Beschlussvorschlag:
Der Wirtschafts-
und Wohnungsbauförderung beschließt wie folgt:
Die Stadtverwaltung
wird ermächtigt, mit der Open Grid Europe GmbH (OGE) unter Beachtung folgender
Randwerte einen Vertrag zu verhandeln:
1.
Bei einer
Leitungsverlegung in dem vorhandenen Wirtschafts- bzw. Waldweg längs der
Stadtgrenze darf eine mögliche Schutzzone der Gasleitung nur so breit sein, wie
die befestigte Wegefläche.
2.
Außerhalb des
Schutzstreifens kann die Stadt Hilden die Flächen uneingeschränkt und ohne
zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für die Gasleitung bewirtschaften. Dies
schließt auch die Pflanzung von Bäumen ein.
3.
Der Bestand der
Bäume auf Hildener Gebiet längs der Wegefläche muss sichergestellt sein.
4.
Land- und forstwirtschaftliche
Lagermöglichkeiten am Rand des Wirtschafts- bzw. Waldweges auf Hildener
Stadtgebiet, dürfen durch die Gasleitung oder deren Schutzstreifen nicht
eingeschränkt werden.
5.
Die Leitung muss
so verlegt werden, dass eine Befahrung des Weges und somit Überfahrung der
Leitungen durch Schwerlastverkehr (Holzabfuhr/Feuerwehr) bis zu 40to
gewährleistet ist.
6.
Die Stadt Hilden
gewährleistet die dauerhafte Befahrbarkeit für SLW 60 nicht. Der Nutzer muss
seinen Qualitätsbedarf ggfls. selbst sicherstellen.
7.
Die Stadt Hilden
ist befugt, für eigene Zwecke Änderungen und Unterhaltungen an der
Wegebefestigung uneingeschränkt vorzunehmen.
8.
Vor Durchführung
der Leitungsverlegung macht OGE eine Beweissicherung der Flächen. Die Stadt
Hilden wird vorab informiert und erhält die Unterlagen.
9.
Die Leitungsverlegung
wird dokumentiert und die Daten der Stadt Hilden zur Präsentation im internen
Geoportal zur Verfügung gestellt.
10.
Allein OGE hat
während der Bauarbeiten die Erreichbarkeit der Häuser auf Haaner Gebiet
sicherzustellen.
11.
In dem Vertrag, der
Grundlage für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ist, sind
die technischen und finanziellen Aspekte zu regeln.
Die Stadt Hilden stellt in Aussicht, der Eintragung
einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit - Gastransportleitung zugunsten der
OGE zuzustimmen.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom 05.07.2019 teilte die Open Grid Europe GmbH (OGE) (Anlage 2) mit, dass die Gastransportleitung, die die Stadtwerke Haan mit dem überregionalen Gasnetz verbindet, sanierungsbedürftig ist.
Da die vorhandene Leitung den Haaner Waldfriedhof überquert, ist eine Sanierung im vorhandenen Trassenverlauf aus Gründen der Pietätswahrung nicht gewollt und eine Verlagerung der Trasse auf das Hildener Stadtgebiet gewünscht.
In ersten Gesprächen zwischen OGE, den Stadtwerken Hilden, Vertretern der Stadtverwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde sowie dem Landesbetrieb Straßen.NRW wurde die in Anlage 1 beigefügte Trasse übereinstimmend als umsetzungsfähig betrachtet.
Bei den Gesprächen wurden die Belange
- des Forstes: Lagerfläche für die Bewirtschaftung des Waldes - Holzabfuhr; Leitungstrasse ausschließlich in der vorhandenen Wegeführung zur Schonung des Waldbestandes,
- der Feuerwehr: einzige Schwerlastzufahrt zum Wald im Brandfall,
- der Stadtwerke: jederzeitiger Zugang zum Wasserhochbehälter mit LKW bis 40to,
- der Liegenschaftsverwaltung: Schonung der landwirtschaftlichen Pachtflächen; Entschädigung des städtischen Pächters für den entstehenden Flurschaden,
- des Straßenbaus: Unterhaltung des vorhandenen Wirtschaftsweges
eingebracht.
Über den vorhandenen Weg werden zwei Wohnobjekte der Stadt Haan erschlossen. Für diese hat OGE in Absprache mit dem Eigentümer einen Zugang sicherzustellen.
In der vorgesehenen Leitungstrasse werden die Anforderungen berücksichtigt.
OGE sichert zu, dass
- die neue Trasse ausschließlich im vorhandenen Wegeverlauf verläuft.
- der vorhandene Wirtschaftsweg während der Bauphase durch den Bau einer temporären Zufahrt ersetzt wird, die den Anforderungen der Feuerwehr, der Stadtwerke und des Forstes genügt.
- Die neue Trasse den Waldbestand schont und im Vorfeld eine Bestanddokumentation des Baumbestandes im Trassenverlauf aufgenommen wird.
Einzelheiten werden in dem noch abzuschließenden Vertrag geregelt.
Da der Durchmesser der neuen Leitung weniger als 300mm beträgt, ist in diesem Fall kein Genehmigungsverfahren nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) und somit keine Beteiligung der Bezirksregierung notwendig. Die Genehmigung zum Leitungsbau erfolgt durch Einzelgenehmigungen der zuständigen Behörden (z.B. der Unteren Naturschutzbehörde und Unteren Wasserbehörde) sowie der betroffenen Eigentümer (Stadt Hilden).
Als Entschädigung für die dauerhafte Belastung der städtischen Flächen wurde von OGE ein Betrag von 150,00 € (pauschal) zuzüglich 0,50 €/m² für die in Anspruch genommene Fläche (zusammen 1.898,00 €) angeboten. Dieses Angebot hat die Stadtverwaltung abgelehnt, da andere Leitungsbetreiber aktuell einen Pauschalbetrag von 150,00 € zuzüglich 1,70 €/m² (Dienstbarkeitsentschädigung) zuzüglich 0,60 €/m² (Zulage) anbieten.
Für die durch OGE beanspruchte Fläche würden sich auf Basis dieser Werte die Entschädigung auf 8.190,80 € summieren.
Der voraussichtliche Entschädigungsbetrag wird aus heutiger Sicht des Fachamtes am Ende der Verhandlungen bei voraussichtlich ca. 5.000,00 € liegen.
gez.
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
0112010010 |
Verwaltung von
städtischen Grundstücken |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2020 |
0112010010 |
446100 |
Privatrechliche
Leistungsentgelte |
+ 5.000,00 |
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
||||||