Betreff
Einführung der App "Gut versorgt in..."
Vorlage
WP 20-25 SV 50/027
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden stimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss der Einführung der App „Gut versorgt in Hilden“ zu.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der 8. Altenbericht der Bundesregierung betont die Notwendigkeit der Entwicklung und Anwendung digitaler Technologien in für ältere Menschen besonders wichtigen Lebensbereichen wie z.B. :

 

       Wohnen

       Mobilität

       Soziale Integration

       Gesundheit

       Pflege

       Sozialraum.

 

In diesen Zusammenhang präsentierte die Firma „Gut versorgt in….GmbH“, Herford  unter Beteiligung des Seniorenbüros der Stadt Hilden, des Seniorenbeirates und des Behindertenbeirates die gleichnamige App.

 

Dabei handelt es sich um eine kostenlose App vorgestellt, die sich in erster Linie an die Generation der älter werdenden Bevölkerung richtet, um über die vielseitigen Angebote einer Stadt zu informieren. Es handelt sich um ein Ratgeber- und Informationsportal, das mit einer sehr übersichtlichen Menüführung Angebote u.a. zum Thema Aktiv im Alter, Gesundheit, Prävention, Hilfe im Alltag, Finanzen und Pflege beinhaltet. Die Themen können jederzeit um Wünsche der Stadt Hilden als Kooperationspartner erweitert werden. 21 Städte nutzen dieses Portal, zwischenzeitlich auch die Stadt Mettmann als einzige kreisangehörige Kommune.

 

Die Angebote (Menü und Suchfunktion) werden auf barrierearmen Kacheln mit entsprechenden Piktogrammen dargestellt, ergänzt durch eine Such- und Vorlesefunktion.

 

Die Recherche und die redaktionelle Tätigkeit im Zusammenhang mit den aufzunehmenden Angeboten jedes städtischen Dienstleisters erfolgt über die GmbH. Bei einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 Monate, wird jeder Dienstleister mit einem Basiseintrag inklusive Anruffunktion und Piktogramm mit barrierefreien Angeboten präsentiert. Die Kontaktaufnahme erfolgt mit dem Kooperationsschreiben zwischen der Stadt Hilden und der „Gut versorg in …GmbH“. Eine erweiterte Unternehmenspräsentation ist möglich, dadurch finanziert sich die Erstellung der App.

 

Die Angebote werden in der Regel verlinkt.

 

Angebote von Fachärzten, die z.B. in Hilden nicht existieren, werden dann um die Angebote einer näherliegenden Stadt in Abstimmung mit der Stadt Hilden um den entsprechenden Facharzt ergänzt.

 

Das Redaktionsteam der GmbH sorgt jährlich für eine Aktualisierung der Anschriftendatei, die Veröffentlichung von Texten erfolgt ausschließlich nach Vorlage an die Partner. Die Freigabe findet durch die federführende Stelle in der Stadt Hilden, die im Seniorenbüro angesiedelt sein wird statt und durch den Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Daneben besteht die Möglichkeit, wichtige Informationen der Stadt sofort an die Nutzer*innen weiterzuleiten, neue Themen und Projekte können kurzfristig aufgenommen werden. Die Stadt Düsseldorf hat z.B. Corona Informationen über eine Kachel hinterlegt.

 

Der personelle Aufwand innerhalb der Stadtverwaltung Hilden wird sich in einem überschaubaren Rahmen halten. Die Stadt Moers gab einen Aufwand von ca. 20 Stunden anlässlich der Einführung der App bekannt. Letztendlich sind die damit verbundenen Tätigkeiten auch bei der Aktualisierung der Homepage der Stadt Hilden aufzuwenden.

 

Neben der Nutzbarkeit für die älter werdende Bevölkerung wird sich die App auch für andere Nutzergruppen erschließen, da sich die Angebote nicht ausschließlich auf ältere Menschen beziehen werden.

 

Ergänzend dazu gibt es eine Kooperation zwischen der Stadt Hilden, der Stadt Erkrath und der AG Verbraucher, „Digitalpaten“, um Ungeübte für die Anwendung vieler digitaler Medien fit zu machen. Die ersten Meetings dazu haben schon stattgefunden und einige Menschen haben sich für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Digitalpate bereit erklärt.

 

Alle Anlagen zu „Gut versorgt in…“ sind beigefügt und geben einen guten Überblick zur Nutzbarkeit der App, ebenso kann die Kooperationsvereinbarung und Absichtserklärung eingesehen werden.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer