Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt gemäß §
105 Absatz 7 der GO NRW unter Einbeziehung des Ergebnisses der Vorberatung im
Rechnungsprüfungsausschuss die als Anlage 2 beigefügten Stellungnahmen zu den
im Prüfbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat im Jahr 2020 eine überörtliche Prüfung der Stadt Hilden gemäß § 105 Gemeindeordnung NRW durchgeführt. Als Ergebnis der Prüfhandlungen hat die GPA einen Prüfbericht erstellt und übermittelt (s. Anlage 1).
Der Prüfungsbericht der GPA wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss mit Sitzungsvorlage 20/041 gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW zur Beratung in der Sitzung am 08.12.2021 vorgelegt. Herr Bürgermeister Dr. Pommer hat dort zu den Feststellungen und Empfehlungen, die im Prüfungsbericht gegenständlich sind, Stellung genommen.
Anders als bei anderen Fachausschussberatungen fassen bei dieser Sitzungsvorlage sowohl der Rechnungsprüfungsausschuss als auch der Rat abschließende Beschlüsse, allerdings unterschiedlichen Inhaltes. Der Rechnungsprüfungsausschuss war also nicht nur vorberatend, sondern ebenso beschließend tätig. Denn der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW über den überörtlichen Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt und über die von der Stadt an die GPA abzugebende Stellungnahme beraten. Das Ergebnis der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses wird hiermit dem Rat berichtet. Es lautet vorbehaltlich evtl. Änderungen:
„Bericht des
Rechnungsprüfungsausschusses an den Rat der Stadt Hilden gemäß § 105 Abs. 6 GO
NRW über seine Beratung des Prüfberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über
die überörtliche Prüfung der Stadt Hilden im Jahr 2020
Der Bürgermeister hat den Prüfungsbericht der GPA mit Sitzungsvorlage
20/041 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung in der Sitzung am 08.12.2021
vorgelegt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die ihm nach Gesetz vorgeschriebene
Beratung des Berichtes der GPA und des Entwurfes der gegenüber der GPA und der
Aufsichtsbehörde abzugebenden Stellungnahme umfassend und sorgfältig
wahrgenommen.
Der Bürgermeister hat zu den Feststellungen und Empfehlungen der GPA
Stellung genommen.
Bei seiner Beratung ist der Rechnungsprüfungsausschuss zu keinem anderen
Ergebnis oder zu Einwendungen gekommen und billigt den Verwaltungsentwurf der
an die GPA und die Aufsichtsbehörde abzugebenden Stellungnahme. Er empfiehlt
dem Rat, die an die GPA abzugebende Stellungnahme in ihrer vorgelegten Form zu
beschließen.“
Der Rat
beschließt anschließend gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW über die gegenüber der
Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in
Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in
öffentlicher Sitzung. Das oben abgedruckte Ergebnis aus der Vorberatung im
Rechnungsprüfungsausschuss kann der Rat (dabei) einbeziehen.
Gez.:
Dr. Pommer
(Bürgermeister)