Mobilitätskonzept / Radverkehrskonzept für die Stadt Hilden
Erläuterungen zum
Antrag:
Erläuterungen zum Antrag der FDP-Fraktion vom 18.07.2019:
Das Hildener Radwegenetz ist nicht mehr zeitgemäß und muss dem hohen Verkehrsaufkommen dringend angepasst werden.
Radweg sollen ausgebaut und sicherer gestaltet werden. Statt schmaler sogenannter „Fahrrad-Angebotsstreifen“ auf Hauptverkehrsstraßen wie der Gerresheimer Straße, auf denen Radfahrer gefährdet werden, benötigen wir ein gutes Netz richtig ausgebauter und sicherer Fahrradwege.
Insbesondere im Interesse unserer Kinder.
Eine gute und sichere Nord-Süd-, sowie Ost-West-Verbindung wäre wünschenswert.
Ein solches Netz lädt zur Nutzung von Zweirädern ein und bietet die Möglichkeit einen hohen Anteil des innerstädtischen Verkehrs umwelt- und klimafreundlich abzuwickeln. Und weniger Autoverkehr in Hilden erhöht die Lebensqualität.
Antragstext:
Antrag der FDP-Fraktion vom 18.07.2019:
Der Rat möge beschließen:
-
Die Verwaltung wird gebeten ein
Radverkehrskonzept für die Stadt Hilden erstellen zu lassen.
-
Die Konzeptkosten sind zu ermitteln und
dem Rat in einer seiner nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorzulegen.
Mit dem Ziel, ein sicheres und komfortables Radwegenetz
in der Gemeinde Hilden zu schaffen.
Ersetzt durch den gemeinsamen Antrag der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 20.11.2019:
1.
Die
Verwaltung wird gebeten, ein Mobilitätskonzept für die Stadt Hilden erstellen
zu lassen, dass sich sowohl mit dem Rad- und dem Individualverkehr als auch mit
dem ÖPNV beschäftigt.
2.
Die
Konzeptkosten sind zu ermitteln und über die Beauftragung im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen zu entscheiden.
Stand: 21.11.2019
Zusätzliche Stellungnahme
der Verwaltung:
(zur Sitzung des Rates am 11.12.2019)
Der von der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hilden eingebrachte Antrag zur
Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für die Stadt Hilden wurde in der Sitzung
des Stadtentwicklungsausschusses am 20.11.2019 beraten. Es kam jedoch zu keiner
Beschlussfassung. Vielmehr wurde seitens der CDU-Fraktion ein weitergehender
Antrag gestellt, sich nicht nur mit dem Fahrradverkehr, sondern auch mit dem
Individualverkehr sowie dem Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) in einem Mobilitätskonzept
zu beschäftigen und die notwendigen Haushaltsmittel zügig zur Verfügung zu
stellen.
Vor diesem Hintergrund wurde die Beratung des Themas in die Sitzung des
Rates am 11.12.2019 verschoben.
Im Nachgang zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses haben die
FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben
einen gemeinsamen Antrag gestellt, mit dem der ursprüngliche Antrag der
FDP-Fraktion modifiziert wird.
Beide Fraktionen beantragen nunmehr, ein übergreifendes Mobilitätskonzept zu
erstellen. Weiterhin sollen die Kosten ermittelt werden, die mit der Erstellung
eines solchen Konzeptes verbunden sind, um dann über die Bereitstellung der
notwendigen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplan-Beratungen zu
entscheiden.
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei einem Mobilitätskonzept um
einen Rahmenplan, der in früheren Jahren als „Generalverkehrsplan“ oder „Verkehrsentwicklungsplan“
bezeichnet wurde.
Da eine konkrete Aufgabenstellung für das Mobilitätskonzept nicht vorliegt,
ist es schwierig, eine finanzielle Größenordnung zu finden. Die zu erwartenden
Kosten hängen vom Umfang der zu bearbeitenden Themen und der dazu notwendigen Arbeiten
ab (z.B. Bandbreite der Bestandserhebung, Art und Umfang der Bürgerbeteiligung,
Maßnahmen und Projektformulierung, Zeitplanung u.ä.).
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses hat die CDU-Fraktion
voraussichtliche Kosten von 130.000 Euro genannt. Hierbei hat sie sich auf
entsprechende Äußerungen des Hildener Büros stadtverkehr bezogen, die bei der
Diskussionsveranstaltung der FDP am 07.11.2019 vorgetragen wurden.
Wenn der Rat dem Antrag folgt, wird die Verwaltung zunächst eine
Aufgabenstellung formulieren und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung
vorlegen.
Mit der abgestimmten Aufgabenstellung würden dann - angesichts der zu
erwartenden Kosten und im Einklang mit den Vergaberichtlinien der Stadt -
geeignete Fachplanungsbüros angeschrieben und um ein Angebot gebeten.
Auf dieser Grundlage ist es möglich, Ausschuss und Rat eine verlässliche
Auskunft über die voraussichtlichen Kosten für ein Mobilitätskonzept für die
Stadt Hilden zu geben.
Hinweis:
Die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes kann nicht auf Grundlage der
Richtlinien zur Förderung des Nahverkehrs gefördert werden. Jedoch stellt ein
Rad- und Fußverkehrskonzept, das Teil eines Mobilitätskonzeptes ist, eine
Grundlage für die Förderung von einzelnen Bau- und Ausbauvorhaben dar.
Ggfs. könnte ein Mobilitätskonzept als Teil eines Klimaschutzkonzeptes
mit dem Schwerpunkt auf „Klimafreundliche Mobilität“ gefördert werden. Ob
dieser Weg für die Stadt Hilden noch möglich wäre, wird derzeit geprüft.
Gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Stand: 08.10.2019
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die FDP-Fraktion stellt den Antrag, ein Radverkehrskonzept für die Stadt
Hilden erstellen zu lassen und die „Konzeptkosten“ dafür zu ermitteln und dem
Rat vorzulegen.
Ziel soll es sein, ein sicheres und komfortables Radwegenetz in Hilden
zu schaffen.
Die Stadtverwaltung nimmt diesen Antrag zum Anlass, um über die
Entwicklung der Fahrradförderung in Hilden zu berichten und aus Sicht der
Verwaltung zukünftige mögliche Handlungsfelder aufzuzeigen.
Ausgangslage
Die Stadt Hilden blickt mittlerweile auf eine mehr als 25-jährige Phase
der Fahrradförderung im Rahmen der städtischen Verkehrsplanung zurück.
Im Jahr 1990 wurde das erste Fahrradförderkonzept durch den Rat der
Stadt Hilden verabschiedet.
Dieses Konzept wurde im Jahr 1995 fortgeschrieben und im Rahmen der
Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes 2004 weiterentwickelt.
Ausgangspunkt der
Planungen war dabei die Einsicht, dass Hilden auf der einen Seite aufgrund
seiner kompakten Stadtstruktur und seiner flachen Topographie ideal für das
Fahrrad als Verkehrsmittel geeignet ist. Auf der anderen Seite ist Hilden sehr
dicht bebaut, eine Situation, die sich im Laufe der Jahre auch nicht verändert
hat.
In einem ohnehin kleinen Stadtgebiet von ca. 26km² bestehen fast gar
keine Spielräume für eine umfangreiche eigene Fahrradwegeinfrastruktur, schon
gar nicht unabhängig von den vorhandenen Straßen.
Dementsprechend wurden für die Fahrradförderung in Hilden folgende
inhaltliche Schwerpunkte gesetzt:
- Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten
des vorhandenen Straßen- und Wegenetzes für den Fahrradverkehr
- Flächendeckende Bereitstellung von
diebstahlsicheren Fahrradabstellanlagen
- Verknüpfung von Fahrradverkehr und
Öffentlichem Nahverkehr (ÖPNV)
- Wegweisung für den Fahrradverkehr.
Die Inhalte der Fahrradförderung wurden in Hilden in den vergangenen
Jahren umgesetzt und werden auch weiterhin beachtet.
Umsetzung:
Verbesserung der
Nutzungsmöglichkeiten des vorhandenen Straßen- und Wegenetzes
Angesichts der dichten Bebauung in Hilden verfügt die Stadt auch über
ein umfangreich ausgebautes Straßen- und Wegenetz.
Raum für ein eigenes Radverkehrsnetz abseits der Straßen zu schaffen,
war dagegen nicht Gegenstand der städtischen Planung; spätestens in der Zeit
der umfangreichen und schnellen Stadterweiterungen Hildens nach dem
II.Weltkrieg und in den 60er- und 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts hätten
solche eigenen Radwegenetze bereits mitgedacht werden müssen, um die dafür
notwendigen Flächen zu sichern.
Da dies nicht geschehen ist, blieb – beim Einstieg in eine moderne Radverkehrsförderung
Anfang der 1990er Jahre – nur die Möglichkeit, mit dem bestehenden
Straßen-/Wegenetz umzugehen.
Um dieses Netz für den Fahrradverkehr besser nutzbar zu machen, wurden
im Detail folgende zahlreiche Einzelmaßnahmen umgesetzt:
- Einführung einer flächenhaften
Verkehrsberuhigung (Tempo 30-Zonen) in allen städtischen Wohngebieten
- Abmarkierungen von Fahrradstreifen (als
Angebots- oder Schutzstreifen) auf den Fahrbahnen der
Hauptverkehrsstraßen; zuerst auf den Straßen in städtischer Baulast, dann
auch auf Landes- und Bundesstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt
- Flächendeckende Öffnung von
Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung, nur in Ausnahmen mit
eigenem Verkehrsraum, sonst auf der Fahrbahn
- Einrichtung beschilderter Parallelrouten
zu Hauptverkehrsstraßen durch Tempo 30-Zonen/Wohngebiete;
Radverkehrsrouten aus allen Wohngebieten in die Innenstadt und zu anderen
Zielen (Radverkehrsnetz in Hilden: ca. 76km)
- Einrichtung einer Fahrradstraße
(Hagelkreuzstraße) zwischen S-Bahnhof Hilden-Süd und Innenstadt
- Beschilderung von für den Fahrradverkehr
durchlässigen Sackgassen
- Freigabe der Hildener Fußgängerzonen in
Teilbereichen für den Fahrradverkehr (Parallelroute zur Mittelstraße über
den Warrington-Platz; Schulwegeroute durch Schulstraße/Schwanenstraße)
- Aufhebung der Benutzungspflicht von
Radverkehrsanlagen, die nicht den aktuellen Regelwerken und Anforderungen
entsprechen; Einführung einer „fakultativen Lösung“ (Gehweg, Radfahrer
frei) auch an Hauptverkehrsstraßen
- Durchführung zahlreicher Kleinmaßnahmen
tiefbautechnischer Art entlang von Fahrradrouten (z.B.
Bordsteinabsenkungen; für Fahrradfahrer durchlässige Polleranlagen und
Drängelgitter; Anforderungsampeln reagieren auch auf Fahrräder)
- Einrichtung von vorgezogenen Aufstellbereichen
für den Fahrradverkehr an Straßenkreuzungen/ Einmündungen mit
Lichtsignalanlagen
Das Hildener Straßen- und Wegenetz ist damit für den Fahrradverkehr sehr
durchlässig geworden, alle Ziele im Hildener Stadtgebiet sind mit dem Fahrrad
erreichbar.
Maßnahmen im
Straßen-und Wegenetz: links: Freigabe
von Einbahnstraßen in Gegenrichtung rechts: Fahrradstraße
Hagelkreuzstraße
Weitere Beispiele, die sich im Stadtgebiet wiederholt finden lassen:
Maßnahmen im Straßen-
und Wegenetz: links: Fahrradangebotsstreifen
an der Hochdahler Straße rechts: Durchlässigkeit
von Sackgassen
Es sind weitere Maßnahmen in Arbeit, die im Laufe der kommenden Jahre
umgesetzt werden oder umgesetzt werden könnten:
- Hilden
ist Teilabschnitt der neu angedachten „Velo-Route“
von Wuppertal über Solingen-Mitte – Solingen-Ohligs – Hilden bis nach
Düsseldorf-Benrath. Bauliche Umsetzungen erfolgen derzeit auf dem Gebiet
der Stadt Solingen. Auf Hildener Stadtgebiet sind nur kleinere Anpassungen
im Straßenraum erforderlich, da auch hier auf das bestehende Straßen- und
Wegenetz zurückgegriffen wird. Entsprechende Haushaltsmittel sind
vorhanden.
