Betreff
Investorenauswahlverfahren Theodor Heuss-Schule:
Gesamtbewertung der Angebote des Investorenauswahlverfahrens
Vorlage
WP 20-25 SV 61/013
Aktenzeichen
IV/61.3 230-20-1 - 1193 Bp
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen mit Ausnahme der Kaufpreisangebote die Bewertung der eingegangenen Angebote des Investorenauswahlverfahrens für das Gelände der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule zu Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Investorenauswahlverfahren für das Gelände der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule erfolgt die Vergabe in Form eines Bestgebotsverfahrens nach einem Kriterienkatalog, der das Konzept mit 80% und den Kaufpreis mit 20% gewichtet. Im Bestgebotsverfahren wurde zusätzlich ein Mindestgebot festgelegt.

Bieter und Bietergemeinschaften mussten ein ausführliches Bau- und Nutzungskonzept vorlegen. Fünf Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben Angebote eingereicht, die jeweils die erforderlichen Mindestbedingungen für die Teilnahme erfüllen und daher im weiteren Vergabeverfahren berücksichtigt werden.

 

 

 

Insgesamt sind im Rahmen der Konzeptausschreibung maximal 100 Punkte zu erreichen. Die eingereichten Angebote wurden bereits in Bezug auf die architektonisch-gestalterischen Aspekte am 18.11.2020 durch den Stadtentwicklungsausschuss sowie in Bezug auf die Qualitäten im Bereich Umwelt- und Klimaschutz am 03.12.2020 durch den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz bewertet. Die durch die Fachausschüsse vergebenen Punkte fließen in die Gesamtbewertung ein (siehe Gesamtbewertung unter 4).

 

Der Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss sowie der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beraten nun ergänzend über die Gesamtbewertung. Die Beratung über die Vergabe erfolgt in nicht-öffentlicher Sitzung.

 

Gliederung der Sitzungsvorlage:

1.    Aufgabenstellung im Investorenauswahlverfahren

2.    Kriterien zur Punktevergabe

3.    Bewertung der Angebote in Bezug auf die Wohnungsmischung

4.    vorläufige Gesamtbewertung

5.    Weiteres Verfahren

 

1.    Aufgabenstellung im Investorenauswahlverfahren

 

Die von den Investoren vorzulegenden Bewerbungsunterlagen mussten ein ausführliches Konzept vorlegen. Dieses musste in Bezug auf die den wohnungspolitischen Zielen betreffende Kriterien Aussagen zum jeweiligen Anteil an der Wohnungsmischung enthalten:

a)  Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau

b)  Anteil an preisgedämpften Wohnungen

c)   Anteil an familienfreundlichen Grundrissen

d)  Anteil an Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau

e)  Anteil an genossenschaftlichem Wohnungsbau

 

Ein Mindestanteil von 30 % an öffentlich gefördertem Wohnungsbau sowie an Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau stellte jeweils ein Ausschlusskriterium für die Berücksichtigung des Angebotes im Auswahlverfahren dar. Diese Quoten wurden jedoch von allen fünf Anbietern erreicht.

 

In der Anlage sind die entsprechenden tabellarischen Zusammenfassungen der Bau- und Nutzungskonzepte der fünf eingegangenen Angebote beigefügt. Die Angebote sind anonymisiert. Die Reihenfolge entspricht der in den entsprechenden Beschlussvorlagen der Ausschüsse für Stadtentwicklung sowie für Umwelt und Klima.

 

2.    Kriterien zur Punktevergabe

 

Zur Vorbereitung des Investorenauswahlverfahrens hat der Rat am 30.10.2019 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/238/2 „Ehemalige Theodor-Heuss-Schule: Kriterien des Investorenauswahlverfahrens“ eine Bewertungsmatrix beschlossen. Da in der neuen Legislaturperiode neue Mitglieder im Rat und in den Fachausschüssen vertreten sind, ist diese als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage nachrichtlich beigefügt.

 

Gemäß der Bewertungsmatrix sind für die einzelnen Kriterien jeweils eine festgelegte Anzahl an Punkten zu vergeben. Für jeden Aspekt gibt die Matrix eine Staffelung nach prozentualem Anteil der Wohnungsform vor.

 

In Absatz 4 wird die Punktevergabe in Bezug auf diese Kriterien und die Bewertungsmatrix erläutert.

 

3.    Bewertung der Angebote in Bezug auf die Wohnungsmischung

 

Die Wohnungsmischung wird gemäß Vergabematrix nach den prozentualen Anteilen des Wohnungsmixes bewertet.
In der Anlage 2 sind die jeweiligen Wohnungsmix-Zusage tabellarisch im Vergleich zueinander dargestellt und die gemäß Vergabematrix zugeordnete Punktbewertung dokumentiert.

 

Entwurf

1

2

3

4

5

Wohnungsmix

Anteil (%)

Punkte

Anteil (%)

Punkte

Anteil (%)

Punkte

Anteil (%)

Punkte

Anteil (%)

Punkte

öffentlich gefördert

30

10

30

10

30

10

63

20

41

15

preisgedämpft

10,5

2

0

0

0

0

0

0

21

4

familienfreund-liche Grundrisse

56

5

51

5

51

5

42

4

50

4

Mietwohnungen

100

10

30

0

100

10

63

2

50

2

Wohnungsbau- Genossenschaft

nein

0

nein

0

nein

0

nein

0

nein

0

Punkte für Wohnungsmix

27

15

25

26

25

 

 

4.    Vorläufige Gesamtbewertung

 

In die Gesamtbewertung der Angebote fließen neben der Bewertung des Wohnungsmixes und des Kaufpreises die Ergebnisse der Beratungen des Stadtentwicklungsausschusses sowie des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz ein:

 

Entwurf

1

2

3

4

5

Wohnungsmix

27,00

15,00

25,00

26,00

25,00

Architektur und Gestaltungs-qualität (StEA)

19,17

0

0

0,83

0

Innovative, klima-schonende und nachhaltige Bauweise (UKS)

10,00

0

5,00

0

0

Kaufpreis

Angaben sind nicht öffentlich

vorläufige
Gesamt-punktzahl

(von max. 80 Punkten - ohne Kaufpreis)

56,17

15,00

30,00

26,83

25,00

 

5.    Weiteres Verfahren

 

Der Kaufpreis und seine Bewertung im Bezug zu den sonstigen Kriterien ist nicht-öffentlich zu beraten. Deswegen wird an dieser Stelle auf die Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/015 „Investorenauswahlverfahren Theodor-Heuss-Schule: Vergabe“ verwiesen.

 

Nach Auswahl des Investors muss ein Kaufvertrag ausgearbeitet werden. Zudem wird in Zusammenarbeit mit dem ausgewählten Investor das Verfahren für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung (gemäß §12 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch) durchgeführt. DasPlanungsverfahren wird vom Stadtentwicklungsausschuss und bezüglich des Offenlage- und des Satzungsbeschlusses vom Rat begleitet und gesteuert. Die Inhalte der Planung werden durch den parallel zum Satzungsbeschluss vorzulegenden Durchführungsvertrag - ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Hilden und dem Investor - abgesichert.
Da der Flächennutzungsplan für das Plangebiet derzeit noch „Flächen für den Gemeinbedarf“ festsetzt, wird er nach Rechtskraft des Bebauungsplans im Zuge der Berichtigung angepasst.

 

Für die Kaufverhandlungen sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bis zur Planreife sind aus heutiger Sicht etwa 1,5 bis 2 Jahre zu veranschlagen.
Die besenreine Räumung der betroffenen, heute noch von der vhs genutzten Gebäude sowie die Grundstücks- und Gebäude übergabe sollte somit zum 01.07.2023 erfolgen.

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister