Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2020.
Außerdem beschließt er die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab
01.01.2020 sowie die folgende 2. Nachtragssatzung zur „Satzung über die
Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom
13.12.2017 mit folgenden Gebührensätzen:
Schmutzwassergebühren |
Gebühr 2018 |
Gebühr 2019 |
Gebühr 2020 |
Schmutzwasserentsorgung inkl. Reinigung je
m³ |
1,79 € |
1,85 € |
1,80 € |
Schmutzwasserentsorgung ohne Reinigung je
m³ |
0,83 € |
0,87 € |
0,85 € |
Niederschlagswassergebühr |
Gebühr 2018 |
Gebühr 2019 |
Gebühr 2020 |
Niederschlagswassergebühr je m² |
0,81 € |
0,82 € |
0,84 € |
2. Nachtragssatzung zur „Satzung über die Gebühren für die Entwässerung
der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994, S.
666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW.
2015, S. 496), in der jeweils geltenden Fassung, der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10
und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 08. September 2015 (GV. NRW. 2015, S. 666), in der jeweils geltenden
Fassung, des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung der
Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08. Juli 2016 (GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), in der jeweils
geltenden Fassung sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum
Abwasserabgabengesetz vom 08. Juli 2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016. S. 559 ff.),
in der jeweils geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner
Sitzung am 11.12.2019 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
1.
§ 3
Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³
Schmutzwasser 1,80 € und setzt sich zusammen aus einer
Schmutzwasserreinigungsgebühr (0,95 € je m³ Schmutzwasser) und einer
Schmutzwasserableitungsgebühr (0,85 € je m³ Schmutzwasser).
2.
§ 5 erhält
folgende Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr für
Grundstücksflächen nach 4 Abs. 1 dieser Satzung beträgt je angefangenen m²
bebaute (bzw. überbaute) und/oder befestigte Grundstücksfläche 0,84 €.
§ 2
Diese 2. Nachtragssatzung zur „Satzung über die Gebühren für die
Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017 tritt zum
01.01.2020 in Kraft.
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung
für das Jahr 2020
1.
Kostenträgerstruktur
Für die zu berechnenden Tarife wurden die
unter Pkt. 1.1 bis 1.3 genannten Hauptkostenträger gebildet. Diesen
Hauptkostenträgern nicht direkt zuzuordnende Kosten werden über Vorkostenträger
mittels unterschiedlicher Umlageschlüssel verteilt. Bei der Schmutzwasserentsorgung
erfolgt eine differenzierte Veranlagung, da ein Teil der Anschlussnehmer für
die Abwasserreinigung Beiträge direkt an den Bergisch Rheinischen Wasserverband
(BRW) zahlt. Dieser Sachverhalt wurde in der Vergangenheit bereits durch die
separat ausgewiesenen Gebührenbestandteile „Abwasserreinigungsgebühr“ und
„Abwasserableitungsgebühr“ dargestellt. Als weiterer Kostenträger der
Stadtentwässerung fungiert die Niederschlagswasserentsorgung.
1.1.
Schmutzwasserentsorgung
inkl. Reinigung
In diesem Tarif werden die Kosten für die
Abwasserreinigung und die anteiligen Kosten der Schmutzwasserentsorgung
inklusive der Unterdeckung aus Vorjahren berücksichtigt. Die Gesamtkosten
belaufen sich auf 5.362.000 €. Als Verbrauch ist eine Menge von 2.980.000 m³ zugrunde
zu legen. Die Gebühr sinkt auf 1,80 € pro m³ (-2,7%).
1.2.
Schmutzwasserentsorgung
ohne Reinigung
In diesem Tarif werden nur die anteiligen
Kosten der Schmutzwasserentsorgung inklusive der Unterdeckung aus Vorjahren
berücksichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 313.000 €. Als Verbrauch ist
eine Menge von 371.000 m³ zugrunde zu legen. Die Gebühr sinkt auf 0,85 € pro m³
(-2,3%).
1.3.
Niederschlagswasser
In diesem Tarif
werden nur die anteiligen Kosten der Niederschlagswasserentsorgung inklusive
der Unterdeckung aus Vorjahren berücksichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich
auf 4.388.000 €. Als Fläche sind 5.229.000 m² zugrunde zu legen. Die Gebühr
steigt auf 0,84 € pro m³ (+2,4%).
Der vom
städtischen Haushalt zu tragende Anteil für die Straßenentwässerung beträgt 1.225.000
€.
2.
Entwicklung der Gebühren seit 2011
Die folgende
Grafik zeigt die Entwicklung der kalkulierten Gebühren seit 2011:
3.
Gebührenvergleich
Der Bund der Steuerzahler veröffentlicht
jährlich Abwassergebührentarife in NRW. Nachfolgend die Gebühren 2019 im Kreis Mettmann
Kommune |
Schmutzwasser (€ je
m³) |
Regenwasser (€ je m³) |
Summe
Musterhaushalt € * |
Stadt Erkrath |
2,07 |
1,12 |
559,60 |
Stadt Haan |
2,26 |
0,65 |
536,50 |
Stadt Heiligenhaus |
2,82 |
1,24 |
725,20 |
Stadt Hilden |
1,85 |
0,82 |
476,60 |
Stadt Langenfeld (Rheinland) |
2,13 |
0,71 |
518,30 |
Stadt Mettmann |
2,95 |
1,19 |
744,70 |
Stadt Monheim am Rhein |
2,59 |
1,49 |
711,70 |
Ratingen |
1,90 |
0,95 |
503,50 |
Velbert |
2,82 |
1,67 |
781,10 |
Wülfrath |
2,30 |
0,97 |
586,10 |
*Musterhaushalt
(Definition nach Bund der Steuerzahler):
200
Kubikmeter Frischwasserverbrauch, 130 Quadratmeter versiegelte Fläche
Durch die neuen Tarife in Hilden ergibt sich
für 2020 immer noch die niedrigste Summe für den Musterhaushalt im
Städtevergleich, wenn die Gebühren in den Vergleichsstädten unverändert
bleiben:
Stadt Hilden 2020 1,80 €/m³
0,84 €/m³ 469,20
€
4.
Gebührenbedarfsberechnung
Die Ermittlung der Gebühren ergibt sich aus
der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung.
Gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Haushaltsjahr |
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2020 ff |
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Haushaltsjahr |
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2020 ff |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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