Betreff
Erweiterung Feuerwache Hilden - Sachstand und weiteres Vorgehen
Vorlage
WP 20-25 SV 26/007/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, das Projekt „Erweiterung der Feuerwehrwache“ durch die Verwaltung durchführen zu lassen.

Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag zur Deckung der erforderlichen Mittel für die weitere Planung zu erarbeiten und dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen in der nächsten Sitzung vorzulegen.

 

 

Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat, die Durchführung des Projekts „Erweiterung der Feuerwache“ durch die Verwaltung durchführen zu lassen und das notwendige Budget bereitzustellen.

 

 

Rat:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, das Projekt „Erweiterung der Feuerwache“ durch die Verwaltung durchführen zu lassen.

 

Zur Ausschreibung und Beauftragung der Architekten- und Fachplanerleistungen erfolgt für die Investition IO26250008 die Bereitstellung einer überplanmäßigen investiven Auszahlung in Höhe von zusätzlich 70.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 sowie einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2021 in Höhe von 500.000 Euro für die folgenden Haushaltsjahre.

 

Die Deckung der überplanmäßigen investiven Auszahlung im Haushaltsjahr 2021 erfolgt durch investive Minderauszahlungen bei IO66250036 „RW-Behandlung Hochdahlerstr./Hoxbach“.

Die außer-/überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung wird ebenfalls aus der Maßnahme IO66250036 RW-Behandlung Hochdahlerstr./Hoxbach gedeckt. Die zusätzlichen Auszahlungen werden aus dem ungeplanten Verkaufserlös des Grundstücks „Theodor-Heuss-Schule“ gedeckt, der in der mittelfristigen Finanzplanung 2022 ff. noch nicht berücksichtigt wurde. Die Verpflichtungsermächtigungen 2022ff. gemäß Haushaltsplan 2020/2021 werden hinsichtlich Ihrer Deckung auf den Betrag gemäß Haushaltssatzung (11,8 Mio. €) zusammengefasst.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Baumaßnahme in der Investitionsplanung für die Jahre 2022ff zu berücksichtigen.


Stand: 02.06.2021

Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 20.05.2021 bat die CDU-Fraktion um eine Prüfung, ob die IGH zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, wenn sie als Bauherr - wie 2010 - die Baumaßnahme verantworte.

 

Vorsteuer:

 

Der Nutzungsvertrag aus 2012 bzw. der Mietvertrag aus 2014 sowie der aktuelle Nachtrag sehen keine Umsatzsteuer bei der Miete vor. Aus dem Mietverhältnis führt die IGH daher auch keine Umsatzsteuer ab.

 

Nach Prüfung des Sachverhalts durch die Verwaltung ist zunächst für Standard-Sachverhalte folgendes festzuhalten:

 

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken einschließlich aufstehender Gebäude ist grundsätzlich umsatzsteuerbefreit (§ 4 Nr. 12 UStG).

Auf die Steuerbefreiung kann verzichtet werden, wenn der Umsatz aus der Vermietung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird (s.g. Optierung zur gewerbliche Vermietung; § 9 Abs. 1 UStG).

Wenn diese (gewerbliche) Vermietung umsatzsteuerbelastet ist, kann auf die Baukosten für das vermietete Gebäude Vorsteuer gezogen werden.

Den Umsatzsteuerbelastungen stehen so geringere Abschreibungen ((Baukosten ./. Vorsteuern) / Nutzungsdauer) gegenüber.

 

Im Investitionszeitpunkt wird nach geplanter gewerblicher Nutzung (bei gemischter Nutzung Aufteilung der Flächen) versteuert.

 

Der bisherige Mietvertrag zwischen IGH und Stadt Hilden ist nicht mit Umsatzsteuer belegt. Soweit auf die Baukosten für die Gebäude auf dem Grundstück Vorsteuer gezogen wurde und dabei auch der An-/Aufbau auf die Feuerwehrwache bezüglich der Flächenaufteilung beim Vorsteuerabzug berücksichtigt wurde, wäre die Vorsteuer nach § 15a UStG zu berichtigen gewesen. Es ist also davon auszugehen, dass auf die Baukosten des bisherigen Mietvertrages keine Vorsteuer geltend gemacht wurde, da auch keine Umsatzsteuer aus der Vermietung abgeführt wurde und wird.

 

Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden kommt abweichend vom Standard-Fall das steuerliche Konstrukt der Weiterlieferung in Betracht. Aus Sicht der Verwaltung könnte dieses hier einschlägig sein.

Allerdings kommt auch bei der Weiterlieferung nur dann ein Vorsteuerabzug in Betracht, wenn man bei dem Folge-Miet-Sachverhalt die Option zur gewerblichen Vermietung zieht. Dieses ist mit erneutem Verweis auf die fehlende Unternehmereigenschaft der Stadt Hilden für die Vergangenheit zu verneinen.

 

Für zukünftige Mietverhältnisse ergibt sich:

Mit der Umsetzung des § 2b UStG erlangt die Stadt Hilden diese Unternehmereigenschaft - nach jetzigem Stand zum 01.01.2023. Somit stellt sich die Frage, ob die IGH für zukünftige Mietverträge mit der Stadt Hilden zur Umsatzsteuer optieren und Vorsteuer ziehen könnte. Wirtschaftlich wäre dies allerdings steuerlich bezogen auf den Konzern nicht vorteilhaft, weil dem Vorsteuerabzug die Umsatzsteuerbelastung gegenübersteht. Zudem wäre die zweite Optionsvoraussetzung nicht erfüllt, nämlich, dass die Stadt Hilden mit dem Gebäude umsatzsteuerliche Erträge erzielt. Hoheitliche Tätigkeiten wie der Rettungsdienst und der Brandschutz haben aber keine Relevanz auf die Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG und somit schließt sich eine Option zur Umsatzsteuer nach Einschätzung der Verwaltung auch zukünftig aus.

 

 

Deckung der zusätzlich benötigten Investitionsmittel:

 

Für die Beauftragung der Planungsleistungen im Umfang von 500.000 € mit voraussichtlichem Leistungszeitpunkt in 2022 sind Verpflichtungsermächtigungen mit korrespondierenden Finanzplanansätzen notwendig.

Für die Beurteilung der Deckungspotentiale aus dem Finanzplan 2022 ff. ist zunächst auf die mittelfristige Finanzplanung 2022 ff. abzustellen. Der Saldo aus Investitionstätigkeit wurde mit der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung 2022ff. gegenüber der Finanzplanung aus dem Doppelhaushalt 2020 / 2021 um 1,8 Mio. € erhöht, so dass sich zunächst keine Deckungsmittel aus der aktualisierten Planung ergeben.

Aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2020 ergibt sich eine Verbesserung der Finanzlage um 6,0 Mio. € gegenüber Plan. Den Auszahlungsermächtigungen für Investitionen für 2021 in Höhe von 29,1 Mio. € (einschließlich Ermächtigungsübertragungen) stehen liquide Mittel in Höhe von 15,6 Mio. € und Investitionskreditermächtigungen in Höhe von 4,1 Mio. € gegenüber. Soweit alle Investitionsansätze ausgeschöpft würden, besteht für 2021 ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 4,4 Mio. € aus der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für Investitionen. Dieser kann nach aktuellem Status Quo aus einer Verbesserung aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit 2021 gedeckt werden. Aus dem Verkauf des Grundstücks „Theodor-Heuss-Schule“ resultieren ungeplante Mehreinzahlungen in Höhe von 2,7 Mio. € in 2023. Diese können den Mehrbedarf an Finanzmitteln für die Investitionstätigkeit aus der mittelfristigen Finanzplanung (1,8 Mio. €) decken. Der Restbetrag in Höhe von 0,9 Mio. € steht zur Deckung der zusätzlichen Investitionsauszahlungen für die Planung des Erweiterungsbaus der Feuerwehr in Höhe von 500.000 € zur Verfügung.

