Beschlussvorschlag für den Rat:
„Der gemäß § 116 Abs. 1
i.V.m. § 95 Abs. 1 GO NRW von der Kämmerin am 06.09.2021 auf- und vom
Bürgermeister am selben Tag bestätigte und vom Rat am 15.09.2021 zur Kenntnis
genommene Gesamtabschluss nebst Gesamtlagebericht des Jahres 2018 ist vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 116 Abs. 9, § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m.
§ 102 Abs. 8 und 11 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis des Beratungs-
und Prüfungsamtes ist im Prüfungsbericht vom 04. November 2021 und
im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage festgehalten worden.
Der Rat der Stadt Hilden
nimmt ebenfalls Kenntnis vom schriftlichen Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses
vom 08.12.2021 zu dessen Prüfung des Gesamtabschlusses und des
Gesamtlageberichts, welcher dieser Sitzungsvorlage als vorläufige(r)
Protokollauszug/Tischvorlage aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
beigefügt wird.
Der
Gesamtabschluss 2018 vom 06.09.2021 wird hiermit gemäß § 116 Abs. 9 i.V.m § 96
Abs. 1 GO NRW festgestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
Dies ist eine
Sitzungsvorlage des Beratungs- und Prüfungsamtes, bei der anders als bei
anderen Fachausschussberatungen sowohl der Rechnungsprüfungsausschuss als auch
der Rat abschließende Beschlüsse fassen, allerdings unterschiedlichen Inhaltes.
Der Rechnungsprüfungsausschuss war also nicht nur vorberatend tätig, sondern ebenso
beschließend wie es der Rat in seiner Sitzung sein wird. Denn der
Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 59 Abs. 3 GO den Gesamtabschluss unter
Einbezug des Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes und bedient sich
dabei der örtlichen Rechnungsprüfung.
Der
Prüfungsbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes stellt nach Auffassung des
Gesetzgebers eine Unterstützung für die Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses dar, sich ein eigenes Urteil bilden zu können.[1]
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat seit der Neufassung der GO zum 01.01.2019 sein
eigenes Prüfungsergebnis, welches er u. a. auf Basis des Prüfberichts des
Beratungs- und Prüfungsamtes selbst erarbeitet, als schriftliche Stellungnahme
gegenüber dem Rat abzugeben. Dieses Verfahren soll laut Gesetzesbegründung die
Rechnungsprüfungsausschüsse und Räte veranlassen, sich stärker als bisher mit
den Jahresabschlüssen und deren Prüfung zu beschäftigen.
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 3 und §
102 Abs. 1 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss und
den Gesamtlagebericht unter Einbezug des Prüfberichtes des Beratungs- und
Prüfungsamtes geprüft.
Die Prüfung sollte herauszufinden, ob der Gesamtabschluss
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und der Bestimmungen der GO NRW ergibt.
Die vom Beratungs-
und Prüfungsamt zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachten Leistungen,
Prüfungen und Beratungen sowie die Ausgestaltung der verwaltungsinternen
Regelungen und Konditionen haben keine Umstände erkennen lassen, die auf eine
Befangenheit der an der Prüfung Beteiligten hinweisen würden.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den nach der Prüfung vom Beratungs- und
Prüfungsamt erstellten, als Anlage beigefügten Prüfungsbericht sowie den
Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes beraten.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung
schriftlich gegenüber dem Rat Stellung genommen. Dieser Bericht ist dieser
Sitzungsvorlage als vorläufiger Protokollauszug/Tischvorlage beigefügt. Der
Prüfungsbericht des Beratungs- und Pürfungsamtes liegt ebenfalls bei.
Abschließend
danken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beratungs- und Prüfungsamtes
den Mitgliedern der Verwaltungsführung, insbesondere aber dem Team des Amtes
für Finanzservice und der Stadtkämmerin für die stets konstruktive
Zusammenarbeit während der Prüfung des Gesamtabschlusses.
Hinweis zum
Druckexemplar des Gesamtabschlusses 2018:
Der Gesamtabschluss
2018 mit Gesamtlagebericht, Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung
und Anhang ist eine Anlage dieser Sitzungsvorlage, die allerdings auch dann
standardmäßig nicht mit
ausgedruckt wurde, sofern Ihnen diese Sitzungsvorlage in ausgedruckter Form
zugegangen ist. Selbstverständlich sind alle Anlagen zu dieser Sitzungsvorlage
im Rats- und Bürgerinformationssystem als Datei vorhanden. Sofern Sie für Ihre
Beratungen ein zusätzliches Druckexemplar benötigen, wenden Sie sich bitte an
das Amt für Finanzservice oder das Team Bürgermeisterbüro der Stadt Hilden.
gez.
Michael Witek
Leiter des
Beratungs- und Prüfungsamtes