Betreff
Klimaanpassungsmaßnahme "Pflanzung zusätzlicher Straßenbäume 2022/23"
Vorlage
WP 20-25 SV 66/051
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt zur Umsetzung der vom Rat am 11.12.2019 beschlossenen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahme die Pflanzung von 20 zusätzlichen Straßenbäumen nach der vorgelegten Planung.

 


Erläuterungen und Begründungen:

In 2019 hat die Verwaltung weitere Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimaanpassung erarbeitet. Diese wurden im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und modifiziert. Mit der SV 66/160/1 wurde sie abschließend dem Rat vorgelegt und am 11.12.2019 einstimmig beschlossen.

 

Ein Bestandteil ist das Handlungsfeld „A1 Pflanzung von zusätzlichen Straßenbäumen“. Dies beinhaltet:

 

Maßnahme

Begründung/ Ziel

Erläuterungen

Stellungnahme Verwaltung

Finanzielle Auswirkung

Pflanzung von

insgesamt 100 neuen

Straßenbäumen:

(Programm für 5 Jahre)

Nachweislich dämpfen Straßenbäume die Hitzeentwicklung

Die Realisierung wird im Regelfall nur unter Wegfall von öffentlichem Parkraum möglich sein, da eine Pflanzung in Bürgersteigen wegen der fehlenden Breite und der dort liegenden Leitungen kaum möglich ist.
Die vorgesehenen Pflanzstellen sind dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz jeweils zur Beschlussfassung vorzulegen.

(siehe hierzu auch SV WP 14-20 SV 66/150)

Es ist mit hohen Kosten (die Erfahrungen der Stadt Düsseldorf liegen je nach Standort bei bis zu 5.000€/Baum) zu rechnen.

Bei Neupflanzungen im Straßenraum: i.d.R. unter Wegfall von Stellplätzen

100.000 €/ Jahr

ab Haushalt 2020

 

 

Die Standorte der für die Pflanzperiode 2022/2023 vorgesehenen 20 Straßenbaumpflanzungen wurden erarbeitet. Vorgesehen sind sie an folgenden Stellen:

 

Straße

Haus
Nr.

Standort

Bemerkung

Baustraße

 

 

 

 

6

Gehweg

 

Niedenstraße

 

 

 

 

55

Gehweg

 

 

 

 

 

Verbindungsstraße

 

 

 

 

58

Parkstreifen, in Sperrfläche

Topsweg

 

 

 

 

neben 10

Gehweg

 

 

neben 14

Gehweg

 

An der Gabelung

 

 

 

 

15 - 17

Fahrbahn, in Sperrfläche

Mühlenhof

 

 

 

 

2

Gehweg

Mühlenhof

 

 

 

 

Ecke Walder Straße

Gehweg

 

 

 

 

 

Auf dem Sand

 

 

 

 

7 - 9

Parkstreifen

evtl. fällt ein Parkplatz weg

 

Ecke In den Weiden

Gehweg

St.- Konrad Allee

 

 

 

 

Ecke Baustraße

Gehweg

 

 

Ecke Baustraße

Gehweg

 

Bleicherweg

 

 

 

 

1

Gehweg

 

Eschenweg

 

 

 

 

23

Fahrbahn, in Sperrfläche

 

Heinrich-Lersch-Straße

 

 

 

 

10

Fahrbahn

Parkplatz fällt weg

 

15

Fahrbahn, in Sperrfläche

 

 Grünewald

 

 

Ecke Köbener Straße

Gehweg

 

 

Ecke Wohlauer Straße

Fahrbahn, in Sperrfläche

 

Silcherstraße

 

 

 

 

Ecke Brahmsweg

Fahrbahn

 

Schumannstraße

 

 

 

 

Ecke Brahmsweg

Gehweg

 

 

 

Die als Anlage 1 beigefügten Luftbilder zeigen die Situation an jedem geplanten Standort.

 

Bei der Standortsuche wurden Kriterien wie:

-    Verteilung im Stadtgebiet

-    vorh. Baumbestand im Straßenbereichsumfeld

-    Parkplatzsituation

-    straßenverkehrliche Belange

-    Feuerwehraufstellflächen

-    vorh. Infrastrukturleitungen

-    Straßenbestand ohne Baumbestand

 

überprüft und berücksichtigt. Dabei hat sich bestätigt, dass neue Baumstandorte wegen Nutzungsanspruchskonkurrenzen kaum konfliktfrei zu realisieren sind. Besonders einschränkend sind hier die umfängliche Nutzung der Bürgersteige für alle Arten von Infrastrukturleitungen sowie die Nutzung der öffentlichen Verkehrsräume als Feuerwehraufstellflächen wegen nicht vorhandenen 2. baulichen Rettungsweg in den Gebäudebeständen.

 

Bei der Auswahl der Baumarten werden klimaangepasste Arten gewählt. Dies ist z.B. der Amberbaum, der rotlaubige Ahorn, die Säulenhainbuche, der Schnurbaum, der Zürgelbaum und Eisenholzbaum. Darüber hinaus wurde die teilweise schöne Herbstfärbung und schmalkronige Wuchsformen mit einbezogen.

 

Die Finanzmittel sind im Unterhaltungsbudget des Tiefbau- und Grünflächenamtes im Dezernat IV (Produkt - Verkehrsflächen u. Brücken in 2022 etatisiert. Die Kosten werden auf bis zu 100.000 € geschätzt (nach Erfahrungswerten der letzten beiden Jahre).

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

 

 

 



Organisatorische Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Orga