Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 27.10.21:
Änderung der Öffnungszeiten des Zentralen Bauhofes für die Wertstoffannahme
Vorlage
WP 20-25 SV 68/015
Art
Antragsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Erläuterungen zum Antrag:

 

Aktuell öffnet der Zentrale Bauhof Mo-Mi, Fr-Sa von 08:00 bis 12:00 sowie Do von 08:00 bis 12:00 und eigentlich von14:00 bis 18.00 Uhr; zurzeit jedoch immer noch verkürzt auf 15:30 Uhr. Für Berufstätige sind diese verkürzten Zeiten nicht erreichbar, außer man arbeitet im Schichtdienst oder ist in Teilzeit beschäftigt. Daher beantragt die CDU, dass an Samstagen die Öffnungszeiten bis 15 Uhr verlängert werden und regt an, zu prüfen, ob zur Kompensation der Mehrarbeit der Wertstoffhof ggfs. an einem Tag der Woche geschlossen werden kann.


Antragstext:

 

Die CDU beantragt die Öffnungszeiten des Zentralen Bauhofes für die Wertstoffannahme an Samstagen um 3 Stunden zu verlängern. Damit würde die Öffnungszeit an Samstagen von 8 -15 Uhr sein.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob zur Kompensation der Mehrarbeit der Wertstoffhof ggfs. an einem Tag der Woche geschlossen werden kann.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung wird der Antrag, den die CDU-Fraktion am 27.10.2021 eingebracht hat, im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz zur Beratung gestellt, da die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes einen Teilaspekt der Abfallwirtschaft und der Abfallvermeidung darstellen.

 

Der Wertstoffhof in Hilden ist derzeit mit den im Antrag der CDU aufgeführten Zeiten geöffnet. Ab April 2022 wird donnerstags der Wertstoffhof auch wieder bis 18.00 Uhr geöffnet.
Für die Öffnung des Wertstoffhofes von montags bis freitags, sowie für die anfallenden Containertransporte außerhalb der Öffnungszeiten ist im Stellenplan der Stadt Hilden die Vollzeitstelle eines/r Wertstoffhofwärter/in (Stellenziffer 68.35124) eingerichtet worden.
Da samstags mit der Schadstoffannahme und der zusätzlichen Abwurfstelle für Grünabfälle zusätzliche Angebote bestehen und ebenfalls samstags die höchste Kundenfrequenz festzustellen ist, wird an diesem Tag der Wertstoffhof mit vier Beschäftigten besetzt (1 x Bereitschaftsführer, 1 x Unterstützung Schadstoffannahme, 2 x Aufsicht Grünannahme und allgemeine Aufsicht/Auskunft/Service). Diese vier Beschäftigten rekrutieren sich nach einem zuvor aufgestellten Dienstplan aus der Belegschaft des Zentralen Bauhofes, die überwiegend aus den Bereichen Abfallbeseitigung und Stadtreinigung kommen. Die dort anfallenden Arbeitszeiten stellen Überstunden dar, die im Regelfall während der dienstplanüblichen Arbeitszeiten von montags bis freitags abgefeiert werden.

 

Um samstags ein möglichst großes Aufnahmevolumen in den Abwurf-Containern und dem Schadstoffcontainer zur Verfügung zu haben, werden zurzeit spätestens donnerstags die Container geleert. Freitags finden regelmäßig keine „Leerungsfahrten“ statt, da die Arbeitszeiten die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes abdecken.

Die AWISTA stellt den Schadstoffcontainer zur Verfügung. Die AWISTA ist zusätzlich beauftragt, während der Annahmezeiten von Schadstoffen ausgebildetes und qualifiziertes Personal zu stellen.

 

Unter anderem mit Hilfe des Tiefbau- und Grünflächenamtes wurde mittels eines Verkehrszählgerätes in der Zeit von Ende November bis Mitte Dezember im Stundenrhythmus die Nutzerfrequenz gemessen. Dieser Zeitraum ist nicht unbedingt repräsentativ, da es immer zu jahreszeitlichen Schwankungen kommt. Jedoch kann das Verhältnis der Nutzerfrequenz an einzelnen Wochentagen und der Nutzungsstunden im Tagesverlauf abgelesen werden.

 

Donnerstags wurden die Öffnungszeiten von 14 bis 15.30 Uhr getrennt erfasst. In dem Erhebungszeitraum besuchten 3.878 Nutzer den Wertstoffhof.

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag bis 12

Donnerstag ab 14

Freitag

Samstag

Durchschnitt

136

120

130

116

39

118

319

Schnitt je Std

34

30

33

29

26

29

80

 

Wenn die Nutzerfrequenz nur im Stundenrhythmus ausgewertet wird, ergibt sich folgendes Bild:

 

 

08-09

09-10

10-11

11-12

DO 14-15

DO 15-15.30

Summe

Nutzer/innen

586

809

1067

1299

84

33

3878

 

Einige wenige Angebote auf dem Wertstoffhof sind kostenpflichtig. Um einen weiteren Eindruck zur Nutzung des Wertstoffhofes zu bekommen, wurden auch die Höhe der Tageseinnahmen ausgewertet. Die Durchschnittswerte je Wochentag:

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

108 €

96 €

114 €

150 €

101 €

235 €

 

Der höhere Wert donnerstags kann mit den längeren Öffnungsstunden erklärt werden.
Samstag ist der einnahmestärkste Tag. An den übrigen Tagen bewegen sich die Einnahmen auch gleichem Niveau.

 

Während des Erhebungszeitraumes endete die Öffnungszeit donnerstags um 15.30 Uhr. Außerhalb der Corona-Zeiten wäre die Öffnungszeit bis 18.00 Uhr. Erfahrungsgemäß sind die späteren Zeiten nachmittags nicht die Zeiten mit hoher Nutzerfrequenz. Sie fügen sich aber in das Gesamtgefüge ein.

 

 

 

 

Um die Verlängerungsmöglichkeit der Öffnungszeiten an Samstagen zu prüfen, sind unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen.

 

 

Arbeits- und Pausenzeiten

 

Die Arbeitszeiten an einem Samstag umfassen nicht nur die tatsächlichen Öffnungszeiten. Hinzutreten Vor- und Nachrüstzeiten. Nach den arbeitszeitrechtlichen Vorschriften sind zudem nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit eine mindestens 30 Minuten lange Pause vorzusehen. Während der Pausenzeiten müsste der Wertstoffhof vorübergehend geschlossen werden. Alternativ wurde überlegt, eine versetzte Pause für die vier Mitarbeiter des Zentralen Bauhofes einzurichten. Die prozentuale Verteilung der Nutzerinnen und Nutzer auf die einzelnen Öffnungsstunden stellt sich wie folgt dar:

 

Samstag

08-09

09-10

10-11

11-12

in %

15,47

20,44

29,22

34,87

 

 

Eine vorübergehende Reduzierung der Präsenz der Mitarbeiter auf 3 Mitarbeiter für die Dauer von insgesamt zwei Stunden oder auf nur 2 Mitarbeiter während einer Stunde ist aufgrund der starken Nutzerfrequenz insbesondere in den Mittagsstunden nicht möglich.
Alternativ müssten ein oder zwei weiterer/e Mitarbeiter in den Dienst versetzt werden, um den Ausfall zu kompensieren.

Samstags sind außer der Betreuung des Wertstoffhofes von Mitarbeitenden des Zentralen Bauhofes noch weitere Dienstleistungen zu erbringen, z.B. Innenstadtreinigung, Marktreinigung. Daneben besteht auch noch die ganzjährige Rufbereitschaft, die in der Winterdienstsaison um eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestockt werden muss. Schon heute ist an jedem Tag der Woche eine Dienstleistung zu erbringen. Die bei diesen unterschiedlichsten zusätzlichen Diensten erbrachten Arbeitszeiten werden im Regelfall während der dienstplanüblichen Arbeitszeiten abgefeiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fallen für ihre „eigentlichen“ Arbeiten aus.

 

Die Arbeitszeitvorschriften gelten in gleichem Maße auch für die/den durch die AWISTA gestellte/n Mitarbeiterin oder Mitarbeiter. Hier gibt es keine Alternative. 

 

Verlängerungsmodell (gem. CDU-Antrag)

 

Öffnungszeiten samstags:

7.45 - 8.00 Vorrüstzeit

8.00 -13.45 Uhr Öffnung

13.45 -14.15 Uhr Pausenschließung

14.15 - 15.00 Uhr Öffnung

15.00 - 15.15 Uhr Nachrüstzeit

 

Nettoöffnungszeit        6,5 Stunden 

Nettoarbeitszeit           7 Stunden (ohne unbezahlte Pause)

 

Statt der beantragten drei Mehrstunden erweitern sich die Öffnungszeiten um 2,5 Stunden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es fraglich, ob nach einer Schließung von 13.45 Uhr bis 14.15 Uhr eine größere Anzahl von Nutzerinnen und Nutzern die dann noch verbleibenden 45 Minuten Öffnungszeit von 14.15 Uhr bis 15.00 Uhr in Anspruch genommen werden würde. Deshalb wurde eine Alternative entwickelt, die nachfolgend vorgestellt wird:

 

7.45 - 8.00 Vorrüstzeit

8.00 -13.30 Uhr Öffnung

13.30 -13.45 Uhr Nachrüstzeit

 

Nettoöffnungszeit        5,5 Stunden

Nettoarbeitszeit           6,0 Stunden

 

Somit würden sich die Öffnungszeiten um 1,5 Stunden erweitern.

 

Als weitere mögliche Alternative wäre auch eine Verschiebung der Öffnungszeiten denkbar, auch wenn es nicht der Intention des Antragstellers entsprechen würde. Die reine Öffnungszeit wäre bei einer Verschiebung um beispielsweise 1,5 Stunden zwischen 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr. Diese Alternative wäre zwar insgesamt aufwandsneutral. Lediglich der Dienstleistungsvertrag mit der AWISTA/IDR müsste modifiziert werden. Jedoch zeigt die Erfahrung, viele der Nutzerinnen und Nutzer, die früh den Wertstoffhof aufsuchen, um ihre Wert- und Abfallstoffe zu entsorgen, schon vor Beginn der jetzigen Öffnungszeiten vor dem noch geschlossenen Tor warten. Bei einer reinen Verschiebung der Öffnungszeiten werden nach Einschätzung der Verwaltung diejenigen, die die frühen Zeiten nutzen, erheblich bezüglich ihres Tagesablaufs beschränkt. Vor 9.00 Uhr suchen bereits gut 15% der samstäglichen Nutzerinnen und Nutzer den Wertstoffhof auf.

 

 

Logistik

 

Die Verlängerung der Öffnungszeiten könnte zwei Effekte auslösen. Es könnten sich die gleiche Anzahl von Nutzerinnen und Nutzer auf einen größeren Zeitraum gleichmäßig verteilen. Das führt zu einer Entspannung während der Stoßzeiten und verkürzt eventuelle Wartezeiten an den Abwurfstationen. Das Müll-, Wertstoff- und Schadstoffaufkommen bliebe gleich.

Oder die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer erhöht sich, so dass das Müll-, Wertstoff- und Schadstoffaufkommen ansteigt. Die Verwaltung geht von einer Erhöhung des Aufkommens aus. Darauf sollte im Vorfeld möglichst reagiert werden.

 

Schon heute stößt die Annahme von Altpapier samstags an Kapazitätsgrenzen. Um die Annahmekapazität zu erhöhen, wurde vor mehreren Jahren von offenen Container mit unverdichtetem Inhalt auf Presscontainer umgestellt. Wie oben dargestellt, wird derzeit der Container donnerstags in der mittäglichen Schließung des Wertstoffhofes zur Entladestelle gebracht, um mit dem geleerten Container bis einschließlich Samstag die angelieferten Mengen Altpapier und Pappe aufzunehmen. Im Regelfall wird dann montags zum Dienstbeginn vor Öffnung des Wertstoffhofes der Altpapiercontainer wieder leer gefahren. Diese auch auf die dienstplangemäßen Arbeitsstunden abgestimmte Logistik kann bei erhöhten Annahmemengen an Samstagen nicht mehr aufrechterhalten werden. Dies lässt sich lösen, in dem nach Schließung des Wertstoffhofes freitags der Altpapiercontainer geleert wird, so dass vor Samstag noch keine Befüllung stattgefunden hat. Für Hin- und Rückfahrt, Be- und Entladungszeiten sowie nachträglichen Rüstzeiten wird mit einem Stundenaufwand von zwei Stunden gerechnet. Die Auftragsausführung findet außerhalb der dienstplanmäßigen Arbeitszeiten statt.

 

 

Dienstleister/Schadstoffsammlung

 

An Samstagen erfolgt auf dem Wertstoffhof auch die Schadstoffsammlung. Um eine ordnungsgemäße Sammlung sicher stellen zu können, steht ein mit unterschiedlichen, nach Fraktionen getrennten Lagerungsmöglichkeiten ausgestatteter Schadstoffcontainer zur Verfügung. Während der Annahmezeiten ist der Schadstoffcontainer mit einem/r qualifizierten Mitarbeiter/in besetzt. Diese/r Mitarbeiter/in berät die Kunden, klassifiziert die Schadstoffe und sorgt für eine ordnungsgemäße Lagerung und Ladungssicherung im Schadstoffcontainer. Die Gestellung des Personals und des Containers ist vertraglich mit der AWISTA vereinbart. Die Schadstoffe sind nach Vorgabe des Kreises Mettmann bei der IDR Düsseldorf anzuliefern.

 

Die Annahmekapazitäten sind auf die in dem Schadstoffcontainer vorgehaltenen Lagerungsmöglichkeiten begrenzt. Aus Kapazitätsgründen werden am Schadstoffcontainer nur haushaltsübliche Kleinmengen aus Hildener Privathaushalten angenommen. Trotzdem sind schon heute einzelne Lagerungsmöglichkeiten nahezu ausgeschöpft. Die Auslastung des Schadstoffcontainers ist sehr hoch, so dass der Container wöchentlich zur Leerung zur IDR gebracht werden muss. Eine Lagerung von Schadstoffen außerhalb des Schadstoffcontainers ist auf dem Gelände des Zentralen Bauhofes nicht zuletzt aus Platzgründen nicht möglich. In bisher sehr seltenen Fälle musste deshalb die Annahme einzelner Schadstofffraktionen abgebrochen werden, da die im Container vorhandenen Lagerungsmöglichkeiten erschöpft waren. Die Kunden mussten dann auf einen Folgetermin verwiesen werden. Bei einer ungünstigen Mengenverteilung der angelieferten Schadstoffe könnte die Situation zahlreicher als bisher auftreten. Hier sollte der Verlauf während evtl. erweiterter Öffnungszeiten kritisch begleitet werden. Lösungsmöglichkeiten könnten nur in Abstimmung mit dem beauftragten Dienstleister erarbeitet werden.

 

Die AWISTA wurde angefragt, ob und inwieweit sie in der Lage ist, die Personalgestellung auch für eine Verlängerung der Annahmezeiten sicherstellen zu können. In der Anfrage wurde neben den erweiterten Öffnungszeiten gem. Antrag der CDU-Fraktion auch die oben geschilderte Alternative angefragt. Die AWISTA teilte mit, dass die Sammlung samstags von 8:00 - 15:00 Uhr aus Kapazitätsgründen leider nicht anbieten können: „Auch uns fehlen Fachkräfte, um diese Dienstleistung seriös anbieten zu können.“ Für die ebenfalls angefragte zeitliche Alternative bis 13:30 Uhr wurde eine Erweiterung der Personalgestellung zugesagt.

 

Von einer Schließung der Schadstoffannahme trotz einer weiter laufenden Öffnungszeit des Wertstoffhofes wird abgeraten, da dies von den Nutzern/innen, die später kommen, kaum akzeptiert wird. Der Schadstoffcontainer wird öfters schon am Vortag auf dem Vorplatz des Wertstoffhofes abgestellt. Dabei kommt es regelmäßig zu Nachfragen, warum man/frau nicht Schadstoffe abgeben kann. Gelegentlich werden auch in einem unbeobachteten Moment die Schadstoffe neben dem Container abgestellt.

 

 

Kompensation

 

Im Antrag der CDU-Fraktion wurde gebeten zu prüfen, ob zur Kompensation der Mehrarbeit der Wertstoffhof ggfs. an einem Tag der Woche geschlossen werden kann.

 

Wie zuvor schon ausgeführt, wurde von Ende November bis Mitte Dezember die Besucherfrequenz gemessen. Diese Zahlen wurden nochmals abgeglichen mit den an diesen Tagen erzielten Einnahmen. Der Erhebungszeitraum war nicht repräsentativ, da erhebliche saisonale Schwankungen bestehen. Die Besucherströme zu Laubzeiten und Rückschnittarbeiten in den Gärten sind vorbei. Kartonage und Verpackungen aus der Weihnachtszeit waren noch nicht im Zulauf. Auch das Wetter fördert nicht den Besuch. Trotz dieser Einschränkungen kann anhand der Zahlen die unterschiedliche Auslastung abgeschätzt werden. Die Zahlen passen auch zu den langjährigen Beobachtungen. Die Besucherfrequenz ist an allen Tagen auf ähnlichem Niveau. Kein Wochentag kann benannt werden, der sich auf Grund einer wesentlich geringeren Besucherfrequenz für eine Schließung anbietet.

Die bisherigen Öffnungszeiten sind über Jahrzehnte eingespielt. Jeden Tag von montags bis samstags 8:00 bis 12:00 Uhr ist eine eingespielte, leicht zu merkende und einprägsame Zeit.

 

Der Wertstoffhof ist zur restlichen Hoffläche nur durch Ketten abgegrenzt. Außerhalb der Annahmezeiten stellen die Ketten kein Hindernis dar und werden ohne Nachfragen überstiegen. Natürlich gibt es auch Nutzer/innen, die deshalb in der Verwaltung nachfragen, ob sie außerhalb der Öffnungszeiten doch etwas abgeben können. Sollte nun ein ganzer Vormittag aus den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes herausgenommen werden, erwartet die Verwaltung ein größeres Unverständnis bei den Besuchern über diese Maßnahme, so dass die entsprechenden Nachfragen, doch etwas ablegen zu können, am Schließungstag zum Regelfall werden könnten. Der erwünschte Kompensationseffekt würde letztlich nicht oder nicht in dem erwünschten Umfang eintreten.

 

Der Wertstoffhof ist montags bis freitags mit einem Mitarbeiter besetzt. Mit seiner wöchentlichen Arbeitszeit deckt er die Öffnungszeiten an diesen Tagen ab. Von montags bis mittwochs sind die Arbeitszeiten verkürzt, damit er die Öffnungszeiten am langen Donnerstag ebenfalls abdeckt. Die Öffnungszeiten an Samstagen können von dem Mitarbeiter nicht innerhalb seiner regulären Wochenarbeitszeit abgedeckt werden. An Samstagen werden zudem vier Mitarbeitende benötigt. Zur Besetzung des Wertstoffhofes an Samstagen werden über einen Dienstplan Mitarbeiter überwiegend aus den Bereichen Abfallbeseitigung und Stadtreinigung über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus eingeteilt. Die angefallenen Überstunden werden im Regelfall während des regulären Betriebes abgefeiert.

 

Die Verwaltung rät vor diesem Hintergrund von einer anderweitigen Schließung ab, da sie auf Unverständnis bei den Nutzern/innen führen wird und auch der angestrebte Effekt nicht eintreten wird.

 

 

Beteiligung des Personalrates

 

Der Personalrat der Stadtverwaltung Hilden wurde über die beabsichtigten Änderungen informiert und gem. § 72 Abs. 4 Nr. 1 LPVG NW beteiligt.

Mit Schreiben vom 17.03.2022 hat der Personalrat mitgeteilt, dass er beabsichtigt der Maßnahme nicht zuzustimmen. Das Schreiben des Personalrates ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Das Mitbestimmungsverfahren wurde zunächst nicht weitergeführt, da die Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz zum Antrag der CDU-Fraktion abgewartet werden soll, ob in Kenntnis der Stellungnahme des Personalrates die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes erweitert werden sollen oder nicht.

