Beschlussvorschlag:
Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, das
Projekt „Erweiterung der Feuerwehrwache“ durch die Verwaltung durchführen zu
lassen.
Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag zur Deckung der
erforderlichen Mittel für die weitere Planung zu erarbeiten und dem Ausschuss
für Finanzen und Beteiligungen in der nächsten Sitzung vorzulegen.
Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen:
Der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat, die Durchführung des Projekts
„Erweiterung der Feuerwache“ durch die Verwaltung durchführen zu lassen und das
notwendige Budget bereitzustellen.
Rat:
Der Rat beschließt
nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und im Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen, das Projekt „Erweiterung der Feuerwache“ durch die
Verwaltung durchführen zu lassen.
Zur Ausschreibung
und Beauftragung der Architekten- und Fachplanerleistungen erfolgt für die
Investition IO26250008 die Bereitstellung einer überplanmäßigen investiven
Auszahlung in Höhe von zusätzlich 70.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 sowie einer
überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2021 in Höhe von 500.000
Euro für die folgenden Haushaltsjahre.
Die Deckung der
überplanmäßigen investiven Auszahlung im Haushaltsjahr 2021 erfolgt durch
investive Minderauszahlungen bei IO66250036 „RW-Behandlung
Hochdahlerstr./Hoxbach“.
Die
außer-/überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung wird ebenfalls aus der
Maßnahme IO66250036 RW-Behandlung Hochdahlerstr./Hoxbach gedeckt. Die
zusätzlichen Auszahlungen werden aus dem ungeplanten Verkaufserlös des
Grundstücks „Theodor-Heuss-Schule“ gedeckt, der in der mittelfristigen
Finanzplanung 2022 ff. noch nicht berücksichtigt wurde. Die
Verpflichtungsermächtigungen 2022ff. gemäß Haushaltsplan 2020/2021 werden
hinsichtlich Ihrer Deckung auf den Betrag gemäß Haushaltssatzung (11,8 Mio. €)
zusammengefasst.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der
Baumaßnahme in der Investitionsplanung für die Jahre 2022ff zu berücksichtigen.
Stand: 02.06.2021
Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 20.05.2021 bat die CDU-Fraktion um eine Prüfung, ob die IGH zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, wenn sie als Bauherr - wie 2010 - die Baumaßnahme verantworte.
Vorsteuer:
Der
Nutzungsvertrag aus 2012 bzw. der Mietvertrag aus 2014 sowie der aktuelle
Nachtrag sehen keine Umsatzsteuer bei der Miete vor. Aus dem Mietverhältnis
führt die IGH daher auch keine Umsatzsteuer ab.
Nach Prüfung des
Sachverhalts durch die Verwaltung ist zunächst für Standard-Sachverhalte folgendes
festzuhalten:
Die Vermietung
und Verpachtung von Grundstücken einschließlich aufstehender Gebäude ist
grundsätzlich umsatzsteuerbefreit (§ 4 Nr. 12 UStG).
Auf die
Steuerbefreiung kann verzichtet werden, wenn der Umsatz aus der Vermietung an
einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird (s.g.
Optierung zur gewerbliche Vermietung; § 9 Abs. 1 UStG).
Wenn diese
(gewerbliche) Vermietung umsatzsteuerbelastet ist, kann auf die Baukosten für
das vermietete Gebäude Vorsteuer gezogen werden.
Den
Umsatzsteuerbelastungen stehen so geringere Abschreibungen ((Baukosten ./.
Vorsteuern) / Nutzungsdauer) gegenüber.
Im
Investitionszeitpunkt wird nach geplanter gewerblicher Nutzung (bei gemischter
Nutzung Aufteilung der Flächen) versteuert.
Der bisherige
Mietvertrag zwischen IGH und Stadt Hilden ist nicht mit Umsatzsteuer belegt.
Soweit auf die Baukosten für die Gebäude auf dem Grundstück Vorsteuer gezogen
wurde und dabei auch der An-/Aufbau auf die Feuerwehrwache bezüglich der
Flächenaufteilung beim Vorsteuerabzug berücksichtigt wurde, wäre die Vorsteuer
nach § 15a UStG zu berichtigen gewesen. Es ist also davon auszugehen, dass auf
die Baukosten des bisherigen Mietvertrages keine Vorsteuer geltend gemacht wurde,
da auch keine Umsatzsteuer aus der Vermietung abgeführt wurde und wird.