 

Die außer-/überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2021 wird aus der Maßnahme IO66250036 RW-Behandlung Hochdahlerstr./Hoxbach gedeckt. Die zusätzlichen Auszahlungen werden aus dem ungeplanten Verkaufserlös des Grundstücks „Theodor-Heuss-Schule“ gedeckt, der in der mittelfristigen Finanzplanung 2022 ff. noch nicht berücksichtigt wurde. Die Verpflichtungsermächtigungen 2022 ff. gemäß Haushaltsplan 2020/2021 werden hinsichtlich Ihrer Deckung auf den Betrag gemäß Haushaltssatzung (11,8 Mio. €) zusammengefasst.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Stand: 13.04.2021

Erläuterungen und Begründungen:

(zur Beratung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 20.05.2021)

 

1. Ausgangssituation

 

Bedarf Feuerwehr

 

Durch die Ausweitung der Stellen für die Feuerwehr und die sich ändernden Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien besteht der Bedarf nach einer Erweiterung und einem Umbau der Feuerwehrwache. Es sind ausreichend Ruheräume zu errichten. Der Schwarz- und Weißbereich muss erweitert und neu organisiert werden, so dass hier jeweils 220 Spinde untergebracht werden können. Die Fläche des Sportraumes soll verdoppelt werden. Weiterhin besteht Bedarf nach einem Planspielraum und Rettungsdienst-Schulungsräumen mit jeweils einem Lager. Darüber hinaus müssen ein neuer Wäscheraum für Poolkleidung und ein Bettwäschelager vorgesehen werden.

 

Der Verwaltungsbereich soll um insgesamt neun Büros für Praxisleiter und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, sowie mit Lernräumen des Rettungsdienstes erweitert werden. Des Weiteren gilt es, einen Sprungschacht bis in das EG der nordwestlichen Wagenhalle zu ergänzen. Darüber hinaus sollen eine größere Kleiderkammer und ein TV-Raum entstehen.

 

Eigentumsverhältnisse / Unterhaltung

 

Grundstück: Eigentum und Anlage der Stadt Hilden

Sanierter Altbau: Eigentum und Anlage der Stadt Hilden

Erweiterungsbau 2010: Eigentum und Anlage der IGH

 

Altgebäude und Grundstück wurden der IGH im Rahmen eines Überlassungsvertrages unentgeltlich „überlassen“. Laut aktuellem Mietvertrag mietet die Stadt Hilden von der IGH Gesamtgebäude und Freiflächen zurück. Die Gebäudeunterhaltung erfolgt durch die Stadt Hilden, ebenso werden die Betriebskosten in voller Höhe durch die Stadt Hilden getragen. Eine Beendigung des Mietvertrags ist kurzfristig möglich.

 

Bei Beendigung des Mietvertrages

·        endet gleichzeitig die Überlassung

·        übernimmt die Stadt Hilden den durch die IGH errichteten Erweiterungsbau zu einem angemessenen Entgelt.

 

Das von der IGH zur Errichtung des Erweiterungsbaus aufgenommene Darlehen beträgt aktuell noch ca. 3,15 Mio Euro. Sollte der Mietvertrag beendet werden und sich die Stadt und die IGH nicht einigen, kann das angemessene Entgelt durch einen Gutachter bestimmt werden.

 

Planungsauftrag Amt 26

 

Ursprüngliche Abstimmungen zwischen Verwaltung und IGH sahen vor, dass auch die neue Erweiterung der Feuerwehrwache durch die IGH durchgeführt wird. Zur Vorbereitung sollte die Stadt Hilden lediglich eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen. Hierfür wurde im Sommer 2019 das Architekturbüro direkt beauftragt, dass bereits 2010 die Erweiterung / den Neubau realisiert hatte. In einem Abstimmungsgespräch zwischen Verwaltungsvorstand, IGH und Amt 26 wurde Amt 26 in 2020 gebeten, die Planung für die Erweiterung der Feuerwehrwache bis zur Erstellung der Entwurfsplanung fortzusetzen, da bei der IGH zu dem Zeitpunkt weder Kapazität noch Know-How für die Durchführung der Maßnahme vorhanden war. 2020 wurde ein Statiker hinzugezogen, um die statische Machbarkeit der Erweiterung nachzuweisen. Die näheren Untersuchungen zur Tragfähigkeit des Baugrundes wurden abgeschlossen und in der Planung berücksichtigt.

