Beschlussvorschlag:
Die Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit dem beigefügten Antrag strebt die Fraktion Bürgeraktion an, die
Straße „Agnes-Miegel-Hof“ in „Hendrika-Grüter-Hof“ umzubenennen.
Die Straße „Agnes-Miegel-Hof“ liegt im Hildener Norden und zweigt von
der Straße „Schalbruch“ nach Süden ab. Sie ist eine Sackgasse, um die sich 19
Siedlungshäuser gruppieren. Die Straße und 18 Häuser wurden in der Zeit von
1949 – 1952 gebaut, um – wie beim Gerhart-Hauptmann-Hof und dem Eichendorffhof
im Hildener Süden – eine neue Heimstätte für die im und nach dem 2. Weltkrieg
Vertriebenen zu schaffen. Um das Heimatgefühl dieser damaligen Neubürger anzusprechen,
wurden die Straßen nach ostdeutschen Dichtern benannt.
Im Antrag bezieht sich die Fraktion Bürgeraktion u.a. auf ein Schreiben
vom 15.11.2008 der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den Ortsverband Hilden/Haan/Mettmann/Erkrath, das bereits als
Antrag nach § 24 GO NRW auf Grundlage der Sitzungsvorlage Nr. 61/249 parallel
in den Ausschüssen des Rats beraten wird. Insbesondere zur Erläuterung, welche
Geschichte sich mit Frau Hendrika Grüter verbindet, wird auf diese Sitzungsvorlage
verwiesen.
Bezüglich des Verfahrens zur Umbenennung einer Straße in Hilden hat der
Stadtentwicklungsausschuss am 16.04.2008 beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt bei
Straßenumbenennungen in bebauten Gebieten eine Bürgerbeteiligung /
Anwohnerbeteiligung sicherzustellen, indem eine Informationsschrift an alle
betroffenen Haushalte und Eigentümer nach Erstberatung im Stadtentwicklungsausschuss
versandt wird. Nach Eingang von Anregungen sind diese im Stadtentwicklungsausschuss
zu beraten und den weiteren politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Dieses Verfahren ist auch bei einer evtl. Umbenennung des
„Agnes-Miegel-Hofs“ durchzuführen.
Über die Straße „Agnes-Miegel-Hof“ sind 19 Einfamilienwohnhäuser erschlossen.
Im Gewerberegister der Stadt Hilden ist ein Gewerbebetrieb mit seinem Sitz am
„Agnes-Miegel-Hof“ gemeldet.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine durchgeführte Straßenumbenennung
immer mit Kosten und Mühen für die dort anwesenden Gewerbetreibenden, wohnenden
Bürger und die Eigentümer verbunden ist. Erwähnt werden hier beispielhaft die
Beschaffung neuer Personalausweise und die Ummeldung bei allen abgeschlossenen
Versicherungen.
Deshalb strebt die Stadtverwaltung in der Regel nur in den Bereichen „von
Amts wegen“ eine Straßenumbenennung an, in denen für Rettungskräfte und
Sicherheitspersonal die Gebäude nicht eindeutig, zielgerecht und schnell identifizierbar
oder ein postalische Adresse allgemein nicht zuzuordnen ist.
Mit der Person „Agnes Miegel“ hat sich im letzten Jahr Herr Ratsmitglied
Dr. Stephan Lipski auseinandergesetzt, der die in der Anlage beigefügte
Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt hat. Die
Stadtverwaltung möchte in Absprache mit Herrn Dr. Lipski zur weiteren Beratung
des Antrags der Bürgeraktion, den Gremien diese Stellungnahme zur Verfügung stellen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
1201010010 |
Bezeichnung: |
Verkehrsflächen und Brücken |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
- |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2009 |
85,- € |
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nein |
Erstellen
und Aufhängen eines neuen Straßennamenschilds |
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Sichtvermerk
Kämmerer |