Betreff
2. Nachtragssatzung zur „Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017
Vorlage
WP 14-20 SV 60/068/1
Aktenzeichen
Iv/60.1-bei
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2020. Außerdem beschließt er die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2020 sowie die folgende 2. Nachtragssatzung zur „Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017 mit folgenden Gebührensätzen:

 

Schmutzwassergebühren

Gebühr 2018

Gebühr 2019

Gebühr 2020

Schmutzwasserentsorgung inkl. Reinigung je m³

1,79 €

1,85 €

1,85 €

Schmutzwasserentsorgung ohne Reinigung je m³

0,83 €

0,87 €

0,85 €

 

Niederschlagswassergebühr

Gebühr 2018

Gebühr 2019

Gebühr 2020

Niederschlagswassergebühr je m²

0,81 €

0,82 €

0,84 €

 

 

 

2. Nachtragssatzung zur „Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. 2015, S. 496), in der jeweils geltenden Fassung, der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08. September 2015 (GV. NRW. 2015, S. 666), in der jeweils geltenden Fassung, des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juli 2016 (GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), in der jeweils geltenden Fassung sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vom 08. Juli 2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016. S. 559 ff.), in der jeweils geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 11.12.2019 die folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

1.            § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Schmutzwasser 1,85 € und setzt sich zusammen aus einer Schmutzwasserreinigungsgebühr (1,00 € je m³ Schmutzwasser) und einer Schmutzwasserableitungsgebühr (0,85 € je m³ Schmutzwasser).

 

 

2.            § 5 erhält folgende Fassung:

 

Die Niederschlagswassergebühr für Grundstücksflächen nach 4 Abs. 1 dieser Satzung beträgt je angefangenen m² bebaute (bzw. überbaute) und/oder befestigte Grundstücksfläche 0,84 €.

 

 

 

 

 

§ 2

 

Diese 2. Nachtragssatzung zur „Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017 tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

 

 


Stand: 29.11.2019

Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 27.11.2019, 16.00 Uhr, ist der Beitragsbescheid des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes für das Jahr 2020 bei der Stadt Hilden eingegangen. Die darin enthaltene Gesamtkostensteigerung von rd. 200.000 € ist für die Abwassergebühren von einer relevanten Größenordnung. Daher musste die bisher erstellte und im Haupt- und Finanzausschuss vorberatene Sitzungsvorlage SV 60/68 mit der darin enthaltenen Gebührenkalkulation überarbeitet werden.

 

Die Gebühr für die Schmutzwasserentsorgung (inkl. Reinigung) muss gegenüber der ursprünglichen Beratungsvorlage um 0,05 € je m³ Schmutzwasser erhöht werden und beträgt nunmehr - wie 2019 - 1,85 €, da sich in der Gebührenkalkulation die Schmutzwasserreinigungsgebühr auf 1,00 € je m³ Schmutzwasser erhöht.

 

Auf die Niederschlagswassergebühr hat der Beitragsbescheid für dieses Jahr keine Auswirkungen. Sie bleibt weiterhin wie im Haupt- und Finanzausschuss am 27.11.2019 beraten bei 0,84 €. Sie ist damit 0,02 € höher als 2019.

 

Die Daten wurden - zur Vermeidung von Wiederholungen - in den ursprünglichen Erläuterungen aktualisiert.

 

Der Entwurf der 2. Nachtragssatzung zur „Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017 wird hiermit in überarbeiteter Fassung vorgelegt.

 

 

Gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 

Stand: 12.11.2019

mit Aktualisierung der Gebührensätze vom 29.11.2019

Erläuterungen und Begründungen:

 

1.            Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2020

 

1.            Kostenträgerstruktur

 

Für die zu berechnenden Tarife wurden die unter Pkt. 1.1 bis 1.3 genannten Hauptkostenträger gebildet. Diesen Hauptkostenträgern nicht direkt zuzuordnende Kosten werden über Vorkostenträger mittels unterschiedlicher Umlageschlüssel verteilt. Bei der Schmutzwasserentsorgung erfolgt eine differenzierte Veranlagung, da ein Teil der Anschlussnehmer für die Abwasserreinigung Beiträge direkt an den Bergisch Rheinischen Wasserverband (BRW) zahlt. Dieser Sachverhalt wurde in der Vergangenheit bereits durch die separat ausgewiesenen Gebührenbestandteile „Abwasserreinigungsgebühr“ und „Abwasserableitungsgebühr“ dargestellt. Als weiterer Kostenträger der Stadtentwässerung fungiert die Niederschlagswasserentsorgung.

 

1.1.        Schmutzwasserentsorgung inkl. Reinigung

 

In diesem Tarif werden die Kosten für die Abwasserreinigung und die anteiligen Kosten der Schmutzwasserentsorgung inklusive der Unterdeckung aus Vorjahren berücksichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5.516.882 €. Als Verbrauch ist eine Menge von 2.980.000 m³ zugrunde zu legen. Die Gebühr bleibt gleich bei 1,85 € pro m³ (+/- 0,0%).

 

1.2.        Schmutzwasserentsorgung ohne Reinigung

 

In diesem Tarif werden nur die anteiligen Kosten der Schmutzwasserentsorgung inklusive der Unterdeckung aus Vorjahren berücksichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 313.000 €. Als Verbrauch ist eine Menge von 371.000 m³ zugrunde zu legen. Die Gebühr sinkt auf 0,85 € pro m³ (-2,3%).

 

1.3.        Niederschlagswasser

 

In diesem Tarif werden nur die anteiligen Kosten der Niederschlagswasserentsorgung inklusive der Unterdeckung aus Vorjahren berücksichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.388.670 €. Als Fläche sind 5.229.000 m² zugrunde zu legen. Die Gebühr steigt auf 0,84 € pro m³ (+2,4%).

 

Der vom städtischen Haushalt zu tragende Anteil für die Straßenentwässerung beträgt 1.225.369 €.

 

 

2.            Entwicklung der Gebühren seit 2011

 

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der kalkulierten Gebühren seit 2011:

 

 

 

 

 

 

 

 

3.            Gebührenvergleich

 

Der Bund der Steuerzahler veröffentlicht jährlich Abwassergebührentarife in NRW. Nachfolgend die Gebühren 2019 im Kreis Mettmann

Kommune

Schmutzwasser (€ je m³)

Regenwasser

(€ je m³)

Summe Musterhaushalt € *

Stadt Erkrath

2,07

1,12

559,60

Stadt Haan

2,26

0,65

536,50

Stadt Heiligenhaus

2,82

1,24

725,20

Stadt Hilden

1,85

0,82

476,60

Stadt Langenfeld (Rheinland)

2,13

0,71

518,30

Stadt Mettmann

2,95

1,19

744,70

Stadt Monheim am Rhein

2,59

1,49

711,70

Ratingen

1,90

0,95

503,50

Velbert

2,82

1,67

781,10

Wülfrath

2,30

0,97

586,10

*Musterhaushalt (Definition nach Bund der Steuerzahler):             

200 Kubikmeter Frischwasserverbrauch, 130 Quadratmeter versiegelte Fläche              

Durch die neuen Tarife in Hilden ergibt sich für 2020 immer noch die niedrigste Summe für den Musterhaushalt im Städtevergleich, wenn die Gebühren in den Vergleichsstädten unverändert bleiben:                              

Stadt Hilden 2020                     1,85 €/m³                0,84 €/m³                               479,20 €

 

4.            Gebührenbedarfsberechnung

 

Die Ermittlung der Gebühren ergibt sich aus der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung.

 

Gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

 

 

 

 

2020 ff

1103020110    Schmutzwasserentsorgung

432300

Benutzungsgebühren Stadtentwässerung

5.351.670

 

1103020120    Schmutzwasserentsorgung ohne Reinigungsgebühr

432300

Benutzungsgebühren Stadtentwässerung

273.630

 

1103020210    Regenwasserentsorgung

432300

Benutzungsgebühren Stadtentwässerung

3.141.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

 

 

 

 

2020 ff

1103020110    Schmutzwasserentsorgung

432300

Benutzungsgebühren Stadtentwässerung

5.500.000

 

1103020120    Schmutzwasserentsorgung ohne Reinigungsgebühr

432300

Benutzungsgebühren Stadtentwässerung

310.000

 

1103020210    Regenwasserentsorgung

432300

Benutzungsgebühren Stadtentwässerung

3.160.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke