Betreff
Kommunales Gesamtkonzept für Kulturelle Bildung
Vorlage
WP 20-25 SV 41/052
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege nimmt Kenntnis vom Entwicklungsstand zum Kommunalen Gesamtkonzept für Kulturelle Bildung und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung für die Einrichtung einer Stelle für eine kulturpädagogische Fachkraft, mit der Entwicklung und Umsetzung eines kommunalen Gesamtkonzeptes für kulturelle Bildung in der Zusammenarbeit von Kulturamt und Jugendförderung.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Zur Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege am 06.06.2018 wurde erstmalig eine Sitzungsvorlage zur geplanten Entwicklung eines kommunalen Gesamtkonzeptes für kulturelle Bildung vorgelegt. Bereits damals plante das Kulturamt gemeinsam mit dem Amt für Schule, Jugend und Sport die Entwicklung eines solchen Konzeptes.

 

„Am Ende“, so heißt es abschließend in der Vorlage „soll ein durchgängiges Konzept für kulturelle Bildung vorliegen, das auf die Bedarfe der (jeweiligen) Zielgruppe/n ausgerichtet - vom Kleinkind-Alter bis zum Schulabschluss und darüber hinaus (Stichwort „Lebenslanges Lernen“) - und an den gemeinsamen Zielen sowie an den Zielen, Aufgaben und Möglichkeiten der verschiedenen Akteure orientiert ist.

Es sollen Strukturen entstehen, die einen chancengerechten Zugang zu kultureller Bildung und eine nachhaltige Wirkung der entsprechenden Angebote in Hilden gewährleisten.“

 

Das Kulturamt hat dieses Vorhaben weiter verfolgt und als wichtiges Ziel auch in das Strategiepapier (Fortschreibung) 2021 - 2026 aufgenommen.

 

In Kooperation mit der Jugendförderung und mit Unterstützung der Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW werden diese Planungen ab 2023 zur konkreten Umsetzung kommen, sofern die Fachausschüsse und der Rat der Weiterentwicklung des AREA 51s als offene Einrichtung der Kinder- und Jugendkulturarbeit im Kontext eines gesamtstädtischen Konzeptes für kulturelle Bildung zustimmen.

 

Zur näheren Erläuterung der aktuellen Planung ist die Sitzungsvorlage SV 51/174, Bericht zur Weiterentwicklung des Area 51 als offene Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit, zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.11.2022 beigefügt.

 

Besonderes Merkmal der geplanten Maßnahmen ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Bereiche Jugend und Kultur, die in dieser Form, wie in der Beratung durch die Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW betont wurde, kaum an einer andere Stelle im Land vorzufinden ist. In der Entwicklung eines kommunalen Gesamtkonzeptes für kulturelle Bildung auf dieser Grundlage liegt eine große Chance für Hilden.

 

Über die Einrichtung der notwendigen zusätzlichen Stelle ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zu entscheiden. (TOP Ö 5)

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Keine



Organisatorische Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

Zur Wahrnehmung der zusätzlichen Aufgaben ohne Veränderung von bestehenden Aufgaben, soll eine zusätzliche Stelle eingerichtet werden.

 

 

Vermerk Orga

Im interkommunalen Vergleich und im Rahmen der beschriebenen Aufgaben müsste eine zusätzliche Stelle mit einer voraussichtlichen Stellenbewertung nach S11b eingerichtet werden. Eine Wahrnehmung der Aufgaben innerhalb des bestehenden Personalbestandes ohne Kürzung von Aufgaben kann nicht gewährleistet werden.

Durch eine neue Stelle würden somit finanzielle Auswirkung hervorgerufen.

Nach KGST würden die Personalkosten (ohne Overheadkosten) bei rund 74.250€ liegen.