Ebenfalls laufen momentan mit finanzieller
Unterstützung des Landes NRW, angesiedelt bei der Stadt Solingen, Arbeiten zu
einem „Gestaltungskonzept“ für die Velo-Route. Es wird von einer Umsetzung in
2020 ausgegangen.
- In
Prüfung durch ein externes Fachbüro befindet sich derzeit das Thema, in
Hilden weitere Fahrradstraßen einzurichten.
Der Verkehrsentwicklungsplan 2004 hat dazu verschiedene
im Detail zu prüfende Strecken formuliert, die jeweils zu bereits
beschilderten Radverkehrsrouten gehören.
Hierbei handelt es sich um die Schulstraße,
die Pungshausstraße, die Straße Am Strauch (zwischen Kölner Straße und Erikaweg),
den Straßenzug Luisenstraße-Augustastraße-Hagdornstraße-Hummelster Straße; den
Straßenzug Am Jägersteig-Am Stadtwald-Schlichterweg sowie die Bismarckstraße
(zwischen Hagdornstraße und Berliner Straße.
Die Prüfungen hierzu laufen derzeit. Sobald
Ergebnisse bereitstehen, wird darüber im Fachausschuss berichtet werden.
Mit Bezug auf den
vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion kann damit ausgeführt werden, dass es in
Hilden bereits sichere Nord-Süd- und Ost-West-Verbindungen für den
Fahrradverkehr gibt.
Zur Verdeutlichung sei hier nochmals das städtische Radverkehrsnetz
abgebildet, wie es auch im öffentlichen Geoportal der Stadt (Fahrradstadtplan)
und in der Freizeitkarte Hilden dargestellt ist.
Darüber hinaus sind weitere Projektideen zu diskutieren:
-
An verschiedenen einmündenden Straßen könnten nach
Prüfung der signaltechnischen Voraussetzungen sog. „vorgezogene
Aufstellbereiche“ per Markierung eingerichtet und rot eingefärbt werden.
-
Es sind auch größere investive Maßnahmen denkbar,
die im Zusammenhang mit dem Straßen- und Wegenetz genannt werden können.
Dazu gehört
1. die
Verbesserung und Attraktivierung des „Roten Weges“ im Abschnitt zwischen
Nordstraße und Augustastraße durch eine geradlinige Linienführung durch das
dortige Wäldchen. Der Weg, obwohl eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für den
Fuß- und Radverkehr, ist in dem Abschnitt zu schmal und unübersichtlich. Eine
Führung durch das Wäldchen böte die Möglichkeit einer breiteren nutzbaren
Fläche. Die jetzige Trasse könnte im Ausgleich begrünt werden. Hierzu wäre eine
ausführliche Planung/Machbarkeitsuntersuchung erforderlich.
2. die
Gerresheimer Straße im Abschnitt zwischen Schalbruch und Stockshausstraße
(„Aldi-Ei“) für den Fahrradverkehr wesentlich attraktiver zu machen, indem
Parkplatzstreifen und ehemalige „Radverkehrsflächen“ auf den Gehwegen den
dortigen Fahrradangebotsstreifen hinzugefügt werden, diese also deutlich
breiter würden. Auch hierfür ist eine ausführliche
Planung/Machbarkeitsuntersuchung erforderlich, um die finanziellen Auswirkungen
bestimmen zu können.
Flächendeckende
Bereitstellung von diebstahlsicheren Fahrradabstellanlagen
Ähnlich wie ein PKW-Nutzer benötigt auch ein Fahrradnutzer mindestens
zwei Abstellmöglichkeiten für sein Fahrrad: eine zu Hause (der „Quelle“ seiner
Fahrt) und eine an seinem Ziel.
Während es aber über die Notwendigkeit von KFZ-Stellplätzen kaum einmal
Diskussionen gab und deshalb KFZ-Stellplätze in der Stadt allgegenwärtig sind,
wurden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder meist – wenn überhaupt – nur
„stiefmütterlich“ behandelt.
Hier hat die Stadt Hilden früh begonnen, mit einem eigenen
Fahrradständermodell gegen zu wirken, an dem ein Fahrrad stand- und
diebstahlsicher angeschlossen werden kann (für ein ordentliches Fahrradschloss
muss der Besitzer allerdings selbst sorgen!).
Im Detail:
- Ausstattung städtischer
Infrastruktureinrichtungen mit Fahrradabstellanlagen: Kindergärten,
Grundschulen, weiterführende Schulen, Sporthallen, Freibad, Hallenbad,
Rathaus, Stadtbücherei, Jugendzentren. Dem sind auch private Einrichtungen
gefolgt, wie gewerbliche Sport- und Fitnesszentren oder
Nahversorgungszentren.
- Aufstellung von Fahrradständern (Typ
Hilden) im Umfeld der Fußgängerzonen, bisher weit über 400 Plätze
- Schaffung von überdachten
Fahrradabstellanlagen an ausgesuchten Standorten
- Aufladestation für Pedelecs und E-Bikes
am Warrington-Platz (in Kooperation mit den Stadtwerken Hilden)
- Verabschiedung einer städtischen
Satzung, die Bauherren bei bestimmten Bauvorhaben dazu verpflichtet,
Fahrradabstellanlagen nach genau definierten Kriterien für die Besucher
ihrer Einrichtungen zu bauen (besonders Mehrfamilienhäuser)
Stand- und
Diebstahlsichere Fahrradständer „Typ Hilden“: links: tlw.
überdacht am Nove-Mesto-Platz rechts: an der
Geschäftsstelle der Post
Weitere Beispiele: links: Fahrradständer
gem. städtischer Satzung rechts: Fahrradständer
„Typ Hilden“ vor der Stadtbücherei
Es sind weitere Maßnahmen dieser Art denkbar:
-
Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des
Oberstufen-Traktes am HGH und dem Abriss des alten Gebäudes bietet es sich an,
zumindest dort die Fahrradständer zu überdachen, in einer Größenordnung von
40-50 Plätzen. Diese Überlegung gilt aber grundsätzlich für alle
Schulen/Einrichtungen, etwa auch für die Sekundarschule oder die
Volkshochschule Hilden/Haan an der Gerresheimer Straße.
-
Im öffentlichen Straßenraum könnten, ähnlich wie in
der Fabriciusstraße, Baumschutzbügel durch Fahrradständer ersetzt werden oder
in dicht bebauten Quartieren z.B. durch den Verzicht auf einige wenige
KFZ-Parkplätze öffentliche Fahrradabstellanlagen errichtet werden (auf einem
KFZ-Parkplatz lassen sich zwischen 6 und 10 Fahrradabstellmöglichkeiten
schaffen.)
Verknüpfung von
Fahrradverkehr und öffentlichem Nahverkehr (ÖPNV)
Auch wenn Hilden als Gesamtstadt über einen „Einpendler-Überschuss“
verfügt, sind trotzdem gerade die beiden S-Bahn-Haltepunkte der Stadt
(Hilden-Bahnhof; Hilden-Süd) wichtige Ziele für Berufs-, Ausbildungs- und
Einkaufspendler.
Gleiches gilt für die Knotenpunkte im Busliniennetz.
Das Fahrrad kann als „Zubringer-Verkehrsmittel“ genutzt werden, wenn es
an den Verknüpfungspunkten sicher abgestellt werden kann.
Vor diesem Hintergrund sind bisher folgende Maßnahmen umgesetzt worden:
- Abschließbare Fahrradboxen an den
S-Bahn-Haltepunkten Hilden-Bahnhof und Hilden-Süd in einer Größenordnung
von 223 Plätzen (zusammen)
- Diebstahlsichere Anlehnbügel als
Fahrradabstellanlagen in einer Größenordnung von ca. 250 Plätzen, davon
ca. 190 überdacht (zusammen)
- Fahrradabstellanlagen Typ Hilden am
Busknotenpunkt „Gabelung“ und am Busknotenpunkt „Lindenplatz“
- Fahrradabstellanlagen Typ Hilden an
weiteren ausgesuchten Bushaltestellen im Stadtgebiet.
Verknüpfung von Bus-
und Bahn-Verkehr: links: überdachte
Fahrradabstellanlage Bahnhof Hilden rechts: abschließbare
Fahrradboxen Bahnhof Hilden
Auch dieser Bereich entwickelt sich weiter, so dass hier für eine weitere
Förderung der Verkehrsmittelverknüpfung beispielsweise folgende Maßnahmen
in die Überlegungen einbezogen werden können:
-
Abschließbare „Fahrradsammelanlagen“ an
ausgesuchten Bushaltestellen/ Knotenpunkten in Kooperation mit der Rheinbahn,
etwa im Bereich „Gabelung“, Lindenplatz, Gerresheimer Straße und im Bereich
Fritz-Gressard-Platz
-
Gespräche mit entsprechenden Anbietern von
„Mieträdern“, um dafür an den beiden S-Bahn-Haltepunkten entsprechende
Stationen einrichten zu können.
Wegweisung für den
Fahrradverkehr
Auch hier galt der KFZ-Verkehr als Vorbild. Wegweisungen und Kartenwerke
sind dort allgegenwärtig. Für den Fahrradverkehr ist dies dagegen gerade auf
der Ebene einer einzelnen Stadt lange Zeit die absolute Ausnahme gewesen.
Mittlerweile gibt es zumindest im (über-)regionalen Bereich zahlreiche
(oft digital verfügbare) Wegweisungssysteme, verwiesen sei hier z.B. an das
Radverkehrsnetz des Landes NRW, dessen Wegweiser überall, auch in Hilden, zu
finden sind, die allerdings auch eher der Verbindung von Ort zu Ort, von Stadt
zu Stadt dienen.
Seitens der Stadt Hilden wurde folgendes umgesetzt:
- Einrichtung einer eigenen Beschilderung
(der innerstädtischen Fahrradrouten); zeitlich weit vor dem
Radverkehrsnetz NRW, aber schon mit dessen Grundlagen hinsichtlich
Farbgestaltung und Schilderabfolge
- Einrichtung einer beschilderten
Freizeit-Fahrradroute „Rund um Hilden“
- Erstellen eines Fahrradstadtplanes
(einsehbar auf dem Geoportal über die städtische Internetseite sowie in
der Freizeitkarte des Kreises Mettmann „Hilden erleben – amtliche
Freizeitkarte, Mettmann 2009)
Beispiele für
Beschilderungen: links: Radverkehrsnetz
NRW rechts: stadteigene
Beschilderung
Gerade solche Wegweisungssysteme sind wartungsaufwendig; sie sind auch
in Hilden „in die Jahre“ gekommen. Daraus ergeben sich folgende zukünftige
Aufgaben:
-
Das lokale Fahrradwegweisungssystem in Hilden
bedarf der Überarbeitung und Pflege. Dies wäre über eine extern zu vergebende
Arbeit möglich.
-
Die Freizeitroute „Rund um Hilden“ wurde bisher
durch Privatinitiative aufrechterhalten. Sie müsste „gepflegt“ werden, d.h. die
Strecke müsste abgefahren, die Beschilderung überprüft und ggfls.
erneuert/ergänzt werden. Mangels stadteigener Ressourcen wäre das eine extern
zu vergebende Arbeit.
-
Die Freizeitkarte für Hilden ist bereits 2009
herausgekommen. Sie ist nur noch in Restbeständen vorhanden. Es wäre zu
überlegen, ob eine Neuauflage für die Stadt Hilden sinnvoll ist. Das gilt auch
vor dem Hintergrund, für die Fahrradfreundlichkeit der Stadt mehr zu werben.
Die Ausführungen machen deutlich, dass in Hilden nicht die räumlichen
Reserven vorhanden sind, ein – im Sinne des vorliegenden Antrages – großzügiges
eigenes Radverkehrsnetz zu schaffen, in dem die aktuellen Vorgaben hinsichtlich
der Wegebreiten eingehalten werden könnten.
Dies sei an einem Beispiel aus den aktuellen „Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen, ERA 2010“ dargestellt.
Danach hat ein einfacher „Einrichtungsradweg“, der parallel zu einer
Straße verläuft, folgende Breitenanforderungen:
2,00m Breite – 0,75m Abstand zu Längsparkständen – 0,50m
Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn. Daraus ergibt sich eine Breite von
3,25m, nur für einen regelgerechten Einrichtungsradweg, für beide
Fahrtrichtungen zusammen damit ca. 6,50m. Dazu kommen noch jeweils mind.
2x2,00m für die Gehwege, mind. 2,00m für beidseitig Längsparker und – innerorts
– 2x3,25m (=6,50m) für die KFZ-Fahrbahn.
Zusammen ergibt sich eine (eigentlich notwendige) Straßenraumbreite von
insgesamt ca. 21,00m (Straßenraum = öffentliche Fläche zwischen den anliegenden
privaten Grundstücken).
