Betreff
Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine zum 01.01.2023 - Aktualisierung 2023
Vorlage
WP 20-25 SV 51/185/2
Aktenzeichen
III/SEi
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nehmen die Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine zum 01.01.2023 zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Hilden den Beschluss mit Wirkung ab 01.01.2023.

 


Grund der /2-Vorlage:

 

Nach Beratung im Schul- und Sportausschuss am 21.11.2022 haben sich Änderungen in den Richtlinien und bei den finanziellen Auswirkungen ergeben, die in der Synopse farblich (grün) dargestellt sind.

 

 

gez.

Sönke Eichner

1. Beigeordnete

 

 

Grund der /1-Vorlage:

 

Der Schul- und Sportausschuss ist in seiner Sitzung vom 10.11.2022 über eine Sondersitzung des Ausschusses am 21.11.2022 informiert und aufgefordert worden, Fragen zu stellen. Die aus dem Gremium heraus gestellten Fragen sind in der Anlage beigefügt, Fragen bis zum 15.11.2022 werden separat beantwortet.

 

gez.

Sönke Eichner

1. Beigeordnete

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die derzeit gültigen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine wurden in den Jahren 2020/2021 inhaltlich überarbeitet und sind seit dem 01.01.2021 gültig. Der Ausschuss für Schule und Sport legte im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses und auf der Grundlage der Zuständigkeitsordnung des Rates die Verwendung der entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 104.000 € fest. Aufgrund der Veränderung der Haushaltslage der Stadt Hilden wurde das Budget bis zum Jahr 2020 auf 100.000 € reduziert.

 

Die Verwaltung regt nun erneut eine Änderung der Richtlinien an, um den Sportvereinen in Hilden, die im Stadtsportverband Hilden zusammengeschlossen sind, in Ihrem ehrenamtlichen Sozialengagement für die Stadt und deren Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen.

 

Neben den durchaus heftigen Folgen der Corona-Krise wird auch die unaufhaltsame Energiekrise bei den Sportvereinen und den Mitgliedern für eine erhebliche Kostenexplosion sorgen. Daher gilt es, die unverzichtbare Arbeit der Sportvereine zu sichern und finanzielle Anreize zu geben, sich auch in Krisenzeiten weiterhin zu engagieren.

 

Für die Verwaltung ist der Sport eine Daseinsvorsorge, die trotz überlappender Krisen und finanzieller Herausforderungen bedient werden muss. Vereinssport ist kein Luxusgut, sondern soziale Teilhabe! Über die Neugestaltung der Richtlinien soll entsprechend auch der gesellschaftliche Zusammenhalt gesichert werden.

 

Es sind mit einem Mehraufwand von ca. 80.000,-€ zu rechnen, die abhängig von der Antragsstellung der Sportvereine ist. Nach Beratung im Schul- und Sportausschuss wird der Mehrbetrag in die Änderungsliste der Verwaltung zur Beratung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen aufgenommen.

 

Als Anlage sind zur Gegenüberstellung die alten und die neuen Richtlinien beigefügt.

 

 

gez.

Sönke Eichner

1. Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

0800201 Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile EgHH

Bezeichnung

Betrag €

2023

080201

15

Transferaufwendungen

332.889

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile EgHH

Bezeichnung

Betrag €

2023

080201

15

Transferaufwendungen

412.889

 

 

 

 

442.889

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke