Verpflichtung zum Bau von PV-Anlagen auf Neubauten und bei Dacherneuerungen
Erläuterungen zum
Antrag:
Ohne den Ausbau von PV-Anlagen ist Klimaneutralität in Deutschland nicht erreichbar. Deshalb soll sich ihre Gesamtleistung bis 2030 bundesweit mehr als verdreifachen. Hier stehen besonders Städte in der Pflicht, der örtlichen Wirtschaft und den Bürger*innen als Vorbild zu dienen.
Antragstext:
Auf Neubauten der
Stadt Hilden und ihrer Töchter werden grundsätzlich Photovoltaikanlagen
installiert. Das gleiche gilt bei Dacherneuerungen, sofern dies technisch
möglich ist und dem Denkmalschutz nicht entgegensteht.
Die Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen ergibt sich, wenn eine
Amortisierung der Kosten innerhalb von 20 Jahren zu erwarten ist.
Hinweise zum Verfahren:
Gemäß § 1 Abs. 1 der
Geschäftsordnung sind Vorschläge, die 21 Tage vor der Sitzung von einer
Fraktion oder einem Fünftel der Ratsmitglieder unterbreitet werden, in die
Tagesordnung aufzunehmen.
Vorschläge, die bis 14 Tage vor der Sitzung unterbreitet werden, sind ebenfalls
in die Tagesordnung aufzunehmen. Bei dieser verkürzten Frist sind entgegen § 2
Abs. 2 der Geschäftsordnung diesen Tagesordnungspunkten außer dem jeweiligen
Antrag keine Beratungsunterlagen beizufügen.
Der beigefügte Antrag ist 17 Tage vor der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-
und Klimaschutz am 03.02.2022 seitens der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN zur
Beratung in dieser Sitzung eingereicht worden, so dass der Antrag hiermit zur
Beratung gestellt, aber zu dieser Beratung keine Stellungnahme der Verwaltung
beigefügt wird.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 6 Absatz 4 der
Zuständigkeitsordnung des Rates die „Angelegenheiten des Amtes für
Gebäudewirtschaft insbesondere investive Neubau- und Unterhaltungsmaßnahmen“ im
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nur vorberaten werden.
Laut § 5a Ziffer 6 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen über die Festlegung eines langfristigen
Investitionsprogramms.
gez.
Dr. Claus Pommer