Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis´90 / DIE GRÜNEN vom 01.03.2021:
Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Dächern
Vorlage
WP 20-25 SV 26/004/1
Art
Antragsvorlage
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Aus der Antwort auf unsere Anfrage vom 15.02.21 geht hervor, dass ein erheblicher Klärungs- und Handlungsbedarf hinsichtlich der Installation von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Dächern besteht. Hier sollten unverzüglich die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden.


Geänderter Antragstext im UKS am 20.05.2021:

 

Die Fraktion der Bündnis´90 / DIE GRÜNEN beantragt:

 

1.  Die Stadt Hilden legt unmittelbar nach der Sommerpause einen Ausbauplan für PV-Anlagen auf städt. Dächern vor. Dieser soll in Kooperation mit den örtlichen Stadtwerken erstellt werden. Neben den bereits seit 2010 vorliegenden Standorten sollen weitere für die Nutzung der Sonnenenergie geeignete städt. Gebäude ermittelt werden. Ziel ist es, jährlich mindestens zwei PV-Anlagen zu errichten, die von der Stadt in Eigenregie betrieben werden.

 

2.  Die Stadt Hilden holt noch vor der Sommerpause Angebote für PV-Anlagen auf den Dächern des Funktionsgebäudes Weidenweg und der Grundschule Walder Straße ein.

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sitzung des Rates vor der Sommerpause eine Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung und Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Errichtung von PV-Anlagen auf den Dächern des Funktionsgebäudes Weidenweg und der Grundschule Walder Straße vorzulegen.


Stand: 11.06.2021

Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen

 

Mit dieser Vorlage wird der zweite Teil des im Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz beschlossenen modifizierten Antrags der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN umgesetzt.

 

Im Auftrag der Verwaltung wurde durch ein Ingenieurbüro für technische Gebäudeausstattung für die laufenden Projekte Weidenweg und Walder Str. eine Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung und Betrachtung der Wirtschaftlichkeit für die Neuerstellung einer PV-Anlage im Rahmen der Baumaßnahme erstellt.

 

Nach der Wirtschaftlichkeitsrechnung des Ingenieurbüros amortisieren sich beide Anlagen innerhalb der technischen Nutzungsdauer.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Sollte der Rat der Stadt Hilden die Ausführung beschließen, können die Maßnahmen im Zuge der Gesamtbaumaßnahmen in 2021/2022 errichtet werden.

Die Verwaltung macht für diesen Fall folgenden Beschlussvorschlag:

 

     „Für die Beauftragung der Bau- und Planungsleitungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden Walder Str. 100 und Funktionsgebäude Weidenweg 3 erfolgt für die Investition IO26250006 die Bereitstellung einer überplanmäßigen investiven Auszahlung von zusätzlich 10.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 sowie einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2021 in Höhe von 22.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022 und für die Investition IO26250015 die Bereitstellung einer überplanmäßigen investiven Auszahlung von zusätzlich 12.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 sowie einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2021 in Höhe von 78.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022.

Die Deckung der überplanmäßigen investiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 erfolgt durch investive Minderauszahlungen bei IO66250036 „RW-Behandlung Hochdahlerstr./Hoxbach“.
Die außer-/überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung wird ebenfalls aus der Maßnahme IO66250036 RW-Behandlung Hochdahlerstr./Hoxbach gedeckt. Die zusätzlichen Auszahlungen werden aus dem ungeplanten Verkaufserlös des Grundstücks „Theodor-Heuss-Schule“ gedeckt, der in der mittelfristigen Finanzplanung 2022 ff. noch nicht berücksichtigt wurde. Die Verpflichtungsermächtigungen 2022ff. gemäß Haushaltsplan 2020/2021 werden hinsichtlich Ihrer Deckung auf den Betrag gemäß Haushaltssatzung (11,8 Mio. €) zusammengefasst.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Baumaßnahme in der Investitionsplanung für die Jahre 2022ff zu berücksichtigen.“

 

Deckung der überplanmäßig benötigten Finanzmittel:

 

Für die Beauftragung der Bau- und Planungsleitungen im Umfang von 100.000 € mit voraussichtlichem Leistungszeitpunkt in 2022 sind Verpflichtungsermächtigungen mit korrespondierenden Finanzplanansätzen notwendig.

Für die Beurteilung der Deckungspotentiale aus dem Finanzplan 2022 ff. ist zunächst auf die mittelfristige Finanzplanung 2022 ff. abzustellen. Der Saldo aus Investitionstätigkeit wurde mit der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung 2022ff. gegenüber der Finanzplanung aus dem Doppelhaushalt 2020 / 2021 um 1,8 Mio. € erhöht, so dass sich zunächst keine Deckungsmittel aus der aktualisierten Planung ergeben.

Aus dem Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 ergibt sich eine Verbesserung der Finanzlage um 6,0 Mio. € gegenüber Plan. Den Auszahlungsermächtigungen für Investitionen für 2021 in Höhe von 29,1 Mio. € (einschließlich Ermächtigungsübertragungen) stehen liquide Mittel in Höhe von 15,6 Mio. € und Investitionskreditermächtigungen in Höhe von 4,1 Mio. € gegenüber. Soweit alle Investitionsansätze ausgeschöpft würden, besteht für 2021 ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 4,4 Mio. € aus der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für Investitionen. Dieser kann nach aktuellem Status Quo aus einer Verbesserung aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit 2021 gedeckt werden. Aus dem Verkauf des Grundstücks „Theodor-Heuss-Schule“ resultieren ungeplante Mehreinzahlungen in Höhe von 2,7 Mio. € in 2023. Diese können den Mehrbedarf an Finanzmitteln für die Investitionstätigkeit aus der mittelfristigen Finanzplanung (1,8 Mio. €) decken. Der Restbetrag in Höhe von 0,9 Mio. € steht zur Deckung der zusätzlichen Investitionsauszahlungen für die Erstellung der Photovoltaikanlagen in Höhe von 100.000 € zur Verfügung.

 

Die außer-/überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2021 wird aus der Maßnahme IO66250036 RW-Behandlung Hochdahlerstr./Hoxbach gedeckt. Die zusätzlichen Auszahlungen werden aus dem ungeplanten Verkaufserlös des Grundstücks „Theodor-Heuss-Schule“ gedeckt, der in der mittelfristigen Finanzplanung 2022 ff. noch nicht berücksichtigt wurde. Die Verpflichtungsermächtigungen 2022 ff. gemäß Haushaltsplan 2020/2021 werden hinsichtlich Ihrer Deckung auf den Betrag gemäß Haushaltssatzung (11,8 Mio. €) zusammengefasst.

 

 

Ergänzende Informationen:

 

Da die Wirtschaftlichkeit der Anlagen stark von den Investitionskosten und der Eigennutzung des erzeugten Stroms abhängen, schlägt die Verwaltung vor, die Wirtschaftlichkeit der Anlagen nach deren Inbetriebnahme zu untersuchen und über das Ergebnis im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz zu berichten.

 

Im Nachgang zur Sitzung des Umwelt- und Klimaausschusses wurde - wie im Ausschuss erbeten - die Stadtwerke Hilden GmbH am 26.05.2021 angefragt, ob die Stadtwerke die Installation und Betrieb der beiden Photovoltaik-Anlagen in Betracht ziehen könnte. Die Frage konnte noch nicht abschließend beantwortet werden. Sofern bis zur Sitzung des Rates hierzu eine Mitteilung der Stadtwerke vorliegt, wird die Verwaltung in der Ratssitzung zu diesem Thema berichten.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Stand 20.05.2021

Stellungnahme der Verwaltung:

 

  1. Ausbauplan PV-Anlagen

 

PV-Anlagen befinden sich auf folgenden städtischen Dächern:

 

Standort

Leistung

Bemerkungen

Kalstert 86

Ca. 54 KWp

Gestattungsvertrag mit Stadtwerke Hilden

Auf dem Sand 31

Ca. 80 KWp

Gestattungsvertrag mit Solar Rosemann

Weidenweg 21

Ca. 55 KWp

Gestattungsvertrag mit Solar Rosemann

Zur Verlach 42

Ca. 30 KWp

Gestattungsvertrag mit Solar Rosemann

 

Eine am HGH durch die Schule errichtete Kleinanlage zu Schulungszwecken ist hier aufgrund der Größenordnung nicht aufgeführt.

 

Dieser Bestand ist Ergebnis einer Untersuchung durch die Eutech GmbH im Auftrag der Stadtwerke Hilden GmbH aus 2010. Hier wurde der städtische Gebäudebestand hinsichtlich Eignung von PV-Anlagen untersucht. Geeignete Dächer wurden Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen zur Verfügung gestellt.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, gemeinsam mit den Stadtwerken eine Fortschreibung dieser Untersuchung vorzunehmen. Aufgrund der derzeit unbesetzten technischen Sachgebietsleitung im Gebäudemanagement kann die Fortschreibung voraussichtlich nicht bis zum Ende der Sommerpause abgeschlossen werden.

 

  1. Baumaßnahmen Weidenweg und Walder Str.

 

Sowohl die Baumaßnahme Weidenweg als auch die Baumaßnahme Walder Str. befinden sich derzeit in der Planungsphase zur Erstellung der Genehmigungs- bzw. Ausführungsplanung (HOAI-Leistungsphase 3 - 5). Nach Abschluss dieser Planungsschritte werden durch die beauftragten Ingenieurbüros Leistungsverzeichnisse für die Errichtung der Gebäude und der zugehörigen technischen Anlagen erstellt, die Grundlage für die nach Vergabeordnung notwendigen Ausschreibungsverfahren sind. Die Erstellung von Leistungsverzeichnissen ist notwendig, um eine Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen und bedarf einer Planungsleistung.

 

Im letzten Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz wurde festgelegt, dass die Erstellung von PV-Anlagen im Zusammenhang mit den beiden Bauprojekten zunächst zurückgestellt wird, um sie ggfs. später nachzurüsten. Zuerst sollte im Ausschuss die Diskussion zu Photovoltaik vertieft geführt werden. Nach derzeitigem Stand ist somit weder die Planung noch die Erstellung von PV-Anlagen im Investitionsbudget der Bauprojekte enthalten.

 

Wie im Ausschuss seitens der Stadtverwaltung ebenfalls zugesagt, haben bezüglich der diskutierten potentiellen PV-Anlage Gespräche mit der Energieagentur NRW sowie lokalen Elektrobetrieben stattgefunden, die darauf hindeuten, dass sich am Markt möglicherweise günstigere Preise erzielen lassen, als durch das von der Verwaltung beauftragte TGA-Planungsbüro geschätzt wurde. Klarheit kann hier letztendlich nur eine auf einer entsprechenden Leistungsbeschreibung fußende Ausschreibung schaffen, bei der verbindliche Angebote abgegeben werden und insbesondere die Verträglichkeit mit dem ebenfalls geplanten Gründach beachtet wird.

 

Aufgrund des Vergaberechts ist bei den voraussichtlichen Baukosten im Zusammenhang mit der jeweiligen PV-Anlage entweder eine öffentliche Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe auf Grundlage von drei Angeboten auf Basis eines noch zu erstellenden Leistungsverzeichnisses erforderlich. Für die Erstellung der Planung inkl. Leistungsverzeichnisse und Kostenberechnung sind je Projekt ca. 10.000 - 15.000 Euro anzusetzen. Sofern die Leistung ausgeschrieben wird, ist der Auftraggeber nach Vergaberecht grundsätzlich verpflichtet, die Leistung zu vergeben.

 

Die Planung der Anlagen bis zur Kostenberechnung könnte aus heutiger Sicht noch aus den zur Verfügung stehenden Budgets für die Investitionen finanziert werden. Eine Ausschreibung der PV-Anlagen auf diesen Dächern könnte jedoch erst nach zusätzlicher Bereitstellung der entsprechenden Investitionsmittel auf Basis der zu erarbeitenden Kostenberechnung erfolgen.

 

gez.

Dr. Pommer

Bürgermeister

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Erzeugung von Strom aus PV-Anlagen erhöht den Anteil von regenerativen Energien am Strommix.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303 Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO26250015

Ersatz Funktionsgebäude

Weidenweg 3

IO26250006

Walder Str. 100

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

Aufgabe           x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Investitions-Nr.

Zeile Finanzplan

Bezeichnung

Betrag €

2021 (einschl. Ermächtigungs-übertragung)

IO26250006

Walder Str. 100

 

25

Auszahlungen für Baumaßnahmen

1.750.000

2022 (einschl. VE)

25

Auszahlungen für Baumaßnahmen

904.000

2021

IO26250015

Funktionsgebäude

Weidenweg 3

25

Auszahlungen für Baumaßnahmen

1.975.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

 (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile Finanzplan

Bezeichnung

Betrag €

2021 (einschl. Ermächtigungs-übertragung)

IO26250006

Walder Str. 100

 

25

Auszahlungen für Baumaßnahmen

1.760.000

2022 (einschl. VE)

25

Auszahlungen für Baumaßnahmen

926.000

2021

IO26250015

Funktionsgebäude

Weidenweg 3

25

Auszahlungen für Baumaßnahmen

1.987.000

 

2022 (einschl. VE)

25

Auszahlungen für Baumaßnahmen

78.000

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile Finanzplan

Bezeichnung

Betrag €

2021

IO66250036

RW-Behandlung Hochdahlerstr./ Hoxbach

25

Auszahlungen für Baumaßnahmen

22.000

VE 2021

IO66250036

RW-Behandlung Hochdahlerstr./ Hoxbach

25

Auszahlungen für Baumaßnahmen

100.000

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke