Beschlussvorschlag für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss verfasst und
beschließt folgenden Bericht über seine Prüfung des Gesamtabschlusses und des
Gesamtlageberichtes der Stadt Hilden des Jahres 2018 zur Erstattung an den Rat
gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW:
„Bericht
des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.12.2021
an den Rat der Stadt Hilden
gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW
zum Gesamtabschluss 2018 der
Stadt Hilden
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im
Haushaltsjahr 2018 die ihm nach Gesetz oder Satzung obliegenden Aufgaben und
Pflichten unter anderem durch Beratung der Prüfberichte der örtlichen
Rechnungsprüfung umfassend und sorgfältig wahrgenommen.
1.
Prüfungshandlungen des
Rechnungsprüfungsausschusses und des Beratungs- und Prüfungsamtes waren:
1.1 Schwerpunkte
der Tätigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahr 2018:
Im Berichtsjahr kam
der Rechnungsprüfungsausschuss zu Sitzungen am 30.04.2018 und am 12.11.2018
zusammen.
In seinen Sitzungen
hat der Rechnungsprüfungsausschuss die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen
Beschlüsse nach gründlicher Prüfung und Beratung gefasst. Der Bürgermeister ist
seinen Informationspflichten vollumfänglich nachgekommen und hat dem
Rechnungsprüfungsausschuss die von ihm gewünschten Informationen vollständig
und zeitnah zur Verfügung gestellt.
Die Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses hatten in den Sitzungen stets ausreichend
Gelegenheit, sich aktiv und kritisch mit den Berichten des Beratungs- und
Prüfungsamtes und den Informationen des Bürgermeisters, der Beigeordneten und
des Kämmerers auseinanderzusetzen wie auch eigene Anregungen einzubringen.
Im abgelaufenen
Haushaltsjahr hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss verschiedenen Themen
gewidmet. Standardmäßig steht in jeder Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
eine Mitteilungsvorlage zu freihändigen Vergaben ab 5.000 € auf der
Tagesordnung, zu der regelmäßig eine Reihe von Fragen gestellt und beantwortet
wird.
In der Sitzung am
30.04.2018 hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss intensiv mit der Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 auf Basis des diesbezüglichen Prüfberichtes des
Beratungs- und Prüfungsamtes beschäftigt. Ebenfalls Gegenstand intensiver
Beratung in dieser Sitzung war der Gesamtabschluss des Jahres 2012, mit dem
sich der Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls auf Basis des betreffenden
Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes befasst hat.
Daneben wurden die
Prüfungsberichte des Beratungs- und Prüfungsamtes zu der Prüfung von
VOB-Vergaben in der Zeit von Anfang 2016 bis Sommer 2017 und der Prüfung der
Handvorschusskassen beraten.
Am 12.11.2018 hat der
Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls getagt und den Prüfungsbericht und das
Testat des Beratungs- und Prüfungsamtes zum Jahresabschluss 2017 beraten.
Weitere Beratungsthemen am 12.11.2018 waren der „Prüfungs- und Beratungsbericht
des Beratungs- und Prüfungsamtes vom 15.10.2018 - Organisationsmanagement und
Personalservice - Risiken und Chancen“ und der Bericht über die laufenden
Tätigkeiten des Beratungs- und Prüfungsamtes seit dem 01.10.2017.
1.2 Gesamtabschlussprüfung
durch die örtliche Rechnungsprüfung im Jahr 2021:
Das Beratungs- und Prüfungsamt
der Stadt Hilden ist laut Gesetz und Rechnungsprüfungsordnung
Gesamtabschlussprüfer der Stadt und hat den Gesamtabschluss 2018 nebst
Gesamtlagebericht und allen Anlagen am 15.09.2021 zur Prüfung erhalten.
Der von Frau Kämmerin
Anja Franke am 06.09.2021 nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufgestellte und von Herrn Bürgermeister Dr. Claus
Pommer am selben Tag bestätigte Gesamtabschluss der Stadt Hilden zum 31.
Dezember 2018 sowie der Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2018 wurde
gemäß dem gesetzlichen Prüfungsauftrag unter Berücksichtigung der festgelegten
Prüfungsschwerpunkte und unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.
Die Prüfungen durch
das Beratungs- und Prüfungsamt ergaben keine Einwendungen, so dass am
04.11.2021 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
2. Stellungnahme
des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis seiner Prüfung im Jahr 2021:
Der Abschlussbericht
des Beratungs- und Prüfungsamtes vom 04.11.2021 wurde den Mitgliedern des
Rechnungsprüfungsausschusses rechtzeitig vor der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 08.12.2021 zugeleitet. In der Sitzung beantworteten
der Bürgermeister und die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes die Fragen des
Rechnungsprüfungsausschusses und erteilten die erforderlichen und erbetenen
Auskünfte.
Der Leiter des
Beratungs- und Prüfungsamtes nahm ebenfalls an dieser Sitzung teil und
berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Ferner berichtete er
darüber, dass er nicht über wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems
bezogen auf den Rechnungslegungsprozess berichten müsse.
Er informierte über
die vom Beratungs- und Prüfungsamt zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachten
Leistungen sowie darüber, dass keine Umstände vorlägen, die seine Befangenheit
besorgen lassen. Der Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes stand den
Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für Auskünfte und ergänzende
Fragen zur Verfügung.
Der Leiter des
Beratungs- und Prüfungsamtes empfahl dem Rechnungsprüfungsausschuss, den von
der Kämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Gesamtabschluss
zum 31. Dezember 2018 nebst dem zugehörigen Gesamtlagebericht zu billigen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht
seinerseits eingehend unter Einbezug des Prüfungsberichtes des Beratungs- und
Prüfungsamtes geprüft und sich dabei an den Vorschriften des § 102 GO NRW
orientiert. Er hat sich in der Ausschusssitzung und anhand der Rückfragen der Ausschussmitglieder
ein eigenes Bild bzw. Urteil gebildet. Dabei ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zu keinem anderen Ergebnis oder zu Einwendungen gekommen und schließt sich
aufgrund seiner eigenen Prüfungen den Ergebnissen des Prüfberichtes des
Beratungs- und Prüfungsamtes zum Gesamtabschluss der Stadt Hilden zum 31.
Dezember 2018 und dem Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2018 an.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss billigt den Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2018
sowie den Gesamtlagebericht für das Jahr 2018 der Stadt Hilden und empfiehlt
dem Rat, den Gesamtabschluss 2018 der Stadt Hilden in der vorgelegten Form
festzustellen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Dies ist eine
Sitzungsvorlage des Beratungs- und Prüfungsamtes, bei der anders als bei
anderen Fachausschussberatungen sowohl der Rechnungsprüfungsausschuss als auch
der Rat abschließende Beschlüsse fassen, allerdings unterschiedlichen Inhaltes.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist also nicht nur vorberatend, sondern ebenso
beschließend wie der Rat tätig. Denn der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß
§ 59 Abs. 3 GO den Gesamtabschluss unter Einbezug des Prüfberichtes des
Beratungs- und Prüfungsamtes und bedient sich dabei der örtlichen
Rechnungsprüfung.
Der
Prüfungsbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes stellt nach Auffassung des Gesetzgebers
eine Unterstützung für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses dar,
sich ein eigenes Urteil bilden zu können.[1]
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat seit der Neufassung der GO zum 01.01.2019 sein eigenes Prüfungsergebnis,
welches er u. a. auf Basis des Prüfberichts des Beratungs- und Prüfungsamtes
selbst erarbeitet, als schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Rat abzugeben.
Dieses Verfahren soll laut Gesetzesbegründung die Rechnungsprüfungsausschüsse
und Räte veranlassen, sich stärker als bisher mit den Jahresabschlüssen und
deren Prüfung zu beschäftigen.
Aus
Praktikabilitätsgründen hat der Rat in § 7 Abs. 2 der Rechnungsprüfungsordnung
der Stadt Hilden zu § 59 Abs. 3 Sätze 4 - 6 GO NRW geregelt, dass die
schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses an den Rat von der
BPA-Leitung als Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss entworfen
wird.
Der Verweis auf
die § 321, 322 HGB und der sich daraus ergebenden Weiterverweisung auf
§ 317 HGB bestimmen Aussehen und Inhalt des Bestätigungsvermerks, der
von der örtlichen Rechnungsprüfung (in Hilden: Beratungs- und Prüfungsamt)
verfasst wird. Aufgrund der HGB-Verweisung soll der Bestätigungsvermerk analog
zu den Bestätigungsvermerken nach den Prüfungsstandards der Wirtschaftsprüfer
verfasst sein, wo und inwieweit kommunalspezifische Gründe nicht
dagegensprechen.
Der Bestätigungsvermerk
wird ab Seite 24 des Prüfungsberichtes des BPAes unter Nummer 4 - Wiedergabe
des Bestätigungsvermerks des Beratungs- und Prüfungsamtes der Stadt Hilden zum
Gesamtabschluss und zum Gesamtlagebericht 2018 der Stadt Hilden -
wiedergegeben. Er enthält
·
die Prüfungsurteile des Beratungs- und
Prüfungsamtes,
·
die Grundlagen dazu,
·
die Darstellung der Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter für den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht und
·
die Nennung der Verantwortung des Rechnungsprüfers
für die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts.
Gemäß § 59 Abs. 3
GO NRW muss der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem (seinem)
Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung
nehmen. Folgende Inhalte müssen in der Stellungnahme enthalten sein:
·
Wegen des Verweises auf die §§ 321 und 322 des
Handelsgesetzbuches im § 102 Abs. 8 GO NRW muss sich der
Rechnungsprüfungsausschuss mit den vom Prüfungsverantwortlichen berichteten
Schwächen des rechnungslegungsbezogenen IKS (§ 59 Abs. 3 GO NRW) befassen und
dem Rat darüber berichten.
·
Am Schluss seines Berichtes hat der
Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis
seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den vom Bürgermeister
aufgestellten Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht billigt.
Nachdem der
Rechnungsprüfungsausschuss den vorstehenden Beschluss ge- und somit seinen
Bericht verfasst hat, wird diese Sitzungsvorlage ergänzt um den folgenden
Beschlussvorschlag dem Rat bzw. den Ratsmitgliedern zur Beratung und
Beschlussfassung zugeleitet:
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt:
"Der gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 95 Abs. 1 GO NRW von
der Kämmerin am 06.09.2021 auf- und vom Bürgermeister am selben Tag bestätigte
und vom Rat am 15.09.2021 zur Kenntnis genommene Gesamtabschluss nebst Gesamtlagebericht
des Jahres 2018 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 116 Abs. 9, § 59
Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 102 Abs. 8 und 11 GO NRW geprüft worden. Das
Prüfungsergebnis des Beratungs- und Prüfungsamtes ist im Prüfungsbericht vom
04. November 2021 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage
festgehalten worden.
Der Rat der Stadt Hilden nimmt ebenfalls Kenntnis vom
schriftlichen Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.12.2021 zu dessen
Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts, welcher dieser
Sitzungsvorlage als vorläufige(r) Protokollauszug/Tischvorlage aus der
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses beigefügt wird.
Der Gesamtabschluss 2018 vom 06.09.2021 wird hiermit gemäß § 116
Abs. 9 i.V.m § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 3 und §
102 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss und
den Gesamtlagebericht unter Einbezug des Prüfberichtes des Beratungs- und
Prüfungsamtes.
Die Prüfung erfolgt mit dem Ziel
herauszufinden, ob der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der
Bestimmungen der GO NRW ergibt.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt
sich auch darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In
die Prüfung ist die Buchführung einzubeziehen.
Die Prüfung ist so anzulegen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Bestimmungen, die sich auf die Darstellung
des sich nach § 116 GO NRW ergebenden Bildes der Gesamtvermögens-, -finanz- und
-ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter
Berufsausübung erkannt werden.
Der Gesamtlagebericht
ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu
prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend
dargestellt sind. Die Prüfung des Gesamtlageberichts hat sich auch darauf zu
erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet
worden sind.
Der Leiter des
Beratungs- und Prüfungsamtes wird in der Sitzung des Ausschusses berichten,
dass wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen IKS (§ 59 Abs. 3 Go
NRW) nicht bekannt geworden sind.
Die vom Beratungs-
und Prüfungsamt zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachten Leistungen,
Prüfungen und Beratungen sowie die Ausgestaltung der verwaltungsinternen
Regelungen und Konditionen lassen keine Umstände erkennen, die auf eine
Befangenheit der an der Prüfung Beteiligten hinweisen würden.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss berät den nach der Prüfung vom Beratungs- und
Prüfungsamt erstellten, als Anlage beigefügten Prüfungsbericht sowie den
Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung
schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Am Schluss dieses Berichtes
hat der Rechnungs-prüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem abschließenden
Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den vom
Bürgermeister aufgestellten Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht billigt.
Selbstverständlich ist der Rechnungsprüfungsausschuss jedoch in seiner
Entscheidung frei und könnte den Gesamtabschluss der Stadt und das
Prüfungsergebnis des Beratungs- und Prüfungsamtes anders beurteilen und dies in
seinem Bericht an den Rat dokumentieren.
Der
Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung als Gesamtabschlussprüfer und
der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses dienen dem Rat als Grundlage zur
Feststellung des Gesamtabschlusses.
Abschließend
danken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beratungs- und Prüfungsamtes
den Mitgliedern der Verwaltungsführung, insbesondere aber dem Team des Amtes
für Finanzservice und der Stadtkämmerin für die stets konstruktive
Zusammenarbeit während der Prüfung des Gesamtabschlusses.
Hinweis zum
Druckexemplar des Gesamtabschlusses 2018:
Der Gesamtabschluss
2018 mit Gesamtlagebericht, Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung
und Anhang ist eine Anlage dieser Sitzungsvorlage, die allerdings auch dann
standardmäßig nicht mit
ausgedruckt wurde, sofern Ihnen diese Sitzungsvorlage in ausgedruckter Form
zugegangen ist. Selbstverständlich sind alle Anlagen zu dieser Sitzungsvorlage
im Rats- und Bürgerinformationssystem als Datei vorhanden. Sofern Sie für Ihre
Beratungen ein zusätzliches Druckexemplar benötigen, wenden Sie sich bitte an
das Amt für Finanzservice oder das Team Bürgermeisterbüro der Stadt Hilden.
gez.
Michael Witek
Leiter des
Beratungs- und Prüfungsamtes