Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheimgestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 04.02.2009 stellte die Fraktion Bürgeraktion Hilden den Antrag, die Neufassung einer Baumschutzsatzung und den Entwurf einer Baumschutz – Richtlinie als Selbstverpflichtung für die Stadt Hilden und ihre städtischen Tochtergesellschaften zu erstellen und zur Ratssitzung am 01.04.2009 vorzulegen.
Im Zuge der weiteren Beratung beschloss der Stadtentwicklungsausschuss daraufhin in seiner Sitzung am 18.03.2009 den Antrag zurückzustellen und beauftragte die Verwaltung den Entwurf einer Baumschutzsatzung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu erarbeiten. Dabei sollte versucht werden, durch großzügigere Regelungen den Arbeitsaufwand für die Verwaltung zu minimieren.
Dieser Entwurf sollte dann Basis für eine weitere Diskussion über die Einführung einer Baumschutzsatzung sein.
Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses hat die Verwaltung auf Grundlage der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes und der alten Hildener Satzung unter Berücksichtigung der Auswertung von Satzungen der Städte aus dem Kreisgebiet und benachbarter Großstädte den beiliegenden Entwurf einer neuen Hildener Baumschutzsatzung erarbeitet.
Insbesondere die geschützten Baumarten und der Baumumfang, ab dem der Schutz der Satzung einsetzen soll, wurden nach zuvor erwähnter Auswertung der Satzungen festgelegt.
Trotz aller Erleichterungen ist der anfallende Beratungs- und Kontrollaufwand einschließlich der notwendigen Verwaltungsverfahren mit dem vorhandenen Personal nicht abzudecken.
Mit Schreiben vom 21.07.2009 beantragte nunmehr die Fraktion BA Hilden den Tagesordnungspunkt „Baumschutzsatzung“ für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.08.2009 vorzusehen.
Da die Angelegenheit aufgrund der Beschlusslage verwaltungsseitig als nicht eilbedürftig angesehen wurde, sind konkrete Angaben zum Personalaufwand sowohl im technischen Bereich wie auch für die verwaltungsseitige Bearbeitung zurzeit nicht möglich.
gez. Günter Scheib
Produktnummer |
130101 010607 |
Bezeichnung |
Grünflächen,
Spielplätze und Fließgewässer Verwaltungsdienstleistungen für das
Baudezernat |
Investitions-Nr.: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt
gewährleistet: |
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Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: Finanzielle Auswirkungen sind zur Zeit nicht
quantifizierbar. |
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Vermerk Kämmerer: Vor dem Hintergrund der "schwierigen" Haushaltslage 2010
sollte eine Entscheidung erst dann getroffen werden, wenn die gesamten finanziellen
Auswirkungen bekannt sind. Klausgrete |
Personelle Auswirkungen sind zurzeit nicht quantifizierbar
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): Im Stellenplan stehen für diesen Aufgabenbereich keine Planstellen zur Verfügung. |
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Vermerk Personaldezernent gesehen Danscheidt |