Betreff
Städtisches Hilfsprogramm; Antrag der FDP-Fraktion
Vorlage
WP 14-20 SV 01/168
Art
Antragsvorlage
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Mit dem Programm sollen zwei Ziele auf einmal erreicht werden.

Die Rettung von Existenzen und gleichzeitig das Aufrechterhalten der Lebensqualität in unserer Stadt.

Die Attraktivität Hildens, weit über die Stadtgrenzen hinaus, verdanken wir in erheblichem Maße der bunten Vielfalt an liebenswerten, inhabergeführten Geschäften, Lokalen und Dienstleistern, engagierten Vereinen und kreativen Kulturschaffenden.

Der drohenden Verödung der Innenstadt muss entgegengewirkt werden.

Das Hilfsprogramm soll ergänzende Unterstützung zu den bestehenden Bundes- und Landesförderprogrammen zur Bewältigung der Corona-Pandemie für all diejenigen sein, die trotz Inanspruchnahme von Bundes- und Landeshilfen nachweislich in die Schieflage geraten sind. Die Mittel sollen zur Überbrückung von mittelfristigen Engpässen zur Verfügung gestellt werden.

Das städtische Hilfsprogramm sollte auf drei Säulen ruhen:

1. Inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte, Hotels, Gastronomiebetriebe sowie Dienstleister wie Friseure, Kosmetikstudios, Tanzschulen, Reisebüros oder das Kino können ebenso wie hauptberuflich freischaffende Künstler etc. einen Zuschuss von maximal 6.000 Euro beantragen (jeweils 2000 Euro in den Monaten Juli, August, September). Dafür müssen die Antragsteller eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen.

       Die Verwaltung möge für die Bewilligung ein Konzept erarbeiten.

       Dazu gehört, z. B., dass der Betrieb eine Größe von 35 Vollzeitbeschäftigten nicht überschreiten darf und er Umsatzeinbußen in einer bestimmten Höhe aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen nachweist. Diesen Topf füllt die Stadt mit 3 Millionen Euro.

2.    Dieselben Berechtigten können darüber hinaus auch Sonderdarlehen in gleicher Höhe beantragen, die ausschließlich als kurzfristige Überbrückungshilfen zur Bewältigung von Fixkosten dienen sollen. Sie sind daher zweckgebunden für Mietzahlungen — und zwar nur dann, wenn sich auch der Vermieter an den Hilfsmaßnahmen für gebeutelte Geschäftsleute beteiligt.

       Das Maximalvolumen beträgt auch hier 3 Millionen Euro.

3.    Bereitstellung von 0,5 Millionen Euro für Hildener Vereine als Sonderzuschuss zum Ausgleich von größeren Verlusten zum Beispiel durch einen erheblichen Rückgang der Mitgliederbeiträge. Auch aus diesem Topf gibt es im Maximalfall 6.000 Euro.

 


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen:

Die Einrichtung eines städtischen Hilfsprogramms in Höhe von 6,5 Mio Euro zur Unterstützung kleinerer Betriebe, Selbständiger und Vereine, die wirtschaftlich besonders unter der Corona-Krise leiden.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Antrag wurde in der Sitzung des Rates am 3. Juni eingereicht. Planmäßig findet die nächste Ratssitzung erst am 23. September 2020 statt. Die Ratssitzung am 17. Juni 2020 ist die letzte Gelegenheit vor der langen Sommerpause ein mögliches Hilfsprogramm zu verabschieden. Im Hinblick darauf, dass der Antrag auf Unterstützung durch die Corona-Pandemie akut in Not Geratene zielt, soll die Beratung ausnahmsweise ermöglicht werden, obwohl die 21-Tage-Frist überschritten wurde.

 

Inhaltlich wird die Kämmerin in der Sitzung mündliche Erläuterungen geben.

 

Gez. Birgit Alkenings

 

 

Klimarelevanz:

 

keine