Das Maß soll hier verglichen werden mit bestehenden Straßenraumbreiten
an drei Hildener Hauptverkehrsstraßen, an denen sich Fahrradangebotsstreifen
befinden:
Richrather Straße (in Höhe Hs.-Nr. 98) mit der Aufteilung
Gehweg-Parkstreifen-Fahrbahn-Parkstreifen-Gehweg: ~ 17,50m
Gerresheimer Straße (in Höhe Hs.-Nr. 148) mit der Aufteilung
Gehweg-Fahrbahn-Parkstreifen-Gehweg: ~ 16,60m
Hochdahler Straße (in Höhe Hs.-Nr. 104) mit der Aufteilung
Gehweg-Parkstreifen-Fahrbahn-Gehweg: ~ 15,30m.
Aus diesen Angaben wird deutlich, dass jeder Versuch, entlang dieser
Hauptverkehrsstraßen regelgerechte Radverkehrsanlagen zu bauen, nur mit
massiven und damit teuren Eingriffen/Umbaumaßnahmen einherginge. Das beginnt
mit dem Wegfall straßenbegleitender KFZ-Parkplätze (Radweg statt Parkplatz), geht weiter über den Erwerb privater
Grundstücksflächen und Straßenraumumgestaltungen bis hin zum Verlegen von Kabeln,
Kanälen u.ä..
Es fehlt entlang der
Hildener Hauptverkehrsstraßen in der Regel der Platz für Radverkehrsanlagen im
Sinne des FDP-Antrages.
Der Verzicht auf straßenbegleitende KFZ-Parkplätze oder der Rückbau
aufgelassener Radwege im Bereich des Bürgersteigs könnte im Einzelfall
Verbreiterungspotenzial für Radverkehrsanlagen schaffen.
Eingegangen werden muss noch auf die im Antrag enthaltene „Begründung“,
auf den Fahrradangebotsstreifen entlang der Hauptverkehrsstraßen in Hilden
würden Radfahrer gefährdet.
Laut des alljährlichen Unfallberichte der Kreispolizei Mettmann sind
nicht die Nutzer der zu schmalen Fahrradangebotsstreifen, sondern ist der
Fahrradverkehr im Bereich von Knotenpunkten (Fehler beim Einbiegen/Abbiegen,
Missachtung der Vorfahrts-Regeln) und im Bereich von Grundstückszufahrten
besonders gefährdet. Bei Fahrradangebotsstreifen im Straßenraum befinden sich
die Radler im direkten Blickfeld des KFZ-Verkehrs und der KFZ-Verkehr nimmt
entsprechend Rücksicht – insbesondere, wenn es eng wird.
Zusammenfassung:
Aus den vorangegangenen Ausführungen ergibt sich, dass seitens der Stadt
Hilden seit vielen Jahren Fahrradförderung betrieben wurde und wird.
Es hat sich dabei in aller Regel um Maßnahmen gehandelt, die
vergleichsweise kostengünstig waren und die keine „Einschränkungen“ für den
motorisierten Individualverkehr (MIV) mit sich brachten.
Auch wird aus der vorangegangenen Darstellung klar, dass es zahlreiche
Projektideen gibt, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden könnten –
vorausgesetzt, entsprechende Haushaltsmittel werden vom Rat der Stadt
bereitgestellt.
Kleinere Maßnahmen könnten über eine jährliche Fahrradförderpauschale
umgesetzt werden. Über deren Verwendung würde jeweils im Folgejahr Bericht
erstattet.
Wenn die Fahrradförderung in Hilden eine neue Qualität erreichen soll,
bedarf es aus Sicht der Verwaltung keines neuen übergeordneten Konzeptes,
sondern politischer Unterstützung für weitergehende und auch teurere Maßnahmen.
Derartige Maßnahmen sind durch konkrete Planungen und
Machbarkeitsstudien vorzubereiten, wie es zurzeit bei der Thematik der
Einrichtung neuer Fahrradstraßen durchgeführt wird.
Gez.
B. Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120104
Verkehrsentwicklungsplanung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
1201040010 |
529100 |
Sonstige Dienstleistungen |
130.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja ? (hier ankreuzen) |
nein ? (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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