Beschlussvorschlag:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen und
Beteiligungen den Mehraufwand von 7.000€ im Produkt 060201 zur Einführung der Beratungs-App „Between The Lines“ über einen Änderungsantrag zum Haushalt für zusätzliche
Mittel und zum anschließenden Beschluss durch den Rat der Stadt Hilden.
2.
Die
Verwaltung wird anschließend beauftragt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung
über die Änderungsliste, gemeinsam mit dem Jugendparlament und dem Anbieter der
App die finale Anschaffung, Ausgestaltung und Einführung der App durchzuführen.
Erläuterungen und Begründungen:
Das
Jugendparlament beantragt, dass die Stadt Hilden für Hildener Jugendliche die
App und die Website „Between The Lines“ trotz der erhöhten Kosten einführt.
Im
Jugendhilfeausschuss vom 12.5.22 hat das Jugendparlament einen Antrag zur
Einführung der Beratungs- App „Between The Lines“ in den Jugendhilfeausschuss
eingebracht, der vom Ausschuss befürwortet wurde, wenn besagte App nicht vom
Kreis für alle kreisangehörigen Städte angeschafft wird (WP 20-25 SV 51/1240).
Am 29.9.22 hat sich
der Kreistag gegen die kreisweite Einführung der App ausgesprochen und sich zum
Ziel gesetzt, eine eigene, digitale Lösung zu entwickeln.
Folglich wurde mit
dem Anbieter von „Between The Lines“ in Kontakt getreten, um eine möglichst
zeitnahe Einführung der App für Hilden zu veranlassen. Herausgestellt hat sich
dabei, dass es Unstimmigkeiten beim finanziellen Rahmen gibt, die es notwendig
machen, erneut eine Sitzungsvorlage einzubringen.
Finanzen
Kostenaufstellung „Between The Lines“:
In der ersten Sitzungsvorlage des Jugendparlaments sind Kosten von 3.000 € p.a.
angegeben. Diese Summe bezog sich laut Anbieter nicht auf eine Implementierung
in Hilden alleine, sondern auf die Einführung der App im Verbund mit dem
gesamten Kreis Mettmann.
Nach einer aktualisierten konkreten
Kostenberechnung nur für Hilden durch den Anbieter „Between The Lines“ ergeben
sich nun für Hilden jährliche Kosten in Höhe von ca. 10.000 €.
Zur Erklärung schreibt der Anbieter dazu:
„Die Kosten für die Implementierung in einer
Stadt ist leider nicht linear abhängig von der Größe der Stadt. Neben den
deutschlandweiten Gemeinkosten, die nur zu einem kleinen Teil auf Hilden
übertragen werden, entstehen vor allem Kosten für die Kommunikation mit den
einzelnen Partnern.“
Datenschutz
Bei der Diskussion
über die App auf Kreisebene und auch im letzten Hildener Jugendhilfeausschuss
wurden Fragen zu Sicherheit der App bezüglich des Datenschutzes gestellt. Dies
war Anlass hier noch einmal Informationen vom Anbieter einzuholen. Dabei gibt
der Anbieter an, als gGmbH die Mindestanforderungen des gesetzlichen
Datenschutzes zu erfüllen und verfügt zudem über ein Datenschutzkonzept.
Auf Kreisebene
wurde das Thema Datenschutz nicht weiterverfolgt, weil die eigene digitale
Lösung in den Fokus gerückt ist. Die offenen Fragen wurden hier vom Anbieter
jedoch schriftlich beantwortet und sind in den Niederschriften zu finden.
Die Stadt
Düsseldorf, welche die App vor kurzem eingeführt hat, hat bisher keine eigene
Datenschutzprüfung vorgenommen. Im Kontakt mit dem Anbieter gibt es hier jedoch
sehr gute und vertrauensvolle Erfahrungen. Die Beratungs-App „Between The Lines“
ist 2020 mit dem Hanse Merkur Preis für Kinderschutz und ganz aktuell mit dem
Kinderrechte Preis 2022 des WDR (2. Platz) ausgezeichnet worden. Die WDR Jury hebt
in ihrer Begründung hervor, was auch die Hildener Jugendparlamentarier*innen an
der App begeistert hat: Benutzerfreundlichkeit, Niederschwelligkeit und
Kostenfreiheit. Zudem heißt es: “Hier wird der digitale Raum - der oft als
Gefahr für Kinder und Jugendliche gilt - im Sinne eines kinderfreundlichen
Anliegens nutzbar gemacht. Ein solches Angebot sollte auf das ganze
Bundesgebiet ausgeweitet werden.“
Die Verwaltung bittet, aufgrund des bereits gefassten Beschlusses zur Anschaffung der Beratungs-App, um die Beauftragung diese final anzuschaffen und einzuführen sowie um die zusätzliche Bereitstellung der 7.000 €, welche nicht aus dem laufenden Budget finanziert werden können.
Bei einem positiven Signal aus dem Jugendhilfeausschuss wird die Verwaltung einen Änderungsantrag zum Haushalt über zusätzliche Mittel stellen.
gez.
Sönke Eichner
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060201 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023ff |
0602010020 |
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Jugendschutz |
3.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023ff |
0602010020 |
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Jugendschutz |
10.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Änderungsanträge der Verwaltung werden nur
in dem Umfang eingebracht, in dem der der Grundsatzbeschluss zur Vermeidung
eines Haushaltssicherungskonzeptes erfüllt bleibt. Franke |
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