Betreff
Erweiterungsbau Wilhelm-Busch-Schule, Richrather Str. 134 - Anhebung der Haushaltsmittel und vorzeitige Mittelfreigabe
Vorlage
WP 14-20 SV 26/049
Aktenzeichen
i7"&
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die vorzeitige Mittelbereitstellung für die Investitionsmaßnahme „Neubau von 4 Klassen- und Nebenräumen an der Wilhelm-Busch-Schule, Richrather Straße 134 (IO26250024)“ in Höhe von 1.800.000 Euro.

 

Die in den Erläuterungen dargestellten Änderungen sollen für den Beschluss der Haushaltssatzung und seiner Anlagen berücksichtigt werden.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Grundschule Wilhelm-Busch-Schule, Richrather Straße 134, besteht aus einem Hauptgebäude und einem Nebengebäude mit einem Klassenraum und einem OGS-Raum. Das Nebengebäude in Holz-Pavillon-Bauweise ist in einem sehr schlechten Zustand und muss ersetzt werden.

 

Das vom Rat der Stadt Hilden beschlossene Schulentwicklungskonzept sieht zur Festlegung des Raumprogramms eine Ausstattung mit 1,5 Klassenräumen je Klasse vor. Dieses Niveau wird mit 12 Klassenräumen für 8 Klassen erreicht. Nach den Anmeldezahlen ist auch von einer künftigen 2-Zügigkeit der Schule auszugehen.

 

Darüber hinaus fordert die Schulaufsicht des Kreises allerdings zusätzlichen Raum als „Schule des gemeinsamen Lernens“ für Integrationsräume und es fehlt ein Verwaltungsraum. Ein weiteres Problem stellt die erheblich zu geringe Mensakapazität dar, die zurzeit notdürftig durch einen 4-Schicht-Betrieb gelöst wird, was für alle Beteiligten längerfristig unzumutbar ist. Dies erfordert in einem zweiten Schritt den Umbau eines Klassenraums zur Mensa. Dabei soll nach Fertigstellung des Neubaus zunächst der Klassenraum neben der Mensa zur Kapazitätserweiterung genutzt und der gesamte Mensaumbau in Abstimmung mit der Schulleitung im Bestand geplant und 2021 realisiert werden. Die hierfür erforderlichen Kosten können bis zu den Haushaltsplanberatungen im Haupt- und Finanzausschuss ermittelt und für 2021 über Änderungen zum Haushaltsplanentwurf durch die Verwaltung in den Haushalt eingebracht werden.

 

Eine Erweiterung der Raumausstattung der Schule ist nur durch Abriss des Holzpavillons und Errichtung eines zweistöckigen Neubaus an dieser Stelle mit vier Klassenräumen möglich. Darüber hinaus kann eine Realisierung der Neubaumaßnahme noch im Sommer 2020 nur durch eine Modulbauweise erfolgen.

 

Die Planung eines Bauprojektes in Modulbauweise erfordert die Beteiligung von Modulanbietern, um die spezifischen Erfordernisse dieser Bauweise bereits bei der Planung berücksichtigen zu können. Da entsprechende Partner im Sommer noch nicht ermittelt werden konnten, war für den Haushaltsplan 2020 zunächst nur ein „Merkposten“ mit einer Investitionssumme von 990.000 Euro angemeldet worden, der im weiteren Verlauf leider nicht mehr korrigiert bzw. angepasst wurde. Auch die Erstellung einer Sitzungsvorlage zur vorzeitigen Mittelbereitstellung war bis zur Dezembersitzung des Rates mangels konkreter Planungsunterlagen mit Kostenkalkulation leider nicht möglich.

 

Bedingt durch die derzeitige Baukonjunktur und dem hohen kommunalen Bedarf für Schul- und Kitabauten in Modulbauweise sind die Modulbauanbieter weitgehend ausgelastet und nicht bereit, eine derartige eher kleinere Maßnahme zu realisieren. Deshalb ist es auch erst kurzfristig gelungen, Anbieter zu finden, die sich an einer Ausschreibung beteiligen wollen. Der genannte Zeitplan setzt angesichts der erforderlichen Vorlaufzeiten der Anbieter allerdings voraus, dass die Ausschreibung noch im Januar 2020 erfolgen kann. Dies erfordert eine Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel bereits vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung, die nur durch Ratsbeschluss erfolgen kann.

 

Zu den erforderlichen Baumaßnahmen ist folgendes auszuführen:

 

Bestandssituation

 

Die Wilhelm-Busch-Grundschule, Standort Richrather Str. 134, ist eine städtische Gemeinschaftsgrundschule, liegt in einem Mischgebiet im Süden von Hilden und grenzt an die verkehrsberuhigte Klusenstraße. Das Schulgebäude ist unterteilt in ein L-förmiges Bestandgebäude sowie ein Nebengebäude (roter eingeschossiger Holzpavillon) an der westlichen Grundstücksgrenze. Zur Vergrößerung der Raumkapazität soll der rote Pavillon abgerissen und an der gleichen Stelle durch einen zweigeschossigen Neubau in modularen Bauweise ersetzt werden.

 

Entwurf zur Vorplanung

 

Gemäß Entwurf und abgestimmtem Raumprogramm beinhaltet das Modulgebäude vier Klassenräume, Garderobenräume, Sanitäranlagen, Treppenhaus, Außentreppe und Nebenräume. Die Fläche beträgt brutto 670 m².

Das Gebäude wird barrierefrei errichtet. Hierzu sind z.B. der Einbau eines Behinderten-WC und eines Aufzugs in das Obergeschoss vorgesehen.

 

Konstruktion und Ökologie

 

Das Gebäude wird aus vorgefertigten Raumeinheiten in einer Stahlsystembauweise errichtet. Die einzelnen Raumeinheiten werden mit Schwerlastfahrzeugen auf die Baustelle geliefert und mittels Kran zu einem Gesamtbaukörper zusammengefügt. Das Gebäude entspricht der Landesbauordnung und der Energieeinsparverordnung. Alle zum Bau und Ausbau der Module verwendeten Materialien sind entsprechend des heutigen Stands der Technik unbedenklich. Je nach Anbieter haben die vorgefertigten Elemente einen Vorfertigungsgrad bis zu 70 %. Je höher der Vorfertigungsgrad, desto kürzer die Bauzeit vor Ort. Angestrebt werden die Errichtung und der Ausbau des Gebäudes in den Sommerferien 2020. Den Angebotsunterlagen im Rahmen der Ausschreibung ist von den Bietern ein Bauzeitenplan beizufügen, aus dem die Zeiträume für Vorfertigung im Werk und Ausbau vor Ort hervorgehen. Die Gründung des Gebäudes ist vom Bieter zu wählen. Ein entsprechendes Bodengutachten liegt vor. Das Dach soll als begrüntes Flachdach ausgeführt werden. Die Fassaden erhalten Holz-Alu-Fenster. Als Dämmung kommt Mineralwolle zum Einsatz.

 

Gebäudetechnik

 

Die Wärmeversorgung erfolgt über eine ökologische Luft-Wasser-Wärmepumpe. Zur Abdeckung der Spitzen wird die vorhandene Gasbrennwerttherme genutzt. Wasser und Abwasser werden an das Bestandssystem angebunden. Die existierende Alarmierungsanlage sowie das Strom- und Datennetz werden entsprechend erweitert.

 

Abbruch Bestandsgebäude

 

Der rote Pavillon ist zur Vorbereitung der Neubaumaßnahme abzubrechen. Dies wird voraussichtlich in den Osterferien 2020 durchgeführt. Die Klasse aus dem Pavillon wird vorübergehend in das Obergeschoss des Bestandsgebäudes ziehen.

 

 

Haushaltstechnisch wurde der Neubau der 4 Klassenräume mit Nebenräumen im Haushaltsjahr 2020 erstmals als Investitionsmaßnahme (IO26250024) veranschlagt. Verpflichtungen zu dieser Maßnahme dürfen damit vor Offenlegung der Haushaltssatzung grundsätzlich nicht eingegangen werden. Es ist daher eine vorzeitige Mittelbereitstellung für diese Investitionsmaßnahme notwendig, um die Vergabe starten und die Baumaßnahmen beginnen zu können.

 

Die im Haushaltsplanentwurf dargestellten Auszahlungsermächtigungen für die Investitionsmaßnahme in Höhe von 990 T€ reichen nach aktuellem Planungsstand nicht aus. Die Auszahlungsermächtigung für die vorzeitig freigegebene Investitionsmaßnahme sind um 810 T€ auf 1.800 T€ zu erhöhen.

 

Gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung ergeben sich folgende Änderungen:

 

Finanzrechnung (Ansatz 2020)

 

Nr. 25    Auszahlung für Baumaßnahmen,        bisher                                             12.592.245 €

                                                                            neu                                                 13.402.245 €

 

Nr. 30   Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, bisher                                           19.862.380 €

                                                                            neu                                                 20.672.380 €

 

Nr. 31   Saldo aus Investitionstätigkeit,              bisher                                              -5.859.129 €

                                                                            neu                                                - 6.669.129 €

 

Nr. 38 Änderungen d. Bestandes an eigenen Finanzmitteln

                                                                            bisher                                             -5.622.082 €

                                                                            neu                                                - 6.432.082 €

 

Nr. 40 liquide Mittel,                                           bisher                                             12.120.941 €

                                                                            neu                                                 11.310.941 €

 

Finanzrechnung (Ansatz 2021)

 

Nr. 33 Einzahlung aus der Aufnahme und Rückflüsse von Krediten

                                                                            bisher                                                  741.000 €

                                                                            neu                                                   1.551.000 €

 

Nr. 37 Saldo aus Finanzierungstätigkeit            bisher                                             -1.109.000 €

                                                                            neu                                                   - 299.000 €

 

Nr. 39 Anfangsbestand an liquiden Mitteln,       bisher                                             12.120.941 €

                                                                            neu                                                 11.310.941 €

 

 

Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

2020 Auszahlung aus der Investitionstätigkeit, bisher                                             19.862.380 €

                                                                            neu                                                 20.672.380 €

 

2021 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit, bisher                                               -741.000 €

                                                                            neu                                                 -1.551.000 €

 

§ 2

 

Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird in

 

2020 festgesetzt auf                                           bisher                                                  741.000 €

                                                                            neu                                                   1.551.000 €

 

Die Planung für eine in einem zweiten Schritt vorzunehmende Erweiterung der Mensa ist bisher noch nicht erfolgt, so dass hierzu noch keine Angaben möglich sind. Die hierfür anfallenden Kosten sind deshalb in den vorgenannten Beträgen noch nicht enthalten.

Die Abschreibung auf das erhöhte Investitionsvolumen wird in den Haushaltsplan für den vorgesehenen Haushaltsbeschluss am 25.3.2020 eingearbeitet.

 

Ein Luftbild, Pläne des Objektes, eine Kostenberechnung und die Folgekostenberechnung sind als Anlagen beigefügt.

 

 

Gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303

Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO26250024

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

IO26250024

 

Neubau 4 Klassen

990.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

IO26250024

 

Neubau 4 Klassen

1.800.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die Änderungen gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung 2020 / 2021 wurden grundsätzlich bereits in der Vorlage dargestellt. Die Abschreibungen aus dem erhöhten Investitionsvolumen betragen zusätzlich ab 2021 ca. 15 T€ p.a. Diese werden für den geplanten Haushaltsbeschluss am 25.03.2020 eingearbeitet.

 

Franke