Betreff
Sachstand Kita Holterhöfchen / Abschluss Machbarkeitsstudie
Vorlage
WP 14-20 SV III/023
Aktenzeichen
III/SEi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Errichtung eines 1,5 geschossigen Gebäudes für eine altersgemischte fünfgruppige Kindertagesstätte (inkl. Außenanlage) auf dem Grundstück Holterhöfchen 18 mit der Maßgabe einer möglichst zeitoptimierten Realisierung und bezieht dabei den vorgelegten Gestaltungsplan in seinen Beschluss mit ein.

 

Des Weiteren beauftragt der Rat die Verwaltung, mit der Infrastrukturgesellschaft Hilden (IGH) einen Werkvertrag als Generalunternehmer auszuhandeln (Übertragung aller delegierbaren Bauherrenaufgaben). Dieser ist dem Rat vor Unterschrift vorzulegen. Die IGH wiederum wird die Baurealisierung ebenfalls durch Generalunternehmervergabe an einen Baupartner beauftragen und die IGH, sofern erforderlich, mit entsprechenden Sicherheiten zu Gunsten dessen Generalunternehmer ausstatten (z.B. eine selbstschuldnerische Bürgschaft unter Vorbehalt der Anzeige bei der Aufsichtsbehörde).

 

Sollte es zu keinem Abschluss eines Vertrages zwischen der Stadt Hilden und der IGH kommen, ersetzt die Stadt Hilden der IGH alle im Zusammenhang mit dem Projekt bis dahin entstandenen und nachgewiesenen Kosten.

 

Die Gesamtkosten für das Projekt (ohne öffentliche Erschließungskosten), die durch die IGH zu beachten sind, sollen einen Betrag in Höhe von 5,2 Mio € nicht überschreiten. Die IGH soll zudem auf eine sparsame und wirtschaftliche Baurealisierung achten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Straße Am Feuerwehrhaus auf Grundlage der vorgelegten Konzeptstudie umzubauen. Die hierfür notwendigen Finanzmittel für Planung und Bau werden im Haushalt 2022 und 2023 zur Verfügung gestellt.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Verwaltung hat im Jugendhilfeausschuss mehrfach die Notwendigkeit der Schaffung von Kindergartenplätzen vorgetragen. Zum einen, um den gesetzlichen Anspruch zu erfüllen, zum anderen, um die aktuelle Überbelegung in allen Kita-Tageseinrichtungen abzubauen und so das pädagogische Personal zu entlasten.

 

Nach Prüfung verschiedener Optionen hat der Rat nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss am 03.04.2019 beschlossen, eine neue Einrichtung auf dem Grundstück Am Holterhöfchen 18 zu errichten (SV WP 14-20 SV 51/235).

 

Nach verwaltungsinterner Beratung wird auf Grund eigener Personalengpässe empfohlen, Planung und Bau des Projektes in die Verantwortung der Infrastrukturgesellschaft Hilden (IGH) zu geben unter Ausnutzung von Inhouse-Privilegien. Bei der Planung und dem Bau der Kita Holterhöfchen würde es sich daher nicht um ein Bauprojekt der Stadt Hilden handeln, das in den entsprechenden Fachausschüssen, u.a. im für eine Beratung von veranschlagungsreifen Unterlagen von Hochbaumaßnahmen zuständigen Umwelt- und Klimaausschuss, besprochen wird.

 

Da vielmehr geplant ist, das fertige Gebäude schlüsselfertig zu erwerben, ist das politische Steuerinstrument der Rat, der nun über den Fortgang des Projektes entscheiden muss. Zur verwaltungsseitigen Steuerung des Projektes mit der IGH wurde zwischenzeitlich eine Projektgruppe unter Leitung des Dezernenten III eingerichtet

 

Die Prüfung der Gestaltung einer Kita-Einrichtung unter Vorgabe der maximalen Schaffung an Plätzen für fünf altersgemischte Gruppen durch die IGH unter ökologischen und wirtschaftlich, ökonomischen Gesichtspunkten bildet nun den Abschluss einer Machbarkeitsstudie. Die Machbarkeitsstudie betrachtet dabei das Gesamtprojekt unter drei Teilaspekten:

 

  1. Kitagebäude
  2. Außengelände
  3. Verkehrssituation

 

In dem Projekt ist nun die Phase der Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2), hinterlegt mit einem Raum- und Funktionsprogramm, erreicht. Der Abschluss der Leistungsphasen (Lph) 2 und 3 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) stehen noch aus und müssen nun durch einen Vertrag beauftragt werden. Ein entsprechender Bauzeitplan sieht bei einem Baustart in 09/2021 eine Fertigstellung des Gebäudes (ohne Außenanlage) in 11/2022 vor. Der Zeitplan ist als Anlage beigefügt.

 

Ohne den Punkt 3. ruft die Infrastrukturgesellschaft aktuell ein Kostenvolumen von 4,95 Mio € auf und legt dabei die wirtschaftlich ökonomische Betrachtungsweise zu Grunde, die unter Einbeziehung des Zeitaspektes aus Sicht der Verwaltung als Zeit/Geld optimierteste Variante herangezogen werden muss. Die IGH wird die aufgerufenen Preise aber nochmal durch eine Markterkundung sichern.

 

 

Geschätzte Kosten (ohne zusätzliche Kosten für den Straßenumbau im öffentlichen Bereich ‚Am Feuerwehrhaus/Am Holterhöfchen‘ und ohne Finanzierung sowie Grundstück):

 

1. Nutzfläche, ca. 1.250 m² x 2.550 €/m²                                                                          3.187.500,00 €

2. Außenanlagen gem. Angabe Amt 66                                                                           ~ 755.000,00 €

3. Ver- und Entsorgungsinfrastruktur Gebäude und Verkehrsflächen, Ersatzpflanzung       ~ 250.000,00 €

4. Baunebenkosten für 1. und 3., ca. 22%                                                                        ~ 755.000,00 €

Gesamt Brutto, gerundet, ca.                                                                                       ~ 4.950.000,00 €

 

Bei einer schlüsselfertigen Erstellung reduzieren sich die Baunebenkosten.

Dabei handelt es sich um eine grobe Schätzung nach den allgemein üblichen EP-Preisen.

 

Die IGH wird auch mit der Erstellung der Außenanlagen inkl. Spielflächen und Mitarbeiterstellplätze sowie der notwendigen Zugänge und Zufahrten betraut, um das Bauprojekt aus einer Hand zu steuern. Dies ist notwendig, weil Teile des Gebäudebaus - wie z.B. der Bau der Hausanschluss- und Grundleitungen oder die Einrichtung und der Rückbau der Baueinrichtungsflächen - in die Erstellung der Außenanlagen eingreifen und bei unterschiedlichen Bauherren aufgrund der gegenseitigen Störungen unweigerlich mit Behinderungsanzeigen und zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist. Ebenso kann zum jetzigen Zeitpunkt keine definitive Aussage zum Erhalt des Baumbestandes bei der Erstellung des Außengeländes getätigt werden. Die im graphischen Gestaltungsplan dargestellte Baumsituation bezieht sich nur auf der Errichtung des Gebäudes. Der beigefügte Zeitplan umfasst nicht die Herrichtung des Außengeländes. Eine entsprechende zeitliche Verlängerung des Gesamtabschlusses des Projektes ist unausweichlich.

 

Nach einer ersten Einschätzung der Stadtverwaltung schlagen die Gestaltung und Herrichtung des Außenspielgeländes (ohne Kfz-Stellplatzanlage) voraussichtlich mit ca. 755T € zu Buche.

 

Um ein sofortiges Fortführen des Projektes zu sichern, sollte der Rat progressiv und proaktiv werden und in seiner Sitzung am 23.09.2020 die Entscheidung für einen 1,5 geschossigen Bau treffen. Das Obergeschoss des 1,5 geschossigen Baus bedeckt ca. 1/3 des Erdgeschosses und greift in den Baumbestand ein. Der als Anlage beigefügte graphische Gestaltungsplan stellt dies sowie wie die Ausrichtung des Gebäudes, das Außengelände und die zu schaffenden Parkplätze als Bebauungsvorschlag (mit/ohne Schlagschatten) dar.

 

Ebenfalls sollte der Rat die Verwaltung beauftragen, mit der IGH einen Werksvertrag als Generalunternehmen abzuschließen, der dem Rat vor der Vergabe der eigentlichen Bauleistungen durch die IGH zur Zustimmung vorzulegen ist. Dieser Vertrag dient als Grundlage für die Aufgabenzuordnung. Dabei wird die Verwaltung alle Bauherrntätigkeiten unter Ausnutzung von Inhouse-Privilegien an die IGH delegieren. Die Infrastrukturgesellschaft wird in den abzuschließenden Werkvertrag ermächtigt, einen Generalunternehmervertrag mit einem geeigneten Anbieter zu schließen. Die Stadt beabsichtigt, die IGH, sofern erforderlich, mit entsprechenden Sicherheiten zu Gunsten dessen Generalunternehmer auszustatten (z.B. eine selbstschuldnerische Bürgschaft unter Vorbehalt der Anzeige bei der Aufsichtsbehörde). Ebenso trägt die Stadt alle anfallenden Projektkosten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

 

Die Verwaltung sieht in diesem Vorgehen die wirtschaftlichste und zeitlich optimierteste Variante. Es wird eine Management Fee für die IGH von 5% von den Projektkosten als marktangemessen und akzeptabel angesehen.

 

Es ist vorgesehen, die Umsetzung des Verkehrsgutachten aus dem Gesamtpaket zu lösen und durch die Stadt zu erledigen.

 

Nach Auswertung des Verkehrsgutachtens, das als Anlage beigefügt ist, ist es aus Sichtweise der Verwaltung notwendig, auch den Bereich vor der Feuerwehreinfahrt umzubauen, um die heutigen Verkehre ins Schulzentrum sowie die künftigen durch die KiTa entstehenden Verkehre möglichst verkehrssicher zu steuern.

 

 

Dabei wird unterstellt, dass der bisherige „Radweg" und der anschließende Grünstreifen im Vollausbau erfolgt und auch der Gehweg erneuert wird. Insgesamt müssen ca. 600m² umgebaut werden. Mit einem Kostenkennwert von 250€/m² ergeben sich Gesamtbaukosten von 150.000€. Hinzuzurechnen sind 20% Ingenieurleistungen. Die Gesamtprojektkosten liegen damit bei 180.000€.

 

Die Planung für den Umbau wird in 2021 beginnen. Die Kosten für die hierfür notwendigen Planungsleistungen werden in 2021 aus dem Budget für die Unterhaltung der Straßen in Hilden getragen.

 

Die Erwerbskosten der Stadt Hilden betragen einschließlich der Vergütung für die IGH voraussichtlich 5,2 Mio. €. Im Haushaltsplan sind bisher 3,5 Mio. € für den Erwerb des Gebäudes im Jahr 2021 zur Investitionsnummer IO26240035 eingeplant. Die Auszahlungsermächtigungen bleiben bis 2023 gemäß § 11 der Haushaltssatzung verfügbar. Nach vorliegendem Terminplan wird die Errichtung im Jahr 2022 fertiggestellt. Es ist davon auszugehen, dass eine Zahlungsvereinbarung Zug um Zug oder zu fest vereinbarten Teilfertigstellungsterminen mit der IGH vereinbart werden wird. Daraus abgeleitet ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die Mehrauszahlungen gegenüber Haushaltsplan 2021 in Höhe von 1,8 Mio. € in 2022 anfallen werden. Der jetzt vorliegende Grundsatzbeschluss zur Errichtung mit Investitionsauszahlungen bis 5,2 Mio. € setzt eine über-/außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für 2022 in Höhe von 1,8 Mio. € voraus. Diese wird gedeckt aus den Verpflichtungsermächtigungen aus der Maßnahme IO66250017 „Straßenbau Kronengarten/Kirchhof-/Heiligenstraße“ in Höhe von 1,398 Mio. € und IO68260012 „Einsatzleitwagen Typ 2 EB ME-2233“ in Höhe von 0,402 Mio. €. Die Finanzierung der Maßnahme soll teilweise über Investitionszuschüsse nach Kinderbildungsgesetz erfolgen. Mögliche - bisher nicht veranschlagte-  Einzahlungen aus Investitionszuschüssen können zur Deckung von Mehrauszahlungen herangezogen werden.

 

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die Erwerbskosten der Stadt Hilden betragen einschließlich der Vergütung für die IGH voraussichtlich 5,2 Mio. €. Im Haushaltsplan sind bisher 3,5 Mio. € für den Erwerb des Gebäudes im Jahr 2021 zur Investitionsnummer IO26240035 eingeplant. Die Auszahlungsermächtigungen bleiben bis 2023 gemäß § 11 der Haushaltssatzung verfügbar. Nach vorliegendem Terminplan wird die Errichtung im Jahr 2022 fertiggestellt. Es ist davon auszugehen, dass eine Zahlungsvereinbarung Zug um Zug oder zu fest vereinbarten Teilfertigstellungsterminen mit der IGH vereinbart werden wird. Daraus abgeleitet ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die Mehrauszahlungen gegenüber Haushaltsplan 2021 in Höhe von 1,8 Mio. € in 2022 anfallen werden. Der jetzt vorliegende Grundsatzbeschluss zur Errichtung mit Investitionsauszahlungen bis 5,2 Mio. € setzt eine über-/außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für 2022 in Höhe von 1,8 Mio. € voraus. Diese wird gedeckt aus den Verpflichtungsermächtigungen aus der Maßnahme IO66250017 „Straßenbau Kronengarten/Kirchhof-/Heiligenstraße“ in Höhe von 1,398 Mio. € und IO68260012 „Einsatzleitwagen Typ 2 EB ME-2233“ in Höhe von 0,402 Mio. €. Die Finanzierung der Maßnahme soll teilweise über Investitionszuschüsse nach Kinderbildungsgesetz erfolgen. Mögliche - bisher nicht veranschlagte-  Einzahlungen aus Investitionszuschüssen können zur Deckung von Mehrauszahlungen herangezogen werden.