Betreff
Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
Vorlage
WP 20-25 SV 20/041
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss verfasst und beschließt gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW den folgenden Bericht über seine Beratung des Prüfberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung der Stadt Hilden im Jahr 2020:

 

Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses an den Rat der Stadt Hilden gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW über seine Beratung des Prüfberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung der Stadt Hilden im Jahr 2020

 

Der Bürgermeister hat den Prüfungsbericht der GPA mit Sitzungsvorlage 20/041 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung in der Sitzung am 08.12.2021 vorgelegt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die ihm nach Gesetz vorgeschriebene Beratung des Berichtes der GPA und des Entwurfes der gegenüber der GPA und der Aufsichtsbehörde abzugebenden Stellungnahme umfassend und sorgfältig wahrgenommen.

 

Der Bürgermeister hat zu den Feststellungen und Empfehlungen der GPA Stellung genommen.

 

Bei seiner Beratung ist der Rechnungsprüfungsausschuss zu keinem anderen Ergebnis oder zu Einwendungen gekommen und billigt den Verwaltungsentwurf der an die GPA und die Aufsichtsbehörde abzugebenden Stellungnahme. Er empfiehlt dem Rat, die an die GPA abzugebende Stellungnahme in ihrer vorgelegten Form zu beschließen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet den Bürgermeister, den vorstehenden Bericht gemäß § 7 Abs. 2 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hilden als Unterrichtung über das Ergebnis seiner Beratungen als Anlage zur diesbezüglichen Sitzungsvorlage an den Rat der Stadt beizufügen.“

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat im Jahr 2020 eine überörtliche Prüfung der Stadt Hilden gemäß § 105 Gemeindeordnung NRW durchgeführt. Als Ergebnis der Prüfhandlungen hat die GPA einen Prüfbericht erstellt und übermittelt (s. Anlage 1).

 

Mit dieser Sitzungsvorlage erfolgt die Vorlage des Prüfberichtes gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Entwurf der Stellungnahme des Bürgermeisters zu den Feststellungen und Empfehlungen ist in gesonderter Anlage 2 beigefügt.

 

Anders als bei anderen Fachausschussberatungen fassen bei dieser Sitzungsvorlage sowohl der Rechnungsprüfungsausschuss als auch der Rat abschließende Beschlüsse, allerdings unterschiedlichen Inhaltes. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist also nicht nur vorberatend, sondern ebenso beschließend tätig. Denn der Rechnungsprüfungsausschuss berät gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW über den überörtlichen Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt und über die von der Stadt an die GPA abzugebende Stellungnahme. Anschließende unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Der Rat beschließt anschließend gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung. Das Ergebnis aus der Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss kann der Rat (dabei) einbeziehen.

 

 

Gez.:

 

Dr. Pommer

(Bürgermeister)