Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege nimmt Kenntnis vom Entwicklungsstand zum Kommunalen Gesamtkonzept für Kulturelle Bildung und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung für die Einrichtung einer Stelle für eine kulturpädagogische Fachkraft, mit der Entwicklung und Umsetzung eines kommunalen Gesamtkonzeptes für kulturelle Bildung in der Zusammenarbeit von Kulturamt und Jugendförderung.
Erläuterungen und Begründungen:
Zur Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege am 06.06.2018 wurde erstmalig eine Sitzungsvorlage zur geplanten Entwicklung eines kommunalen Gesamtkonzeptes für kulturelle Bildung vorgelegt. Bereits damals plante das Kulturamt gemeinsam mit dem Amt für Schule, Jugend und Sport die Entwicklung eines solchen Konzeptes.
„Am Ende“, so heißt
es abschließend in der Vorlage „soll ein durchgängiges Konzept für kulturelle
Bildung vorliegen, das auf die Bedarfe der (jeweiligen) Zielgruppe/n ausgerichtet
- vom Kleinkind-Alter bis zum Schulabschluss und darüber hinaus (Stichwort
„Lebenslanges Lernen“) - und an den gemeinsamen Zielen sowie an den Zielen,
Aufgaben und Möglichkeiten der verschiedenen Akteure orientiert ist.
Es sollen
Strukturen entstehen, die einen chancengerechten Zugang zu kultureller Bildung
und eine nachhaltige Wirkung der entsprechenden Angebote in Hilden
gewährleisten.“
Das Kulturamt hat
dieses Vorhaben weiter verfolgt und als wichtiges Ziel auch in das
Strategiepapier (Fortschreibung) 2021 - 2026 aufgenommen.
In Kooperation mit
der Jugendförderung und mit Unterstützung der Arbeitsstelle Kulturelle Bildung
NRW werden diese Planungen ab 2023 zur konkreten Umsetzung kommen, sofern die
Fachausschüsse und der Rat der Weiterentwicklung des AREA 51s als offene
Einrichtung der Kinder- und Jugendkulturarbeit im Kontext eines
gesamtstädtischen Konzeptes für kulturelle Bildung zustimmen.
Zur näheren Erläuterung der aktuellen Planung ist die Sitzungsvorlage SV 51/174, Bericht zur Weiterentwicklung des Area 51 als offene Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit, zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.11.2022 beigefügt.
Besonderes Merkmal der geplanten Maßnahmen ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Bereiche Jugend und Kultur, die in dieser Form, wie in der Beratung durch die Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW betont wurde, kaum an einer andere Stelle im Land vorzufinden ist. In der Entwicklung eines kommunalen Gesamtkonzeptes für kulturelle Bildung auf dieser Grundlage liegt eine große Chance für Hilden.
Über die
Einrichtung der notwendigen zusätzlichen Stelle ist im Rahmen der
Haushaltsberatungen zu entscheiden. (TOP Ö 5)
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Keine
Organisatorische Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
|
|
|
Planstelle(n): Zur Wahrnehmung der
zusätzlichen Aufgaben ohne Veränderung von bestehenden Aufgaben, soll eine
zusätzliche Stelle eingerichtet werden. |
|||
Vermerk Orga Im interkommunalen Vergleich
und im Rahmen der beschriebenen Aufgaben müsste eine zusätzliche Stelle mit
einer voraussichtlichen Stellenbewertung nach S11b eingerichtet werden. Eine
Wahrnehmung der Aufgaben innerhalb des bestehenden Personalbestandes ohne
Kürzung von Aufgaben kann nicht gewährleistet werden. Durch eine neue Stelle würden
somit finanzielle Auswirkung hervorgerufen. Nach KGST würden die
Personalkosten (ohne Overheadkosten) bei rund 74.250€ liegen. |