Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Arbeitsprogramms 2019 des Amts für Jugend, Schule und Sport zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Anlage wird der Sachstandsbericht
zur Umsetzung des für Jahr 2019 geplanten Arbeitsprogramms des Amtes für
Jugend, Schule und Sport vorgelegt.
Der Bericht war in den Vorjahren
Bestandteil des Geschäftsberichts und wird in diesem Jahr erstmalig in einer eigenen
Sitzungsvorlage dargestellt.
Der Sachstandsbericht zum
Arbeitsprogramm gibt einen detaillierten Überblick über das Aufgabenspektrum
des Amtes für Jugend, Schule und Sport im zurückliegenden Jahr 2019. Es besteht
ein inhaltlicher Bezug zu der Aufgabenliste des Amtes, die im parallel
vorgelegten Geschäftsbericht ausgeführt wird. Die Aufgabenliste bildet das
Gesamtspektrum der Arbeitsfelder im Amt für Jugend, Schule und Sport ab, das
Arbeitsprogramm die Schwerpunktsetzungen für das jeweils kommende Jahr. In den
Sachstandsberichten erfolgt eine Bewertung des Arbeitsprogrammes bzw.
Aufgabenplanung für das abgelaufene Jahr. Anhand dieser Bewertung wird der
jeweilige Umsetzungsstand der Maßnahmen, Aufgaben und der Projekte sichtbar.
gez.
Birgit
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
teilweise |
freiwillige Leistung |
teilweise |
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Folgende Mittel sind verausgabt worden: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
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(hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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