Unabhängig davon soll für die Beratung im Ausschuss eine erste Bewertung der Argumente des Personalrates gegeben werden.

 

Rüstzeiten

Die in der Sitzungsvorlage angesetzten Rüstzeiten entsprechen der langjährig geübten Praxis, die bisher nicht durch den Personalrat hinterfragt oder beanstandet worden sind.

Die Gestellung der Behälter und Fahrzeuge wird weitestgehend nicht vor Öffnung des Wertstoffhofes am Samstag ausgeführt. Diese vorbereitenden Arbeiten werden im Regelfall schon freitags vor Dienstschluss ausgeführt. Auch nach Schließung des Wertstoffhofes müssen und werden nicht alle Aufräumarbeiten ausgeführt, sondern sie werden auf das Nötigste beschränkt. Das eigentliche Aufräumen erfolgt montags zum Dienstbeginn. Regelmäßig erhält dann der Wertstoffhofwärter eine kurzfristige Unterstützung durch weiteres Personal. Die Verlängerung der Öffnungszeiten erhöht nach heutiger Einschätzung und Erfahrung ebenfalls nicht den Zeitbedarf zum Duschen und Umziehen.

Ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz wird daher nicht erwartet.

 

Witterungseinflüsse

Samstags werden zusätzliche Abgabestellen (Schadstoffmobil, zusätzliche Grünschnittabgabe) eingerichtet, die nicht unter das Dach des Wertstoffhofes passen. Der Wertstoffhof selbst ist nach zwei Seiten offen und nicht beheizbar. In einem kleinen, abgetrennten „Kabuff“ befindet sich ein Heizstrahler.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden vom Arbeitgeber gute Dienst- und Schutzkleidung gestellt, bei der selbstverständlich auch auf Regen- und Kälteschutz geachtet wird. Der Beschaffung jedes einzelnen Kleidungsstückes wurde bezogen auf jeweils die namentlich zu benennende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Personalrat immer zugestimmt. Der Personalrat ist bei der Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung umfassend und sehr detailliert beteiligt.

Nach bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass während Schlechtwetterperioden weniger Nutzer den Wertstoffhof aufsuchen, so dass eher die Gelegenheit besteht, im rollierenden System sich bei Bedarf in kurzen Pausen aufzuwärmen oder ein Heißgetränk zu sich zu nehmen.

 

Belastungen durch Publikumsandrang

Samstag ist der publikumsstärkste Tag. Diesem Umstand wurde Rechnung getragen, in dem zusätzliches Personal eingesetzt wird. Insgesamt sind 4 Mitarbeitende des Zentralen Bauhofes und ein/e weitere Mitarbeiter/in der AWISTA/IDR tätig

Die Auswertung der durchgeführten Zählungen/Messungen ergab samstags durchschnittlich 80 Nutzer. Die Verteilung im Verlauf der Öffnungszeiten ist jedoch sehr unterschiedlich.

 

Samstag

08-09

09-10

10-11

11-12

Summe

06.11.2021

76

80

104

119

379

13.11.2021

66

87

111

97

361

20.11.2021

44

59

88

122

313

27.11.2021

41

56

93

128

318

04.12.2021

Zählgerät defekt

0

11.12.2021

37

66

77

111

291

18.12.2021

32

43

86

90

251

 

296

391

559

667

1913

 

Der höchste Wert liegt bei 128 Fahrzeugen, der niedrigste Wert bei 32 Fahrzeugen. Auffallend ist, dass die höchsten Werte regelmäßig zum Ende der Öffnungszeiten liegen. Da nicht davon ausgegangen werden muss, dass die Verlängerung der Öffnungszeiten in gleichem Maße zu einem Anstieg der angelieferten Wertstoffmengen und Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer führen wird, kann mit einer Entspannung bei den Stoßzeiten erwartet werden. Diese Entspannung kommt auch dem eingesetzten Personal zu Gute.

 

Bezahlsystem

Das Bezahlsystem ist verbesserungsbedürftig. Gelegentlich kommt es zu Engpässen beim Wechselgeld. Um eine Entlastung zu schaffen, wird der Wechselgeldbestand erhöht.

Die bei der Stadtverwaltung Hilden eingesetzte Barkassensoftware orientiert sich an einer in der Verwaltung üblichen Büronutzung. Um diese Software im Wertstoffhof einsetzen zu können, müsste dort ein PC/Laptop mit Drucker stationär eingerichtet werden bzw. jeweils zu Beginn und Ende der Öffnungszeiten auf- und abgebaut werden.

Nach den Erfahrungen anderer Wertstoffhöfe könnte dies in Hilden umgesetzt werden, wenn schon an der Einfahrt, bevor ein Fahrzeug auf den Wertstoffhof fahren kann, die gebührenpflichtigen Wertstoffe beurteilt und die anfallenden Gebühren in einem Kassenhäuschen o.ä., kassiert werden. Eine vergleichbare Organisation würde jedoch in Hilden nicht nur an Samstagen, sondern auch an den anderen Öffnungszeiten zu einem zusätzlichen Personalbedarf führen, da die/der Kassierer/in im Kassenhäuschen sitzend nicht mehr als Aufsichts- und Ansprechperson zur Verfügung steht. Weiterhin ist zu erwarten, dass durch die verzögerte Zufahrt auch wieder die in früheren Jahren üblichen Rückstausituationen in den öffentlichen Verkehrsraum auftreten werden. Deshalb hat sich das Fachamt gegen einen Einsatz dieser Lösung entschieden.

Vor einiger Zeit hat der Softwarelieferant der Stadtverwaltung Hilden ein mobiles System vorgeführt, dass auch eine EC-Kartenzahlung unterstützt. Eine solche Lösung würde sich für den Wertstoffhof anbieten. Die Verkettung von technischen Problemen/Modifizierungen seitens des Softwareanbieters verzögert jedoch die Einführung auf unbestimmte Zeit.

 

Betriebliche Notwendigkeit

Nachfragen zur Verlängerung von Öffnungszeiten, nicht nur an Samstagen, kommen gelegentlich vor. Die meisten Nutzerinnen und Nutzer orientieren sich an den Öffnungszeiten und nutzen sie entsprechend.

 

Die Kommunalagentur hat sich mangels Auftrag mit einer Ausweitung der Öffnungszeiten nicht auseinandergesetzt. Der vollständige Satz des Berichtes lautet:

Über einen Bürgerwunsch zur Ausweitung der Öffnungszeiten am Nachmittag, ähnlich wie in der Nachbarkommune Langenfeld, konnten keine Informationen gesammelt werden.“

 

Von der nur teilweise zitierten Formulierung lassen sich daher in keiner Richtung Bürgerwünsche ableiten oder gar belegen. Aus rein betrieblicher Sicht im engeren Sinn besteht kein Zwang zur Verlängerung der Öffnungszeiten. Die Kunden-/Bürgersicht kann davon abweichen. Hier ist der Rat mit seinen Ausschüssen gefragt, dies unter Berücksichtigung des Für und Wider zu beurteilen und zu entscheiden.

 

 

Stellenbedarf

 

Unter der Voraussetzung, dass trotz der Einwände des Personalrates, das vorgeschlagene Konzept hinsichtlich der Personalbesetzung und der Pausenzeiten umgesetzt werden kann, ist aus Sicht der Verwaltung zum Stellenbedarf folgendes zu erläutern:

 

Der Stellenbedarf des Zentralen Bauhofes wurde erst vor kurzer Zeit durch die Kommunalagentur NRW geprüft und neu berechnet. Eine mögliche Erweiterung der Öffnungszeiten wurde nicht berücksichtigt. Die Kommunalagentur hat bei ihren Berechnungen 1.600 Stunden als VollZeitÄquivalent angesetzt.

Unter Berücksichtigung des grundsätzlich anfallenden zusätzlichen Transports des Altpapierpresscontainers fallen bei einer Verlängerung der Öffnungszeiten

 

bis 13.30 Uhr  416 Jahresarbeitsstunden entspricht   0,26 VZÄ bzw.

bis 15.00 Uhr  728 Jahresarbeitsstunden entspricht   0,46 VZÄ an.

 

Aufgrund der prioritären Sicherstellung der Abfallentsorgung würden diese Stellenmehrbedarfe ohne Kompensation zu Lasten der Stadtreinigung gehen und dort zu entsprechenden Leistungseinschränkungen führen.

 

Die Kommunalagentur kommt in ihrem Bericht über die durchgeführte Organisationsuntersuchung zu folgendem Personalbedarf

 

Seite 154 des Berichtes der Kommunalagentur

 

In der Abfallbeseitigung und in der Stadtreinigung besteht insgesamt ein Personalbedarf an 38,15 VZÄ. Dieser Personalbedarf würde sich bei einer Erweiterung der Öffnungszeiten um 3 Stunden auf 38,61 VZÄ und bei einer Erweiterung der Öffnungszeiten um 1,5 Stunden auf 38,41 VZÄ erhöhen.

 

Hinsichtlich der Alternative, nur die Öffnungszeiten zu verschieben, ist darauf hinzuweisen, dass diese Lösung keine Auswirkungen auf den Stellenbedarf hätte.

 

 

Aufwand

 

Auf Grundlage des vorgeschlagenen Konzepts entsteht folgender Aufwand:

 

o   Personalkosten

 

-       Öffnungszeit
Je Stunde Verlängerung der Öffnungszeiten fallen derzeit 256,85 € an. Bei drei Stunden gemäß Antrag der CDU-Fraktion wären dies zusätzliche Personalkosten in Höhe von 40.068,60 €. Bei 1,5 Stunden gemäß Alternativvorschlag wären dies 20.034,30 €.

 

-       Transport Altpapiercontainer
Für den wöchentlichen Transport des Altpapierpresscontainers, der nun außerhalb der dienstplanmäßigen Arbeitszeiten durchzuführen wäre, fallen einschließlich Vor- und Nachbereitung jährlich 6.678,36 € an.

 

o   Schadstoffsammlung

Für die erweiterte Personalgestellung für die Zeit bis 13.30 Uhr fallen zusätzliche Kosten in Höhe von jährlich 23.062,20 € an. Für eine längere Öffnungszeit bis 15.00 Uhr liegt kein Angebot vor.

 

o   Gesamt

Für die Verlängerung der Öffnungszeiten bis 15.00 Uhr entstehen Mehrkosten in Höhe von 69.809,16 €.
Bei einer Verlängerung der Öffnungszeiten bis 13.30 Uhr entstehen Mehrkosten in Höhe von 49.774,86 €.

 

 

Der Mehraufwand wird dem Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung zu geordnet und dort refinanziert. Die Restmüllgebühren würden sich beispielhaft an einer 240 l Restmülltonne und an einem 1,1m³ Restmüllcontainer wie folgt ändern:

 

Restmüll

Derzeit

Öffnung bis 15.00  Uhr

Öffnung bis 13.30 Uhr

240 l MGB

333,60 €

338,40 €

336,00 €

1,1 m³ MGB

3.058,00 €

3.102,00 €

3.080,00€

%-Steigerung

0,0

1,44

0,72

 

Die Alternative, die Öffnungszeiten zu verschieben, ist mit Ausnahme einer Änderung der Verträge mit der AWISTA/IDR aufwandsneutral zu realisieren.

 

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt abweichend vom den im Antrag der CDU-Fraktion genannten Öffnungszeiten den Wertstoffhof an Samstagen bis um 13.30 Uhr auszuweiten.

 

Für die Sammlung der Schadstoffe werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 23.062,20 € benötigt.

Zur Vermeidung von Leistungseinschränkungen in der Stadtreinigung wird angeregt, den in der Sitzungsvorlage dargestellten Stellenmehrbedarf durch Anpassung im Stellenplan auszugleichen.

 

Die zusätzlichen Personalkosten sind in dem Personalkostenbudget für das Jahr 2022 nicht vorgesehen. Ebenso fehlen im Stellenplan 2022 die oben dargestellten Stellenanteile. Mit angepasstem Personalkostenbudget und geänderten Stellenplan könnte eine Erweiterung der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes frühestens zum 01.01.2023 erfolgen.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Eine umfassende Sammlung von Wertstoffen dient dem Ziel, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. (§ 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110202 Abfallwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer