Antragstext:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt, Planungskosten für die Sanierung des Funktionsgebäudes
Schützenstraße bereitzustellen und eine Entwurfsplanung einschließlich
Kostenberechnung zu erstellen. Die neu aufgenommenen Planungen knüpfen an den
Stand von 2016 an.“
Stellungnahme der
Verwaltung:
Aufgrund des gemeinsamen Antrages Vereine
von A.C. Italia-Hilden e.V., MSV 04 Hilden e.V. und FSV Mädchenpower Hilden
2013 e.V. vom 19.12.2013 auf Erweiterung des Funktionsgebäudes Sportplatz
Schützenstraße und einem Gutachten des Instituts für
Sportökonomie und Sportmanagement der deutschen Sporthochschule Köln wurde
gemeinsam mit den Vereinen und Verwaltung 2014 ein Raumbedarf für ein
Funktionsgebäude festgelegt. Dieses umfasst:
Neubau:
2 Umkleiden mit
WC,
2 Duschen,
Raum für
Platzwart,
2 Schiedsrichterräume,
1 Mehrzweckraum,
Büro,
Lager
Behinderten-WC und
Waschraum,
Flur
Sanierung und Teilerneuerung nach Teilabriss
Altbestand:
2 Umkleiden, WC,
2 Duschen,
Hausanschlussraum,
Flur,
Vordach.
Auf Garderoben
wird verzichtet, da Käfige mit je 3-4 m² für die Unterbringung
von Taschen und anderen privaten Gegenständen, während sich zweite oder dritte
Mannschaften in den Umkleiden umziehen ausreichen. Bei der Planung der
Umkleideräume hat sich die Verwaltung an den Größen anderer Hildener
Funktionsräume auf Außenanlagen orientiert. Der Sanitätsraum wird entweder in
einen der Schiedsrichterräume oder den Platzwartraum integriert.
Aufgrund verwaltungsseitiger Erfahrungswerte wurden die Grundflächen mehrerer
Räume, wie z.B. des Hausanschlussraums, des Behinderten-WCs u. a. vergrößert.
Die Erweiterungs- und Neubaufläche des Funktionsgebäudes beträgt 301 m².
Für die weitere Planung und Ausführung der Baumaßnahme waren 2015 und
2016 Gelder bereitgestellt, die aufgrund fehlender Personalkapazitäten zur
Beauftragung und Begleitung externer Büros und vordringlicher Aufgabenerfüllung
während der Hochzeiten der Flüchtlingskrise nicht in Anspruch genommen werden
konnten und letztendlich aufgrund der Haushaltssituation 2016 gestrichen
wurden.
Nach heutigem Stand sind für die Erstellung der Entwurfsplanung zunächst
98.000 € bereitzustellen. Die Mittel umfassen Planungskosten der
Leistungsphasen 1, 2 und 3. (Grundlagenermittlung, Vorplanung und
Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung nach DIN 276) für den Architekten,
Tragwerksplaner und Planer für die technische Gebäudeausrüstung einschließlich
Brandschutz. Bei der Planung soll der 2014 festgelegte Raumbedarf der
Architekten zugrunde gelegt werden.
Haushaltsmittel sind nicht verfügbar und eine Deckung nicht vorhanden.
Die personellen Kapazitäten des Amtes für Gebäudewirtschaft sind derzeit
erschöpft. Weitere Bauprojekte können nicht betreut werden. Bei positiver
Beschlussfassung über die Bereitstellung der Mittel für Entwurfsplanung und
Kostenberechnung und unabdingbar bei späterer Beschlussfassung über einen
Erweiterungsbau des Funktionsgebäudes am Sportplatz Schützenstraße ist im
Stellenplan 2021 eine zusätzliche Stelle für die Projektleitung und Wahrung der
Bauherreninteressen erforderlich.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Klimarelevanz:
Eine Entwurfplanung einschließlich einer Kostenberechnung hat zunächst keine Auswirkungen auf das Klima.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
||||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
Erweiterungsbau
Sportplatz Schützenstr. |
|
|||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
|||
|
|||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
|||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
|||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile Finanz-haushalt |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
2020 |
0113030010 |
25 |
Auszahlung für Baumaß- nahmen |
98.000 |
|||
|
|
|
|
|
|||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
|||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Minderausgaben
gegenüber Plan aus dem Investitionscontrolling könnten zur Deckung
herangezogen werden. Diese müssten benannt werden. Franke |
|||||||