Antrag der Fraktion Bürgeraktion Hilden
Erläuterungen zum
Antrag:
Immer
mehr Kommunen setzen auf Transparenz und streamen ihre Ratssitzungen im
Internet. Die Folge: In vielen Städten kann jeder Bürger die Sitzungen seines
Stadtrats im Internet verfolgen.
Für
viele Bürgerinnen und Bürger ist ein Besuch der Ratssitzungen aus beruflichen,
gesundheitlichen oder terminlichen Gründen nicht oder nur unter erhöhtem
Aufwand möglich. Um die Arbeit und Entscheidungen des Rates der Stadt
transparent und nachvollziehbar darstellen zu können und die interessierte
Öffentlichkeit an den demokratischen Entscheidungsprozessen teilhaben zu
lassen, übertragen viele Städte den öffentlichen Teil ihrer Ratssitzungen per
Livestream ins Internet. Die Übertragung ist ein zusätzlicher Service der
Stadt.
Moderne
Technik macht es möglich, auf diesem Wege deutlich mehr Menschen zu erreichen,
als Zuschauer und Zuhörer auf den Emporen des Sitzungssaals Platz hätten.
Städte,
in denen der Livestream schon länger geübte Praxis ist, berichten, dass der
technische
Aufwand für die Übertragung
kaum ins Gewicht fällt.
Antragstext:
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt zu prüfen, unter welchen organisatorischen und
rechtlichen
Bedingungen
ein Livestream von Ratssitzungen möglich ist und wie anschließend
Aufzeichnungen der Sitzungen im Internet verfügbar gemacht werden können.
Außerdem sind die finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Rechtliche Würdigung
Einen
gleichlautenden Antrag hat die BA bereits zu den Haushaltsplanberatungen 2017
eingereicht. Die seinerzeitige Stellungnahme der Verwaltung (s. Anlage) ist
hinsichtlich der grundsätzlichen rechtlichen Wertung nach wie vor aktuell und
gültig, d.h. Live-Übertragungen sind unter Beachtung datenschutzrechtlicher
Belange grundsätzlich zulässig:
Video-und
Audioübertragung der Sitzung einer Kommunalvertretung sind eine
Datenübermittlung im Sinne des Datenschutzrechts. Deshalb muss der einzelne
Teilnehmer einer Rats- oder Kreistagssitzung nicht hinnehmen, dass seine
Teilnahme festgehalten und seine Beiträge weltweit speicher- und
verarbeitungsfähig im Internet zur Verfügung gestellt werden. Daraus folgt im
Weiteren, dass sich alle Teilnehmer einer Gremiensitzung mit einer möglichen
Übertragung bzw. Aufzeichnung einverstanden erklären müssen, und zwar sowohl
MandatsträgerInnen als auch VerwaltungsmitarbeiterInnen. Diese Einwilligung
muss auf der Grundlage einer umfassenden vorherigen Information freiwillig und
schriftlich erfolgen. Außerdem muss sie jederzeit widerrufbar sein.
Ebenso ist
sicherzustellen, dass auch beim Streaming der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
berücksichtigt wird. Das bedeutet, dass das Streamen nur so weit gehen darf,
wie es zur jeweiligen Informationsübermittlung erforderlich ist.
Rechtliche
Voraussetzung für eine Liveübertragung sind daher:
·
Einwilligungserklärung jedes Ratsmitgliedes und der
VerwaltungsmitarbeiterInnen
·
Änderung der Geschäftsordnung
·
Beteiligung des Personalrates
Vor dem Hintergrund
der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) sei an dieser Stelle ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass Live-Übertragungen von Sitzungen nicht das
Öffentlichkeitserfordernis von Sitzungen erfüllen, sondern lediglich ein
zusätzliches Angebot sein können.
Organisatorischer und Finanzieller Aufwand
Zu den
Möglichkeiten einer Aufzeichnung unter Berücksichtigung der räumlichen
Gegebenheiten des Bürgersaals und dem damit verbundenen finanziellen Aufwand
kann ohne weitergehende, eingehende Prüfung verwaltungsseitig überhaupt keine
Aussage gemacht werden.