Bei Gebäuden auf
fremdem Grund und Boden kommt abweichend vom Standard-Fall das steuerliche
Konstrukt der Weiterlieferung in Betracht. Aus Sicht der Verwaltung könnte
dieses hier einschlägig sein.
Allerdings kommt
auch bei der Weiterlieferung nur dann ein Vorsteuerabzug in Betracht, wenn man
bei dem Folge-Miet-Sachverhalt die Option zur gewerblichen Vermietung zieht.
Dieses ist mit erneutem Verweis auf die fehlende Unternehmereigenschaft der
Stadt Hilden für die Vergangenheit zu verneinen.
Für zukünftige
Mietverhältnisse ergibt sich:
Mit der Umsetzung
des § 2b UStG erlangt die Stadt Hilden diese Unternehmereigenschaft - nach
jetzigem Stand zum 01.01.2023. Somit stellt sich die Frage, ob die IGH für
zukünftige Mietverträge mit der Stadt Hilden zur Umsatzsteuer optieren und
Vorsteuer ziehen könnte. Wirtschaftlich wäre dies allerdings steuerlich bezogen
auf den Konzern nicht vorteilhaft, weil dem Vorsteuerabzug die Umsatzsteuerbelastung
gegenübersteht. Zudem wäre die zweite Optionsvoraussetzung nicht erfüllt,
nämlich, dass die Stadt Hilden mit dem Gebäude umsatzsteuerliche Erträge
erzielt. Hoheitliche Tätigkeiten wie der Rettungsdienst und der Brandschutz
haben aber keine Relevanz auf die Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG und somit
schließt sich eine Option zur Umsatzsteuer nach Einschätzung der Verwaltung auch
zukünftig aus.
Deckung der
zusätzlich benötigten Investitionsmittel:
Für die Beauftragung der Planungsleistungen im Umfang von 500.000
€ mit voraussichtlichem Leistungszeitpunkt in 2022 sind
Verpflichtungsermächtigungen mit korrespondierenden Finanzplanansätzen
notwendig.
Für die Beurteilung der Deckungspotentiale aus dem Finanzplan 2022 ff. ist zunächst auf die mittelfristige Finanzplanung 2022 ff. abzustellen. Der Saldo aus Investitionstätigkeit wurde mit der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung 2022ff. gegenüber der Finanzplanung aus dem Doppelhaushalt 2020 / 2021 um 1,8 Mio. € erhöht, so dass sich zunächst keine Deckungsmittel aus der aktualisierten Planung ergeben.
Aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2020 ergibt sich eine Verbesserung der Finanzlage um 6,0 Mio. € gegenüber Plan. Den Auszahlungsermächtigungen für Investitionen für 2021 in Höhe von 29,1 Mio. € (einschließlich Ermächtigungsübertragungen) stehen liquide Mittel in Höhe von 15,6 Mio. € und Investitionskreditermächtigungen in Höhe von 4,1 Mio. € gegenüber. Soweit alle Investitionsansätze ausgeschöpft würden, besteht für 2021 ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 4,4 Mio. € aus der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für Investitionen. Dieser kann nach aktuellem Status Quo aus einer Verbesserung aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit 2021 gedeckt werden. Aus dem Verkauf des Grundstücks „Theodor-Heuss-Schule“ resultieren ungeplante Mehreinzahlungen in Höhe von 2,7 Mio. € in 2023. Diese können den Mehrbedarf an Finanzmitteln für die Investitionstätigkeit aus der mittelfristigen Finanzplanung (1,8 Mio. €) decken. Der Restbetrag in Höhe von 0,9 Mio. € steht zur Deckung der zusätzlichen Investitionsauszahlungen für die Planung des Erweiterungsbaus der Feuerwehr in Höhe von 500.000 € zur Verfügung.
Die außer-/überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2021 wird aus der Maßnahme IO66250036 RW-Behandlung Hochdahlerstr./Hoxbach gedeckt. Die zusätzlichen Auszahlungen werden aus dem ungeplanten Verkaufserlös des Grundstücks „Theodor-Heuss-Schule“ gedeckt, der in der mittelfristigen Finanzplanung 2022 ff. noch nicht berücksichtigt wurde. Die Verpflichtungsermächtigungen 2022 ff. gemäß Haushaltsplan 2020/2021 werden hinsichtlich Ihrer Deckung auf den Betrag gemäß Haushaltssatzung (11,8 Mio. €) zusammengefasst.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Stand: 13.04.2021
Erläuterungen und Begründungen:
(zur Beratung im Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz am 20.05.2021)
1. Ausgangssituation
Bedarf Feuerwehr
Durch die Ausweitung der
Stellen für die Feuerwehr und die sich ändernden Anforderungen der
Arbeitsstättenrichtlinien besteht der Bedarf nach einer Erweiterung und einem
Umbau der Feuerwehrwache. Es sind ausreichend Ruheräume zu errichten. Der
Schwarz- und Weißbereich muss erweitert und neu organisiert werden, so dass
hier jeweils 220 Spinde untergebracht werden können. Die Fläche des Sportraumes
soll verdoppelt werden. Weiterhin besteht Bedarf nach einem Planspielraum und
Rettungsdienst-Schulungsräumen mit jeweils einem Lager. Darüber hinaus müssen
ein neuer Wäscheraum für Poolkleidung und ein Bettwäschelager vorgesehen
werden.
Der Verwaltungsbereich soll um
insgesamt neun Büros für Praxisleiter und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes,
sowie mit Lernräumen des Rettungsdienstes erweitert werden. Des Weiteren gilt
es, einen Sprungschacht bis in das EG der nordwestlichen Wagenhalle zu
ergänzen. Darüber hinaus sollen eine größere Kleiderkammer und ein TV-Raum
entstehen.
Eigentumsverhältnisse /
Unterhaltung
Grundstück: Eigentum und Anlage
der Stadt Hilden
Sanierter Altbau: Eigentum und
Anlage der Stadt Hilden
Erweiterungsbau 2010: Eigentum
und Anlage der IGH
Altgebäude und Grundstück
wurden der IGH im Rahmen eines Überlassungsvertrages unentgeltlich
„überlassen“. Laut aktuellem Mietvertrag mietet die Stadt Hilden von der IGH
Gesamtgebäude und Freiflächen zurück. Die Gebäudeunterhaltung erfolgt durch die
Stadt Hilden, ebenso werden die Betriebskosten in voller Höhe durch die Stadt
Hilden getragen. Eine Beendigung des Mietvertrags ist kurzfristig möglich.
Bei Beendigung des
Mietvertrages
·
endet
gleichzeitig die Überlassung
·
übernimmt die
Stadt Hilden den durch die IGH errichteten Erweiterungsbau zu einem
angemessenen Entgelt.
Das von der IGH zur Errichtung
des Erweiterungsbaus aufgenommene Darlehen beträgt aktuell noch ca. 3,15 Mio
Euro. Sollte der Mietvertrag beendet werden und sich die Stadt und die IGH
nicht einigen, kann das angemessene Entgelt durch einen Gutachter bestimmt
werden.
Planungsauftrag Amt 26
Ursprüngliche Abstimmungen
zwischen Verwaltung und IGH sahen vor, dass auch die neue Erweiterung der Feuerwehrwache
durch die IGH durchgeführt wird. Zur Vorbereitung sollte die Stadt Hilden
lediglich eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen. Hierfür wurde im Sommer
2019 das Architekturbüro direkt beauftragt, dass bereits 2010 die Erweiterung /
den Neubau realisiert hatte. In einem Abstimmungsgespräch zwischen
Verwaltungsvorstand, IGH und Amt 26 wurde Amt 26 in 2020 gebeten, die Planung
für die Erweiterung der Feuerwehrwache bis zur Erstellung der Entwurfsplanung
fortzusetzen, da bei der IGH zu dem Zeitpunkt weder Kapazität noch Know-How für
die Durchführung der Maßnahme vorhanden war. 2020 wurde ein Statiker
hinzugezogen, um die statische Machbarkeit der Erweiterung nachzuweisen. Die
näheren Untersuchungen zur Tragfähigkeit des Baugrundes wurden abgeschlossen
und in der Planung berücksichtigt.
Die Zuarbeiten durch Fachplaner
für die Technische Gebäudeausrüstung, den Brand-, Wärme- und Schallschutz sowie
die Tragwerksplanung und den Standsicherheitsnachweis waren nicht Bestandteil
dieser Planung.
Nach Abschluss der Entwurfsplanung
sollte ursprünglich die weitere Projektdurchführung durch die IGH erfolgen.
2.
Planungsergebnisse
Entwurfsplanung
Die
Entwurfsplanung wurde termingerecht zum 31.12.2020 abgeschlossen. Der Entwurf
setzt das benötigte Raumprogramm um und berücksichtigt nach Abstimmung mit der
Bauaufsicht die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit. Planunterlagen sind der
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Im Entwurf
wird erdgeschossig an den Altbau ein Gebäudekörper für die Erweiterung der
Schwarz- und Weißbereiche/Umkleiden an der Straßenseite direkt neben dem
Eingang angebaut. Auf gleicher Ebene wird der heutige Fitnessraum einerseits
zum Wäscheraum für Poolkleidung und Brandschutz und andererseits zur Aufnahme
des Notstromaggregates umgebaut. Auf der ersten Etage werden die Büros für die
Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, die Ruheräume sowie die Kleiderkammer, das
Bettwäschelager, der TV-Raum und die Erweiterung des Essbereiches abgebildet.
Im ersten
Obergeschoss des Gebäudeteils aus 2010 werden die bestehenden Räumlichkeiten
baulich verändert. Die große Terrasse wird mehr als hälftig zur Aufnahme
weiterer Büros überbaut. Die übrigen Büros werden an die westliche Fassade
„verschoben“. Ein Mittelgang wird zukünftig für die Erschließung des
Verwaltungstraktes sorgen. Im zweiten neu zu errichtenden Obergeschoss werden
Planspiel- und Lernräume sowie Stabräume, eine zusätzliche sanitäre Einrichtung
und Nebenräume untergebracht. Der neue Baukörper wird dabei bis zum Eingangsbereich
der Feuerwehrwache vorgezogen. Die Bebauung des Altbaus zu etwa einem Drittel
schließt sich an, um Platz für den Schulungs- und Sitzungsraum sowie den
Sportraum über dem Altbau zu schaffen.
Die neuen
Dachflächen erhalten eine extensive Begrünung zur Verbesserung des Mikroklimas.
Des Weiteren ist eine Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Eigenstrom geplant.
Zur Reduzierung der Wärmelasten im Gebäude ist eine Klimatisierung bestimmter
Räume vorgesehen.
Die Summe der
zu erweiternden und umzubauenden Flächen beträgt insgesamt ca. 2.300 m².
Im Rahmen der
Planung wurden bereits die statischen Auswirkungen auf den Bestandsbau sowie
die verkehrlichen Auswirkungen auch unter Berücksichtigung der neu zu
erstellenden Kita Am Holterhöfchen untersucht. Als Interimslösung wird während
der Bauzeit eine Büro-Container-Lösung zur Miete vorgesehen.
Kosten
Im Rahmen der
Planung durch den Architekten wurde eine Kostenberechnung nach DIN 276 für die
KG 300 „Bauwerk und Baukonstruktionen“ durchgeführt. Für die anderen
Kostengruppen erfolgten Kostenschätzungen ebenfalls durch das beauftragte
Architekturbüro. Berücksichtigt wurden daneben zu erwartende Kostensteigerungen
während der Projektlaufzeit, Baunebenkosten sowie ein Posten für
Unvorhergesehenes. In der Summe ergeben sich Projektkosten in Höhe von rund 7.950
Tsd. Euro brutto. Die Projektkosten sowie die Folgekosten sind als Anlage
beigefügt.
Termine
Der
erarbeitete Terminplan sieht eine Planungsphase zur Erlangung der
Baugenehmigung und zur Durchführung der Ausschreibungen mit einer Dauer von ca.
14 Monaten vor. Als Bauzeit werden ca. 24 Monate angesetzt. Daraus ergeben sich
folgende Eckwerte:
Baubeginn: ca.
14 Monate nach Beauftragung Architekt und Fachplaner
Bauzeit: ca.
