Erläuterungen zum
Antrag:
Ein kommunales Programm zum Hochwasserschutz der Hildener Bevölkerung liegt im öffentlichen Interesse. Angesichts der Dramatik der Entwicklung, wie zuletzt beim Hochwasser im Sommer 2021 erlebt, hält die BA einen konkreten Handlungsauftrag verbunden mit einer Zielmarke zur Reduzierung der Hochwassergefährdung im ganzen Stadtgebiet unter Berücksichtigung hydraulischer und ökologischer Erfordernisse für unverzichtbar. Orientierung bietet das „Erweiterte Maßnahmenkonzept Starkregen“ und die ebenda bereits nach Prioritäten klassifizierten Maßnahmenvorschläge. Von den dort zur Umsetzung empfohlenen 65 Maßnahmen sind alleine 16 der Priorisierung 1 (hoch) zugeordnet.
Die Stadt Hilden legt ein Hochwasserschutz-Programm auf, mit dem Ziel, bis zum Jahr 2035 80 Prozent der in der Starkregenkarte festgestellten Überflutungs-Risiken im öffentlichen Siedlungsbereich der Stadt durch auf klimatische Veränderungen zurückzuführende Starkregenereignisse abzubauen. Zum Anschub des Programms und zur Finanzierung erster Planungskosten sind finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 Euro in den Haushalt einzustellen.
Hinweise zum
Verfahren zur Beratung des Antrages in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-
und Klimaschutz am 24.11.2022:
Der beigefügte
Antrag der Fraktion Bürgeraktion ist am 11.11.2022 bei der Stadtverwaltung und
somit 14 Tage vor der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am
24.11.2022 eingegangen.
Gemäß § 1 Abs. 1
Satz 3 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse
sind Vorschläge zur Tagesordnung (= Anträge), die der Bürgermeisterin/dem
Bürgermeister bis 14 Tage vor der Sitzung von einer Fraktion unterbreitet
werden, in der Tagesordnung aufzunehmen. Bei dieser verkürzten Frist sind
diesen Tagesordnungspunkten außer dem jeweiligen Antrag keine
Beratungsunterlagen, d.h. keine Stellungnahme der Verwaltung oder sonstige
Erläuterungen, beizufügen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
./.
Klimarelevanz:
./.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen |
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