Betreff
Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW;
Freigabe der Parkplätze auf der Neustraße und der Itterstraße
Vorlage
WP 20-25 SV 61/026
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_VEP
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Die Thematik wurde 2001 bereits besprochen. Da sich in den 20 Jahren aber einiges geändert hat, möchte ich Sie bitten den folgenden Fall erneut zu besprechen.

 

Die Beschilderung für die Parkplätze macht es Anwohnern ohne Anwohnerausweis oder Besuchern der Anwohner unmöglich einen Parkplatz zu finden, auf dem man keinen Strafzettel bekommt. (Laut Angaben der Stadt darf jeder Haushalt nur einen Parkausweis besitzen).

Alle Parkplätze auf der Neustraße und der Itterstraße sind als Anwohnerparkplätze (nur Nutzbar mit gültigem Ausweis) oder als 1-2 Stunden Parkplätze markiert.

 

Die Freigabe der Parkplätze würde es allen Anwohnern erleichtern, richtig zu parken und somit keine Strafzettel mehr zu erhalten.

 

Die Mitarbeiter des Finanzamtes haben hinter dem Haus einen riesengroßen Parkplatz, zu dem sind vor dem Finanzamt ebenfalls mehr als genug Parkplätze die für Anwohner auch frei nutzbar wären, wenn diese nicht mit einer Zeitspanne von 1 h markiert wären. Die Parkplätze dort sind jeden Tag bis auf 2 oder 3 komplett leer. Auf der Hofstraße befindet sich ein riesen großes Parkhaus, das ebenso für die Mitarbeiter der Targo-Versicherung wie auch von den Mitarbeitern des Finanzamtes genutzt werden kann. Somit sind mehr als genug Parkplätze für alle Arbeitnehmer vorhanden. Keiner der Anwohner auf der Neustraße parkt aus Boshaftigkeit falsch, lediglich weil es keine Möglichkeit gibt sein Fahrzeug vernünftig zu parken.

 

Ich hoffe daher sehr, dass Sie meinem Antrag entsprechen.


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Bürgerantrag vom 05.03.2021 wird zur fachlichen Bewertung und Entscheidung an den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen.

Eine Empfehlung hierzu spricht der Hauptausschuss nicht aus.

 

 

Antragstext für den Stadtentwicklungsausschuss:

 

Hiermit beantrage ich, dass die Beschilderung für die Anwohner und Stundenparkplätze auf

der Neustraße und der Itterstraße abgeschafft wird.


Hinweis zum Verfahrensablauf:

 

Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung sind zunächst dem Hauptausschuss die Bürgeranregungen vorzulegen, der diese gemäß Abs. 5 inhaltlich zu prüfen und an die zur Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen hat. Bei der Überweisung kann der Hauptausschuss eine Empfehlung aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.

 

Gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung ist der Stadtentwicklungsausschuss in dieser Angelegenheit (Nr. 6: verkehrsplanende Maßnahmen von besonderer Bedeutung; Nr. 7: Anlegung von Parkplätzen, Fußgängerzonen und Radwegen) entscheidungsbefugt.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Ausgangssituation

 

Der in dem Antrag angesprochene Bereich liegt am westlichen Rand der Hildener Innenstadt und in der Bewohnerparkzone VI, die 1997 eingerichtet wurde.

Die Bewohnerparkzone besteht aus der Wehrstraße, der Itterstraße und dem nordwestlichen Teilstück der Neustraße (zwischen Itter und Benrather Straße). Parkplätze an der Benrather Straße oder solche an der Neustraße in Höhe des Finanzamtes gehören nicht dazu.

 

Es stehen in dieser Zone insgesamt 72 öffentliche offiziell nutzbare Parkplätze zur Verfügung. Im Einzelnen handelt es sich um drei Behindertenparkplätze (Itterstraße), 51 Bewohnerparkplätze (10 Wehrstraße, 15 Itterstraße, 26 Neustraße) und 18 Parkplätze, die per Parkscheibe bewirtschaftet werden (5 Wehrstraße, 5 Itterstraße, 8 Neustraße). Die Regelungen gelten jeweils Mo - Sa von 08.00 bis 18.00Uhr, die Höchstparkdauer beträgt 1 oder 2 Stunden.

 

Es gibt eine deutliche Überbelegung; es sind wesentlich mehr Bewohnerparkausweise ausgestellt worden als es Parkplätze gibt, die ausschließlich zum Bewohnerparken zur Verfügung stehen.

 

Die Bewohnerparkzone VI wurde u.a. aufgrund des Besucherverkehrs der Stadthalle eingerichtet. Dazu kommt, dass in diesem Bereich vergleichsweise wenige private Stellplatzanlagen vorhanden sind. Insbesondere entlang der Wehrstraße und auf dem Abschnitt der Neustraße zwischen Itterstraße und Benrather Straße fehlen private Stellplätze fast ganz. Schließlich sind auch die gewerblichen Nutzungen (u.a. in Form von produzierendem Gewerbe) zu berücksichtigen, die das Gebiet zwischen Neustraße und Itterstraße derzeit noch prägen.

 

Die räumliche Ausdehnung der Bewohnerparkzone ist relativ kompakt.

 

Antragsinhalt und Kommentar

 

Im Antrag wird ausgeführt, die Aufhebung der Bewohnerparkzone sei angebracht, damit für die Anwohner ohne Parkausweis und für Besucher genügend Parkplätze zur Verfügung stünden.

Schließlich hätten sowohl das Finanzamt als auch die an der Neustraße/Hofstraße ansässige Versicherung genügend eigene Stellplätze auf ihren Grundstücken.

 

Tatsächlich ist die Bewohnerparkzone nicht wegen des Finanzamtes oder der Versicherung eingerichtet worden. Vielmehr liegen die Gründe für die Einrichtung im Besucherverkehr der Stadthalle, fehlenden privaten Stellplätzen an einigen Straßenabschnitten und an der gewerblichen Prägung zwischen Itterstraße und Neustraße.

 

Diese Aspekte gelten heute weiterhin.

 

Die bewirtschafteten öffentlichen Parkplätze (insgesamt 16) an der Neustraße in Höhe des Finanzamtes gehören nicht zur Bewohnerparkzone. Die Bewirtschaftung ist vielmehr dem Besucherverkehr von Finanzamt und ggfls. Versicherung geschuldet. Dieser wird - nach dem Ende der Corona-Pandemie - natürlich wieder einsetzen.

Durch die Beschränkung der Bewirtschaftung auf die Zeit zwischen 08.00 und 18.00Uhr stehen die Parkplätze dem abendlichen Besucherverkehr zur Verfügung.

 

Die Vermutung des Antrages, „die Freigabe der Parkplätze würde es allen Anwohnern erleichtern, richtig zu parken und somit keine Strafzettel mehr zu erhalten“, ist aus Sicht der Verwaltung daher falsch.

 

Es ist vielmehr zu erwarten, dass dann die „freien“ Parkplätze einer verstärkten Nachfrage von z.B. Berufspendlern (Bahnhof Hilden mit S-Bahn-Anschluss) oder Innenstadtbesuchern ausgesetzt sind. Auch aus dem „Bahnhofsviertel“ könnten Parkplatzsuchende kommen oder Besucher der gewerblichen Einrichtungen entlang der Benrather Straße oder des Fritz-Gressard-Platzes oder der Stadthalle.

 

Der aus dem Antrag zu entnehmende Wunsch, einen kostenlosen Parkplatz möglichst in Wohnortnähe zu bekommen, kann durch die Aufhebung der Bewohnerparkzone nicht erreicht werden.

 

Das ist auch mit einer Bewohnerparkzone nicht gesichert. Eine Bewohnerparkzone sichert nicht den gewünschten Parkplatz vor der Haustür oder auch nur in unmittelbarer Nähe. Sie erhöht allerdings die Chance, innerhalb der Zone einen Parkplatz zu finden und zu nutzen.

 

Weiterhin ist zu beachten, dass die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes keine privaten Stellplatzprobleme lösen kann.

Jeder Kfz-Halter ist selbst für seine eigene Parkmöglichkeit verantwortlich. Aus Sicht der Verwaltung besteht auch an der Neustraße die Möglichkeit, ohne weiteres zusätzliche private Stellplätze auf den privaten Grundstücken anzulegen.

 

Es handelt sich bei der Bebauung hier um ehemalige „Betriebswohnungen“ der früher in Hilden tätigen, heute nicht mehr existierenden Firma Schlieper&Laag. die nach Aufgabe der Firma privatisiert (in Eigentumswohnungen) umgewandelt wurden. Dabei wurden auch private Garagenhöfe oder Stellplatzanlagen geschaffen. Die Grundstücksgrößen und Zufahrtssituationen gaben und geben das her.

Bei Neubauvorhaben wurde und wird ebenfalls die Erstellung privater Stellplätze gefordert.

 

Hinsichtlich sonstiger Ansprüche an den öffentlichen Straßenraum in diesem Bereich ist noch darauf hinzuweisen, dass die Neustraße in dem hier angesprochenen Teilstück auch Bestandteil des städtischen Radverkehrsnetzes sowie der regionalen Velo-Route Düsseldorf-Benrath - Hilden - Solingen-Ohligs - Solingen Mitte ist. Dies erfordert auch ein geordnetes Kfz-Parken im öffentlichen Straßenraum.

 

Schlussfolgerung

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es unumgänglich, die bestehende Bewohnerparkzone beizubehalten. Zum einen dient sie den Bewohnern des Gebietes und hält zusätzlichen Parksuchverkehr aus dem Gebiet heraus.

Zum anderen ist sie Ausgangspunkt für denkbare weitere Überlegungen, die sich aus dem zu erarbeitenden Mobilitätskonzept für Hilden ergeben könnten.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag abzulehnen.

 

 

Sollte dem Antrag dennoch gefolgt werden, müsste die entsprechende Beschilderung zurückgebaut werden. Dies würde im Rahmen der Straßenunterhaltung erfolgen und keine finanziellen Auswirkungen besitzen.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Entscheidung hat keine direkte Klimarelevanz.

Jedoch hat die Bevorzugung des Individualverkehrs bei der Verteilung knapper Raumressourcen im öffentlichen Straßenraum eine kontraproduktive Wirkung bei der Förderung umweltfreundlicher (und damit klimaschützender) Verkehrsmittel des Umweltverbundes.