Betreff
RW-Behandlungsanlage Hochdahler Straße / Bürenbach: Unterlagen nach § 13 KomHVO
Vorlage
WP 20-25 SV 66/053
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt den Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen Hochdahler Str. / Bürenbach gemäß der vorgelegten Planung.

 

Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen berät nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz gemäß § 5a Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO vorgelegten Unterlagen zum Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen Hochdahler Str. / Bürenbach mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe 498.000 €.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt die Erhöhung des im Haushaltsplanentwurf 2023 vorgesehenen Ansatzes bei der Investitionsnummer IO66250060 von 300.000 € in 2023 auf 455.000 € in 2023.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Auf Grundlage des in den Jahren 2008-2010 fortgeschriebenen Generalentwässerungsplans und unter Berücksichtigung des Runderlasses des MULNV NRW „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ wurden im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzepts 2018-2023 (2029) (SV 66/112) auch Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des eingeleiteten Wassers an Einleitstellen in Oberflächengewässer erarbeitet. Eine Maßnahme betrifft die Einleitstelle DE-01-BU. Diese befindet sich an der Hochdahler Str. im Norden der Stadt Hilden. Hier wird das Niederschlagswasser derzeit auf 50 l/s gedrosselt und unbehandelt in den verrohrten Bürenbach unterhalb der Hochdahlerstr. auf Höhe der Straßeneinmündung In den Hesseln eingeleitet (Kanalbestandsplan Anlage 1). Es besteht mit dem Aktenzeichen 7022D400-201/16Ti vom 06.12.2016 eine entsprechende Ordnungsverfügung des Kreises Mettmann, die Einleitung weiter zu drosseln.

 

Der Generalentwässerungsplan schlägt zur Regenwasserbehandlung ein Regenklärbecken mit untenliegender Entlastung (SKU) und Ableitung des klärpflichtigen RW-Anteils in den SW-Kanal vor. Diese und weitere Lösungsvarianten zur Rückhaltung und Behandlung des anfallenden Niederschlagswassers wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch Dr. Pecher AG im November 2020 untersucht und mit den Genehmigungsbehörden vorabgestimmt.

 

Für den Hoxbach, in den der Bürenbach im weiteren Verlauf einleitet, liegt ein vereinfachter BWK M3-Nachweis aus dem Jahr 2009 vor. Hierin wird eine Drosselung der Einleitstelle DE-01-BU auf 3 l/s vorgeschlagen. Die Drosselung wurde innerhalb der Machbarkeitsstudie untersucht, allerdings ist die Höhenlage des Kanals zur Schaffung weiteren Volumens bei freiem Abfluss ungeeignet.

 

Das anfallende Niederschlagswasser im Einzugsgebiet ist in behandlungsbedürftiges Wasser, das von der stark befahrenen Hochdahler Str. abfließt und nicht behandlungspflichtiges Wasser aus den angrenzenden Siedlungsgebieten zu differenzieren.

Die Vorzugsvariante der aktuellen Machbarkeitsstudie ist, abweichend zum Sanierungsvorschlag des Generalentwässerungsplanes (GEP), eine Trennung der Einzugsgebiete (Plan der Einzugsgebiete Anlage 2).

Das behandlungsbedürftige Regenwasser der Hochdahler Str. wird zur Reinigung über einen Sedimentationsschacht geleitet. Während das nicht behandlungspflichtige Wasser parallel dazu geführt und erst hinter der Behandlungsanlage in das neu zu errichtende Drosselbauwerk geleitet wird. Die Straßenabläufe, die im Rahmen dieser Maßnahme nicht an die zentrale Reinigung angeschlossen werden können, sollen eine dezentrale Reinigungsanlage in Form eines Sinkkasteneinsatzes erhalten. Die Genehmigungsbehörde stimmte diesem Vorgehen zu.

 

Diese Variante wurde durch die Entwurfsplanung weiterverfolgt (Lageplan Hochdahler Straße Anlage 3). Aufgrund der detaillierten Berechnung der hydraulischen Belastung des Systems ist eine Vergrößerung des Stauvolumens nötig, um eine Entlastung des Systems zu reduzieren. Durch die geringe Überdeckung ist eine Vergrößerung des Drosselbauwerks nicht möglich. Gleichzeitig stehen keine Flächen zu oberflächlichen Rückhaltung im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zur Verfügung.

Durch ein weiteres Drosselbauwerk (Lageplan An der Bibelskirch Anlage 4) im Kreuzungsbereich Am Bürenbach lässt sich das vorhandenen Kanalvolumen nutzen, um innerhalb dieses Kanals DN 800 in der Bibelskirch dieses zusätzliche Rückhaltevolumen zu aktivieren und die Notentlastungen auf 8-mal im Jahr bei einer Drosselmenge von 10 I/s zu reduzieren. Im Rahmen der Planung hat die Genehmigungsbehörde diesem Vorgehen zugestimmt

 

Weitere technische Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht der Entwurfsplanung des Ing.-Büros Dr. Pecher AG (Entwurfsplanung Anlage 5) zu entnehmen.

 

Die Gesamtkosten für den Bau der Regenwasserdrosslung und -behandlungsanlagen betragen unter Berücksichtigung der beigefügten Kostenberechnung für die Herstellungskosten (Kostenberechnung Anlage 6):

 

vorbereit. Maßnahmen + Machbarkeitsstudie                               13.000,00 €

Planung                                                                                          40.000,00 €

Baukosten                                                                                    445.000,00 €

Gesamt                                                                                         498.000,00 €

 

In der Kostenberechnung der Herstellungskosten sind die netto Baukosten mit einem Betrag von ca. 375.00,00 € aufgeführt, im Haushalt müssen diese Mittel mit Mehrwertsteuer berücksichtigt werden, sodass sich ca. 445.000,00 € ergeben.

 

Die Maßnahme soll 2023 vollständig durchgeführt werden.

 

Nach Bereitstellung der Kosten in Höhe von 43.000,00 € für vorbereitende Maßnahmen und Planung in den Jahren 2019 - 2021 bei der I-Nr. IU66250032 sollen die restlichen Planungs- und Baukosten in Höhe von 455.000,00 € nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung der Zahlungswirksamkeit folgendermaßen bei IO66250060 veranschlagt werden:

 

Ansatz 2023:                                 455.000,00 €

 

Die der Stadtentwässerung zugeordneten Kosten werden durch Einstellung der Abschreibungen in die Gebührenkalkulation langfristig über die Abwasserbeseitigungsgebühr refinanziert.

 

 

Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

Anlage 1:        Auszug aus dem Kanalbestandsplan

Anlage 2:        Teilung der Einzugsgebiete

Anlage 3:        Entwurfslageplan Hochdahler Str.

Anlage 4:        Entwurfslageplan An der Bibelskirch

Anlage 5:        Erläuterungsbericht Entwurfsplanung

Anlage 6:        Kostenberechnung

Anlage 7:        Folgekostenermittlung

Anlage 8:        Stellungnahme BPA

 

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO66250060

RW-Behandlung Hochdahler Str./Bürenbach

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

1103020210 / IO66250060

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

300.000,00

2023

1103020210 / IO66250060

471100

Aktivierte Eigenleistung

21.000,00

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

1103020210 / IO66250060

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

455.000,00

2023

1103020210 / IO66250060

471100

Aktivierte Eigenleistung

21.000,00

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer