Mischnutzung von Einzelhandel und Wohnbebauung
Erläuterungen zum
Antrag:
In Zeiten immer knapper werdender Baugrundstücke und dem Wunsch nach Erhalt der vorhandenen Freiflächen, möchte die CDU-Fraktion die Möglichkeit nutzen, Grundstücke im passenden städtebaulichen Umfeld vorrangig mit einer Mischnutzung zu bebauen, um den Wünschen nach mehr, möglichst preisgünstigem Wohnraum Rechnung zu tragen.
Antragstext:
Die CDU Fraktion beantragt, dass die Verwaltung bei Einzelhandelsbebauung, sowohl im Neubau als auch im Umbaubereich grundsätzlich prüft, ob eine Mischnutzung mit Einzelhandel und Wohnbebauung in den Obergeschossen möglich ist.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der Antrag der
CDU-Fraktion basiert wahrscheinlich auf Berichten in den Medien zu Studien, die
auf innerstädtischen Einzelhandelsflächen (inkl. der zugehörigen Parkplätze)
ein „enormes“ Potenzial für zusätzliche Wohnungen sehen.
Die
Stadtverwaltung beobachtet solche Untersuchungen mit Interesse. Grundsätzlich
fühlen wir uns dadurch in der bisherigen Entwicklung bestätigt: In der Hildener
Innenstadt gibt es in sehr vielen Gebäuden Wohnnutzungen oberhalb der
Geschäfte. Im Neubau Beethovenstraße / Johann-Sebastian-Bach-Str. werden
ebenfalls Wohnungen über einer Supermarktnutzung entstehen.
Die Steuerung des
Einzelhandels erfolgt in Hilden mithilfe des Nahversorgungs‐ und Einzelhandelskonzept. Dabei bildet die
Innenstadt das Hauptzentrum Hildens. Zudem sind die Nahversorgungszentren Nord
und Ost sowie weitere Einzelstandorte im Stadtgebiet vorhanden.
Außerhalb dieser
Bereiche ist Einzelhandel (in zentrenrelevanter oder nahversorgungsrelevanter
Form) bekanntlich seit Jahrzehnten nicht Bestandteil der Hildener Stadtentwicklung.
Ob eine
Mischnutzung zwischen Einzelhandel und Wohnbebauung möglich ist, hängt vom
jeweiligen Standort ab und von der Art des Einzelhandels (Warensortimente).
Daher kann diese Frage auch nicht pauschal beantwortet werden, weshalb eine Prüfung
von Fall zu Fall erfolgen muss und bereits in der Praxis der Verwaltung so
umgesetzt wird.
Wichtige Kriterien
sind etwa das städtebauliche Umfeld (Baugebiete, Gebäudehöhen etc.), die
Anordnung der erforderlichen Stellplatzflächen und insbesondere die
Lärmbelastung für eine geplante oder vorhandene Wohnbebauung.
Wie eingangs
bereits erläutert sind insbesondere in den Innenstadt- und Innenstadtrandlagen
bereits zahlreiche Einzelhandelsnutzungen in Kombination mit Wohnen vorhanden. Auch
die derzeit laufende Neubaumaßnahme an der Beethovenstraße kombiniert
Einzelhandelsnutzungen im Erdgeschoss mit Wohnnutzung darüber.
Standorte in einem
gewerblich geprägten Umfeld sind in der Regel weniger geeignet als etwa
Baugebiete, in denen auch gemäß Nutzungskatalog der BauNVO bereits Wohnungsbau (außerhalb
von Wohngebieten) möglich ist (Kerngebiete, Mischgebiete oder Sondergebiete).
Es gilt Nutzungskonflikte zu vermeiden.
In den
planungsrechtlich festgesetzten Sondergebieten wird in der Regel eine Änderung
des Bebauungsplans erforderlich sein, um eine Wohnnutzung nachträglich
ermöglichen zu können. Wesentlich für die Beurteilung, ob eine Mischung der
Nutzungen überhaupt vertretbar ist, ist die schalltechnische Beurteilung. Nur
wenn gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben, kann eine Mischung
der unterschiedlichen Nutzungen Wohnen und Einzelhandel erfolgen.
Des Weiteren muss sich die jeweilige Planung auch in das städtebauliche Erscheinungsbild einfügen (Gebäudehöhen, etc.).
Hingewiesen werden muss noch auf die notwendige Bereitschaft, Mischnutzungen zuzulassen, bei den jeweiligen Bauträgern, Eigentümern und Investoren.
Die Prüfung, ob Mischnutzungen möglich und sinnvoll sind, wird bereits heute alltäglich in den Planungsprozessen berücksichtigt.
Gez.
B. Alkenings
Klimarelevanz:
Durch den Antrag sind unmittelbar keine Auswirkungen auf das Klima zu erwarten. Der sparsame Umgang mit Grund und Boden ist bereits im §1a Abs. 2 Baugesetzbuch verankert und wird von der planenden Verwaltung entsprechend berücksichtigt.