Beschlussvorschlag:
Ausschuss für
Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz beschließt den Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen
Hochdahler Str. / Bürenbach gemäß der vorgelegten Planung.
Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen:
Der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen berät nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz gemäß § 5a Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO
vorgelegten Unterlagen zum Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen Hochdahler
Str. / Bürenbach mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe 498.000 €.
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt die Erhöhung des
im Haushaltsplanentwurf 2023 vorgesehenen Ansatzes bei der Investitionsnummer
IO66250060 von 300.000 € in 2023 auf 455.000 € in 2023.
Erläuterungen und Begründungen:
Auf Grundlage des in den Jahren 2008-2010 fortgeschriebenen Generalentwässerungsplans und unter Berücksichtigung des Runderlasses des MULNV NRW „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ wurden im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzepts 2018-2023 (2029) (SV 66/112) auch Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des eingeleiteten Wassers an Einleitstellen in Oberflächengewässer erarbeitet. Eine Maßnahme betrifft die Einleitstelle DE-01-BU. Diese befindet sich an der Hochdahler Str. im Norden der Stadt Hilden. Hier wird das Niederschlagswasser derzeit auf 50 l/s gedrosselt und unbehandelt in den verrohrten Bürenbach unterhalb der Hochdahlerstr. auf Höhe der Straßeneinmündung In den Hesseln eingeleitet (Kanalbestandsplan Anlage 1). Es besteht mit dem Aktenzeichen 7022D400-201/16Ti vom 06.12.2016 eine entsprechende Ordnungsverfügung des Kreises Mettmann, die Einleitung weiter zu drosseln.
Der Generalentwässerungsplan schlägt zur Regenwasserbehandlung ein Regenklärbecken mit untenliegender Entlastung (SKU) und Ableitung des klärpflichtigen RW-Anteils in den SW-Kanal vor. Diese und weitere Lösungsvarianten zur Rückhaltung und Behandlung des anfallenden Niederschlagswassers wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch Dr. Pecher AG im November 2020 untersucht und mit den Genehmigungsbehörden vorabgestimmt.
Für den Hoxbach, in den der Bürenbach im weiteren Verlauf einleitet, liegt ein vereinfachter BWK M3-Nachweis aus dem Jahr 2009 vor. Hierin wird eine Drosselung der Einleitstelle DE-01-BU auf 3 l/s vorgeschlagen. Die Drosselung wurde innerhalb der Machbarkeitsstudie untersucht, allerdings ist die Höhenlage des Kanals zur Schaffung weiteren Volumens bei freiem Abfluss ungeeignet.
Das anfallende Niederschlagswasser im Einzugsgebiet ist in behandlungsbedürftiges Wasser, das von der stark befahrenen Hochdahler Str. abfließt und nicht behandlungspflichtiges Wasser aus den angrenzenden Siedlungsgebieten zu differenzieren.
Die Vorzugsvariante der aktuellen Machbarkeitsstudie ist, abweichend zum Sanierungsvorschlag des Generalentwässerungsplanes (GEP), eine Trennung der Einzugsgebiete (Plan der Einzugsgebiete Anlage 2).
Das behandlungsbedürftige Regenwasser der Hochdahler Str. wird zur Reinigung über einen Sedimentationsschacht geleitet. Während das nicht behandlungspflichtige Wasser parallel dazu geführt und erst hinter der Behandlungsanlage in das neu zu errichtende Drosselbauwerk geleitet wird. Die Straßenabläufe, die im Rahmen dieser Maßnahme nicht an die zentrale Reinigung angeschlossen werden können, sollen eine dezentrale Reinigungsanlage in Form eines Sinkkasteneinsatzes erhalten. Die Genehmigungsbehörde stimmte diesem Vorgehen zu.
Diese Variante wurde durch die Entwurfsplanung weiterverfolgt (Lageplan Hochdahler Straße Anlage 3). Aufgrund der detaillierten Berechnung der hydraulischen Belastung des Systems ist eine Vergrößerung des Stauvolumens nötig, um eine Entlastung des Systems zu reduzieren. Durch die geringe Überdeckung ist eine Vergrößerung des Drosselbauwerks nicht möglich. Gleichzeitig stehen keine Flächen zu oberflächlichen Rückhaltung im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zur Verfügung.
Durch ein weiteres Drosselbauwerk (Lageplan An der Bibelskirch Anlage 4) im Kreuzungsbereich Am Bürenbach lässt sich das vorhandenen Kanalvolumen nutzen, um innerhalb dieses Kanals DN 800 in der Bibelskirch dieses zusätzliche Rückhaltevolumen zu aktivieren und die Notentlastungen auf 8-mal im Jahr bei einer Drosselmenge von 10 I/s zu reduzieren. Im Rahmen der Planung hat die Genehmigungsbehörde diesem Vorgehen zugestimmt
Weitere technische Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht der Entwurfsplanung des Ing.-Büros Dr. Pecher AG (Entwurfsplanung Anlage 5) zu entnehmen.
Die Gesamtkosten für den Bau der Regenwasserdrosslung und -behandlungsanlagen betragen unter Berücksichtigung der beigefügten Kostenberechnung für die Herstellungskosten (Kostenberechnung Anlage 6):
vorbereit. Maßnahmen + Machbarkeitsstudie 13.000,00 €
Planung 40.000,00 €
Baukosten 445.000,00 €
Gesamt 498.000,00 €
In der Kostenberechnung der Herstellungskosten sind die netto Baukosten mit einem Betrag von ca. 375.00,00 € aufgeführt, im Haushalt müssen diese Mittel mit Mehrwertsteuer berücksichtigt werden, sodass sich ca. 445.000,00 € ergeben.
Die Maßnahme soll 2023 vollständig durchgeführt werden.
Nach Bereitstellung der Kosten in Höhe von 43.000,00 € für vorbereitende Maßnahmen und Planung in den Jahren 2019 - 2021 bei der I-Nr. IU66250032 sollen die restlichen Planungs- und Baukosten in Höhe von 455.000,00 € nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung der Zahlungswirksamkeit folgendermaßen bei IO66250060 veranschlagt werden:
Ansatz 2023: 455.000,00 €
Die der
Stadtentwässerung zugeordneten Kosten werden durch Einstellung der
Abschreibungen in die Gebührenkalkulation langfristig über die
Abwasserbeseitigungsgebühr refinanziert.
Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
Anlage 1: Auszug aus dem Kanalbestandsplan
Anlage 2: Teilung der Einzugsgebiete
Anlage 3: Entwurfslageplan Hochdahler Str.
Anlage 4: Entwurfslageplan An der Bibelskirch
Anlage 5: Erläuterungsbericht Entwurfsplanung
Anlage 6: Kostenberechnung
Anlage 7: Folgekostenermittlung
Anlage 8: Stellungnahme BPA
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO66250060 |
RW-Behandlung Hochdahler
Str./Bürenbach |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
1103020210 / IO66250060 |
785200 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
300.000,00 |
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2023 |
1103020210 / IO66250060 |
471100 |
Aktivierte Eigenleistung |
21.000,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
1103020210 / IO66250060 |
785200 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
455.000,00 |
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2023 |
1103020210 / IO66250060 |
471100 |
Aktivierte Eigenleistung |
21.000,00 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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