Betreff
Anschaffung der BeratungsApp "Between the Lines" auf Antrag des Jugendparlamentes
Vorlage
WP 20-25 SV 51/175
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

1.     Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen den Mehraufwand von 7.000€ im Produkt 060201 zur Einführung der Beratungs-App „Between The Lines“ über einen Änderungsantrag zum Haushalt für zusätzliche Mittel und zum anschließenden Beschluss durch den Rat der Stadt Hilden.

 

2.     Die Verwaltung wird anschließend beauftragt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung über die Änderungsliste, gemeinsam mit dem Jugendparlament und dem Anbieter der App die finale Anschaffung, Ausgestaltung und Einführung der App durchzuführen.

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Das Jugendparlament beantragt, dass die Stadt Hilden für Hildener Jugendliche die App und die Website „Between The Lines“ trotz der erhöhten Kosten einführt.

 

Im Jugendhilfeausschuss vom 12.5.22 hat das Jugendparlament einen Antrag zur Einführung der Beratungs- App „Between The Lines“ in den Jugendhilfeausschuss eingebracht, der vom Ausschuss befürwortet wurde, wenn besagte App nicht vom Kreis für alle kreisangehörigen Städte angeschafft wird (WP 20-25 SV 51/1240).

Am 29.9.22 hat sich der Kreistag gegen die kreisweite Einführung der App ausgesprochen und sich zum Ziel gesetzt, eine eigene, digitale Lösung zu entwickeln.

Folglich wurde mit dem Anbieter von „Between The Lines“ in Kontakt getreten, um eine möglichst zeitnahe Einführung der App für Hilden zu veranlassen. Herausgestellt hat sich dabei, dass es Unstimmigkeiten beim finanziellen Rahmen gibt, die es notwendig machen, erneut eine Sitzungsvorlage einzubringen.

 

Finanzen

 

Kostenaufstellung „Between The Lines“: In der ersten Sitzungsvorlage des Jugendparlaments sind Kosten von 3.000 € p.a. angegeben. Diese Summe bezog sich laut Anbieter nicht auf eine Implementierung in Hilden alleine, sondern auf die Einführung der App im Verbund mit dem gesamten Kreis Mettmann.

Nach einer aktualisierten konkreten Kostenberechnung nur für Hilden durch den Anbieter „Between The Lines“ ergeben sich nun für Hilden jährliche Kosten in Höhe von ca. 10.000 €.

Zur Erklärung schreibt der Anbieter dazu:

„Die Kosten für die Implementierung in einer Stadt ist leider nicht linear abhängig von der Größe der Stadt. Neben den deutschlandweiten Gemeinkosten, die nur zu einem kleinen Teil auf Hilden übertragen werden, entstehen vor allem Kosten für die Kommunikation mit den einzelnen Partnern.“

Datenschutz

Bei der Diskussion über die App auf Kreisebene und auch im letzten Hildener Jugendhilfeausschuss wurden Fragen zu Sicherheit der App bezüglich des Datenschutzes gestellt. Dies war Anlass hier noch einmal Informationen vom Anbieter einzuholen. Dabei gibt der Anbieter an, als gGmbH die Mindestanforderungen des gesetzlichen Datenschutzes zu erfüllen und verfügt zudem über ein Datenschutzkonzept.

Auf Kreisebene wurde das Thema Datenschutz nicht weiterverfolgt, weil die eigene digitale Lösung in den Fokus gerückt ist. Die offenen Fragen wurden hier vom Anbieter jedoch schriftlich beantwortet und sind in den Niederschriften zu finden.

Die Stadt Düsseldorf, welche die App vor kurzem eingeführt hat, hat bisher keine eigene Datenschutzprüfung vorgenommen. Im Kontakt mit dem Anbieter gibt es hier jedoch sehr gute und vertrauensvolle Erfahrungen. Die Beratungs-App „Between The Lines“ ist 2020 mit dem Hanse Merkur Preis für Kinderschutz und ganz aktuell mit dem Kinderrechte Preis 2022 des WDR (2. Platz) ausgezeichnet worden. Die WDR Jury hebt in ihrer Begründung hervor, was auch die Hildener Jugendparlamentarier*innen an der App begeistert hat: Benutzerfreundlichkeit, Niederschwelligkeit und Kostenfreiheit. Zudem heißt es: “Hier wird der digitale Raum - der oft als Gefahr für Kinder und Jugendliche gilt - im Sinne eines kinderfreundlichen Anliegens nutzbar gemacht. Ein solches Angebot sollte auf das ganze Bundesgebiet ausgeweitet werden.“

 

 

Die Verwaltung bittet, aufgrund des bereits gefassten Beschlusses zur Anschaffung der Beratungs-App, um die Beauftragung diese final anzuschaffen und einzuführen sowie um die zusätzliche Bereitstellung der 7.000 €, welche nicht aus dem laufenden Budget finanziert werden können.

 

Bei einem positiven Signal aus dem Jugendhilfeausschuss wird die Verwaltung einen Änderungsantrag zum Haushalt über zusätzliche Mittel stellen.

 

gez.

Sönke Eichner

1. Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060201

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023ff

0602010020

 

Jugendschutz

3.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

2023ff

0602010020

 

Jugendschutz

10.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Änderungsanträge der Verwaltung werden nur in dem Umfang eingebracht, in dem der der Grundsatzbeschluss zur Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes erfüllt bleibt.

 

Franke