Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt die Errichtung eines 1,5 geschossigen Gebäudes für eine
altersgemischte fünfgruppige Kindertagesstätte (inkl. Außenanlage) auf dem Grundstück Holterhöfchen 18 mit der Maßgabe einer
möglichst zeitoptimierten Realisierung und bezieht dabei den vorgelegten
Gestaltungsplan in seinen Beschluss mit ein.
Des Weiteren
beauftragt der Rat die Verwaltung, mit der Infrastrukturgesellschaft Hilden
(IGH) einen Werkvertrag als Generalunternehmer auszuhandeln (Übertragung aller
delegierbaren Bauherrenaufgaben). Dieser ist dem Rat vor Unterschrift
vorzulegen. Die IGH wiederum wird die Baurealisierung ebenfalls durch Generalunternehmervergabe
an einen Baupartner beauftragen und die IGH, sofern erforderlich, mit
entsprechenden Sicherheiten zu Gunsten dessen Generalunternehmer ausstatten
(z.B. eine selbstschuldnerische Bürgschaft unter Vorbehalt der Anzeige bei der
Aufsichtsbehörde).
Sollte es zu
keinem Abschluss eines Vertrages zwischen der Stadt Hilden und der IGH kommen,
ersetzt die Stadt Hilden der IGH alle im Zusammenhang mit dem Projekt bis dahin
entstandenen und nachgewiesenen Kosten.
Die Gesamtkosten
für das Projekt (ohne öffentliche Erschließungskosten), die durch die IGH zu
beachten sind, sollen einen Betrag in Höhe von 5,2 Mio € nicht überschreiten.
Die IGH soll zudem auf eine sparsame und wirtschaftliche Baurealisierung
achten.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Straße Am Feuerwehrhaus auf Grundlage der vorgelegten
Konzeptstudie umzubauen. Die hierfür notwendigen Finanzmittel für Planung und
Bau werden im Haushalt 2022 und 2023 zur Verfügung gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verwaltung hat im Jugendhilfeausschuss mehrfach die Notwendigkeit
der Schaffung von Kindergartenplätzen vorgetragen. Zum einen, um den
gesetzlichen Anspruch zu erfüllen, zum anderen, um die aktuelle Überbelegung in
allen Kita-Tageseinrichtungen abzubauen und so das pädagogische Personal zu
entlasten.
Nach Prüfung verschiedener Optionen hat der Rat
nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss am 03.04.2019
beschlossen, eine neue Einrichtung auf dem Grundstück Am Holterhöfchen 18 zu
errichten (SV WP 14-20 SV 51/235).
Nach verwaltungsinterner Beratung wird auf
Grund eigener Personalengpässe empfohlen, Planung und Bau des Projektes in die
Verantwortung der Infrastrukturgesellschaft Hilden (IGH) zu geben unter
Ausnutzung von Inhouse-Privilegien. Bei
der Planung und dem Bau der Kita Holterhöfchen würde es sich daher nicht um ein
Bauprojekt der Stadt Hilden handeln, das in den entsprechenden Fachausschüssen,
u.a. im für eine Beratung von veranschlagungsreifen Unterlagen von
Hochbaumaßnahmen zuständigen Umwelt- und Klimaausschuss, besprochen wird.
Da vielmehr geplant ist, das fertige Gebäude schlüsselfertig
zu erwerben, ist das politische Steuerinstrument der Rat, der nun über den
Fortgang des Projektes entscheiden muss. Zur verwaltungsseitigen Steuerung des
Projektes mit der IGH wurde zwischenzeitlich eine Projektgruppe unter Leitung
des Dezernenten III eingerichtet
Die Prüfung der Gestaltung einer Kita-Einrichtung unter Vorgabe der
maximalen Schaffung an Plätzen für fünf altersgemischte Gruppen durch die IGH
unter ökologischen und wirtschaftlich, ökonomischen Gesichtspunkten bildet nun
den Abschluss einer Machbarkeitsstudie. Die Machbarkeitsstudie betrachtet dabei
das Gesamtprojekt unter drei Teilaspekten:
- Kitagebäude
- Außengelände
- Verkehrssituation
In dem Projekt ist nun die Phase der Vorentwurfsplanung (Leistungsphase
2), hinterlegt mit einem Raum- und Funktionsprogramm, erreicht. Der Abschluss
der Leistungsphasen (Lph) 2 und 3 nach der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) stehen noch aus und müssen nun durch einen Vertrag beauftragt
werden. Ein entsprechender Bauzeitplan sieht bei einem Baustart in 09/2021 eine
Fertigstellung des Gebäudes (ohne Außenanlage) in 11/2022 vor. Der Zeitplan ist
als Anlage beigefügt.
Ohne den Punkt 3. ruft die
Infrastrukturgesellschaft aktuell ein Kostenvolumen von 4,95 Mio € auf und legt
dabei die wirtschaftlich ökonomische Betrachtungsweise zu Grunde, die unter
Einbeziehung des Zeitaspektes aus Sicht der Verwaltung als Zeit/Geld
optimierteste Variante herangezogen werden muss. Die IGH wird die aufgerufenen
Preise aber nochmal durch eine Markterkundung sichern.
Geschätzte Kosten (ohne zusätzliche Kosten für
den Straßenumbau im öffentlichen Bereich ‚Am Feuerwehrhaus/Am Holterhöfchen‘ und
ohne Finanzierung sowie Grundstück):
1. Nutzfläche, ca. 1.250 m² x 2.550 €/m²
3.187.500,00 €
2. Außenanlagen gem. Angabe Amt 66
~ 755.000,00 €
3. Ver- und Entsorgungsinfrastruktur Gebäude und
Verkehrsflächen, Ersatzpflanzung ~ 250.000,00 €
4. Baunebenkosten für 1. und 3., ca. 22%
~ 755.000,00 €
Gesamt Brutto, gerundet, ca.
~ 4.950.000,00 €
Bei einer schlüsselfertigen Erstellung reduzieren sich die
Baunebenkosten.
Dabei handelt es sich um eine grobe Schätzung nach den
allgemein üblichen EP-Preisen.
Die IGH wird auch mit der Erstellung der Außenanlagen
inkl. Spielflächen und Mitarbeiterstellplätze sowie der notwendigen Zugänge und
Zufahrten betraut, um das Bauprojekt aus einer Hand zu steuern. Dies ist
notwendig, weil Teile des Gebäudebaus - wie z.B. der Bau der Hausanschluss- und
Grundleitungen oder die Einrichtung und der Rückbau der Baueinrichtungsflächen
- in die Erstellung der Außenanlagen eingreifen und bei unterschiedlichen
Bauherren aufgrund der gegenseitigen Störungen unweigerlich mit
Behinderungsanzeigen und zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist. Ebenso kann
zum jetzigen Zeitpunkt keine definitive Aussage zum Erhalt des Baumbestandes
bei der Erstellung des Außengeländes getätigt werden. Die im graphischen
Gestaltungsplan dargestellte Baumsituation bezieht sich nur auf der Errichtung
des Gebäudes. Der beigefügte Zeitplan umfasst nicht die Herrichtung des
Außengeländes. Eine entsprechende zeitliche Verlängerung des Gesamtabschlusses
des Projektes ist unausweichlich.
Nach einer ersten Einschätzung der
Stadtverwaltung schlagen die Gestaltung
und Herrichtung des Außenspielgeländes (ohne Kfz-Stellplatzanlage)
voraussichtlich mit ca. 755T € zu Buche.
Um ein sofortiges Fortführen des Projektes zu
sichern, sollte der Rat progressiv und proaktiv werden und in seiner Sitzung am
23.09.2020 die Entscheidung für einen 1,5 geschossigen Bau treffen. Das
Obergeschoss des 1,5 geschossigen Baus bedeckt ca. 1/3 des Erdgeschosses und
greift in den Baumbestand ein. Der als Anlage beigefügte graphische
Gestaltungsplan stellt dies sowie wie die Ausrichtung des Gebäudes, das
Außengelände und die zu schaffenden Parkplätze als Bebauungsvorschlag (mit/ohne
Schlagschatten) dar.
Ebenfalls sollte
der Rat die Verwaltung beauftragen, mit der IGH einen Werksvertrag als
Generalunternehmen abzuschließen, der dem Rat vor der Vergabe der eigentlichen
Bauleistungen durch die IGH zur Zustimmung vorzulegen ist. Dieser Vertrag dient
als Grundlage für die Aufgabenzuordnung. Dabei wird die Verwaltung alle
Bauherrntätigkeiten unter Ausnutzung von Inhouse-Privilegien an die IGH delegieren.
Die Infrastrukturgesellschaft wird in den abzuschließenden Werkvertrag
ermächtigt, einen Generalunternehmervertrag mit einem geeigneten Anbieter zu
schließen. Die Stadt beabsichtigt, die IGH, sofern erforderlich, mit entsprechenden Sicherheiten zu Gunsten dessen
Generalunternehmer auszustatten (z.B. eine selbstschuldnerische Bürgschaft
unter Vorbehalt der Anzeige bei der Aufsichtsbehörde). Ebenso trägt die Stadt alle anfallenden
Projektkosten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Die Verwaltung sieht in diesem Vorgehen die wirtschaftlichste und
zeitlich optimierteste Variante. Es wird eine Management Fee für die IGH von 5%
von den Projektkosten als marktangemessen und akzeptabel angesehen.
Es ist vorgesehen, die Umsetzung des Verkehrsgutachten aus dem
Gesamtpaket zu lösen und durch die Stadt zu erledigen.
Nach Auswertung des Verkehrsgutachtens, das als Anlage beigefügt ist,
ist es aus Sichtweise der Verwaltung notwendig, auch
den Bereich vor der Feuerwehreinfahrt umzubauen, um die heutigen Verkehre ins
Schulzentrum sowie die künftigen durch die KiTa entstehenden Verkehre möglichst
verkehrssicher zu steuern.
Dabei wird unterstellt, dass der bisherige
„Radweg" und der anschließende Grünstreifen im Vollausbau erfolgt und auch
der Gehweg erneuert wird. Insgesamt müssen ca. 600m² umgebaut werden. Mit einem
Kostenkennwert von 250€/m² ergeben sich Gesamtbaukosten von 150.000€.
Hinzuzurechnen sind 20% Ingenieurleistungen. Die Gesamtprojektkosten liegen
damit bei 180.000€.
Die Planung für den Umbau wird in 2021 beginnen.
Die Kosten für die hierfür notwendigen Planungsleistungen werden in 2021 aus
dem Budget für die Unterhaltung der Straßen in Hilden getragen.
Die Erwerbskosten der Stadt Hilden betragen
einschließlich der Vergütung für die IGH voraussichtlich 5,2 Mio. €. Im
Haushaltsplan sind bisher 3,5 Mio. € für den Erwerb des Gebäudes im Jahr 2021
zur Investitionsnummer IO26240035 eingeplant. Die Auszahlungsermächtigungen
bleiben bis 2023 gemäß § 11 der Haushaltssatzung verfügbar. Nach vorliegendem
Terminplan wird die Errichtung im Jahr 2022 fertiggestellt. Es ist davon
auszugehen, dass eine Zahlungsvereinbarung Zug um Zug oder zu fest vereinbarten
Teilfertigstellungsterminen mit der IGH vereinbart werden wird. Daraus
abgeleitet ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die
Mehrauszahlungen gegenüber Haushaltsplan 2021 in Höhe von 1,8 Mio. € in 2022
anfallen werden. Der jetzt vorliegende Grundsatzbeschluss zur Errichtung mit
Investitionsauszahlungen bis 5,2 Mio. € setzt eine über-/außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung für 2022 in Höhe von 1,8 Mio. € voraus. Diese wird
gedeckt aus den Verpflichtungsermächtigungen aus der Maßnahme IO66250017
„Straßenbau Kronengarten/Kirchhof-/Heiligenstraße“ in Höhe von 1,398 Mio. € und
IO68260012 „Einsatzleitwagen Typ 2 EB ME-2233“ in Höhe von 0,402 Mio. €. Die
Finanzierung der Maßnahme soll teilweise über Investitionszuschüsse nach
Kinderbildungsgesetz erfolgen. Mögliche - bisher nicht veranschlagte-
Einzahlungen aus Investitionszuschüssen können zur Deckung von
Mehrauszahlungen herangezogen werden.
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die Erwerbskosten der Stadt Hilden betragen
einschließlich der Vergütung für die IGH voraussichtlich 5,2 Mio. €. Im
Haushaltsplan sind bisher 3,5 Mio. € für den Erwerb des Gebäudes im Jahr 2021
zur Investitionsnummer IO26240035 eingeplant. Die Auszahlungsermächtigungen
bleiben bis 2023 gemäß § 11 der Haushaltssatzung verfügbar. Nach vorliegendem
Terminplan wird die Errichtung im Jahr 2022 fertiggestellt. Es ist davon
auszugehen, dass eine Zahlungsvereinbarung Zug um Zug oder zu fest
vereinbarten Teilfertigstellungsterminen mit der IGH vereinbart werden wird.
Daraus abgeleitet ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die
Mehrauszahlungen gegenüber Haushaltsplan 2021 in Höhe von 1,8 Mio. € in 2022
anfallen werden. Der jetzt vorliegende Grundsatzbeschluss zur Errichtung mit
Investitionsauszahlungen bis 5,2 Mio. € setzt eine über-/außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung für 2022 in Höhe von 1,8 Mio. € voraus. Diese wird
gedeckt aus den Verpflichtungsermächtigungen aus der Maßnahme IO66250017
„Straßenbau Kronengarten/Kirchhof-/Heiligenstraße“ in Höhe von 1,398 Mio. €
und IO68260012 „Einsatzleitwagen Typ 2 EB ME-2233“ in Höhe von 0,402 Mio. €.
Die Finanzierung der Maßnahme soll teilweise über Investitionszuschüsse nach
Kinderbildungsgesetz erfolgen. Mögliche - bisher nicht veranschlagte-
Einzahlungen aus Investitionszuschüssen können zur Deckung von
Mehrauszahlungen herangezogen werden. |