Gesamtbewertung der Angebote des Investorenauswahlverfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im
Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss und im Ausschuss für Finanzen
und Beteiligungen mit Ausnahme der Kaufpreisangebote die Bewertung der
eingegangenen Angebote des Investorenauswahlverfahrens für das Gelände der ehemaligen
Theodor-Heuss-Schule zu Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Investorenauswahlverfahren
für das Gelände der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule erfolgt die Vergabe in Form
eines Bestgebotsverfahrens nach einem Kriterienkatalog, der das Konzept mit 80%
und den Kaufpreis mit 20% gewichtet. Im Bestgebotsverfahren wurde zusätzlich
ein Mindestgebot festgelegt.
Bieter und
Bietergemeinschaften mussten ein ausführliches Bau- und Nutzungskonzept
vorlegen. Fünf Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben Angebote eingereicht, die
jeweils die erforderlichen Mindestbedingungen für die Teilnahme erfüllen und
daher im weiteren Vergabeverfahren berücksichtigt werden.
Insgesamt sind im Rahmen der
Konzeptausschreibung maximal 100 Punkte zu erreichen. Die eingereichten
Angebote wurden bereits in Bezug auf die architektonisch-gestalterischen
Aspekte am 18.11.2020 durch den Stadtentwicklungsausschuss sowie in Bezug auf
die Qualitäten im Bereich Umwelt- und Klimaschutz am 03.12.2020 durch den
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz bewertet. Die durch die Fachausschüsse
vergebenen Punkte fließen in die Gesamtbewertung ein (siehe Gesamtbewertung
unter 4).
Der Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss sowie der Ausschuss für Finanzen und
Beteiligungen beraten nun ergänzend über die Gesamtbewertung. Die Beratung über
die Vergabe erfolgt in nicht-öffentlicher Sitzung.
Gliederung der Sitzungsvorlage:
1. Aufgabenstellung im Investorenauswahlverfahren
2. Kriterien zur Punktevergabe
3. Bewertung der Angebote in Bezug auf die Wohnungsmischung
4. vorläufige Gesamtbewertung
5. Weiteres Verfahren
1. Aufgabenstellung
im Investorenauswahlverfahren
Die von den Investoren
vorzulegenden Bewerbungsunterlagen mussten ein ausführliches Konzept vorlegen.
Dieses musste in Bezug auf die den wohnungspolitischen Zielen betreffende
Kriterien Aussagen zum jeweiligen Anteil an der Wohnungsmischung enthalten:
a)
Anteil an öffentlich
gefördertem Wohnungsbau
b)
Anteil an preisgedämpften
Wohnungen
c)
Anteil an familienfreundlichen
Grundrissen
d)
Anteil an Mietwohnungen
im Geschosswohnungsbau
e)
Anteil an genossenschaftlichem
Wohnungsbau
Ein Mindestanteil von 30 % an öffentlich gefördertem
Wohnungsbau sowie an Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau stellte jeweils ein
Ausschlusskriterium für die Berücksichtigung des Angebotes im Auswahlverfahren
dar. Diese Quoten wurden jedoch von allen fünf Anbietern erreicht.
In der Anlage sind die
entsprechenden tabellarischen Zusammenfassungen der Bau- und Nutzungskonzepte
der fünf eingegangenen Angebote beigefügt. Die Angebote sind anonymisiert. Die
Reihenfolge entspricht der in den entsprechenden Beschlussvorlagen der
Ausschüsse für Stadtentwicklung sowie für Umwelt und Klima.
2. Kriterien
zur Punktevergabe
Zur Vorbereitung des
Investorenauswahlverfahrens hat der Rat am 30.10.2019 auf Grundlage der
Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/238/2 „Ehemalige Theodor-Heuss-Schule: Kriterien
des Investorenauswahlverfahrens“ eine Bewertungsmatrix beschlossen. Da in der
neuen Legislaturperiode neue Mitglieder im Rat und in den Fachausschüssen
vertreten sind, ist diese als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage nachrichtlich
beigefügt.
Gemäß der Bewertungsmatrix sind
für die einzelnen Kriterien jeweils eine festgelegte Anzahl an Punkten zu
vergeben. Für jeden Aspekt gibt die Matrix eine Staffelung nach prozentualem
Anteil der Wohnungsform vor.
In Absatz 4 wird die
Punktevergabe in Bezug auf diese Kriterien und die Bewertungsmatrix erläutert.
3. Bewertung
der Angebote in Bezug auf die Wohnungsmischung
Die Wohnungsmischung wird
gemäß Vergabematrix nach den prozentualen Anteilen des Wohnungsmixes bewertet.
In der Anlage 2 sind die jeweiligen Wohnungsmix-Zusage tabellarisch im
Vergleich zueinander dargestellt und die gemäß Vergabematrix zugeordnete
Punktbewertung dokumentiert.
Entwurf |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
|||||
Wohnungsmix |
Anteil (%) |
Punkte |
Anteil (%) |
Punkte |
Anteil (%) |
Punkte |
Anteil (%) |
Punkte |
Anteil (%) |
Punkte |
öffentlich gefördert |
30 |
10 |
30 |
10 |
30 |
10 |
63 |
20 |
41 |
15 |
preisgedämpft |
10,5 |
2 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
21 |
4 |
familienfreund-liche
Grundrisse |
56 |
5 |
51 |
5 |
51 |
5 |
42 |
4 |
50 |
4 |
Mietwohnungen |
100 |
10 |
30 |
0 |
100 |
10 |
63 |
2 |
50 |
2 |
Wohnungsbau- Genossenschaft
|
nein |
0 |
nein |
0 |
nein |
0 |
nein |
0 |
nein |
0 |
Punkte für Wohnungsmix |
27 |
15 |
25 |
26 |
25 |
4. Vorläufige Gesamtbewertung
In die Gesamtbewertung der
Angebote fließen neben der Bewertung des Wohnungsmixes und des Kaufpreises die
Ergebnisse der Beratungen des Stadtentwicklungsausschusses sowie des Ausschusses
für Umwelt- und Klimaschutz ein:
Entwurf |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Wohnungsmix |
27,00 |
15,00 |
25,00 |
26,00 |
25,00 |
Architektur
und Gestaltungs-qualität (StEA) |
19,17 |
0 |
0 |
0,83 |
0 |
Innovative,
klima-schonende und nachhaltige Bauweise (UKS) |
10,00 |
0 |
5,00 |
0 |
0 |
Kaufpreis |
Angaben sind nicht öffentlich |
||||
vorläufige (von max. 80
Punkten - ohne Kaufpreis) |
56,17 |
15,00 |
30,00 |
26,83 |
25,00 |
5. Weiteres
Verfahren
Der Kaufpreis und seine
Bewertung im Bezug zu den sonstigen Kriterien ist nicht-öffentlich zu beraten.
Deswegen wird an dieser Stelle auf die Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/015 „Investorenauswahlverfahren
Theodor-Heuss-Schule: Vergabe“ verwiesen.
Nach Auswahl des Investors
muss ein Kaufvertrag ausgearbeitet werden. Zudem wird in Zusammenarbeit mit dem
ausgewählten Investor das Verfahren für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans der Innenentwicklung (gemäß §12 in Verbindung mit § 13a
Baugesetzbuch) durchgeführt. DasPlanungsverfahren wird vom
Stadtentwicklungsausschuss und bezüglich des Offenlage- und des
Satzungsbeschlusses vom Rat begleitet und gesteuert. Die Inhalte der Planung
werden durch den parallel zum Satzungsbeschluss vorzulegenden
Durchführungsvertrag - ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Hilden
und dem Investor - abgesichert.
Da der Flächennutzungsplan für das Plangebiet derzeit noch „Flächen für den
Gemeinbedarf“ festsetzt, wird er nach Rechtskraft des Bebauungsplans im Zuge
der Berichtigung angepasst.
Für die Kaufverhandlungen
sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bis zur Planreife
sind aus heutiger Sicht etwa 1,5 bis 2 Jahre zu veranschlagen.
Die besenreine Räumung der betroffenen, heute noch von der vhs genutzten
Gebäude sowie die Grundstücks- und Gebäude übergabe sollte somit zum 01.07.2023
erfolgen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister