Betreff
Sachstandsbericht Aktivierung nach § 11 SGB XII
Vorlage
WP 20-25 SV 51/160
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss nimmt den Sachstandsbericht „Aktivierung nach § 11 SGB XII“ zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

Gemäß § 11 SGB XII haben Leistungsberechtigte Anspruch auf Beratung und, soweit erforderlich, Unterstützung.

 

Im SGB XII wird bei der Beratung und Unterstützung auf die besonderen Bedürfnisse der psychisch und/oder physisch erkrankten Menschen Rücksicht genommen. Die Menschen werden begleitet und motiviert, ihre Lebenssituation zu verbessern und, wenn möglich, wieder selbstständig sowie weitestgehend bzw. ganz unabhängig von SGB XII Leistungen ihr Leben zu bestreiten.

 

Der Kreis Mettmann hat sich bereits 2006 entschlossen, die Menschen im Rahmen des Angebotes der Aktivierungsmaßnahme zu beraten und zu unterstützen. Die Maßnahme wird auch von dort finanziert.

 

Es gibt maximal 21 Plätze in der Maßnahme. Hier können aus der Summe der in Frage kommenden Klienten bestimmte Personen ausgewählt werden.

 

Folgende Aufgaben werden durch die Fachstelle „Aktivierung“ geleistet:

 

1.Sozialanamnese

 

In einem ersten Schritt wird die aktuelle Lebenssituation des Klienten/der Klientin erhoben. Hier wird deutlich, an welchen Stellen ggfs. ein Beratungs-und Unterstützungsbedarf besteht. Die Daten werden im Rahmen dessen erhoben, zu denen sich die Klienten einverstanden erklären können.

Da es sich um äußerst persönliche Sozialdaten handelt, ist der Sozialdatenschutz streng einzuhalten.

Im Rahmen der Sozialanamnese wird der Klient/die Klientin über die Teilnahmemöglichkeit an der Aktivierungsmaßnahme informiert und zu dieser motiviert. Die Teilnahme ist freiwillig.

Die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt durch die pädagogische Fachkraft. Kriterien zur Auswahl sind Motivation, körperliche bzw. psychische Möglichkeiten für eine Teilnahme.

 

2.Maßnahme

 

Die Maßnahme besteht aus einem Angebot an Gruppenaktivitäten, die regelmäßig wöchentlich stattfinden. Zu der Durchführung des Angebotes gehören jeweils Vor-und Nachbereitung.

 

Solche Angebote sind beispielhaft:

 

-      Frühstücksgruppe

-      Kochgruppe

-      Bewegungsangebote

-      Gartenarbeit sowie Kreativ-und Spieleangebote

-      gelegentliche kurze Ausflüge

-      Besuch des Berufsförderungswerkes

 

Es kann sich auch um Einzelangebote handeln, wie beispielsweise:

 

-      Begleitende Gespräche

-      Vernetzung mit anderen Unterstützungsträgern

-      Begleitung auf dem Weg zum Ehrenamt oder in die Arbeitserprobung

 

Darüber hinaus bestehen überschaubare Förderangebote, z.B. die Finanzierung eines Qualifizierungskurses.

 

Kosten, die aus der Maßnahme heraus erwachsen, werden über ein Budget abgerechnet.

 

3.Nachbetreuung

 

Hat ein Klient die Maßnahme durch einen Wechsel zu einen anderen Leistungsträger oder in Arbeit verlassen, kann er auf eigenen Wunsch auch an Angeboten teilnehmen.

 

 

Entwicklung der Aktivierung von 2014 bis 2022 in Zahlen:

 

 

Meldungen

TeilnehmerInnen

Erfolge

2014

30

19

2

2015

55

21

1

2016

56

19

4

2017

36

16

1

2018

27

18

1

2019

22

19

1

2020

9

18

1

2021

17

17

1

2022 / Oktober

3

14

2

 

 

Aktuell stehen im Oktober noch 5 potenzielle Teilnehmer*innen zum Erstgespräch an.

 

Es ist Ziel der Verwaltung, zukünftig dem Ausschuss einen Sachbericht zur Aktivierung nach §11 SGB XII zu geben.

 

 

In Vertretung

gez.

Sönke Eichner

1.Beigeordneter