Beschlussvorschlag:
„Der Rat nimmt die
Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Datum vom
22.03.2006 hat das Innenministerium NW die Vergabegrundsätze mittels Runderlass
(siehe Anlage)
überarbeitet. Neben einer ausführlicheren und eindeutigen Beschreibung der Verfahrensgrundsätze
im Vergaberecht wurden 2 neue Punkte hinzugefügt.
Diese sind die
Korruptionsprävention und die elektronische Vergabe/Auktion.
Im Bereich der
Korruptionsprävention ist die Stadtverwaltung tätig geworden und hat eine neue
Dienstanweisung zur Korruptionsprävention und –bekämpfung erlassen. Die
Dienstanweisung für das Vergabewesen wurde den gesetzlichen Vorgaben bereits
angepasst. Eine Arbeitsgruppe ist momentan damit betraut die Gesamtverwaltung
zu diesem Thema zu sensibilisieren und weitere Maßnahmen zur Prävention zu
erarbeiten.
In punkto
„elektronischer Vergabe/Auktion“ verfolgt die Zentrale Vergabestelle seit
mehreren Jahren die Entwicklungen auf dem Markt. Bis heute sind allerdings noch
keine effektiven und bezahlbaren Lösungen für Kommunen in der Größenordnung von
Hilden abzusehen. Neben eigenen Markterkundungen werden Kontakte zum Kreis
Mettmann und dem Land regelmäßig gepflegt, um den Einstieg in diese Form der Vergabe
in Zukunft zu realisieren.
Die wichtigste
Änderung der Vergabegrundsätze bildet allerdings der Punkt 7. „Wahl der Vergabeart“.
Hier werden durch das Land Nordrhein-Westfalen Wertgrenzen empfohlen, ab denen
beschränkt bzw. freihändig vergeben werden darf.
Hintergedanke dieser
Empfehlungen ist die vom Land anvisierte Verwaltungsvereinfachung und die
Förderung der
ortsansässigen Betriebe, Handwerker und Firmen.
Vergaberechtlich ist
die Festlegung von Wertgrenzen in dieser Form bedenklich. Aus Gründen der
Rechtmäßigkeit,
Transparenz der Vergabeverfahren, Förderung des Wettbewerbs und der Prävention
von korruptiven Handlungen spricht sich die Verwaltung gegen eine Anpassung der
Hildener Dienstanweisung mit den dort festgelegten Wertgrenzen aus.
An dem Grundsatz der
öffentlichen Ausschreibungen ab einem geschätzten Auftragswert von 12.500,00 €
Brutto wird festgehalten. Die aktuellen Wertgrenzen gemäß der Dienstanweisung
füge ich als Anlage bei.
(Günther Scheib)
Anlage
Runderlass des IM NW
vom 22.03.2006
Auszug aus der
Dienstanweisung