Beschlussvorschlag:
Ausschuss für
Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz beschließt die Modernisierung bzw. den Austausch der
Fenster im Bürgerhaus, Mittelstr.40 gemäß der vorgelegten Planung.
Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen:
Der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt
und Klimaschutz gemäß § 5a Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13
KomHVO vorgelegten Unterlagen zur Modernisierung bzw. dem Austausch der Fenster
im Bürgerhaus, Mittelstr.40 (IO26250062) mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe
550.000 €.
Erläuterungen
und Begründungen:
Für den Anstrich der Fenster an zwei Fassaden des Bürgerhauses waren im Budget der Gebäudeunterhaltung im Haushalt 2020f 45.000€ verwaltungsintern reserviert worden. 2021 wurde ein Planer mit der Ausschreibung und Begleitung der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Bei der Grundlagenermittlung wurde durch den Ingenieur teilweise erheblichen Mängel an den Fenstern (siehe Anlagen) aller Fassaden vorgefunden.
Auf Grund der bei den Ausschreibungen 2021 erzielten Submissionsergebnisse wurde aufgrund des fehlenden Budgets und fehlender Angebote für Teilgewerke die Ausschreibung aufgehoben.
Mit den Erfahrungen aus den gelaufenen Submissionen (Gerüst-, Klempner- und Maler-/Tischlerarbeiten) wurde entschieden, dass es die wirtschaftlichere und den Betrieb des Bürgerhauses am geringsten einschränkende Lösung ist, die Holzfenster inkl. der Bleifensterbänke des denkmalgeschützten Bürgerhauses austauschen zu lassen.
Beschreibung der Maßnahme
Die Gesamtmaßnahme umfasst die Gerüst-, Klempner- und Maler-/Tischlerarbeiten an allen vier Fassaden des Bürgerhauses. Die maroden Holzfenster sollen durch neue Holzfenster ausgetauscht werden, die den Anforderungen der EnEv entsprechend auch energetisch dem Stand der Technik entsprechen.
Die denkmalgeschützten Fenstertüren im Alten Ratssaal (Kastenfenster mit Buntgläsern) und die Buntglasfenster im Bürgersaal im Dachgeschoss (Buntglas und /oder mit Bleiverglasungen) werden fachmännisch restauriert.
Die bestehenden Bleifensterbänke werden im Rahmen der Klempnerarbeiten ausgetauscht und durch neuen Abdeckungen aus Titanzink ersetzt.
Die Maßnahmen wurden im Vorfeld mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und befürwortet.
Die Arbeiten sollen in drei bis vier Bauabschnitten durchgeführt werden, um die Einschränkungen des laufenden Betriebs des Bürgerhauses sowie die Standzeit der Gerüste an den jeweiligen Fassaden so kurz wie möglich zu halten.
Die Gesamtkosten für den Fensteraustausch bzw. -modernisierung beläuft sich auf 550.000 € brutto:
Planung (inkl. vorbereit. Maßnahmen + Machbarkeitsstudie) 20.000 €
Baukosten 530.000 €
Gesamt 550.000 €
Die Maßnahme soll in 2023 durchgeführt werden.
Die Fenster werden entsprechend der Feststellung des Amtes für Finanzservice vom 15.11.2022 als Einzelkomponente in Ansatz gebracht, wodurch sich der Restbuchwert des Gebäudes um den anteiligen Restbuchwert der bestehenden Fenster in Höhe von 189.815,80 € reduziert und damit einen neuen Wert in Höhe von 1.489.077,28 € ausweist. Der genannte Restbuchwert der bestehenden Fenster in Höhe von 189.815,80 € wird gegen Rücklagen ausgebucht.
Bei einer Restnutzungsdauer von 46 Jahren verringert sich dadurch die Abschreibung für das Rest-Gebäude pro Jahr um 4.118,97 € auf 32.312,71 €.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 Investition |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO26250062 |
Mittelstr. 40 Bürgerhaus Modernisierung/ Austausch Fenster |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im
Haushaltsplanentwurf 2022 im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
0113030010/ IO26250062 |
25 |
Ausz. für Baumaßnahmen |
550.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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