24 Monate
3. Weiteres
Vorgehen
Variante 1:
Durchführung durch IGH
Die bisherigen
Abstimmungen zwischen Verwaltungsvorstand, den beteiligten Ämtern und der IGH sahen
ursprünglich vor, dass die Durchführung der Maßnahme nach Abschluss der Entwurfsplanung
durch die IGH erfolgen sollte.
Gründe hierfür
waren
·
freiere
Vertragsgestaltung der IGH mit Auftragnehmern
·
vom
Umbau betroffene Gebäudeteile sind Eigentum der IGH bzw. der IGH überlassen
·
fehlende
Kapazität im Amt 26
Nach
Fertigstellung übernimmt die Stadt Hilden das Feuerwehrgebäude insgesamt zu
einem angemessenen Entgelt oder es erfolgt eine Miete des Gebäudes analog zum
bisherigen Verfahren.
Variante 2:
Durchführung durch Stadt Hilden
Abweichend von
den bisherigen Abstimmungen erfolgt die weitere Projektabwicklung durch die
Stadt Hilden. Hierzu kann der Mietvertrag des Feuerwehrgebäudes gekündigt und
das Gebäude zu einem angemessenen Entgelt übernommen werden.
Wird diese
Variante bevorzugt, muss die Ausschreibung und Beauftragung der jetzt
notwendigen Architekten- und Fachplanungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung
erfolgen. Die Honorare für diese Teilleistungen belaufen sich auf
voraussichtlich ca. 150.000 Euro (brutto). Diese sind nur bis zur Höhe von
80.000 Euro durch einen Ansatz in 2021 gedeckt. Deshalb müssen 70.000 Euro
zusätzlich bereitgestellt werden. Um einen Projektstillstand zu vermeiden,
müssen diese in 2021 ausgeschrieben, beauftragt und durchgeführt werden.
Direkt im
Anschluss müssten die weiteren Planungsphasen bis zur Vergabe der Bauleistungen
durchgeführt werden. Hierfür ist ein Mittelbedarf in Höhe von ca. 500.000 Euro
veranschlagt.
Weitere
Planungsleistungen sowie die Bauleistungen können projektbegleitend nach 2021
beauftragt werden.
Bewertung
der Varianten
Vertragsgestaltung
Nach
bisheriger Einschätzung ist die IGH aufgrund der privatrechtlichen
Unternehmensform freier in der Vertragsgestaltung mit Planern und Baufirmen.
Hierdurch hätten durch Nachverhandlungen bei Vergaben möglicherweise
Einsparungen erzielt werden können. Ebenso wäre nach bisheriger Einschätzung
die unmittelbare Weiterbeauftragung der bisher tätigen Architekten durch die
IGH möglich gewesen.
Aber die
Kostenschätzung weist derzeit Projektkosten aus, die über dem Schwellenwert der
EU in Höhe von 5.350.000 Euro liegen. Aus diesem Grund muss auch die IGH als
Auftragnehmer einer öffentlichen Körperschaft sämtliche von der EU
vorgeschriebenen Vergabevorschriften einhalten. Das hat zuletzt der
Rechtsanwalt der IGH im Zusammenhang mit dem Bau der KiTa Holterhöfchen noch
einmal deutlich gemacht. Somit entfällt der Vorteil der freieren Vertragsgestaltung
durch die IGH.
Eigentumsverhältnisse
Von der
Erweiterungsmaßnahme sind sowohl der sanierte Altbau als auch der Neubau des
Feuerwehrgebäudes betroffen. Durch entsprechende Vertragsgestaltung wären beide
Weiterführungsvarianten möglich.
Kapazität
Durch den Rat
der Stadt Hilden wurde für das Amt 26 eine zusätzliche Projektleiterstelle zur
Umsetzung des Projektes Funktionsgebäude Schützenstraße genehmigt. Diese wird
zum 01.07.2021 besetzt. Sobald die vakante Sachgebietsleitung für das
Technische Gebäudemanagement besetzt ist, besteht mit der neuen Projektleiterstelle
im Amt 26 ausreichende Kapazität, die weitere Durchführung des Projektes
„Erweiterung Feuerwache“ zu übernehmen.
Die Erfahrung
mit der Projektabwicklung Kita Holterhöfchen durch die IGH zeigt, dass auch die
IGH notwendige Kapazitäten zunächst schaffen muss und diese nicht immer kurzfristig
zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wurde Amt 26 in 2020 auch gebeten, die
Planung zur Erweiterung der Feuerwache bis zur Entwurfsplanung fortzuführen.
Projektwissen
Aufgrund der
intensiven Abstimmungen mit den Projektbeteiligten, dies auch
ämterübergreifend, ist im Amt 26 entsprechend viel Projektwissen vorhanden. Die
Projektbeteiligten sind bekannt und „eingespielt“. Durch die Schaffung einer
weiteren, neuen Schnittstelle zur IGH kann trotz vorhandener Dokumentation
Projektwissen verloren gehen.
Empfehlung
Im nächsten
Schritt müssen die Fachplanerleistungen zum Teil öffentlich, sowie die weitere
Architektenleistung europaweit ausgeschrieben und beauftragt werden. An dieser
Stelle werden die Weichen für die weitere Projektdurchführung gestellt, so dass
eine Entscheidung darüber getroffen werden sollte, wer die Funktion des
Bauherrn zukünftig wahrnehmen soll.
Seitens der
Verwaltung wird empfohlen, die weitere Projektdurchführung aus folgenden
Gründen durch die Stadt vornehmen zu lassen:
1. Bei der Erweiterung der Feuerwache handelt es sich um eine komplexe Baumaßnahme. Alle bisherigen Abstimmungen und Festlegungen zu dem Bauprojekt bis zur vorliegenden Entwurfsplanung erfolgten unter Leitung des Amtes für Gebäudemanagement. Hierdurch wurde umfangreiches und aktuelles Projektwissen aufgebaut, das weiterhin für das Projekt genutzt werden sollte. Bei einer Projektübergabe an die IGH wird - trotz allen Bemühens - erfahrungsgemäß das Wissen nicht in vollem Umfang übergeben.
2. Das zur Durchführung der Maßnahme notwendige Know-How
ist in Amt 26 vorhanden. Mit Besetzung der vakanten Sachgebietsleitung sowie
der Projektleiterstelle wird ebenfalls die notwendige Kapazität für die
Durchführung der Maßnahme vorhanden sein.
3. Die bauliche Unterhaltung des Gebäudes wird bisher und
zukünftig durch Amt 26 durchgeführt. Insofern muss das Amt sowieso bei Planung
und Bau beteiligt werden, so dass entsprechender Aufwand in Amt 26 entsteht.
Eine Verlagerung der Projektleitung und Bauherrenfunktion zur IGH würde deshalb
nicht zu einer umfangreichen Entlastung der Stadtverwaltung führen.
4. Für die Betreuung der Planungs- und Bauleistungen muss
die IGH ein sogenannten „Management-Fee“ in Höhe von voraussichtlich 4 bis 5
Prozent der Kosten berechnen. Diese Kosten können durch die Übernahme der
Leistungen durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gespart werden.
Sollte der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz dieser Empfehlung folgen, wird die Verwaltung für die
folgende Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen und dem Rat
einen Vorschlag zur Finanzierung der Planungsleistungen unterbreiten und die
Sitzungsvorlage ergänzen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
Investitionen |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO26250008 |
Am Feuerwehrhaus 17 |
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2021 |
IO26250008 |
Zeile 25 |
Auszahlungen f. Baumaßnahmen |
100.000 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2021 |
IO26250008 |
Zeile 25 |
Auszahlungen f. Baumaßnahmen |
170.000 |
||
VE 2021 |
IO26250008 |
Zeile 25 |
Auszahlungen f. Baumaßnahmen |
500.000 |
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2021 |
IO66250036 |
Zeile 25 |
Auszahlungen f. Baumaßnahmen |
70.000 |
||
VE 2021 |
IO66250036 |
Zeile 25 |
Auszahlungen f. Baumaßnahmen |
500.000 |
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die
Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft einschließlich der
Deckungsmöglichkeiten gemäß Sachverhaltsdarstellung sind innerhalb der
Verwaltung abgestimmt und werden von mir bestätigt Gez. Franke |
||||||