Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Kultur und Heimatpflege nimmt das Arbeitsprogramm 2021 des Kulturamtes zur
Kenntnis. Die Umsetzung findet im Rahmen des bereits genehmigten Haushaltes und
des zur Verfügung stehenden Budgets statt.
Erläuterungen und Begründungen:
Auf der Grundlage der Fortschreibung des Strategiepapiers
Kultur 2021 - 2026, das in der gleichen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege
vorgestellt wird, wird das Arbeitsprogramm 2021 des Kulturamtes vorgelegt.
Es umfasst die den jeweiligen
Strategiefeldern zugeordneten Maßnahmen, die im Jahr 2021 umgesetzt werden sollen.
Die dort genannten Maßnahmen stellen die Weiterentwicklung
der einzelnen Produkte dar, ergänzend und auf der Basis der jährlich
wiederkehrenden spezifischen Aufgaben der Produkte Kulturelle Veranstaltungen,
Kulturförderung, Stadtbücherei, Musikschule, Wilhelm-Fabry-Museum und
Stadtarchiv. Sie werden daher im Arbeitsprogramm nicht im Detail aufgeführt,
sondern als gesetzt und jährlich wiederkehrend betrachtet.
Die Maßnahmen
stehen unter Vorbehalt der im Jahr 201 zur Verfügung stehenden Budgetmittel.
Auswirkungen der Corona-Pandemie, auch finanzieller Art, sind bei der
Ausführung zu berücksichtigen.
Das Arbeitsprogramm 2021 ist als Anlage
beigefügt.
gez.
Dr. Claus Pommer
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
040103 Kulturelle Veranstaltungen 040201 Kulturförderung 040501 Musikschule 040601 Stadtbücherei 040701 Museumsarbeit 040801 Stadtarchiv |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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