Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Dächern
Erläuterungen zum
Antrag:
Aus der Antwort auf unsere Anfrage vom 15.02.21 geht hervor, dass ein erheblicher Klärungs- und Handlungsbedarf hinsichtlich der Installation von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Dächern besteht. Hier sollten unverzüglich die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden.
Antragstext:
Die Fraktion der Bündnis´90 / DIE GRÜNEN beantragt:
1. Die Stadt Hilden legt unmittelbar nach der Sommerpause einen Ausbauplan für PV-Anlagen auf städt. Dächern vor. Dieser soll in Kooperation mit den örtlichen Stadtwerken erstellt werden. Neben den bereits seit 2010 vorliegenden Standorten sollen weitere für die Nutzung der Sonnenenergie geeignete städt. Gebäude ermittelt werden. Ziel ist es, jährlich mindestens zwei PV-Anlagen zu errichten, die von der Stadt in Eigenregie betrieben werden.
2. Die Stadt Hilden holt noch vor der Sommerpause Angebote für PV-Anlagen auf den Dächern des Funktionsgebäudes Weidenweg und der Grundschule Walder Straße ein.
Stellungnahme der
Verwaltung:
- Ausbauplan PV-Anlagen
PV-Anlagen befinden sich auf folgenden städtischen Dächern:
Standort |
Leistung |
Bemerkungen |
Kalstert 86 |
Ca. 54 KWp |
Gestattungsvertrag mit Stadtwerke Hilden |
Auf dem Sand 31 |
Ca. 80 KWp |
Gestattungsvertrag mit Solar Rosemann |
Weidenweg 21 |
Ca. 55 KWp |
Gestattungsvertrag mit Solar Rosemann |
Zur Verlach 42 |
Ca. 30 KWp |
Gestattungsvertrag mit Solar Rosemann |
Eine am HGH durch die Schule errichtete Kleinanlage zu Schulungszwecken ist hier aufgrund der Größenordnung nicht aufgeführt.
Dieser Bestand ist Ergebnis einer Untersuchung durch die Eutech GmbH im
Auftrag der Stadtwerke Hilden GmbH aus 2010. Hier wurde der städtische
Gebäudebestand hinsichtlich Eignung von PV-Anlagen untersucht. Geeignete Dächer
wurden Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung beabsichtigt, gemeinsam mit den Stadtwerken eine
Fortschreibung dieser Untersuchung vorzunehmen. Aufgrund der derzeit
unbesetzten technischen Sachgebietsleitung im Gebäudemanagement kann die
Fortschreibung voraussichtlich nicht bis zum Ende der Sommerpause abgeschlossen
werden.
- Baumaßnahmen Weidenweg und Walder Str.
Sowohl die Baumaßnahme Weidenweg als auch die Baumaßnahme Walder Str. befinden sich derzeit in der Planungsphase zur Erstellung der Genehmigungs- bzw. Ausführungsplanung (HOAI-Leistungsphase 3 - 5). Nach Abschluss dieser Planungsschritte werden durch die beauftragten Ingenieurbüros Leistungsverzeichnisse für die Errichtung der Gebäude und der zugehörigen technischen Anlagen erstellt, die Grundlage für die nach Vergabeordnung notwendigen Ausschreibungsverfahren sind. Die Erstellung von Leistungsverzeichnissen ist notwendig, um eine Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen und bedarf einer Planungsleistung.
Im letzten Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz wurde festgelegt, dass die Erstellung von PV-Anlagen im Zusammenhang mit den beiden Bauprojekten zunächst zurückgestellt wird, um sie ggfs. später nachzurüsten. Zuerst sollte im Ausschuss die Diskussion zu Photovoltaik vertieft geführt werden. Nach derzeitigem Stand ist somit weder die Planung noch die Erstellung von PV-Anlagen im Investitionsbudget der Bauprojekte enthalten.
Wie im Ausschuss seitens der Stadtverwaltung ebenfalls zugesagt, haben bezüglich der diskutierten potentiellen PV-Anlage Gespräche mit der Energieagentur NRW sowie lokalen Elektrobetrieben stattgefunden, die darauf hindeuten, dass sich am Markt möglicherweise günstigere Preise erzielen lassen, als durch das von der Verwaltung beauftragte TGA-Planungsbüro geschätzt wurde. Klarheit kann hier letztendlich nur eine auf einer entsprechenden Leistungsbeschreibung fußende Ausschreibung schaffen, bei der verbindliche Angebote abgegeben werden und insbesondere die Verträglichkeit mit dem ebenfalls geplanten Gründach beachtet wird.
Aufgrund des Vergaberechts ist bei den voraussichtlichen Baukosten im Zusammenhang mit der jeweiligen PV-Anlage entweder eine öffentliche Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe auf Grundlage von drei Angeboten auf Basis eines noch zu erstellenden Leistungsverzeichnisses erforderlich. Für die Erstellung der Planung inkl. Leistungsverzeichnisse und Kostenberechnung sind je Projekt ca. 10.000 - 15.000 Euro anzusetzen. Sofern die Leistung ausgeschrieben wird, ist der Auftraggeber nach Vergaberecht grundsätzlich verpflichtet, die Leistung zu vergeben.
Die Planung der Anlagen bis zur Kostenberechnung könnte aus heutiger Sicht noch aus den zur Verfügung stehenden Budgets für die Investitionen finanziert werden. Eine Ausschreibung der PV-Anlagen auf diesen Dächern könnte jedoch erst nach zusätzlicher Bereitstellung der entsprechenden Investitionsmittel auf Basis der zu erarbeitenden Kostenberechnung erfolgen.
gez.
Dr. Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die Erzeugung von Strom aus PV-Anlagen erhöht den Anteil von regenerativen Energien am Strommix.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303
Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO26250015 Ersatz Funktionsgebäude Weidenweg 3 |
IO26250006 Walder Str. 100 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021
(einschl. Ermächtigungsübertragung) |
IO26250006 |
15 |
Auszahlungen für Baumaßnahmen |
1.750.000 |
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2022
(einschl. VE) |
IO26250006 |
15 |
Auszahlungen für Baumaßnahmen |
904.000 |
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2021 |
IO26250015 |
15 |
Auszahlungen für Baumaßnahmen |
1.975.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: Ansätze bleiben unverändert, da die
Deckung der zusätzlichen Planungskosten aus den Investitionsbudgets erfolgt (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Erst nach
Vorlage der Kostenberechnung zu übersehen. |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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