Beschlussvorschlag:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss verfasst und
beschließt gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW den folgenden Bericht über seine Beratung
des Prüfberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung
der Stadt Hilden im Jahr 2020:
Bericht des
Rechnungsprüfungsausschusses an den Rat der Stadt Hilden gemäß § 105 Abs. 6 GO
NRW über seine Beratung des Prüfberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über
die überörtliche Prüfung der Stadt Hilden im Jahr 2020
Der Bürgermeister hat den Prüfungsbericht der GPA mit Sitzungsvorlage
20/041 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung in der Sitzung am 08.12.2021
vorgelegt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die ihm nach Gesetz vorgeschriebene
Beratung des Berichtes der GPA und des Entwurfes der gegenüber der GPA und der
Aufsichtsbehörde abzugebenden Stellungnahme umfassend und sorgfältig
wahrgenommen.
Der Bürgermeister hat zu den Feststellungen und Empfehlungen der GPA
Stellung genommen.
Bei seiner Beratung ist der Rechnungsprüfungsausschuss zu keinem anderen
Ergebnis oder zu Einwendungen gekommen und billigt den Verwaltungsentwurf der
an die GPA und die Aufsichtsbehörde abzugebenden Stellungnahme. Er empfiehlt
dem Rat, die an die GPA abzugebende Stellungnahme in ihrer vorgelegten Form zu
beschließen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet den
Bürgermeister, den vorstehenden Bericht gemäß § 7 Abs. 2 der
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hilden als Unterrichtung über das Ergebnis
seiner Beratungen als Anlage zur diesbezüglichen Sitzungsvorlage an den Rat der
Stadt beizufügen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat im Jahr 2020 eine überörtliche Prüfung der Stadt Hilden gemäß § 105 Gemeindeordnung NRW durchgeführt. Als Ergebnis der Prüfhandlungen hat die GPA einen Prüfbericht erstellt und übermittelt (s. Anlage 1).
Mit dieser Sitzungsvorlage erfolgt die Vorlage des Prüfberichtes gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Entwurf der Stellungnahme des Bürgermeisters zu den Feststellungen und Empfehlungen ist in gesonderter Anlage 2 beigefügt.
Anders als bei anderen
Fachausschussberatungen fassen bei dieser Sitzungsvorlage sowohl der
Rechnungsprüfungsausschuss als auch der Rat abschließende Beschlüsse, allerdings
unterschiedlichen Inhaltes. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist also nicht nur
vorberatend, sondern ebenso beschließend tätig. Denn der
Rechnungsprüfungsausschuss berät gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW über den
überörtlichen Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt und über die von der
Stadt an die GPA abzugebende Stellungnahme. Anschließende unterrichtet der
Rechnungsprüfungsausschuss den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen.
Der Rat beschließt anschließend gemäß §
105 Abs. 7 GO NRW über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der
Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht
enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung. Das
Ergebnis aus der Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss kann der Rat (dabei)
einbeziehen.
Gez.:
Dr. Pommer
(Bürgermeister)