Betreff
Live-Stream von Ratssitzung;
Antrag der Fraktion Bürgeraktion Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 01/171
Art
Antragsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Erläuterungen zum Antrag:

 

Immer mehr Kommunen setzen auf Transparenz und streamen ihre Ratssitzungen im Internet. Die Folge: In vielen Städten kann jeder Bürger die Sitzungen seines Stadtrats im Internet verfolgen.

Für viele Bürgerinnen und Bürger ist ein Besuch der Ratssitzungen aus beruflichen, gesundheitlichen oder terminlichen Gründen nicht oder nur unter erhöhtem Aufwand möglich. Um die Arbeit und Entscheidungen des Rates der Stadt transparent und nachvollziehbar darstellen zu können und die interessierte Öffentlichkeit an den demokratischen Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen, übertragen viele Städte den öffentlichen Teil ihrer Ratssitzungen per Livestream ins Internet. Die Übertragung ist ein zusätzlicher Service der Stadt.

Moderne Technik macht es möglich, auf diesem Wege deutlich mehr Menschen zu erreichen, als Zuschauer und Zuhörer auf den Emporen des Sitzungssaals Platz hätten.

Städte, in denen der Livestream schon länger geübte Praxis ist, berichten, dass der technische

Aufwand für die Übertragung kaum ins Gewicht fällt.


Antragstext:

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt zu prüfen, unter welchen organisatorischen und rechtlichen

Bedingungen ein Livestream von Ratssitzungen möglich ist und wie anschließend Aufzeichnungen der Sitzungen im Internet verfügbar gemacht werden können. Außerdem sind die finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Rechtliche Würdigung

Einen gleichlautenden Antrag hat die BA bereits zu den Haushaltsplanberatungen 2017 eingereicht. Die seinerzeitige Stellungnahme der Verwaltung (s. Anlage) ist hinsichtlich der grundsätzlichen rechtlichen Wertung nach wie vor aktuell und gültig, d.h. Live-Übertragungen sind unter Beachtung datenschutzrechtlicher Belange grundsätzlich zulässig:

Video-und Audioübertragung der Sitzung einer Kommunalvertretung sind eine Datenübermittlung im Sinne des Datenschutzrechts. Deshalb muss der einzelne Teilnehmer einer Rats- oder Kreistagssitzung nicht hinnehmen, dass seine Teilnahme festgehalten und seine Beiträge weltweit speicher- und verarbeitungsfähig im Internet zur Verfügung gestellt werden. Daraus folgt im Weiteren, dass sich alle Teilnehmer einer Gremiensitzung mit einer möglichen Übertragung bzw. Aufzeichnung einverstanden erklären müssen, und zwar sowohl MandatsträgerInnen als auch VerwaltungsmitarbeiterInnen. Diese Einwilligung muss auf der Grundlage einer umfassenden vorherigen Information freiwillig und schriftlich erfolgen. Außerdem muss sie jederzeit widerrufbar sein.

Ebenso ist sicherzustellen, dass auch beim Streaming der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt wird. Das bedeutet, dass das Streamen nur so weit gehen darf, wie es zur jeweiligen Informationsübermittlung erforderlich ist.

 

Rechtliche Voraussetzung für eine Liveübertragung sind daher:

·         Einwilligungserklärung jedes Ratsmitgliedes und der VerwaltungsmitarbeiterInnen

·         Änderung der Geschäftsordnung

·         Beteiligung des Personalrates

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Live-Übertragungen von Sitzungen nicht das Öffentlichkeitserfordernis von Sitzungen erfüllen, sondern lediglich ein zusätzliches Angebot sein können.

 

Organisatorischer und Finanzieller Aufwand

Zu den Möglichkeiten einer Aufzeichnung unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten des Bürgersaals und dem damit verbundenen finanziellen Aufwand kann ohne weitergehende, eingehende Prüfung verwaltungsseitig überhaupt keine Aussage gemacht werden.

Eine kurze, überschlägige Internetrecherche ergab, dass insbesondere größere Gemeinden mittlerweile Live-Aufzeichnungen anbieten, so bspw. Düsseldorf, Köln, Leverkusen, Essen. Im Kreis Mettmann hat bislang lediglich Monheim ein entsprechendes Angebot. Die Art der Aufzeichnungen unterscheidet sich:

·         Düsseldorf:      1 Totale, 1 Vollbild RednerIn (Pult)

·         Leverkusen:    Vollbild BM (Platz), Vollbild RednerIn (Platz)

·         Monheim:        1 Totale, Vollbild BM (Platz), 1 Vollbild RednerIn (Platz)

 

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob eine Aufzeichnung ausschließlich einer Totalen, bei der schwer zu erkennen ist, wer gerade redet, (unabhängig von einer Tonqualität) sinnvoll ist. Ein „Umherlaufen“ eines Kameramannes wäre sicherlich massiv störend und daher nicht wünschenswert. Daher liegt die Vermutung nahe, dass sich für den Bürgersaal eine Rednerpult-Lösung anbietet. Letztlich kann aber eine begründete Aussage, welche Art der Aufzeichnung sich anbietet oder sinnvoll ist, erst nach Begutachtung durch eine Fachfirma erfolgen.

Daneben wären Fragen zu klären, wie:

  • Ist die bestehende (alte) Mikrofontechnik im Ratssaal kompatibel oder muss (sollte) sie ausgetauscht werden?
  • Welche Kosten entstehen hierfür?
  • Könnte (Sollte) man in dem Zuge die Möbel umbauen? Im Moment ist „zum Rednerpult gehen“ von einigen Plätzen praktisch nicht möglich.
  • Reicht der zur Verfügung stehende Raum aus, um ihn mit Einzeltischen mit Gangmöglichkeit auszustatten?
  • Reicht der zur Verfügung stehende Raum aus, um ein Rednerpult (sinnvoll) unterzubringen?

 

 

Im Falle einer positiven Beschlussfassung wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

Beschlussfassung (Prüfauftrag) im Rat 23. September

Bei Annahme des Antrags:

Bis Ende Dezember:

 

Einholung von Erfahrungsberichten anderer Kommunen, die Live-Übertragung bereits anbieten:

·         Technische Ausstattung

·         materieller Aufwand insgesamt

·         personeller Aufwand

·         Mandatsträger, die sich grundsätzlich verweigern

·         Aufgetretene Probleme

·         Zugriffszahlen

Einholung eines „Gutachtens“ (fachlichen Meinung) einer Fachfirma

·         Sind festinstallierte Kameras möglich (sinnvoll)?

·         Wie viele Kameras sind mindestens nötig (sinnvoll)?

·         Ist eine Bedienung der Kameras notwendig?

·         Wenn ja, wer bedient?

·         Kann die derzeitige Mikrofonanlage weiter genutzt werden?

·         Welche Technischen Voraussetzungen müssen im Netzwerk der Stadt Hilden geschaffen werden?

·         Wie erfolgt die Nachbereitung bzw. durch wen (wird dafür externes Personal benötigt)?

Prüfung der Möglichkeiten und Notwendigkeiten einer Neumöblierung

 

Januar:           

Abschlägige Einschätzung der Kosten für

·         Technische Ausstattung (Erstanschaffungen und Folgekosten)

·         Personeller Aufwand (Bearbeitung des Videostreams)

·         Vergabe an ein externes Dienstleistungsunternehmen

·         Organisatorische Maßnahmen (Änderung des Mobiliars??)

Erstellung eines möglichen Zeitplanes zur Umsetzung

·         Beschaffung und Installation techn. Ausstattung

·         Beschaffung/Umrüstung der Möblierung

·         Änderung der Geschäftsordnung

·         Beteiligung des Personalrates

 

 

24. Februar     Beschluss Rat

 

 

Aussagen zur Finanzierung können erst nach Prüfung in Kenntnis der Höhe der entstehenden Sach- und Personalkosten erfolgen.

 

 

Gez.

Birgit Alkenings

 

 

Klimarelevanz:

Videos, die gestreamt werden, müssen auf Servern gespeichert, gekühlt und up- bzw. downgeloaded werden. Das verbraucht Energie und setzt CO2 frei.

Eine 2 stündige Ratssitzung umfasst ca. 5 GB Daten.  Das Hochladen auf den Server verursacht ca. 0,1 kg CO2; ebenso jedes einzelne downloaden / streamen. Die Klimarelevanz hängt daher stark davon ab, wie viele Menschen das Streamingangebot nutzen.


Finanzielle Auswirkungen  

Gegebenenfalls entstehen für die Begutachtung der vorhandenen bzw. benötigten technischen Ausstattung Kosten von bis zu 5.000 €.  Diese Kosten waren nicht eingeplant und würden aus dem Budget 010101 Dienste für Rat, Ausschüsse und Fraktionen bestritten werden. In dem Budget wird in 2020 mit Einsparungen bei den Aufwands- und Verdienstausfallentschädigungen aufgrund der Corona-Pandemie gerechnet.

 

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke