Antrag der Fraktion Bürgeraktion vom 26.11.2008
Beschlussvorschlag:
Die Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen
In der Sitzung
des Rates am 17.12.2008 hat die Fraktion Bürgeraktion ihren Antrag vom
26.11.2008 modifiziert. Ziel des Antrags soll nur noch sein, die Straße
„Agnes-Miegel-Hof“ umzubenennen. Der Vorschlag, die Straße nach Hendrika Grüter
zu benennen, wurde zurückgezogen.
Weiterhin wurde
in der Ratssitzung zugesagt, dass die Verwaltung zur nächsten Beratung des
modifizierten Antrags erläutert, warum die Straße „Agnes-Miegel-Hof“ heißt:
Rund um eine neue
Straße wurden nach dem Eichendorffhof in 1950/51 im Auftrag der Stadt 18
Einfamilienhäuser – auch mit erheblichen Eigenleistungen der künftigen Bewohner
– als zweite „Flüchtlingssiedlung“ in Hilden errichtet, um Vertriebenen eine
neue Heimat geben zu können.
Nach
ausführlicher Diskussion wurde in der Sitzung des Rats am 07.12.1950 (siehe
Anlage 4: Protokollauszug) mit 15 Stimmen bei 11 Enthaltungen beschlossen, „der
Ostvertriebenensiedlung an der Meide die Benennung „Agnes-Miegel-Hof“ zu
geben“. Der Rat folgte nicht dem Wunsch der künftigen Bewohner und lehnte es
ab, die Straße „Tannenberghof“ zu nennen. Mit der Benennung nach Agnes Miegel
sollte ein Kompromiss gefunden werden, um mit dem Straßennamen an die alte
Heimat der künftigen Bewohner zu erinnern.
Nachdem die erste
„Flüchtlingssiedlung“ im Hildener Süden an der Karnaper Straße nach dem am 10.3.1788
auf Schloß Lubowitz bei Ratibor/Oberschlesien geborenen und am 26.11.1857
Neisse/Schlesien gestorbenen Joseph von Eichendorff benannt wurde, wurde auch
die dritte „Flüchtlingssiedlung“ in Hilden nach einem ostdeutschen Dichter und
zwar nach Gerhart Hauptmann (geboren am 15.11.1862 in Obersalzbrunn in
Niederschlesien und gestorben am 6.6.1946 in Agnetendorf, heute Ortsteil von
Jelenia Góra (Hirschberg) in Niederschlesien) benannt.
Die Verwaltung
empfiehlt daher, dem Vorschlag von Herrn Ratsmitglied Dr. Lipski zu folgen und
den seit ca. 60 Jahren bestehenden Straßennamen nicht zu ändern.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Mit dem beigefügten Antrag strebt die Fraktion Bürgeraktion an, die
Straße „Agnes-Miegel-Hof“ in „Hendrika-Grüter-Hof“ umzubenennen.
Die Straße „Agnes-Miegel-Hof“ liegt im Hildener Norden und zweigt von
der Straße „Schalbruch“ nach Süden ab. Sie ist eine Sackgasse, um die sich 19
Siedlungshäuser gruppieren. Die Straße und 18 Häuser wurden in der Zeit von
1949 – 1952 gebaut, um – wie beim Gerhart-Hauptmann-Hof und dem Eichendorffhof
im Hildener Süden – eine neue Heimstätte für die im und nach dem 2. Weltkrieg
Vertriebenen zu schaffen. Um das Heimatgefühl dieser damaligen Neubürger anzusprechen,
wurden die Straßen nach ostdeutschen Dichtern benannt.
Im Antrag bezieht sich die Fraktion Bürgeraktion u.a. auf ein Schreiben
vom 15.11.2008 der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den Ortsverband Hilden/Haan/Mettmann/Erkrath, das bereits als
Antrag nach § 24 GO NRW auf Grundlage der Sitzungsvorlage Nr. 61/249 parallel
in den Ausschüssen des Rats beraten wird. Insbesondere zur Erläuterung, welche
Geschichte sich mit Frau Hendrika Grüter verbindet, wird auf diese Sitzungsvorlage
verwiesen.
Bezüglich des Verfahrens zur Umbenennung einer Straße in Hilden hat der
Stadtentwicklungsausschuss am 16.04.2008 beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt bei
Straßenumbenennungen in bebauten Gebieten eine Bürgerbeteiligung / Anwohnerbeteiligung
sicherzustellen, indem eine Informationsschrift an alle betroffenen Haushalte
und Eigentümer nach Erstberatung im Stadtentwicklungsausschuss versandt wird.
Nach Eingang von Anregungen sind diese im Stadtentwicklungsausschuss zu beraten
und den weiteren politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Dieses Verfahren ist auch bei einer evtl. Umbenennung des
„Agnes-Miegel-Hofs“ durchzuführen.
Über die Straße „Agnes-Miegel-Hof“ sind 19 Einfamilienwohnhäuser
erschlossen. Im Gewerberegister der Stadt Hilden ist ein Gewerbebetrieb mit
seinem Sitz am „Agnes-Miegel-Hof“ gemeldet.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine durchgeführte Straßenumbenennung
immer mit Kosten und Mühen für die dort anwesenden Gewerbetreibenden, wohnenden
Bürger und die Eigentümer verbunden ist. Erwähnt werden hier beispielhaft die
Beschaffung neuer Personalausweise und die Ummeldung bei allen abgeschlossenen
Versicherungen.
Deshalb strebt die Stadtverwaltung in der Regel nur in den Bereichen „von
Amts wegen“ eine Straßenumbenennung an, in denen für Rettungskräfte und
Sicherheitspersonal die Gebäude nicht eindeutig, zielgerecht und schnell identifizierbar
oder ein postalische Adresse allgemein nicht zuzuordnen ist.
Mit der Person „Agnes Miegel“ hat sich im letzten Jahr Herr Ratsmitglied
Dr. Stephan Lipski auseinandergesetzt, der die in der Anlage beigefügte
Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt hat. Die
Stadtverwaltung möchte in Absprache mit Herrn Dr. Lipski zur weiteren Beratung
des Antrags der Bürgeraktion, den Gremien diese Stellungnahme zur Verfügung stellen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
1201010010 |
Bezeichnung: |
Verkehrsflächen und Brücken |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
- |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
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€ |
ja/nein |
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2009 |
85,- € |
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nein |
Erstellen
und Aufhängen eines neuen Straßennamenschilds |
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Sichtvermerk
Kämmerer |