Betreff
Feststellung des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Hilden - Bericht und Testat des Beratungs- und Prüfungsamtes und Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 116 Abs. 9 i.V.m. § 59 Abs. 3 GO NRW
Vorlage
WP 20-25 SV 14/007/1
Aktenzeichen
II/14-Wit
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

„Der gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 95 Abs. 1 GO NRW von der Kämmerin am 06.09.2021 auf- und vom Bürgermeister am selben Tag bestätigte und vom Rat am 15.09.2021 zur Kenntnis genommene Gesamtabschluss nebst Gesamtlagebericht des Jahres 2018 ist vom Rechnungsprüfungs­ausschuss nach § 116 Abs. 9, § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 102 Abs. 8 und 11 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis des Beratungs- und Prüfungsamtes ist im Prüfungsbe­richt vom 04. November 2021 und im Bestä­ti­gungs­ver­merk vom gleichen Tage festgehalten worden.

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt ebenfalls Kenntnis vom schriftlichen Bericht des Rechnungs­prüfungsausschusses vom 08.12.2021 zu dessen Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts, welcher dieser Sitzungsvorlage als vorläufige(r) Protokollauszug/Tisch­vor­lage aus der Sitzung des Rech­nungs­prüfungsausschusses beigefügt wird.

 

Der Gesamtabschluss 2018 vom 06.09.2021 wird hiermit gemäß § 116 Abs. 9 i.V.m § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

Dies ist eine Sitzungsvorlage des Beratungs- und Prüfungsamtes, bei der anders als bei anderen Fachausschussberatungen sowohl der Rechnungsprüfungsausschuss als auch der Rat abschließende Beschlüsse fassen, allerdings unterschiedlichen Inhaltes. Der Rechnungsprüfungsausschuss war also nicht nur vorberatend tätig, sondern ebenso beschließend wie es der Rat in seiner Sitzung sein wird. Denn der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 59 Abs. 3 GO den Gesamtabschluss unter Einbezug des Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes und bedient sich dabei der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Der Prüfungsbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes stellt nach Auffassung des Gesetzgebers eine Unterstützung für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses dar, sich ein eigenes Urteil bilden zu können.[1]

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seit der Neufassung der GO zum 01.01.2019 sein eigenes Prüfungsergebnis, welches er u. a. auf Basis des Prüfberichts des Beratungs- und Prüfungsamtes selbst erarbeitet, als schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Rat abzugeben. Dieses Verfahren soll laut Gesetzesbegründung die Rechnungsprüfungsausschüsse und Räte veranlassen, sich stärker als bisher mit den Jahresabschlüssen und deren Prüfung zu beschäftigen.

 

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 3 und § 102 Abs. 1 GO NRW hat der Rechnungsprüfungs­aus­schuss den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht unter Einbezug des Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes geprüft.

 

Die Prüfung sollte herauszufinden, ob der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der Bestimmungen der GO NRW ergibt.

 

Die vom Beratungs- und Prüfungsamt zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachten Leistungen, Prüfungen und Beratungen sowie die Ausgestaltung der verwaltungsinternen Regelungen und Konditionen haben keine Umstände erkennen lassen, die auf eine Befangenheit der an der Prüfung Beteiligten hinweisen würden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den nach der Prüfung vom Beratungs- und Prüfungsamt erstellten, als Anlage beigefügten Prüfungsbericht sowie den Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes beraten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung genommen. Dieser Bericht ist dieser Sitzungsvorlage als vorläufiger Protokollauszug/Tischvorlage beigefügt. Der Prüfungsbericht des Beratungs- und Pürfungsamtes liegt ebenfalls bei.

 

Abschließend danken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beratungs- und Prüfungsamtes den Mitgliedern der Verwaltungsführung, insbesondere aber dem Team des Amtes für Finanzservice und der Stadtkämmerin für die stets konstruktive Zusammenarbeit während der Prüfung des Gesamtabschlusses.

 

 

Hinweis zum Druckexemplar des Gesamtabschlusses 2018:

 

Der Gesamtabschluss 2018 mit Gesamtlagebericht, Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung und Anhang ist eine Anlage dieser Sitzungsvorlage, die allerdings auch dann standardmäßig nicht mit ausgedruckt wurde, sofern Ihnen diese Sitzungsvorlage in ausgedruckter Form zugegangen ist. Selbstverständlich sind alle Anlagen zu dieser Sitzungsvorlage im Rats- und Bürgerinformationssystem als Datei vorhanden. Sofern Sie für Ihre Beratungen ein zusätzliches Druckexemplar benötigen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Finanzservice oder das Team Bürgermeisterbüro der Stadt Hilden.

 

 

 

gez.

Michael Witek

Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes

 

 

Klimarelevanz:

Keine.

 



[1] Vgl. die Begründung im Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/3570, S. 80.