Eine kurze,
überschlägige Internetrecherche ergab, dass insbesondere größere Gemeinden
mittlerweile Live-Aufzeichnungen anbieten, so bspw. Düsseldorf, Köln,
Leverkusen, Essen. Im Kreis Mettmann hat bislang lediglich Monheim ein
entsprechendes Angebot. Die Art der Aufzeichnungen unterscheidet sich:
·
Düsseldorf:
1 Totale, 1 Vollbild RednerIn (Pult)
·
Leverkusen: Vollbild
BM (Platz), Vollbild RednerIn (Platz)
·
Monheim:
1 Totale, Vollbild BM (Platz), 1
Vollbild RednerIn (Platz)
Grundsätzlich
stellt sich die Frage, ob eine Aufzeichnung ausschließlich einer Totalen, bei
der schwer zu erkennen ist, wer gerade redet, (unabhängig von einer
Tonqualität) sinnvoll ist. Ein „Umherlaufen“ eines Kameramannes wäre sicherlich
massiv störend und daher nicht wünschenswert. Daher liegt die Vermutung nahe,
dass sich für den Bürgersaal eine Rednerpult-Lösung anbietet. Letztlich kann
aber eine begründete Aussage, welche Art der Aufzeichnung sich anbietet oder
sinnvoll ist, erst nach Begutachtung durch eine Fachfirma erfolgen.
Daneben wären
Fragen zu klären, wie:
- Ist die bestehende (alte) Mikrofontechnik im Ratssaal kompatibel
oder muss (sollte) sie ausgetauscht werden?
- Welche Kosten entstehen hierfür?
- Könnte (Sollte) man in dem Zuge die Möbel umbauen? Im Moment ist
„zum Rednerpult gehen“ von einigen Plätzen praktisch nicht möglich.
- Reicht der zur Verfügung stehende Raum aus, um ihn mit
Einzeltischen mit Gangmöglichkeit auszustatten?
- Reicht der zur Verfügung stehende Raum aus, um ein Rednerpult
(sinnvoll) unterzubringen?
Im Falle einer
positiven Beschlussfassung wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
Beschlussfassung
(Prüfauftrag) im Rat 23. September
Bei Annahme des
Antrags:
Bis Ende Dezember:
Einholung von Erfahrungsberichten anderer
Kommunen, die Live-Übertragung bereits anbieten:
·
Technische
Ausstattung
·
materieller
Aufwand insgesamt
·
personeller
Aufwand
·
Mandatsträger,
die sich grundsätzlich verweigern
·
Aufgetretene
Probleme
·
Zugriffszahlen
Einholung eines „Gutachtens“ (fachlichen
Meinung) einer Fachfirma
·
Sind
festinstallierte Kameras möglich (sinnvoll)?
·
Wie
viele Kameras sind mindestens nötig (sinnvoll)?
·
Ist
eine Bedienung der Kameras notwendig?
·
Wenn
ja, wer bedient?
·
Kann
die derzeitige Mikrofonanlage weiter genutzt werden?
·
Welche
Technischen Voraussetzungen müssen im Netzwerk der Stadt Hilden geschaffen
werden?
·
Wie
erfolgt die Nachbereitung bzw. durch wen (wird dafür externes Personal
benötigt)?
Prüfung der Möglichkeiten und
Notwendigkeiten einer Neumöblierung
Januar:
Abschlägige Einschätzung der Kosten für
·
Technische
Ausstattung (Erstanschaffungen und Folgekosten)
·
Personeller
Aufwand (Bearbeitung des Videostreams)
·
Vergabe
an ein externes Dienstleistungsunternehmen
·
Organisatorische
Maßnahmen (Änderung des Mobiliars??)
Erstellung eines möglichen Zeitplanes zur Umsetzung
·
Beschaffung
und Installation techn. Ausstattung
·
Beschaffung/Umrüstung
der Möblierung
·
Änderung
der Geschäftsordnung
·
Beteiligung
des Personalrates
24. Februar Beschluss Rat
Aussagen zur
Finanzierung können erst nach Prüfung in Kenntnis der Höhe der entstehenden
Sach- und Personalkosten erfolgen.
Gez.
Birgit Alkenings
Klimarelevanz:
Videos, die gestreamt werden, müssen auf Servern gespeichert, gekühlt und up- bzw. downgeloaded werden. Das verbraucht Energie und setzt CO2 frei.
Eine 2 stündige Ratssitzung umfasst ca. 5 GB Daten. Das Hochladen auf den Server verursacht ca. 0,1 kg CO2; ebenso jedes einzelne downloaden / streamen. Die Klimarelevanz hängt daher stark davon ab, wie viele Menschen das Streamingangebot nutzen.
Finanzielle Auswirkungen
Gegebenenfalls entstehen für die Begutachtung der vorhandenen bzw. benötigten technischen Ausstattung Kosten von bis zu 5.000 €. Diese Kosten waren nicht eingeplant und würden aus dem Budget 010101 Dienste für Rat, Ausschüsse und Fraktionen bestritten werden. In dem Budget wird in 2020 mit Einsparungen bei den Aufwands- und Verdienstausfallentschädigungen aufgrund der Corona-Pandemie gerechnet.
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |