Betreff
Feststellung des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Hilden - Bericht und Testat des Beratungs- und Prüfungsamtes und Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 116 Abs. 9 i.V.m. § 59 Abs. 3 GO NRW
Vorlage
WP 20-25 SV 14/007
Aktenzeichen
II/14-Wit
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss verfasst und beschließt folgenden Bericht über seine Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes der Stadt Hilden des Jahres 2018 zur Erstattung an den Rat gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW:

 

Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.12.2021

an den Rat der Stadt Hilden gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW

zum Gesamtabschluss 2018 der Stadt Hilden

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Haushaltsjahr 2018 die ihm nach Gesetz oder Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten unter anderem durch Beratung der Prüfberichte der örtlichen Rechnungsprüfung umfassend und sorgfältig wahrgenommen.

 

1.         Prüfungshandlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Beratungs- und Prüfungsamtes waren:

 

1.1     Schwerpunkte der Tätigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahr 2018:

 

Im Berichtsjahr kam der Rechnungsprüfungsausschuss zu Sitzungen am 30.04.2018 und am 12.11.2018 zusammen.

 

In seinen Sitzungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Beschlüsse nach gründlicher Prüfung und Beratung gefasst. Der Bürgermeister ist seinen Informationspflichten vollumfänglich nachgekommen und hat dem Rechnungsprüfungsausschuss die von ihm gewünschten Informationen vollständig und zeitnah zur Verfügung gestellt.

 

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses hatten in den Sitzungen stets ausreichend Gelegenheit, sich aktiv und kritisch mit den Berichten des Beratungs- und Prüfungsamtes und den Informationen des Bürgermeisters, der Beigeordneten und des Kämmerers auseinanderzusetzen wie auch eigene Anregungen einzubringen.

 

Im abgelaufenen Haushaltsjahr hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss verschiedenen Themen gewidmet. Standardmäßig steht in jeder Sitzung des Rechnungsprüfungs­aus­schus­ses eine Mitteilungsvorlage zu freihändigen Vergaben ab 5.000 € auf der Tagesordnung, zu der regelmäßig eine Reihe von Fragen gestellt und beantwortet wird.

 

In der Sitzung am 30.04.2018 hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss intensiv mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 auf Basis des diesbezüglichen Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes beschäftigt. Ebenfalls Gegenstand intensiver Beratung in dieser Sitzung war der Gesamtabschluss des Jahres 2012, mit dem sich der Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls auf Basis des betreffenden Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes befasst hat.

 

Daneben wurden die Prüfungsberichte des Beratungs- und Prüfungsamtes zu der Prüfung von VOB-Vergaben in der Zeit von Anfang 2016 bis Sommer 2017 und der Prüfung der Handvorschusskassen beraten.

 

Am 12.11.2018 hat der Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls getagt und den Prüfungsbericht und das Testat des Beratungs- und Prüfungsamtes zum Jahresabschluss 2017 beraten. Weitere Beratungsthemen am 12.11.2018 waren der „Prüfungs- und Beratungsbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes vom 15.10.2018 - Organisationsmanagement und Personalservice - Risiken und Chancen“ und der Bericht über die laufenden Tätigkeiten des Beratungs- und Prüfungsamtes seit dem 01.10.2017.

 

1.2     Gesamtabschlussprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung im Jahr 2021:

 

Das Beratungs- und Prüfungsamt der Stadt Hilden ist laut Gesetz und Rechnungsprüfungsordnung Gesamtabschlussprüfer der Stadt und hat den Gesamtabschluss 2018 nebst Gesamtlagebericht und allen Anlagen am 15.09.2021 zur Prüfung erhalten.

 

Der von Frau Kämmerin Anja Franke am 06.09.2021 nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufgestellte und von Herrn Bürgermeister Dr. Claus Pommer am selben Tag bestätigte Gesamtabschluss der Stadt Hilden zum 31. Dezember 2018 sowie der Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2018 wurde gemäß dem gesetzlichen Prüfungsauftrag unter Berücksichtigung der festgelegten Prüfungsschwerpunkte und unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.

 

Die Prüfungen durch das Beratungs- und Prüfungsamt ergaben keine Einwendungen, so dass am 04.11.2021 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

 

 

2.       Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis seiner Prüfung im Jahr 2021:

 

Der Abschlussbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes vom 04.11.2021 wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses rechtzeitig vor der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 08.12.2021 zugeleitet. In der Sitzung beant­wor­te­ten der Bürgermeister und die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes die Fragen des Rechnungsprüfungsausschusses und erteilten die erforderlichen und erbetenen Auskünfte.

 

Der Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes nahm ebenfalls an dieser Sitzung teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Ferner berichtete er darüber, dass er nicht über wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess berichten müsse.

 

Er informierte über die vom Beratungs- und Prüfungsamt zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachten Leistungen sowie darüber, dass keine Umstände vorlägen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Der Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes stand den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für Auskünfte und ergänzende Fragen zur Verfügung.

 

Der Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes empfahl dem Rechnungsprüfungsausschuss, den von der Kämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2018 nebst dem zugehörigen Gesamtlagebericht zu billigen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht seinerseits eingehend unter Einbezug des Prüfungsberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes geprüft und sich dabei an den Vorschriften des § 102 GO NRW orientiert. Er hat sich in der Ausschusssitzung und anhand der Rückfragen der Ausschussmitglieder ein eigenes Bild bzw. Urteil gebildet. Dabei ist der Rechnungsprüfungsausschuss zu keinem anderen Ergebnis oder zu Einwendungen gekommen und schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfungen den Ergebnissen des Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes zum Gesamtabschluss der Stadt Hilden zum 31. Dezember 2018 und dem Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2018 an.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss billigt den Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2018 sowie den Gesamtlagebericht für das Jahr 2018 der Stadt Hilden und empfiehlt dem Rat, den Gesamtabschluss 2018 der Stadt Hilden in der vorgelegten Form festzustellen.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

Dies ist eine Sitzungsvorlage des Beratungs- und Prüfungsamtes, bei der anders als bei anderen Fachausschussberatungen sowohl der Rechnungsprüfungsausschuss als auch der Rat abschließende Beschlüsse fassen, allerdings unterschiedlichen Inhaltes. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist also nicht nur vorberatend, sondern ebenso beschließend wie der Rat tätig. Denn der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 59 Abs. 3 GO den Gesamtabschluss unter Einbezug des Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes und bedient sich dabei der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Der Prüfungsbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes stellt nach Auffassung des Gesetzgebers eine Unterstützung für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses dar, sich ein eigenes Urteil bilden zu können.[1]

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seit der Neufassung der GO zum 01.01.2019 sein eigenes Prüfungsergebnis, welches er u. a. auf Basis des Prüfberichts des Beratungs- und Prüfungsamtes selbst erarbeitet, als schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Rat abzugeben. Dieses Verfahren soll laut Gesetzesbegründung die Rechnungsprüfungsausschüsse und Räte veranlassen, sich stärker als bisher mit den Jahresabschlüssen und deren Prüfung zu beschäftigen.

 

Aus Praktikabilitätsgründen hat der Rat in § 7 Abs. 2 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hilden zu § 59 Abs. 3 Sätze 4 - 6 GO NRW geregelt, dass die schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses an den Rat von der BPA-Leitung als Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss entworfen wird.

 

Der Verweis auf die § 321, 322 HGB und der sich daraus ergebenden Weiterverweisung auf § 317 HGB bestimmen Aussehen und Inhalt des Bestätigungs­ver­merks, der von der örtlichen Rechnungsprüfung (in Hilden: Beratungs- und Prüfungsamt) verfasst wird. Aufgrund der HGB-Verweisung soll der Bestätigungsvermerk analog zu den Bestätigungsvermerken nach den Prüfungsstandards der Wirtschaftsprüfer verfasst sein, wo und inwieweit kommunalspezifische Gründe nicht dagegensprechen.

 

Der Bestätigungsvermerk wird ab Seite 24 des Prüfungsberichtes des BPAes unter Nummer 4 - Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Beratungs- und Prüfungsamtes der Stadt Hilden zum Gesamtabschluss und zum Gesamtlagebericht 2018 der Stadt Hilden - wiedergegeben. Er enthält

 

·      die Prüfungsurteile des Beratungs- und Prüfungsamtes,

 

·      die Grundlagen dazu,

 

·      die Darstellung der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht und

 

·      die Nennung der Verantwortung des Rechnungsprüfers für die Prüfung des Gesamtabschlus­ses und des Gesamtlageberichts.

 

Gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW muss der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem (seinem) Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung nehmen. Folgende Inhalte müssen in der Stellungnahme enthalten sein:

 

·      Wegen des Verweises auf die §§ 321 und 322 des Handelsgesetzbuches im § 102 Abs. 8 GO NRW muss sich der Rechnungsprüfungsausschuss mit den vom Prüfungsverantwortlichen berichteten Schwächen des rechnungslegungsbezogenen IKS (§ 59 Abs. 3 GO NRW) befassen und dem Rat darüber berichten.

 

·      Am Schluss seines Berichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den vom Bürgermeister aufgestellten Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht billigt.

 

Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss den vorstehenden Beschluss ge- und somit seinen Bericht verfasst hat, wird diese Sitzungsvorlage ergänzt um den folgenden Beschlussvorschlag dem Rat bzw. den Ratsmitgliedern zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet:

 

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt:

 

"Der gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 95 Abs. 1 GO NRW von der Kämmerin am 06.09.2021 auf- und vom Bürgermeister am selben Tag bestätigte und vom Rat am 15.09.2021 zur Kenntnis genommene Gesamtabschluss nebst Gesamtlagebericht des Jahres 2018 ist vom Rechnungsprüfungs­ausschuss nach § 116 Abs. 9, § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 102 Abs. 8 und 11 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis des Beratungs- und Prüfungsamtes ist im Prüfungsbe­richt vom 04. November 2021 und im Bestä­ti­gungs­ver­merk vom gleichen Tage festgehalten worden.

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt ebenfalls Kenntnis vom schriftlichen Bericht des Rechnungs­prüfungsausschusses vom 08.12.2021 zu dessen Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts, welcher dieser Sitzungsvorlage als vorläufige(r) Protokollauszug/Tisch­vor­lage aus der Sitzung des Rech­nungs­prüfungsausschusses beigefügt wird.

 

Der Gesamtabschluss 2018 vom 06.09.2021 wird hiermit gemäß § 116 Abs. 9 i.V.m § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.“

 

 

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 3 und § 102 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht unter Einbezug des Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes.

 

Die Prüfung erfolgt mit dem Ziel herauszufinden, ob der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der Bestimmungen der GO NRW ergibt.

 

Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich auch darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung ist die Buchführung einzubeziehen.

 

Die Prüfung ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 116 GO NRW ergebenden Bildes der Gesamtvermögens-, -finanz- und -ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.

 

Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Gesamtlageberichts hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind.

 

Der Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes wird in der Sitzung des Ausschusses berichten, dass wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen IKS (§ 59 Abs. 3 Go NRW) nicht bekannt geworden sind.

 

Die vom Beratungs- und Prüfungsamt zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachten Leistungen, Prüfungen und Beratungen sowie die Ausgestaltung der verwaltungsinternen Regelungen und Konditionen lassen keine Umstände erkennen, die auf eine Befangenheit der an der Prüfung Beteiligten hinweisen würden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss berät den nach der Prüfung vom Beratungs- und Prüfungsamt erstellten, als Anlage beigefügten Prüfungsbericht sowie den Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungs-prüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den vom Bürgermeister aufgestellten Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht billigt. Selbstverständlich ist der Rechnungsprüfungsausschuss jedoch in seiner Entscheidung frei und könnte den Gesamtabschluss der Stadt und das Prüfungsergebnis des Beratungs- und Prüfungsamtes anders beurteilen und dies in seinem Bericht an den Rat dokumentieren.

 

Der Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung als Gesamtabschlussprüfer und der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses dienen dem Rat als Grundlage zur Feststellung des Gesamtabschlusses.

 

Abschließend danken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beratungs- und Prüfungsamtes den Mitgliedern der Verwaltungsführung, insbesondere aber dem Team des Amtes für Finanzservice und der Stadtkämmerin für die stets konstruktive Zusammenarbeit während der Prüfung des Gesamtabschlusses.

 

 

Hinweis zum Druckexemplar des Gesamtabschlusses 2018:

 

Der Gesamtabschluss 2018 mit Gesamtlagebericht, Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung und Anhang ist eine Anlage dieser Sitzungsvorlage, die allerdings auch dann standardmäßig nicht mit ausgedruckt wurde, sofern Ihnen diese Sitzungsvorlage in ausgedruckter Form zugegangen ist. Selbstverständlich sind alle Anlagen zu dieser Sitzungsvorlage im Rats- und Bürgerinformationssystem als Datei vorhanden. Sofern Sie für Ihre Beratungen ein zusätzliches Druckexemplar benötigen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Finanzservice oder das Team Bürgermeisterbüro der Stadt Hilden.

 

 

 

gez.

Michael Witek

Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes

 

 

Klimarelevanz:

Keine.

 



[1] Vgl. die Begründung im Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/3570, S. 80.