Erläuterungen zum
Antrag:
Der Rat der Stadt Hilden hat im Dezember 2021 mit der
Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 12/007
die Stellenveränderungen für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.
Diese beinhaltete zwei neue
Vollzeitstellen für das heutige Amt für Verwaltungsorganisation
in Höhe von 150.850,00 Euro. Der
Stellenbedarf wurde damit begründet, dass ein durch die
Organisationsuntersuchung festgestellter
Mehraufwand durch den vorhandenen Stellenkörper nicht bewältigt
werden kann. Auch wenn
aus der Niederschrift der Ratssitzung vom 14. Dezember 2021
nicht erkennbar ist, wie der Rat
nach den Änderungsanträgen die Stellenveränderung 2022
beschlossen hat, wurde die Vorlage
zur Einrichtung von neuen Stellen u.a. im Bereich Organisation
vermutlich mehrheitlich beschlossen.
Trotz des in der Sitzungsvorlage aufgeführten Mehraufwandes im
Amt für Verwaltungsorganisation
hat der Bürgermeister nach eigenem Ermessen entschieden, einen
Stellenanteil aus dem
Stellenkörper für seine persönliche Unterstützung zu nutzen.
Diese Stelle aus dem Amt für Verwaltungsorganisation
trägt inzwischen die Bezeichnung „Referentin des
Bürgermeisters“. Es ist
festzuhalten, das der Rat der Stadt Hilden einer solchen Stelle
nie zugestimmt hat und frühere
Versuche des Bürgermeisters, eine solche Stelle zu schaffen,
stets kritisch bewertet wurden.
Die Frage, wieso über dem Stellenkörper des Bürgermeisterbüros
hinaus eine Unterstützung benötigt
wird, ist bis heute unbeantwortet. Zu klären wäre auch, auf
welcher Kostenstelle die Stelle
bisher läuft, ist die Aufgabenzuteilung doch klar beim
Bürgermeisterbüro und nicht beim Amt für
Verwaltungsorganisation angesiedelt? Auch fraglich ist, welchen
tatsächlichen Zeitumfang die
Unterstützung des Bürgermeisters in Anspruch nimmt und welche
Aufgaben im Amt für Verwaltungsorganisation
dafür nicht wahrgenommen werden? Gibt es zudem eine
Stellenbeschreibung,
in der detailliert aufgelistet ist, welche Aufgaben und
Befugnisse die ReferentInnenstelle hat?
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist ein Stelleanteil, der im
Stellenplan nicht vorgesehen war, zum
nächstmöglichen Zeitpunkt wieder zu streichen. Die daraus
entstehende Einsparung kann dann
für einen Mehraufwand in den Bereichen Klima, Kulturpädagogik und Betreuung genutzt werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Im Rahmen der Organisationshoheit des Bürgermeisters und unter der Beratung von pwc wurden die Aufgaben im Bereich Verwaltungsorganisation bereits im Sommer 2021 gebündelt. Seit jeher waren im Bereich Organisation in den Stellenbeschreibungen Aufgaben zur Steuerungsunterstützung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin enthalten.
Um hier effizienter arbeiten zu können und eine größtmögliche Aufgabenredundanz zu verhindern, wurden diese auf einer Sachbearbeitungsstelle gebündelt. Zugleich wurden an dieser Stelle höherwertige Tätigkeiten aus dem Bereich Organisation angesiedelt, um darüberhinausgehende Synergieeffekte zu erzielen.
Dadurch konnte die Aufgabenwahrnehmung gegenüber dem Bürgermeister verbessert und gleichzeitig eine Aufgabenentlastung für die Führungskraft im Bereich Organisation erreicht werden.
Die Veränderung der Bezeichnung und die Umwandlung aufgrund der neuen Besetzung in eine Beschäftigtenstelle wurde dem Rat mit dem Stellenplan 2022 zur Kenntnis vorgelegt. Die Umwandlung hatte keine Mehrkosten zur Folge, vielmehr zog sie eine Personalkostenverminderung von rund 15.000 € nach sich. Die vorhandene A12-Stelle wurde, nachdem die Stelle und deren neuen Aufgaben auf Basis der entsprechenden Stellenbeschreibung durch die Bewertungskommission bewertet wurde, mit E11 ausgewiesen.
Die Aufgaben zur Steuerungsunterstützung für den Bürgermeister machen 50% der Stelle 12.00010 aus. Die übrigen 50% werden durch Tätigkeiten im Amt für Verwaltungsorganisation ausgefüllt.
Auch in der Betrachtung des Amtes für
Verwaltungsorganisation (ehemals Team Organisationsangelegenheiten)
durch pwc wird die Steuerungsunterstützung für den Bürgermeister explizit mit
aufgeführt und betrachtet.
(Siehe auch Anlage
zum Abschlussbericht von pwc zur Organisationsuntersuchung der Kernverwaltung
„Bemessungsdatei_211206_TeamOrga“)
Auch hier und somit
auch im Vorgriff auf die Einrichtung von weiteren Stellen im Bereich
Organisation wurde bereits offen dargelegt, dass die Steuerungsunterstützung
einen Bestandteil der Aufgaben der Verwaltungsorganisation ausmacht und dort
auch schon gebündelt wird.
Die neuen Stellen im
Bereich Verwaltungsorganisation wurden eingerichtet, um zusätzliche Aufgaben
bzw. Aufgaben, die bislang nie erfüllt werden konnten, wahrzunehmen. Hierzu
gehört u.a. die Aufnahme von Prozessen, die Aktualisierung von
Stellenbeschreibungen, die Begleitung von Digitalisierungsprozessen und
Ähnliches. Ziel sollte und soll es sein, die Prozesse übergreifender darstellen
zu können, um zum Beispiel auch Potenziale für Stellenminderungen
herausarbeiten zu können (vgl. WP 20-25 SV 12/012/1).
Die Stelle 12.0010
wird seit der Aufgabenbündelung zu je 50 % in den jeweiligen Produkten 010201
und 011004 geführt und abgerechnet.
Dies entspricht auch
der tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung, da neben den Tätigkeiten zur
Steuerungsunterstützung auch eine Aufgabenwahrnehmung im Bereich
Verwaltungsorganisation gegeben ist. Über das Jahr gesehen verteilen sich die
Aufgaben gleichmäßig innerhalb der beiden Bereiche.
Zu den Aufgaben der
Steuerungsunterstützung gehören unter anderem die Bearbeitung von
unaufschiebbaren Projekten (z.B. Hochwasser, Ukraine- und Energiekrise), die
Bearbeitung von Anträgen aus den Fraktionen mit den Fachämtern (z.B. weitere
Eingangsklasse Astrid-Lindgren-Schule), die Bearbeitung von verwaltungsinternen
Gegebenheiten (z.B. Absprachen zu verschiedenen Anfragen und Problemen aus der
Bürgerschaft) und Ähnliches.
Zu den Aufgaben im
Bereich Verwaltungsorganisation gehören unter anderem die Erstellung und
Bearbeitung des Stellenplans (inkl. Sitzungsvorlage, Bearbeitung von Anträgen,
Absprachen mit dem VV), Organisationsuntersuchungen innerhalb der Verwaltung
(z.B. Neustrukturierung Dezernat III, Begleitung der pwc-Untersuchung), die Durchführung
von Beteiligungsmaßnahmen mit dem Personalrat,
Stellenbeschreibungen/Stellenbewertungen und die Beratung von Fachämtern.
Hier ist deutlich
erkennbar, dass es zwischen den Aufgaben viele Synergieeffekte gibt, die auf
der Person sinnvoll und zielgerichtet gebündelt werden können.
Durch die nahe
Anbindung der Stelle an den Bürgermeister konnte zudem eine Überlastung im Team
Bürgermeisterbüro abgewandt werden. Der Aufgabenzuwachs durch den deutlich
vergrößerten Rat in der Legislaturperiode 20-25 sowie die Eingliederung
verschiedener Aufgaben und z.T. auch ganzer Sachgebiete (Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit) in das Bürgermeisterbüro führte zu einem erhöhten
Steuerungsbedarf innerhalb des Amtes. Das wiederum zog nach sich, dass die
Steuerungsunterstützung für den Bürgermeister, die dort fest verankert ist,
nicht mehr vollumfänglich wahrgenommen werden konnte.
Durch die Anbindung
der „Referentin“ an den Bürgermeister konnte hier verhindert werden, dass ein
Stellenaufwuchs nötig wurde.
Die
Bezeichnung „Referentin“ dient dabei zur Vereinfachung der Kommunikation
innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Eine Bezeichnung wie „Sachbearbeiterin
Organisation und Steuerungsunterstützung angesiedelt im Amt für
Verwaltungsorganisation mit Aufgaben zur Unterstützung des Bürgermeisters“ wäre
dabei sicherlich korrekt, aber schwer zugänglich und verständlich. Die
Einrichtung und Besetzung derartiger Stellen ist im Übrigen in zahlreichen
Kommunen nicht nur in NRW durchaus üblich - und zwar auch dann, wenn Bürgermeisterinnen
oder Bürgermeister auf ausreichende politische Erfahrung und Einblicke in
kommunale Entscheidungsprozesse zurückgreifen können.
Zukünftig soll, wie in den Stellenveränderungen zum Stellenplan 2023 dargestellt, die Aufgabe der Steuerungsunterstützung 0,5 VZÄ in das Team Bürgermeisterbüro verlagert werden. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. So würde aufgrund der Verlagerung des Amtes für Verwaltungsorganisation in Dezernat II die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber zwei Dezernaten zugeordnet werden. Zudem können durch die engere Anbindung an das Bürgermeisterbüro weitere Synergien genutzt werden. Die zentralen und wichtigen Aufgaben der Steuerungsunterstützung werden durch erfahrene Mitarbeitende im Bürgermeisterbüro wahrgenommen. Andere Tätigkeiten werden zeitgleich, um eine Überlastung der Mitarbeitenden auszuschließen, auf die umgewandelte Stelle im Bürgermeisterbüro verlagert. Dadurch ergibt sich ein weiterer Einspareffekt bezogen auf die Personalkosten.
Die andere halbe Stelle bleibt notwendigerweise - auch auf Basis der pwc- Berechnungen - im Amt für Verwaltungsorganisation erhalten. Sie wird aber zukünftig wie die anderen Sachbearbeitungsstellen im Bereich Amt für Verwaltungsorganisation bewertet (EG10). Dadurch ergibt sich eine Verschiebung der höherwertigen Tätigkeiten zunächst auf alle Mitarbeitenden im Amt für Verwaltungsorganisation.
Die Verwaltung spricht sich deutlich gegen die Einsparung der Stellenanteile aus, da die Bearbeitung und Erledigung zentraler Verwaltungsaufgaben gefährdet würde. Dies ginge zu Lasten der Gesamtverwaltung, der Bürgerinnen und Bürger und der Fraktionen.
Klimarelevanz: