Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt die vorzeitige Mittelbereitstellung für die
Investitionsmaßnahme „Neubau von 4 Klassen- und Nebenräumen an der
Wilhelm-Busch-Schule, Richrather Straße 134 (IO26250024)“ in Höhe von 1.800.000
Euro.
Die in den Erläuterungen dargestellten Änderungen sollen für den Beschluss der Haushaltssatzung und seiner Anlagen berücksichtigt werden.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Grundschule Wilhelm-Busch-Schule, Richrather Straße 134, besteht aus einem Hauptgebäude und einem Nebengebäude mit einem Klassenraum und einem OGS-Raum. Das Nebengebäude in Holz-Pavillon-Bauweise ist in einem sehr schlechten Zustand und muss ersetzt werden.
Das vom Rat der Stadt Hilden beschlossene Schulentwicklungskonzept sieht zur Festlegung des Raumprogramms eine Ausstattung mit 1,5 Klassenräumen je Klasse vor. Dieses Niveau wird mit 12 Klassenräumen für 8 Klassen erreicht. Nach den Anmeldezahlen ist auch von einer künftigen 2-Zügigkeit der Schule auszugehen.
Darüber hinaus fordert die Schulaufsicht des Kreises allerdings zusätzlichen Raum als „Schule des gemeinsamen Lernens“ für Integrationsräume und es fehlt ein Verwaltungsraum. Ein weiteres Problem stellt die erheblich zu geringe Mensakapazität dar, die zurzeit notdürftig durch einen 4-Schicht-Betrieb gelöst wird, was für alle Beteiligten längerfristig unzumutbar ist. Dies erfordert in einem zweiten Schritt den Umbau eines Klassenraums zur Mensa. Dabei soll nach Fertigstellung des Neubaus zunächst der Klassenraum neben der Mensa zur Kapazitätserweiterung genutzt und der gesamte Mensaumbau in Abstimmung mit der Schulleitung im Bestand geplant und 2021 realisiert werden. Die hierfür erforderlichen Kosten können bis zu den Haushaltsplanberatungen im Haupt- und Finanzausschuss ermittelt und für 2021 über Änderungen zum Haushaltsplanentwurf durch die Verwaltung in den Haushalt eingebracht werden.
Eine Erweiterung der Raumausstattung der Schule ist nur durch Abriss des Holzpavillons und Errichtung eines zweistöckigen Neubaus an dieser Stelle mit vier Klassenräumen möglich. Darüber hinaus kann eine Realisierung der Neubaumaßnahme noch im Sommer 2020 nur durch eine Modulbauweise erfolgen.
Die Planung eines Bauprojektes in Modulbauweise erfordert die Beteiligung von Modulanbietern, um die spezifischen Erfordernisse dieser Bauweise bereits bei der Planung berücksichtigen zu können. Da entsprechende Partner im Sommer noch nicht ermittelt werden konnten, war für den Haushaltsplan 2020 zunächst nur ein „Merkposten“ mit einer Investitionssumme von 990.000 Euro angemeldet worden, der im weiteren Verlauf leider nicht mehr korrigiert bzw. angepasst wurde. Auch die Erstellung einer Sitzungsvorlage zur vorzeitigen Mittelbereitstellung war bis zur Dezembersitzung des Rates mangels konkreter Planungsunterlagen mit Kostenkalkulation leider nicht möglich.
Bedingt durch die derzeitige Baukonjunktur und dem hohen kommunalen Bedarf für Schul- und Kitabauten in Modulbauweise sind die Modulbauanbieter weitgehend ausgelastet und nicht bereit, eine derartige eher kleinere Maßnahme zu realisieren. Deshalb ist es auch erst kurzfristig gelungen, Anbieter zu finden, die sich an einer Ausschreibung beteiligen wollen. Der genannte Zeitplan setzt angesichts der erforderlichen Vorlaufzeiten der Anbieter allerdings voraus, dass die Ausschreibung noch im Januar 2020 erfolgen kann. Dies erfordert eine Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel bereits vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung, die nur durch Ratsbeschluss erfolgen kann.
Zu den erforderlichen Baumaßnahmen ist folgendes auszuführen:
Bestandssituation
Die Wilhelm-Busch-Grundschule,
Standort Richrather Str. 134, ist eine städtische Gemeinschaftsgrundschule,
liegt in einem Mischgebiet im Süden von Hilden und grenzt an die verkehrsberuhigte
Klusenstraße. Das Schulgebäude ist unterteilt in ein L-förmiges Bestandgebäude
sowie ein Nebengebäude (roter eingeschossiger Holzpavillon) an der westlichen
Grundstücksgrenze. Zur Vergrößerung der Raumkapazität soll der rote Pavillon
abgerissen und an der gleichen Stelle durch einen zweigeschossigen Neubau in
modularen Bauweise ersetzt werden.
Entwurf
zur Vorplanung
Gemäß Entwurf und abgestimmtem
Raumprogramm beinhaltet das Modulgebäude vier Klassenräume, Garderobenräume,
Sanitäranlagen, Treppenhaus, Außentreppe und Nebenräume. Die Fläche beträgt
brutto 670 m².
Das Gebäude wird barrierefrei
errichtet. Hierzu sind z.B. der Einbau eines Behinderten-WC und eines Aufzugs
in das Obergeschoss vorgesehen.
Konstruktion
und Ökologie
Das Gebäude wird aus
vorgefertigten Raumeinheiten in einer Stahlsystembauweise errichtet. Die
einzelnen Raumeinheiten werden mit Schwerlastfahrzeugen auf die Baustelle
geliefert und mittels Kran zu einem Gesamtbaukörper zusammengefügt. Das Gebäude
entspricht der Landesbauordnung und der Energieeinsparverordnung. Alle zum Bau
und Ausbau der Module verwendeten Materialien sind entsprechend des heutigen
Stands der Technik unbedenklich. Je nach Anbieter haben die vorgefertigten
Elemente einen Vorfertigungsgrad bis zu 70 %. Je höher der Vorfertigungsgrad,
desto kürzer die Bauzeit vor Ort. Angestrebt werden die Errichtung und der
Ausbau des Gebäudes in den Sommerferien 2020. Den Angebotsunterlagen im Rahmen
der Ausschreibung ist von den Bietern ein Bauzeitenplan beizufügen, aus dem die
Zeiträume für Vorfertigung im Werk und Ausbau vor Ort hervorgehen. Die Gründung
des Gebäudes ist vom Bieter zu wählen. Ein entsprechendes Bodengutachten liegt
vor. Das Dach soll als begrüntes Flachdach ausgeführt werden. Die Fassaden
erhalten Holz-Alu-Fenster. Als Dämmung kommt Mineralwolle zum Einsatz.
Gebäudetechnik
Die
Wärmeversorgung erfolgt über eine ökologische Luft-Wasser-Wärmepumpe. Zur
Abdeckung der Spitzen wird die vorhandene Gasbrennwerttherme genutzt. Wasser
und Abwasser werden an das Bestandssystem angebunden. Die existierende
Alarmierungsanlage sowie das Strom- und Datennetz werden entsprechend
erweitert.
Abbruch
Bestandsgebäude
Der
rote Pavillon ist zur Vorbereitung der Neubaumaßnahme abzubrechen. Dies wird
voraussichtlich in den Osterferien 2020 durchgeführt. Die Klasse aus dem
Pavillon wird vorübergehend in das Obergeschoss des Bestandsgebäudes ziehen.
Haushaltstechnisch wurde der Neubau der 4 Klassenräume mit
Nebenräumen im Haushaltsjahr 2020 erstmals als Investitionsmaßnahme
(IO26250024) veranschlagt. Verpflichtungen zu dieser Maßnahme dürfen damit vor
Offenlegung der Haushaltssatzung grundsätzlich nicht eingegangen werden. Es ist
daher eine vorzeitige Mittelbereitstellung für diese Investitionsmaßnahme
notwendig, um die Vergabe starten und die Baumaßnahmen beginnen zu können.
Die im Haushaltsplanentwurf dargestellten Auszahlungsermächtigungen für die Investitionsmaßnahme in Höhe von 990 T€ reichen nach aktuellem Planungsstand nicht aus. Die Auszahlungsermächtigung für die vorzeitig freigegebene Investitionsmaßnahme sind um 810 T€ auf 1.800 T€ zu erhöhen.
Gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung ergeben sich folgende Änderungen:
Finanzrechnung (Ansatz 2020)
Nr. 25 Auszahlung für Baumaßnahmen, bisher 12.592.245 €
neu 13.402.245 €
Nr. 30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, bisher 19.862.380 €
neu 20.672.380 €
Nr. 31 Saldo aus Investitionstätigkeit, bisher -5.859.129 €
neu - 6.669.129 €
Nr. 38 Änderungen d. Bestandes an eigenen Finanzmitteln
bisher -5.622.082 €
neu - 6.432.082 €
Nr. 40 liquide Mittel, bisher 12.120.941 €
neu 11.310.941 €
Finanzrechnung (Ansatz 2021)
Nr. 33 Einzahlung aus der Aufnahme und Rückflüsse von Krediten
bisher 741.000 €
neu 1.551.000 €
Nr. 37 Saldo aus Finanzierungstätigkeit bisher -1.109.000 €
neu - 299.000 €
Nr. 39 Anfangsbestand an liquiden Mitteln, bisher 12.120.941 €
neu 11.310.941 €
Haushaltssatzung:
§ 1
2020 Auszahlung aus der Investitionstätigkeit, bisher 19.862.380 €
neu 20.672.380 €
2021 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit, bisher -741.000 €
neu -1.551.000 €
§ 2
Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird in
2020 festgesetzt auf bisher 741.000 €
neu 1.551.000 €
Die Planung für eine in einem zweiten Schritt vorzunehmende Erweiterung der Mensa ist bisher noch nicht erfolgt, so dass hierzu noch keine Angaben möglich sind. Die hierfür anfallenden Kosten sind deshalb in den vorgenannten Beträgen noch nicht enthalten.
Die Abschreibung auf das erhöhte Investitionsvolumen wird in den Haushaltsplan für den vorgesehenen Haushaltsbeschluss am 25.3.2020 eingearbeitet.
Ein Luftbild, Pläne des Objektes, eine Kostenberechnung und die Folgekostenberechnung sind als Anlagen beigefügt.
Gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO26250024 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
IO26250024 |
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Neubau 4 Klassen |
990.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
IO26250024 |
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Neubau 4 Klassen |
1.800.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die Änderungen gegenüber dem Entwurf der
Haushaltssatzung 2020 / 2021 wurden grundsätzlich bereits in der Vorlage
dargestellt. Die Abschreibungen aus dem erhöhten Investitionsvolumen betragen
zusätzlich ab 2021 ca. 15 T€ p.a. Diese werden für den geplanten
Haushaltsbeschluss am 25.03.2020 eingearbeitet. Franke |
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