 

Die Zuarbeiten durch Fachplaner für die Technische Gebäudeausrüstung, den Brand-, Wärme- und Schallschutz sowie die Tragwerksplanung und den Standsicherheitsnachweis waren nicht Bestandteil dieser Planung.

 

Nach Abschluss der Entwurfsplanung sollte ursprünglich die weitere Projektdurchführung durch die IGH erfolgen.

 

 

 

2. Planungsergebnisse

 

Entwurfsplanung

 

Die Entwurfsplanung wurde termingerecht zum 31.12.2020 abgeschlossen. Der Entwurf setzt das benötigte Raumprogramm um und berücksichtigt nach Abstimmung mit der Bauaufsicht die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit. Planunterlagen sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Im Entwurf wird erdgeschossig an den Altbau ein Gebäudekörper für die Erweiterung der Schwarz- und Weißbereiche/Umkleiden an der Straßenseite direkt neben dem Eingang angebaut. Auf gleicher Ebene wird der heutige Fitnessraum einerseits zum Wäscheraum für Poolkleidung und Brandschutz und andererseits zur Aufnahme des Notstromaggregates umgebaut. Auf der ersten Etage werden die Büros für die Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, die Ruheräume sowie die Kleiderkammer, das Bettwäschelager, der TV-Raum und die Erweiterung des Essbereiches abgebildet.

 

Im ersten Obergeschoss des Gebäudeteils aus 2010 werden die bestehenden Räumlichkeiten baulich verändert. Die große Terrasse wird mehr als hälftig zur Aufnahme weiterer Büros überbaut. Die übrigen Büros werden an die westliche Fassade „verschoben“. Ein Mittelgang wird zukünftig für die Erschließung des Verwaltungstraktes sorgen. Im zweiten neu zu errichtenden Obergeschoss werden Planspiel- und Lernräume sowie Stabräume, eine zusätzliche sanitäre Einrichtung und Nebenräume untergebracht. Der neue Baukörper wird dabei bis zum Eingangsbereich der Feuerwehrwache vorgezogen. Die Bebauung des Altbaus zu etwa einem Drittel schließt sich an, um Platz für den Schulungs- und Sitzungsraum sowie den Sportraum über dem Altbau zu schaffen.

Die neuen Dachflächen erhalten eine extensive Begrünung zur Verbesserung des Mikroklimas. Des Weiteren ist eine Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Eigenstrom geplant. Zur Reduzierung der Wärmelasten im Gebäude ist eine Klimatisierung bestimmter Räume vorgesehen.

 

Die Summe der zu erweiternden und umzubauenden Flächen beträgt insgesamt ca. 2.300 m².

Im Rahmen der Planung wurden bereits die statischen Auswirkungen auf den Bestandsbau sowie die verkehrlichen Auswirkungen auch unter Berücksichtigung der neu zu erstellenden Kita Am Holterhöfchen untersucht. Als Interimslösung wird während der Bauzeit eine Büro-Container-Lösung zur Miete vorgesehen.

 

Kosten

 

Im Rahmen der Planung durch den Architekten wurde eine Kostenberechnung nach DIN 276 für die KG 300 „Bauwerk und Baukonstruktionen“ durchgeführt. Für die anderen Kostengruppen erfolgten Kostenschätzungen ebenfalls durch das beauftragte Architekturbüro. Berücksichtigt wurden daneben zu erwartende Kostensteigerungen während der Projektlaufzeit, Baunebenkosten sowie ein Posten für Unvorhergesehenes. In der Summe ergeben sich Projektkosten in Höhe von rund 7.950 Tsd. Euro brutto. Die Projektkosten sowie die Folgekosten sind als Anlage beigefügt.

 

Termine

 

Der erarbeitete Terminplan sieht eine Planungsphase zur Erlangung der Baugenehmigung und zur Durchführung der Ausschreibungen mit einer Dauer von ca. 14 Monaten vor. Als Bauzeit werden ca. 24 Monate angesetzt. Daraus ergeben sich folgende Eckwerte:

 

Baubeginn: ca. 14 Monate nach Beauftragung Architekt und Fachplaner

Bauzeit: ca. 24 Monate

 

 

3. Weiteres Vorgehen

 

Variante 1: Durchführung durch IGH

Die bisherigen Abstimmungen zwischen Verwaltungsvorstand, den beteiligten Ämtern und der IGH sahen ursprünglich vor, dass die Durchführung der Maßnahme nach Abschluss der Entwurfsplanung durch die IGH erfolgen sollte.

Gründe hierfür waren

·        freiere Vertragsgestaltung der IGH mit Auftragnehmern

·        vom Umbau betroffene Gebäudeteile sind Eigentum der IGH bzw. der IGH überlassen

·        fehlende Kapazität im Amt 26

 

Nach Fertigstellung übernimmt die Stadt Hilden das Feuerwehrgebäude insgesamt zu einem angemessenen Entgelt oder es erfolgt eine Miete des Gebäudes analog zum bisherigen Verfahren.

 

Variante 2: Durchführung durch Stadt Hilden

Abweichend von den bisherigen Abstimmungen erfolgt die weitere Projektabwicklung durch die Stadt Hilden. Hierzu kann der Mietvertrag des Feuerwehrgebäudes gekündigt und das Gebäude zu einem angemessenen Entgelt übernommen werden.

 

Wird diese Variante bevorzugt, muss die Ausschreibung und Beauftragung der jetzt notwendigen Architekten- und Fachplanungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung erfolgen. Die Honorare für diese Teilleistungen belaufen sich auf voraussichtlich ca. 150.000 Euro (brutto). Diese sind nur bis zur Höhe von 80.000 Euro durch einen Ansatz in 2021 gedeckt. Deshalb müssen 70.000 Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Um einen Projektstillstand zu vermeiden, müssen diese in 2021 ausgeschrieben, beauftragt und durchgeführt werden.

 

Direkt im Anschluss müssten die weiteren Planungsphasen bis zur Vergabe der Bauleistungen durchgeführt werden. Hierfür ist ein Mittelbedarf in Höhe von ca. 500.000 Euro veranschlagt.

 

Weitere Planungsleistungen sowie die Bauleistungen können projektbegleitend nach 2021 beauftragt werden.

 

 

Bewertung der Varianten

 

Vertragsgestaltung

Nach bisheriger Einschätzung ist die IGH aufgrund der privatrechtlichen Unternehmensform freier in der Vertragsgestaltung mit Planern und Baufirmen. Hierdurch hätten durch Nachverhandlungen bei Vergaben möglicherweise Einsparungen erzielt werden können. Ebenso wäre nach bisheriger Einschätzung die unmittelbare Weiterbeauftragung der bisher tätigen Architekten durch die IGH möglich gewesen.

 

Aber die Kostenschätzung weist derzeit Projektkosten aus, die über dem Schwellenwert der EU in Höhe von 5.350.000 Euro liegen. Aus diesem Grund muss auch die IGH als Auftragnehmer einer öffentlichen Körperschaft sämtliche von der EU vorgeschriebenen Vergabevorschriften einhalten. Das hat zuletzt der Rechtsanwalt der IGH im Zusammenhang mit dem Bau der KiTa Holterhöfchen noch einmal deutlich gemacht. Somit entfällt der Vorteil der freieren Vertragsgestaltung durch die IGH.

 

Eigentumsverhältnisse

Von der Erweiterungsmaßnahme sind sowohl der sanierte Altbau als auch der Neubau des Feuerwehrgebäudes betroffen. Durch entsprechende Vertragsgestaltung wären beide Weiterführungsvarianten möglich.

 

Kapazität

Durch den Rat der Stadt Hilden wurde für das Amt 26 eine zusätzliche Projektleiterstelle zur Umsetzung des Projektes Funktionsgebäude Schützenstraße genehmigt. Diese wird zum 01.07.2021 besetzt. Sobald die vakante Sachgebietsleitung für das Technische Gebäudemanagement besetzt ist, besteht mit der neuen Projektleiterstelle im Amt 26 ausreichende Kapazität, die weitere Durchführung des Projektes „Erweiterung Feuerwache“ zu übernehmen.

 

Die Erfahrung mit der Projektabwicklung Kita Holterhöfchen durch die IGH zeigt, dass auch die IGH notwendige Kapazitäten zunächst schaffen muss und diese nicht immer kurzfristig zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wurde Amt 26 in 2020 auch gebeten, die Planung zur Erweiterung der Feuerwache bis zur Entwurfsplanung fortzuführen.

 

Projektwissen

Aufgrund der intensiven Abstimmungen mit den Projektbeteiligten, dies auch ämterübergreifend, ist im Amt 26 entsprechend viel Projektwissen vorhanden. Die Projektbeteiligten sind bekannt und „eingespielt“. Durch die Schaffung einer weiteren, neuen Schnittstelle zur IGH kann trotz vorhandener Dokumentation Projektwissen verloren gehen.

 

Empfehlung

Im nächsten Schritt müssen die Fachplanerleistungen zum Teil öffentlich, sowie die weitere Architektenleistung europaweit ausgeschrieben und beauftragt werden. An dieser Stelle werden die Weichen für die weitere Projektdurchführung gestellt, so dass eine Entscheidung darüber getroffen werden sollte, wer die Funktion des Bauherrn zukünftig wahrnehmen soll.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die weitere Projektdurchführung aus folgenden Gründen durch die Stadt vornehmen zu lassen:

 

1.    Bei der Erweiterung der Feuerwache handelt es sich um eine komplexe Baumaßnahme. Alle bisherigen Abstimmungen und Festlegungen zu dem Bauprojekt bis zur vorliegenden Entwurfsplanung erfolgten unter Leitung des Amtes für Gebäudemanagement. Hierdurch wurde umfangreiches und aktuelles Projektwissen aufgebaut, das weiterhin für das Projekt genutzt werden sollte. Bei einer Projektübergabe an die IGH wird - trotz allen Bemühens - erfahrungsgemäß das Wissen nicht in vollem Umfang übergeben.

2.    Das zur Durchführung der Maßnahme notwendige Know-How ist in Amt 26 vorhanden. Mit Besetzung der vakanten Sachgebietsleitung sowie der Projektleiterstelle wird ebenfalls die notwendige Kapazität für die Durchführung der Maßnahme vorhanden sein.

3.    Die bauliche Unterhaltung des Gebäudes wird bisher und zukünftig durch Amt 26 durchgeführt. Insofern muss das Amt sowieso bei Planung und Bau beteiligt werden, so dass entsprechender Aufwand in Amt 26 entsteht. Eine Verlagerung der Projektleitung und Bauherrenfunktion zur IGH würde deshalb nicht zu einer umfangreichen Entlastung der Stadtverwaltung führen.

4.    Für die Betreuung der Planungs- und Bauleistungen muss die IGH ein sogenannten „Management-Fee“ in Höhe von voraussichtlich 4 bis 5 Prozent der Kosten berechnen. Diese Kosten können durch die Übernahme der Leistungen durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gespart werden.

 

Sollte der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz dieser Empfehlung folgen, wird die Verwaltung für die folgende Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen und dem Rat einen Vorschlag zur Finanzierung der Planungsleistungen unterbreiten und die Sitzungsvorlage ergänzen.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303

Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO26250008

Am Feuerwehrhaus 17

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

IO26250008

Zeile 25

Auszahlungen f. Baumaßnahmen

100.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

IO26250008

Zeile 25

Auszahlungen f. Baumaßnahmen

170.000

VE 2021

IO26250008

Zeile 25

Auszahlungen f. Baumaßnahmen

500.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

IO66250036

Zeile 25

Auszahlungen f. Baumaßnahmen

70.000

VE 2021

IO66250036

Zeile 25

Auszahlungen f. Baumaßnahmen

500.000

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft einschließlich der Deckungsmöglichkeiten gemäß Sachverhaltsdarstellung sind innerhalb der Verwaltung abgestimmt und werden von mir bestätigt

 

Gez. Franke