Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 18.01.2022:
Verpflichtung zum Bau von PV-Anlagen auf Neubauten und bei Dacherneuerungen
Vorlage
WP 20-25 SV 26/021
Aktenzeichen
IV/26.2
Art
Antragsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Erläuterungen zum Antrag:

Ohne den Ausbau von PV-Anlagen ist Klimaneutralität in Deutschland nicht erreichbar. Deshalb soll sich ihre Gesamtleistung bis 2030 bundesweit mehr als verdreifachen. Hier stehen besonders Städte in der Pflicht, der örtlichen Wirtschaft und den Bürger*innen als Vorbild zu dienen.


Antragstext:

Auf Neubauten der Stadt Hilden und ihrer Töchter werden grundsätzlich Photovoltaikanlagen installiert. Das gleiche gilt bei Dacherneuerungen, sofern dies technisch möglich ist und dem Denkmalschutz nicht entgegensteht.
Die Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen ergibt sich, wenn eine Amortisierung der Kosten innerhalb von 20 Jahren zu erwarten ist.


Hinweise zum Verfahren:

 

Gemäß § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind Vorschläge, die 21 Tage vor der Sitzung von einer Fraktion oder einem Fünftel der Ratsmitglieder unterbreitet werden, in die Tagesordnung aufzunehmen.
Vorschläge, die bis 14 Tage vor der Sitzung unterbreitet werden, sind ebenfalls in die Tagesordnung aufzunehmen. Bei dieser verkürzten Frist sind entgegen § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung diesen Tagesordnungspunkten außer dem jeweiligen Antrag keine Beratungsunterlagen beizufügen.

Der beigefügte Antrag ist 17 Tage vor der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 03.02.2022 seitens der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN zur Beratung in dieser Sitzung eingereicht worden, so dass der Antrag hiermit zur Beratung gestellt, aber zu dieser Beratung keine Stellungnahme der Verwaltung beigefügt wird.

Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 6 Absatz 4 der Zuständigkeitsordnung des Rates die „Angelegenheiten des Amtes für Gebäudewirtschaft insbesondere investive Neubau- und Unterhaltungsmaßnahmen“ im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nur vorberaten werden.
Laut § 5a Ziffer 6 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen über die Festlegung eines langfristigen Investitionsprogramms.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister