Gegenüberstellung die alten und die neuen Richtlinien beigefügt.

 

 

gez.

Sönke Eichner

1. Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

0800201 Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile EgHH

Bezeichnung

Betrag €

2023

080201

15

Transferaufwendungen

332.889

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile EgHH

Bezeichnung

Betrag €

2023

080201

15

Transferaufwendungen

412.889

 

 

 

 

442.889

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke