Betreff
Mobilitätskonzept für Hilden:
1. Bericht über die erste umfassende Beteiligungsphase
2. Einstieg in die Phase "Leitbild, Zielvorstellung und Handlungsfelder"
Vorlage
WP 20-25 SV 61/084
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_VEP_MoKo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht zur ersten Beteiligungsphase zustimmend zur Kenntnis.

Er beschließt, dass die Bearbeitungsphase A Bestandsanalyse Verkehr im Rahmen der Erstellung des Mobilitätskonzeptes für Hilden damit abgeschlossen ist und die nächste Bearbeitungsphase B   „Erarbeitung von Leitbild, Ziel und Handlungsfeldern“ begonnen wird. 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In Form der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/062 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 26.01.2022 zum einen der Entwurf des ersten Zwischenberichtes „Aufbereitung der Bestandssituation Verkehr“ zur Kenntnis vorgelegt. Zum anderen wurde dieser Zwischenbericht als Grundlage für die Beteiligungsphase freigegeben, die zwischen März und Mai 2022 stattfand.

 

In dieser Vorlage wird nun zunächst über die Ergebnisse der Beteiligung berichtet.

 

  1. Beteiligungsphase

 

Die erste Beteiligungsphase beinhaltete eine Vielzahl an Formaten und Adressaten. Die eingegangenen Rückmeldungen sind umfangreich und inhaltlich vielfältig, nicht alles kann in dieser Sitzungsvorlage komplett vorgelegt und bewertet werden. Jedoch werden die wesentlichen Inhalte in der Anlage dargestellt und zusammengefasst, so dass es möglich ist, ein ausführliches Bild der Ergebnisse zu erhalten.

 

Im Wesentlichen wurden im Zuge der 1. Beteiligungsphase folgende „Aktionen“ durchgeführt:

  • 1. Stadtkonferenz Mobilität am 31.03.2022 in der Stadthalle
  • Erste Sitzung des Arbeitskreises Mobilität am 28.04.2022 (Lokale Akteure und Vertreter der Fraktionen) im Bürgerhaus
  • Erste Beteiligung des Beirates Mobilität in der Zeit März/April 2022 (regionale Akteure)
  • Beteiligung von Kinder- und Jugendparlament im Mai 2022

 

Die 1. Stadtkonferenz Mobilität war gut besucht, die Bürgerschaft beteiligte sich rege, es wurden zahlreiche Vorschläge und Anregungen an den Diskussionsständen zu den vier Themen „Motorisierter Individualverkehr (MIV)“, „Öffentlicher Personenverkehr (ÖPNV)“, Fußgängerverkehr sowie Fahrradverkehr gesammelt. Im Einzelnen sind die Ergebnisse in der Anlage 1 dargestellt.

 

Auch die erste Sitzung des Arbeitskreises Mobilität war zielführend und hat verwertbare Ergebnisse gebracht. In seiner Sitzung am 09.03.2022 hatte der Stadtentwicklungsausschuss über die Zusammensetzung dieses „Arbeitsgremiums“ beschlossen. Die Einladung erfolgte am 19.04.2022, die Veranstaltung selbst dann am 28.04.2022.

 

Drei Kernfragen standen im Mittelpunkt der moderierten Sitzung:

-    wie beurteilen Sie die Stärken-Schwächen-Analyse?

-    wo sehen Sie besondere räumliche Handlungserfordernisse?

-    wo sehen Sie besondere Handlungserfordernisse für die jeweiligen Verkehrsarten?

 

Die Antworten auf diese Fragen und sonstige Diskussionsinhalte sind in Anlage 2 dargestellt.

 

Mit dem Beirat Mobilität sollen insbesondere regionale Akteure einbezogen werden; die Stadt Hilden ist keine „Insel“, sondern liegt in einer auch mobilitätstechnisch eng vernetzten Region.

 

Es wurden den Beteiligten vier Fragen gestellt:

-    Gibt es aus Ihrer Sicht weitere oder ergänzende Defizite in der Bestandsanalyse?

-    Teilen Sie die zentralen Aussagen der Stärken-Schwächen-Analyse?

-    Wo bestehen Schnittstellen zwischen Hilden und Ihrer Kommune/Ihrem Verband/Ihrer Institution?

-    Welche Aspekte sollte aus Ihrer Sicht bei der Diskussion über Leitbilder, Ziele und Handlungsfelder in Hilden eine besondere Rolle spielen?

 

Rückmeldungen gab es von den Nachbarstädten Düsseldorf, Solingen und Erkrath, von der Rheinbahn, der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf sowie der Kreishandwerkerschaft Mettmann, und von den Bürgervereinen Hilden-Meide, Hilden-Süd und Hilden-West und Unterstadt. Die Inhalte der Rückmeldungen sind in Anlage 3 dargestellt.

 

Die Antworten des Hildener Seniorenbeirates und des Behindertenbeirates sind in Anlage 4 dargestellt, die vom Hildener Kinderparlament und vom Jugendparlament in Anlage 5.

 

In dem Zusammenhang ist es erforderlich, die Rückmeldung insbesondere des Behindertenbeirates in den gesamtstädtischen Zusammenhang einzuordnen. Der Behindertenbeirat vertritt einen Personenkreis mit vielfältigen und individuellen Einschränkungen. Die Anregungen sind daher differenziert, umfassend und hilfreich. Für die Stadt Hilden ist die Anpassung des öffentlichen Raumes und insbesondere der Verkehrswege an die Bedürfnisse der Personen mit Mobilitätseinschränkungen seit langem eine permanente Aufgabe. Aus fachlicher Sicht sind bereits auf vielen Ebenen Verbesserungen zugunsten mobilitätseingeschränkter Personen erreicht worden. Aber es ist auch noch viel zu tun. Sollten durch das Beteiligungsverfahren nun Erwartungshaltungen entstanden sein, muss darauf hingewiesen werden, dass es gerade im Bereich der Mobilitätsplanung nicht möglich ist, allen Erwartungen gleichzeitig und „gleichörtlich“ gerecht zu werden. Für die Verwaltung ist die Herstellung der Barrierefreiheit eine Aufgabe, an der kontinuierlich weitergearbeitet wird.

 

Im Ergebnis aller Beteiligungsformen kann festgehalten werden, dass die Weiterentwicklung der Mobilität in Hilden in Richtung einer stärkeren Berücksichtigung von Verkehrsmitteln des Umweltverbundes einen großen Anteil der Anregungen ausmacht. Alle Rückmeldungen zeigen zudem die Bedeutung des Themas für die weitere Entwicklung der Stadt Hilden auf. Es liegt auf der Hand, auch für die kommende Phase der Arbeit am Mobilitätskonzept für Hilden eine ausführliche Beteiligungsphase durchzuführen.

 

Mit der Vorlage des Berichtes über die erste umfängliche Beteiligungsphase ist der Abschluss der Bearbeitungsphase A Bestandsanalyse Verkehr inkl. Stärken-Schwächen-Analyse erreicht. Entsprechend ist der Beschlussvorschlag formuliert.

 

  1. Leitbild, Zielvorstellung und Handlungsfelder

 

Der nächste Schritt hin zu einem Mobilitätskonzept für Hilden und damit zu einem Handlungsrahmen der Stadt für das kommende Jahrzehnt sind die Entwicklung eines „Leitbildes“ und von Zielvorstellungen für die Stadt Hilden. Damit erfolgt letztlich die entscheidende „Weichenstellung“ für die Verkehrs-und Mobilitätsentwicklung. Eine Einleitung hierzu bietet Anlage 6.

 

Die Aufgabenstellung für Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit lässt sich dabei auf entscheidende Aspekte konkretisieren, die sich aus fachlicher Sicht in einem „Leitbild“ und in den Zielen wiederfinden müssen:

  • Das Leben in Hilden muss weiterhin attraktiv sein. Dazu gehört, die Aufenthaltsqualität und damit die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern, durch Maßnahmen auch im Mobilitätsbereich eine städtebauliche Aufwertung zu bewirken und so letztlich die Attraktivität der Stadt als Lebens- und Wirtschaftsstandort zu erhöhen.
  • Die Stadt muss den Mobilitätsbedürfnissen ihrer Einwohner gerecht werden. Die jederzeitige Erreichbarkeit muss mit möglichst geringem Verkehrsaufwand gesichert werden; Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit müssen aufeinander abgestimmt und verbessert werden; die Beeinträchtigungen der Menschen und der Umwelt durch den Verkehrssektor sind zu minimieren.
  • Umwelt- und Klimaschutz müssen gefördert werden. Umweltbelastungen allgemein und der Ausstoß von Treibhausgasen müssen gemindert werden. Die Mobilitätsplanung muss eine nachhaltige, klimaschonende und energiesparsame Mobilität in der Stadt ermöglichen.

 

Um aus den „Leitbildern“ eine Orientierung für das wirtschaftliche und gesellschaftlich/politische Handeln zu entwickeln, wird es in absehbarer Zeit entsprechende Veranstaltungen geben.

 

Die Leitbild-und Szenarienfindung (als Entwurf und Handlungsidee) für die Stadt Hilden wird im Rahmen einer moderierten nicht-öffentlichen Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 12.11.2022 (Samstag) erfolgen. Die Einladungen hierzu sind bereits erfolgt. Die zweite Beteiligungsrunde mit dem Arbeitskreis Mobilität, dem Beirat und der Bevölkerung schließt sich an.

 

Für die Durchführung der 2.Stadtkonferenz Mobilität wurde bereits ein Termin gefunden, der 08.12.2022, in der Stadthalle Hilden.

 

Die Beiratsbeteiligung erfolgt wieder schriftlich, für die zweite Sitzung des Arbeitskreises Mobilität (weiterhin in der vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Zusammensetzung) muss noch ein Termin gefunden werden.

Am Ende des Prozesses, das aus Sicht der Verwaltung im ersten Quartal des Jahres 2023 liegen wird, steht eine vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossene konkrete Zielvorstellung, in welche Richtung sich die Mobilität in Hilden entwickeln soll und auf welchen Handlungsfeldern hierzu die Prioritäten liegen.

 

Die Art der (übergeordneten) Handlungsfelder ist dabei naheliegend:

  • Autoverkehr (einschl. E-Mobilität)
  • ÖPNV
  • Fahrradverkehr
  • Fußgängerverkehr

Aus der Auswertung der bisherigen Beteiligungen ergeben sich für Hilden folgende weitere Handlungsfelder, die eine eigene Gewichtung erhalten können:

  • Parken (ruhender Verkehr)
  • Lieferverkehr
  • Schülerverkehr
  • Multimodalität (Verknüpfung von unterschiedlichen Verkehrsmitteln durch die Nutzer)

 

Die Ausarbeitung der Maßnahmenvorschläge schließt sich dann als nächste Arbeitsphase an.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister