Ergebnisse der Wohnungsbedarfsabfrage
Beschluss über die Entwicklungsziele für das Plangebiet
Beschluss über die Durchführung eines Städtebaulichen Wettbewerbes
Beschluss über die Wettbewerbsbetreuung
Beschlussvorschlag:
(Beschlussvorschlag aus der Sitzungsvorlage vom 11.11.2009, 24.02.2010,
16.06.2010)
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt hiermit
1.
die Ergebnisse der Wohnungsbedarfsabfrage zur
Kenntnis zu nehmen.
2.
folgende Entwicklungsziele für das Plangebiet
‚Albert-Schweitzer-Schule’:
Im Plangebiet soll ein Wohngebiet für eine
sozial gemischte Bewohnerschaft aus allen Generationen entstehen. Es soll
folgende Eigenschaften aufweisen:
─
Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl GRZ 0,4
/ Geschossflächenzahl GFZ 1,2, mindestens 2 und höchstens 3 Vollgeschosse
─
Schaffung von ca. 70 – 90 Wohneinheiten, jeweils
mit Balkon oder Garten
─
Mischung der Wohnungsformen und Wohnungsgrößen in
Form von Einfamilienhäusern als Doppel- und Reihenhäuser (etwa 50% der neuen
Wohneinheiten) und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (etwa 50%)
─
Angebot verschiedener Eigentumsformen
─
Mindestens 25% Anteil an öffentlich gefördertem
Wohnungsbau (Mindestanzahl 20 Wohnungen)
─
Barrierefreie und barrierearme Bauweise
─
Klimafreundliches Bauen: Gebäude mindestens mit
Niedrigenergiestandard „Energieeffizienzhaus 55“, sowie weitere Maßnahmen zur
CO2-Reduzierung
─
Durchgrünung des Wohnquartiers mit Integration
einer mindestens 3500m² großen öffentlichen Grün- und Spielfläche unter
Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes
─
Verkehrsberuhigte straßentechnische Erschließung
3.
die Durchführung eines beschränkten Städtebaulichen
Realisierungswettbewerbes mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren für die
Entwicklung des Plangebiets ‚Albert-Schweitzer-Schule’ unter Zugrundelegung der
unter 2. beschlossenen Entwicklungsziele. Der Wettbewerb soll
a.
als beschränkter Städtebaulicher
Realisierungswettbewerb für maximal 15 / maximal 20 Architekturbüros (bzw.
Arbeitsgemeinschaften Architekten, Stadtplaner, Freiraumplaner) ausgeschrieben
werden.
oder
b.
als beschränkter Städtebaulicher
Investorenwettbewerb für maximal 15 / maximal 20 Arbeitsgemeinschaften
Architekten / Investoren ausgeschrieben werden.
4.
Bei einer Vorlage einer jeweils ausreichenden
Anzahl den Ausschreibungskriterien entsprechender Bewerbungen sollen
─
je 3 von 15 / je 4 von 20 junge Büros bzw.
Arbeitsgruppen (Alter bis 37 Jahre) beteiligt werden
und
─
mindestens je 3 von 15 / je 4 von 20 regional
ansässige Büros bzw. Arbeitsgruppen aus den Bereichen Kreis Mettmann,
Düsseldorf und Solingen) beteiligt werden.
5.
die Vergabe der Wettbewerbsbetreuung an ein qualifiziertes
Betreuungsbüro gemäß den Vergaberichtlinien.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Bereich der Albert-Schweitzer-Schule steht aufgrund der
in diesem Jahr erfolgten Schließung des Schulbetriebes für eine Folgenutzung
zur Verfügung.
Aufgrund von Anträgen verschiedener Ratsfraktionen soll für
einen neuen Städtebaulichen Entwurf zur Entwicklung eines neuen Wohnquartiers in
diesem Bereich ein Wettbewerb ausgeschrieben werden. In Vorbereitung des Wettbewerbes
wurde vom Sachgebiet Stadtplanung eine Umfrage bei lokalen Experten im Bereich
Wohnungsbau, -vermittlung und -bedarf durchgeführt, um Grundlagen
für die Ermittlung des Wohnungsbedarfs zu erhalten.
1.        Ergebnisse der Wohnungsbedarfsabfrage
Am 02.04.2009 wurden 28
Unternehmen, Gesellschaften und Institutionen als Experten im Bereich
Wohnungsbau angeschrieben. Sie wurden mit folgenden Fragen gebeten, ihre
Erfahrungen in die Ermittlung des Wohnungsbedarfes in Hilden einzubringen:
1.
Welche Wohnformen werden in Hilden besonders
nachgefragt?
2.
Welche Zielgruppen sollten zukünftig besonders
berücksichtigt werden?
3.
Wie groß ist der Bedarf an zusätzlichem öffentlich
gefördertem Wohnraum?
4.
In welchen Bereichen Hildens sollten neue
Wohnbauflächen ausgewiesen werden?
5.
Welche Aspekte sind Ihnen im Zusammenhang mit der
zukünftigen Wohnungsentwicklung in Hilden außerdem wichtig?
Die Anfrage wurde von 13
Institutionen beantwortet:
1.
bd immobilien, Hilden
2.
GrundbesitzPartner AG (angeschrieben:
Wohnen NRW GmbH), Haan
3.
Paramonti-Immobilien, Solingen
4. Demski
Immobiliengruppe, Hilden
5.
BF-BAU Blang GmbH, Hilden
6.
LEG, Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH,
Düsseldorf
7.
Waldner Wohnungsbau GmbH, Langenfeld (es wurden
keine Angaben gemacht)
8.
Bremer Wohnen + Bauen Bauträger- und
Bau-Betreuungsgesellschaft mbH, Haan
9.
Gemeinnütziger Bauverein Hilden eG, Hilden
10.
Wirtschaftsförderungs- und Liegenschaftsamt, Hilden
11.
DERR Wohnungsbau
Wohnbau-Ges. H. Derr mbH & Co. KG, Hilden
12.
PAESCHKE GmbH, Langenfeld
13.
WGH Wohnungsbaugesellschaft
Die Ergebnisse der Abfrage zum Wohnungsbau-Bedarf sind sehr vielfältig.
Im Folgenden werden die wesentlichen Tendenzen in Bezug auf die verschiedenen
Fragestellungen genannt. (Im Anhang werden die Antworten im Einzelnen
aufgeschlüsselt.)
1.
Welche Wohnformen werden in Hilden besonders
nachgefragt?
Zusammenfassend kann man feststellen, dass Wohneinheiten von 2 bis 5
Zimmern zwischen 40 und 150m² benötigt werden. Die Wohnungen sollten
grundsätzlich mindestens über einen Balkon verfügen sowie über eine ruhige Lage
und eine gute Infrastruktur.
Wohnungen für Familien sollten einen Garten oder großen Balkon haben.
Alle Wohnungen sollten barrierefrei (mindestens barrierearm) sein. Insbesondere
für Senioren wäre zentrumsnaher Wohnraum wünschenswert (auch barrierefreie
Eigentumswohnungen). Als besondere Wohnform werden in einem Fall Wohnungen mit
angrenzendem kleinem Appartement für das spätere Pflegepersonal genannt. In
einem Schreiben wird dafür plädiert, den Bau von Eigentumswohnungen stärker zu
ermöglichen, als von Reihen- und Doppelhäusern.
In Bezug auf den Einfamilienhausbau werden durchgängig Doppel- und
Reihenhäuser genannt (es ist nur in einem Fall die Rede von freistehenden
Einfamilienhäusern).
2.
Welche Zielgruppen sollten zukünftig besonders
berücksichtigt werden?
Ein- Zwei- und Mehrpersonenhaushalte, junge Menschen, Senioren und
Familien wurden als Zielgruppen genannt. Im Einzelfall wurden besondere
Zielgruppen und Haushaltsformen genannt: Alt und Jung unter einem Dach,
Menschen mit Behinderungen, Mehr-Generationen-Wohnen, Doppelverdienerhaushalte.
3.
Wie groß ist der Bedarf an zusätzlichem öffentlich
gefördertem Wohnraum?
Ein Bedarf an preiswerten Wohnungen wird von mehreren Institutionen
erkannt (wobei die Frage eines Bedarfs an öffentlicher Förderung nicht
einheitlich gesehen wird). Die Anzahl geht hierbei bis zu mehreren Hundert
öffentlich geförderter Wohnungen.
4.
In welchen Bereichen Hildens sollten neue
Wohnbauflächen ausgewiesen werden?
In einigen Antworten wurde der Hildener Süden genannt. Doch es wurde
auch der Hildener Norden wegen der Nähe zu Düsseldorf und der A 46 sowie
eingeschränkt der Bereich Kalstert genannt, ebenso allgemein ruhige Lagen,
Innenstadt und zentrumsnahe Lagen.
Immer wieder wird Wert gelegt auf eine gute Infrastruktur und eine gute
Verkehrsanbindung, insbesondere für Senioren. In den Randbereichen bzw. im
gesamten Stadtgebiet wird Bedarf an Einfamilien-Reihenhäusern und Doppelhäusern
gesehen.
5.
Welche Aspekte sind Ihnen im Zusammenhang mit der
zukünftigen Wohnungsentwicklung in Hilden außerdem wichtig?
In Bezug auf die Kosten für Mieten und Bautätigkeiten äußern sich einige
Verfasser. Die Grundstückskosten werden als hoch, die Hauserschließungskosten
ebenfalls als (zu) hoch eingeschätzt.
Aus den Ergebnissen der Wohnungsbau-Bedarfsabfrage lassen sich einige
Tendenzen für die von den Institutionen als erforderlich gesehene
Wohnbauentwicklung ableiten. Die genaueren Ergebnisse sind jedoch so
unterschiedlich wie der fachliche Hintergrund sowie die Motivation der jeweiligen
an der Umfrage beteiligten Institution. Eine deutliche Tendenz ist daher auch,
dass die befragten Makler meist den Bau von Wohneigentum fördern wollen, die Gesellschaften
etc. einen Bedarf im Bereich preiswerten (meist Miet-)Wohnraums sehen und
entsprechende Konzepte fördern möchten. Der Rückgang des öffentlich geförderten
Wohnungsbestandes in Hilden ist aber bekannt und der Bedarf in diesem Bereich
sicherlich unumstritten.
2.        Entwicklungsziele für
das Plangebiet
Bezüglich der weiteren Entwicklung des Plangebietes sind zwei Schreiben
von Hildener Bürgerinnen eingegangen, welche der Sitzungsvorlage beigefügt
sind:
Zum einen ist dies die Anregung, das Gebiet um die
Albert-Schweitzer-Schule nicht zu überplanen, da die Freifläche eine der
wenigen noch verbliebenen Freiflächen im Hildener Süden sei. Der Schulbau sei
als solider Bau einzustufen, der für die Wilhelm-Busch-Schule oder die
Astrid-Lindgren-Schule genutzt werden könne. Hierdurch würde die jeweilige
Schule auch besser und kostengünstiger – statt in jeweils zwei in einem
Schulgebäude – arbeiten können. Ebenso wird empfohlen, die Turnhalle am
Standort zu halten.
Eine weitere Anregung einer Anwohnerin besteht darin, im Zuge des
Bebauungsplanes für ihr Hintergrundstück, welches zur Grünfläche Am
Lindengarten hin gelegen ist, eine Baumöglichkeit zu eröffnen. Es handelt sich
um das Hintergelände von ‚Am Wiedenhof 9’. Das Grundstück könnte nur über eine
Erschließung durch die heutige Grünanlage erschlossen werden. Da für das Gebiet
die Absicht besteht, einen Städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen, ist die
Anregung bereits jetzt bedeutsam. Da im Wettbewerb Möglichkeiten zur
Entwicklung der Grünanlage mit aufgezeigt werden können, kann diese Anregung
hier ebenfalls untersucht werden. Es muss in diesem Zusammenhang festgestellt
werden, dass es aus städtebaulichen Gründen für den Erholungsanspruch der
Öffentlichkeit erforderlich ist, eine Grünanlage mindestens in bestehender
Größe vorzuhalten.
In Bezug auf Lage und Infrastruktur kann das Plangebiet als geeigneter
Standort für ein neues Wohngebiet angesehen werden. Es liegt relativ ruhig,
aber dennoch nahe dem Stadtzentrum, mit direkter Anbindung an zwei Buslinien
(741/781) und nur 400 bis 600m entfernt vom S-Bahnhof Hilden Süd mit dem
Busverknüpfungspunkt Lindenplatz. Es gibt drei Einkaufsmärkte in einer Entfernung
von 400 bis 600 Metern. Bäcker, Drogeriemarkt und Poststelle und einige weitere
Einrichtungen des täglichen Bedarfs gibt es in 200 bis 400m Entfernung an der
St.-Konrad-Allee und der Kölner Straße.
Aus der Wohnungsbedarfsabfrage ergeben sich folgende Entwicklungsziele:
1. Es werden Wohneinheiten von 2 bis 5 Zimmern
für junge Menschen, Senioren und Familien in Ein- Zwei- und
Mehrpersonenhaushalten benötigt, die mindestens 40m² und bis zu 150m²
Wohnfläche haben. Besondere Wohnprojekte können sein: Wohnungen für Menschen
mit Behinderungen und Mehr-Generationen-Wohnen.
2. Große Wohneinheiten von 3 bis 5 Zimmern
sollten mit einem Freiraum ausgestattet sein (Garten oder großer Balkon).
Einfamilienhäuser sollten als Doppel- und Reihenhäuser gebaut werden. Auf
Barrierearmes Bauen ist Wert zu legen. 2 bis 3 Zimmer-Wohnungen sollen grundsätzlich
barrierefrei sein und ebenfalls über einen Balkon verfügen.
Weitere Entwicklungsziele ergeben sich aus der Verantwortung der
Stadtentwicklung für den Klimaschutz und die sozialen Belange der
Stadtgesellschaft:
Da der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen in Hilden stark
gesunken ist und Hilden insgesamt wenig preiswerten Wohnraum vorweisen kann,
ist es erforderlich, öffentlich geförderten Wohnraum neu zu errichten. Dies
kann durch private Investoren oder Wohnungsgesellschaften erfolgen. Im
Plangebiet sollte ein signifikanter Anteil der neuen Wohneinheiten als
öffentlich geförderter Wohnraum erstellt werden. Seitens der Verwaltung wird daher
ein Anteil von 25% der neu geschaffenen Wohneinheiten empfohlen, dies
entspricht 18 bis 23 von insgesamt 70 bis 90 Wohneinheiten, es sollen mindestens
20 öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden, um eine wirtschaftliche
Realisation zu ermöglichen.
Die bestehende Grünanlage stellt eine wertvolle
Ressource für das städtische Klima und ein angenehmes Wohnumfeld dar. Sie wird als Erholungsfläche für die umliegenden Wohngebiete
weiterhin benötigt, auch ihr umfangreicher Baumbestand aus zum großen Teil großwüchsigen
Bäumen ist schützens- und erhaltenswert. Eine Erweiterung der Grünfläche um
einen multifunktionalen Freiraum sollte angestrebt werden, um ein
familienfreundliches Gebiet zu schaffen und auch die Versickerung der
Niederschlagswässer im Plangebiet zu gewährleisten. Eine Veränderung und teilweise
Verlagerung der Grünanlage ist denkbar, allerdings sollte grundsätzlich eine
öffentlich nutzbare Grünanlage erhalten und der Baumbestand möglichst
umfangreich erhalten werden.
Die Erschließung sollte zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm
und Gefahren durch den motorisierten Verkehr verkehrsberuhigt angelegt werden.
Das neue Wohngebiet sollte sich städtebaulich in die vorhandene Wohnbebauung
eingliedern.
Die Entwicklung von Vorschlägen zu Wohnprojekten (bspw. eines
Mehrgenerationen-Wohn-projektes oder von Baugemeinschaften) kann in die
Wettbewerbsaufgabe integriert werden.
Das Baugesetzbuch verpflichtet im §1 Absatz 5
und 6 die Gemeinden zu einer umfassenden nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen. Hierzu gehören
neben sozialen und wirtschaftlichen Belangen ebenso die umweltschützenden
Anforderungen wie die Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz,
beispielsweise Vermeidung von Emissionen und Nutzung erneuerbaren Energien und
die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Dieses
Ziel der Nachhaltigkeit betrifft u.a. die Stadtplanung, die Architektur,
Energie- und Bautechnik.
Um der
Verantwortung der Stadt für den Klimaschutz zu entsprechen, sollte der Ausstoß
des Treibhausgases CO2 durch verschiedene Maßnahmen im Plangebiet
reduziert werden. Eine Errichtung der Neubauten mindestens in
Niedrigenergiebauweise sollte selbstverständlich sein. Da der Begriff
Niedrigenergiehaus nicht geschützt ist, ist hier eine Festlegung auf
Energieverbrauchswerte erforderlich:
Der
Energiestandard eines Neubaus nach der am 01.10.2009 in Kraft getretenen
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ist der Standard Energieeffizienzhaus 100
mit einem zulässigen Verbrauch von 80 kWh/m²a (zum Vergleich: ein Altbau von 1979
verbraucht ca. 250 kWh/m²a).
Das
bundespolitische Ziel besteht darin, den Energiebedarf für Heizung und
Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30% zu senken, ab 2012 sollen die
energetischen Anforderungen nochmals um 30% erhöht werden. Eine zukunftsfähige
und derzeit als innovativ zu betrachtende Bauweise sollte also mehr leisten,
als den Standard KfW-100. Der Bau von Gebäuden mit diesen - im folgenden
beschriebenen - Energieeffizienzstandards wird noch durch die entsprechenden
Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gefördert, so dass ein Teil der
entstehenden Mehrkosten abgedeckt wird:
Ein
energietechnisch besserer Standard ist „Energieeffizienzhaus 70“ (früher
KfW-60) mit einem zulässigen Primärenergieverbrauch von 60 kWh/m²a. Er kann
durch dickere Dämmung und hochdämmende Fenster erreicht werden.
Dieser Standard
sollte im Bereich Albert-Schweitzer-Schule mindestens erreicht werden. Eine wesentliche
energetische und klimaschützende Verbesserung hierzu wären durch weitergehende
bautechnische Maßnahmen zu erreichen.
Der hohe
Standardwert „Energieeffizienzhaus 55“ (früher KfW 40) der aktuellen
Energie-Einspar-Verordnung (EnEV 2009) kann mit starker Dämmung, Luftdichtheit
und zentraler Lüftung mit Wärmetauscher sowie Heizung mit regenerativer Energie
erreicht werden, zum Wärmegewinn werden die Gebäude nach der Sonne
ausgerichtet. Dieser Standard entspricht noch nicht einem Passivhausstandard,
nähert sich diesem aber an (zulässiger Primärenergieverbrauch beim Passivhaus:
30 kWh/m²a, beim Effizienzhaus 55: 40 kWh/m²a). Für diesen energietechnischen
Standard gibt es inzwischen viele gelungene Beispiele, auch im
Mehrfamilienhausbereich, in der Regel mit einer sehr hohen Bewohnerzufriedenheit.
Im Bereich der
Albert-Schweitzer-Schule sollte aus diesen Gründen das Energieeffizienzhaus 55
als Standard vorgesehen werden.
Im Rahmen des
Städtebaulichen Wettbewerbs können außerdem realistische Vorschläge erarbeitet
werden, die beispielsweise aus folgenden Maßnahmen und Technologien bestehen
können:
─ Nutzung von
Solarwärme für das gesamte Gebiet,
─ Errichtung von
Passivhäusern,
─ Klimaschonende
Heiztechnik.
Derartige Aspekte
haben auch Auswirkungen auf den zugrundeliegenden städtebaulichen Entwurf. Da
das Wettbewerbsgebiet im Eigentum der Stadt liegt, hat sie hier die
Möglichkeit, ihre Klima schützenden Ziele sowohl in der Bauleitplanung als auch
in Form eines Städtebaulichen Vertrages mit den jeweiligen Bauherren konsequent
zu verfolgen.
3.        Art und Ablauf des Städtebaulichen
Wettbewerbs
Die durchführbaren Formen des
Städtebaulichen Wettbewerbes wurden mit Beratern der Architektenkammer
Nordrhein-Westfalen (AKNW) abgestimmt, um ein rechtssicheres und faires
Verfahren zu gewährleisten. Auch der genaue Ablauf des Wettbewerbes wird im
Laufe des Verfahrens in Abstimmung mit der Architektenkammer festgelegt. Der
Wettbewerb soll nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RAW 2004)
ausgerichtet werden, um folgende Bedingungen sicherzustellen:
─ Chancengleichheit
aller Teilnehmer/innen,
─ Beurteilung der
Arbeiten durch ein unabhängiges Preisgericht,
─ Anonymität der
Teilnehmer/innen,
─ angemessenes
Preis-/Leistungsverhältnis,
─ Verpflichtung zur
Beauftragung einer Preisträgerin/ eines Preisträgers,
─
Sicherung des Urheberrechts der Teilnehmer/innen.
Der Wettbewerb soll zu einem realisierungsfähigen Entwurf führen. Mit
der Auslobung des Wettbewerbes geht die Stadt die Verpflichtung ein,
Preisträger des Wettbewerbes mit weiteren Realisierungsschritten in Form
weiterer Planungsleistungen zu beauftragen.
Der Städtebauliche Wettbewerb kann sich an verschiedene
Teilnehmergruppen richten:
─
Wettbewerb für Investoren
─
Wettbewerb für Architekten (bzw. interdisziplinäre
Teams aus Architekten, Stadtplanern, Freiraumplanern, im folgenden
Architektenwettbewerb genannt)
Vor- und Nachteile
eines Städtebaulichen Investorenwettbewerbes
Beim Investorenwettbewerb treten Investoren in den Wettbewerb. Die
Investoren streben an, die bauliche Umsetzung des Projektes selbst zu
verwirklichen, und entwickeln eine ihren Möglichkeiten entsprechende
wirtschaftlich tragfähige Lösung. Sie versuchen, eine möglichst hohe bauliche
Dichte zu erreichen. Ein Investor arbeitet häufig mit seinen erprobten
Konzepten (und ist daher tendenziell weniger experimentierfreudig).
Die Stadt ist durch den Wettbewerb an den Investor gebunden. Die Vergabe
von Teilbereichen an andere Träger ist nur auf dem Verhandlungsweg möglich,
oder wenn bereits in der Auslobung klargestellt wird, dass man beabsichtigt,
z.B. zwei etwa gleichgroße Räume an zwei Investoren zu vergeben. Es ist schwer
möglich, die Realisierung abschnittsweise durchzuführen.
Vor- und Nachteile
eines Städtebaulichen Architektenwettbewerbes
Beim Architektenwettbewerb können individuelle Lösungskonzepte
entwickelt werden. Die Planer streben an, weitere Planungsleistungen zu
erbringen, ggf. das Projekt auch zumindest in Teilen in der Bauphase zu
begleiten. Sie möchten eine präsentable Lösung bieten, die auch innovative Ansätze
beinhalten kann. Als Wettbewerbsleistung sollte unter anderem ein Nachweis der
Wirtschaftlichkeit der Bebauung gefordert werden.
Die Stadt ist daran gebunden, zumindest Planungsteilleistungen an einen
oder mehrere Preisträger der Architekten-Teams zu vergeben. Es ist leichter
möglich, Teilbereiche zu vergeben, beispielsweise, um Private Bauherrenmodelle,
Wohnprojekte oder auch öffentliche Träger wie Wohnungsgesellschaften an der
baulichen Umsetzung zu beteiligen und so ein heterogenes Gebiet zu entwickeln,
in dem den Wohnbedürfnissen verschiedener sozialer Schichten Rechnung getragen
werden kann. Es ist möglich, die Realisierung abschnittsweise durchzuführen.
Hierdurch könnten kleinere Unternehmen, bspw. die WGH, bauliche Teilabschnitte
verwirklichen.
Wettbewerbsteilnehmer
und Wettbewerbsbetreuung:
Im Rahmen eines beschränkten Wettbewerbes besteht die Möglichkeit,
─
den Wettbewerb offen auszuschreiben und lediglich
die Zahl der Teilnehmer zu begrenzen,
─
den Wettbewerb für in der Region ansässige Büros
auszuschreiben (ein absoluter Ausschluss von auswärtigen Büros ist rechtlich
nicht möglich),
─
Berufsanfängern die Chance auf eine Teilnahme zu
ermöglichen,
─
ausgewählte Büros als Teilnehmer zu setzen.
Die Richtlinien für Planungswettbewerbe RAW 2004 sehen vor, dass eine Anzahl
‚junger Büros’, also Berufsanfänger, am Wettbewerb beteiligt werden sollen.
Hierunter sind Büroinhaberinnen und Büroinhaber (jeweils diejenigen, die für
den Wettbewerbsbeitrag verantwortlich zeichnen) zu verstehen, deren Diplom
maximal 5 Jahre zurück liegt. Daher sollten je 3 von 15  bzw. je 4 von 20 ‚junge Büros’ beteiligt
werden.
Die Verwaltung schlägt einen beschränkten
Realisierungswettbewerb mit einer ausreichenden Anzahl von Teilnehmern vor, um
eine größere, aber überschaubare Bandbreite an Lösungsmöglichkeiten zu
erhalten. Es ist nicht sinnvoll, die Zahl der teilnehmenden Büros zu stark zu
begrenzen, da oft ein Teil der Bewerber kein Ergebnis abliefert. Eine Anzahl
von mindestens 10, empfehlenswert jedoch 15 - 20 Büros erscheint sinnvoll.
In der Bewerbungsstufe müssen die Teilnehmer
ihre Erfahrungen in Form von bereits realisierten Planungen und/ oder eines
Wettbewerbserfolgs im Wohnungsbau nachweisen, oder belegen, dass sie sich
inhaltlich für die hier vorgesehenen Inhalte profiliert haben (z.B. bei jungen
Büros auch über entsprechende Arbeiten aus dem Studium). Aus den Büros, die
nachgewiesen haben, dass sie die Anforderungen des Wettbewerbs erfüllen können,
werden die Teilnehmer des Wettbewerbes ausgelost.
Für die Wettbewerbsbetreuung, also Vorbereitung, Moderation und
Durchführung, soll ein erfahrenes Büro beauftragt werden, das sowohl die
rechtlich sichere Durchführung als auch die umfassende Betreuung des Verfahrens
in Kooperation mit dem Planungs- und Vermessungsamt gewährleisten kann.
Inhaltliche
Vorgaben für den Wettbewerb
Für die Auslobung und Auswertung des
Wettbewerbs ist es erforderlich, über die allgemeinen und besonderen
Entwicklungsziele hinaus feste Werte vorzugeben, die durch die Planung erfüllt
werden sollen. Dies bezieht sich insbesondere auf:
─
die Art der Bebauung (gewünschte Wohnformen)
─
die bauliche Dichte (Grundflächenzahl und
Geschossflächenzahl)
─
Höhenbeschränkung / Geschossigkeit
─
Umweltkriterien
─
soziale Kriterien
Die inhaltlichen Vorgaben können daher als Ergebnis der
Entwicklungsziele sowie der städtebaulichen Studie des Sachgebietes
Stadtplanung folgendermaßen gefasst werden:
Wohnungsbau
Schaffung
von 70 bis 90 Wohneinheiten, davon
─ etwa
50% Doppel- und Reihenhäuser (ab 110m²),
─ etwa
50% als Wohnungen, davon mindestens 50% über 80m²,
─ mindestens
25% öffentlich geförderter Wohnraum, (um eine wirtschaftliche Realisation zu ermöglichen,
mindestens 20 Wohnungen),
─ die
Bauweise soll barrierefrei/ barrierearm sein,
─ es
sind klimaschonende Bauweisen und Energiekonzepte nachzuweisen (mindestens
Niedrigenergiestandard Effizienshaus 55).
Die
Gebäude sollen aus städtebaulichen Gründen mindestens 2 und höchstens 3 Vollgeschosse
aufweisen.
Das
Maß der baulichen Nutzung darf eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine
Geschossflächenzahl von 1,2 nicht überschreiten.
Es sind Aussagen zu treffen, ob bzw. wo
─
besondere Wohnprojekte im Planungsgebiet anzusiedeln
sind.
─
öffentlich geförderter Wohnraum anzusiedeln ist.
Freiräume
und Straßen
Jede
Wohneinheit soll über mindestens einen Freiraum verfügen (Balkon oder Garten),
große Wohnungen sollten vorzugsweise einen Garten erhalten.
Es ist ein Konzept für die Nutzung der öffentlichen Freiräume
auszuarbeiten. Hierbei ist zu beachten:
─
der umfangreiche erhaltenswerte
Baumbestand im Plangebiet soll möglichst erhalten werden.
─
die Grünanlage soll mindestens in
bestehender Größe erhalten und kann erweitert oder unter Berücksichtigung des
Baumbestandes teilweise verlagert werden.
─
die ausreichende Dimension der
Freiflächen für Versickerung der Niederschlagswässer im Plangebiet ist nachzuweisen.
Die straßentechnische Erschließung soll verkehrsberuhigt
ausgeführt werden.
Zusammensetzung
des Preisgerichts:
Die Zahl der Mitglieder des Preisgerichtes
soll unter Berücksichtigung der Aufgabe möglichst klein sein. Das Preisgericht
ist zur Hälfte mit Personen zu besetzen, die für die Tätigkeit hervorragend
qualifiziert sind und die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, die zur
Teilnahme am Wettbewerb berechtigen (Fachpreisrichter). Richtet sich bspw. der
Wettbewerb an Architekten, sind dies ebenfalls Architekten. Sie dürfen in
keinerlei abhängigem Verhältnis zum Auslober oder den Teilnehmern stehen. Um
die Unabhängigkeit zu garantieren, werden Fachpreisrichter häufig aus anderen
Städten berufen. Die Fachpreisrichter und ihre Stellvertreter müssen während
der gesamten Sitzungsdauer anwesend sein. Die Fachpreisrichter müssen den
Vorsitzenden des Preisgerichtes stellen.
Sachpreisrichter müssen keine Fachleute auf
dem Gebiet der gestellten Aufgabe sein. Bei kommunalen Bauaufgaben sind dies
bspw. Vertreter der Planungsämter, der Bürgermeister, Vertreter der im Gemeinderat
vertretenen Parteien oder der späteren Nutzer. Sachpreisrichter können sich
zeitweise vertreten lassen, wenn der Vertreter in den Meinungsbildungsprozess
mit eingebunden ist.
Die Größe des Preisgerichtes soll der Aufgabe angemessen und keinesfalls
zu groß sein. Eine Anzahl von 5 oder 7 Preisrichtern wäre im vorliegenden Fall
zweckmäßig und sinnvoll (sinnvoll wäre entsprechend der Empfehlung der AKNW
eine Aufteilung von 3 Fachpreisrichtern zu 2 Sachpreisrichtern oder von 4
Fachpreisrichtern zu 3 Sachpreisrichtern).
Für die Preisrichter/innen ist von der Ausloberin oder vom Auslober eine
ausreichende Zahl von Vertreterinnen oder Vertretern zu benennen, die ebenfalls
ständig in der Sitzung anwesend sein sollten. Wenn die Aufgabenstellung dies
erfordert, können in allen Phasen weitere Fachleute oder Sachverständige als
Berater zu Einzelaspekten der Planung mit hinzugezogen werden.
Der Wettbewerb sollte nach Abstimmung und Vorbereitungsarbeiten im Frühjahr
2010 ausgelobt werden, so dass ein Ergebnis im Sommer vorliegt.
4.        Wettbewerbsbetreuung:
Der Wettbewerb soll durch ein qualifiziertes Planungsbüro betreut
werden, um einen guten und rechtlich sicheren Ablauf des Verfahrens zu
gewährleisten. Aus diesem Grund wurden sieben Büros aus der weiteren Region
(Köln, Düsseldorf, Dortmund) um Angebote für die Betreuung des Gesamtverfahrens
gebeten. Alle angeschriebenen Büros sind nach Auskunft der Wettbewerbsbetreuung
der AKNW für die Betreuung des geplanten Wettbewerbs qualifiziert.
Die erforderliche Betreuung umfasst folgende Aufgabenbeschreibung:Â
Betreuung eines
beschränkten Städtebaulichen Realisierungswettbewerbes mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren
in
enger Absprache mit der Verwaltung für ein ca. 26.000m²  umfassendes
neues Wohngebiet in Form eines Investorenwettbewerbs oder Architektenwettbewerbs.
Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe durch bis zu 15 bzw. bis zu 20 Büros. Der
Wettbewerb soll nach den Regeln der RAW 2004 (Regeln für die Auslobung
von Wettbewerben auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des
Bauwesens) durchgeführt werden:
a.
Beurteilung
und Auswahl der Bewerber nach einem Kriterienkatalog. Auslosung der Teilnehmer
aus den hiernach zulässigen Bewerbern,
b.
Entwurf der konkreten Aufgabenstellung, Abstimmung
mit den Regularien der AKNW,
c.
Vorbereitung, Organisation und Durchführung
sämtlicher notwendiger Ausschreibungen inkl. Presseveröffentlichungen,
d.
Vorbereitung und Begleitung bei der Auswahl der
Teilnehmer/innen,
e.
Teilnahme an je zwei Sitzungen des
Stadtentwicklungsausschusses, des Verwaltungsvorstandes,
f.
Zusammenstellung und Zusendung der
Wettbewerbsunterlagen,
g.
Vorbereitung, Organisation und Moderation eines
Pflichtkolloquiums,
h.
Ladung einer 5- oder 7-köpfigen Jury sowie einiger
Beisitzer aus den Fraktionen,
i.
Vorprüfung
der Ergebnisse in Kooperation mit dem Planungsamt,
j.
Vorbereitung, Organisation und Moderation des
Preisgerichtes,
k.
Dokumentation der Ergebnisse in Form einer
Ausstellung, einer Broschüre und als pdf-Datei mit vollständigem Nutzungsrecht
für die Stadt Hilden,
l.
Vorbereitung, Organisation und Moderation der
öffentlichen Preisverleihung,
m.
Öffentliche Präsentation der Wettbewerbsergebnisse,
n.
Kostenrechnung, Prüfung der Rechnungen,
Die sieben angeschriebenen Büros haben alle im vorgegebenen Zeitrahmen
ein Angebot vorgelegt. Mit einem Büro musste für die Vergleichbarkeit der
Angebote (Ergänzung um einen im Angebot nicht angeführten Aufgabenbereich) nachverhandelt
werden. Die Kosten für die Wettbewerbsbetreuung betragen zwischen 17.750,- €
und 43.000,- €. Die
Kostenübersicht enthält die Kosten für die oben ausgeführte
Wettbewerbsbetreuung.
Die Kosten für die
Honorare der Preisrichter und ihrer Stellvertreter, für die Preisgelder, Druck
der Dokumentation und sonstige mit der Ausstellung verbundenen Kosten, Räume,
Stellwände, ebenso Catering etc. fallen zusätzlich an.
H. Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Ja
Produktnummer |
090101 |
Bezeichnung |
Stadtentwicklungsplanung |
Investitions-Nr.: |
|
|
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
Ja |
|
|
Haushaltsjahr: |
2009 |
|
|
Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
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|
|
|
|
|
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|
|
|
|
|
|
|
Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
6110000020 |
0901010010 |
|
82.000,- |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: Noch in 2009
soll die Vergabe an das Betreuungsbüro erfolgen. Die weiteren Mittel müssen
im Haushalt 2010 erneut bereitgestellt werden, da der Wettbewerb erst in 2010
durchgeführt würde. |
||||
Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |