Radverkehrskonzept für die Stadt Hilden
Erläuterungen zum
Antrag:
Das Hildener Radwegenetz ist nicht mehr zeitgemäß und muss dem hohen Verkehrsaufkommen dringend angepasst werden.
Radweg sollen ausgebaut und sicherer gestaltet werden. Statt schmaler sogenannter „Fahrrad-Angebotsstreifen“ auf Hauptverkehrsstraßen wie der Gerresheimer Straße, auf denen Radfahrer gefährdet werden, benötigen wir ein gutes Netz richtig ausgebauter und sicherer Fahrradwege.
Insbesondere im Interesse unserer Kinder.
Eine gute und sichere Nord-Süd-, sowie Ost-West-Verbindung wäre wünschenswert.
Ein solches Netz lädt zur Nutzung von Zweirädern ein und bietet die Möglichkeit einen hohen Anteil des innerstädtischen Verkehrs umwelt- und klimafreundlich abzuwickeln. Und weniger Autoverkehr in Hilden erhöht die Lebensqualität.
Antragstext:
Der Rat möge beschließen:
- Die Verwaltung wird gebeten ein Radverkehrskonzept für die Stadt Hilden erstellen zu lassen.
- Die Konzeptkosten sind zu ermitteln und dem Rat in einer seiner nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorzulegen.
Mit dem Ziel, ein sicheres und komfortables Radwegenetz in der Gemeinde Hilden zu schaffen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die FDP-Fraktion stellt den Antrag, ein
Radverkehrskonzept für die Stadt Hilden erstellen zu lassen und die
„Konzeptkosten“ dafür zu ermitteln und dem Rat vorzulegen.
Ziel soll es sein, ein sicheres und
komfortables Radwegenetz in Hilden zu schaffen.
Die Stadtverwaltung nimmt diesen Antrag zum
Anlass, um über die Entwicklung der Fahrradförderung in Hilden zu berichten und
aus Sicht der Verwaltung zukünftige mögliche Handlungsfelder aufzuzeigen.
Ausgangslage
Die Stadt Hilden blickt mittlerweile auf eine
mehr als 25-jährige Phase der Fahrradförderung im Rahmen der städtischen
Verkehrsplanung zurück.
Im Jahr 1990 wurde das erste
Fahrradförderkonzept durch den Rat der Stadt Hilden verabschiedet.
Dieses Konzept wurde im Jahr 1995
fortgeschrieben und im Rahmen der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes
2004 weiterentwickelt.
Ausgangspunkt der Planungen war dabei die Einsicht, dass Hilden auf der
einen Seite aufgrund seiner kompakten Stadtstruktur und seiner flachen
Topographie ideal für das Fahrrad als Verkehrsmittel geeignet ist. Auf der
anderen Seite ist Hilden sehr dicht bebaut, eine Situation, die sich im Laufe
der Jahre auch nicht verändert hat.
In einem ohnehin kleinen Stadtgebiet von ca.
26km² bestehen fast gar keine Spielräume für eine umfangreiche eigene
Fahrradwegeinfrastruktur, schon gar nicht unabhängig von den vorhandenen
Straßen.
Dementsprechend wurden für die
Fahrradförderung in Hilden folgende inhaltliche Schwerpunkte gesetzt:
- Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten des vorhandenen Straßen- und
Wegenetzes für den Fahrradverkehr
- Flächendeckende Bereitstellung von diebstahlsicheren
Fahrradabstellanlagen
- Verknüpfung von Fahrradverkehr und Öffentlichem Nahverkehr (ÖPNV)
- Wegweisung für den Fahrradverkehr.
Die Inhalte der Fahrradförderung wurden in
Hilden in den vergangenen Jahren umgesetzt und werden auch weiterhin beachtet.
Umsetzung:
Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten des vorhandenen Straßen- und
Wegenetzes
Angesichts der dichten Bebauung in Hilden
verfügt die Stadt auch über ein umfangreich ausgebautes Straßen- und Wegenetz.
Raum für ein eigenes Radverkehrsnetz abseits
der Straßen zu schaffen, war dagegen nicht Gegenstand der städtischen Planung;
spätestens in der Zeit der umfangreichen und schnellen Stadterweiterungen Hildens
nach dem II.Weltkrieg und in den 60er- und 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts
hätten solche eigenen Radwegenetze bereits mitgedacht werden müssen, um die
dafür notwendigen Flächen zu sichern.
Da dies nicht geschehen ist, blieb – beim
Einstieg in eine moderne Radverkehrsförderung Anfang der 1990er Jahre – nur die
Möglichkeit, mit dem bestehenden Straßen-/Wegenetz umzugehen.
Um dieses Netz für den Fahrradverkehr besser
nutzbar zu machen, wurden im Detail folgende zahlreiche Einzelmaßnahmen
umgesetzt:
- Einführung einer flächenhaften Verkehrsberuhigung (Tempo 30-Zonen)
in allen städtischen Wohngebieten
- Abmarkierungen von Fahrradstreifen (als Angebots- oder
Schutzstreifen) auf den Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen; zuerst auf
den Straßen in städtischer Baulast, dann auch auf Landes- und
Bundesstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt
- Flächendeckende Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in
Gegenrichtung, nur in Ausnahmen mit eigenem Verkehrsraum, sonst auf der
Fahrbahn
- Einrichtung beschilderter Parallelrouten zu Hauptverkehrsstraßen
durch Tempo 30-Zonen/Wohngebiete; Radverkehrsrouten aus allen Wohngebieten
in die Innenstadt und zu anderen Zielen (Radverkehrsnetz in Hilden: ca.
76km)
- Einrichtung einer Fahrradstraße (Hagelkreuzstraße) zwischen S-Bahnhof
Hilden-Süd und Innenstadt
- Beschilderung von für den Fahrradverkehr durchlässigen Sackgassen
- Freigabe der Hildener Fußgängerzonen in Teilbereichen für den
Fahrradverkehr (Parallelroute zur Mittelstraße über den Warrington-Platz;
Schulwegeroute durch Schulstraße/Schwanenstraße)
- Aufhebung der Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen, die nicht
den aktuellen Regelwerken und Anforderungen entsprechen; Einführung einer
„fakultativen Lösung“ (Gehweg, Radfahrer frei) auch an
Hauptverkehrsstraßen
- Durchführung zahlreicher Kleinmaßnahmen tiefbautechnischer Art
entlang von Fahrradrouten (z.B. Bordsteinabsenkungen; für Fahrradfahrer
durchlässige Polleranlagen und Drängelgitter; Anforderungsampeln reagieren
auch auf Fahrräder)
- Einrichtung von vorgezogenen Aufstellbereichen für den
Fahrradverkehr an Straßenkreuzungen/ Einmündungen mit Lichtsignalanlagen
Das Hildener Straßen- und Wegenetz ist damit
für den Fahrradverkehr sehr durchlässig geworden, alle Ziele im Hildener
Stadtgebiet sind mit dem Fahrrad erreichbar.
Maßnahmen im
Straßen-und Wegenetz: links: Freigabe
von Einbahnstraßen in Gegenrichtung rechts: Fahrradstraße
Hagelkreuzstraße
Weitere Beispiele, die sich im Stadtgebiet
wiederholt finden lassen:
Maßnahmen im Straßen-
und Wegenetz: links: Fahrradangebotsstreifen
an der Hochdahler Straße rechts: Durchlässigkeit
von Sackgassen
Es sind weitere Maßnahmen in Arbeit, die im
Laufe der kommenden Jahre umgesetzt werden oder umgesetzt werden könnten:
- Hilden ist
Teilabschnitt der neu angedachten „Velo-Route“
von Wuppertal über Solingen-Mitte – Solingen-Ohligs – Hilden bis nach
Düsseldorf-Benrath. Bauliche Umsetzungen erfolgen derzeit auf dem Gebiet
der Stadt Solingen. Auf Hildener Stadtgebiet sind nur kleinere Anpassungen
im Straßenraum erforderlich, da auch hier auf das bestehende Straßen- und
Wegenetz zurückgegriffen wird. Entsprechende Haushaltsmittel sind
vorhanden.
Ebenfalls
laufen momentan mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW, angesiedelt bei
der Stadt Solingen, Arbeiten zu einem „Gestaltungskonzept“ für die Velo-Route.
Es wird von einer Umsetzung in 2020 ausgegangen.
- In Prüfung durch
ein externes Fachbüro befindet sich derzeit das Thema, in Hilden weitere Fahrradstraßen einzurichten. Der
Verkehrsentwicklungsplan 2004 hat dazu verschiedene im Detail zu
prüfende Strecken formuliert, die jeweils zu bereits beschilderten
Radverkehrsrouten gehören.
Hierbei
handelt es sich um die Schulstraße, die Pungshausstraße, die Straße Am Strauch
(zwischen Kölner Straße und Erikaweg), den Straßenzug
Luisenstraße-Augustastraße-Hagdornstraße-Hummelster Straße; den Straßenzug Am
Jägersteig-Am Stadtwald-Schlichterweg sowie die Bismarckstraße (zwischen
Hagdornstraße und Berliner Straße.
Die
Prüfungen hierzu laufen derzeit. Sobald Ergebnisse bereitstehen, wird darüber
im Fachausschuss berichtet werden.
Mit Bezug auf den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion kann damit
ausgeführt werden, dass es in Hilden bereits sichere Nord-Süd- und
Ost-West-Verbindungen für den Fahrradverkehr gibt.
Zur Verdeutlichung sei hier nochmals das
städtische Radverkehrsnetz abgebildet, wie es auch im öffentlichen Geoportal
der Stadt (Fahrradstadtplan) und in der Freizeitkarte Hilden dargestellt ist.
Darüber hinaus sind weitere Projektideen
zu diskutieren:
- An
verschiedenen einmündenden Straßen könnten nach Prüfung der signaltechnischen
Voraussetzungen sog. „vorgezogene Aufstellbereiche“ per Markierung eingerichtet
und rot eingefärbt werden.
- Es sind
auch größere investive Maßnahmen denkbar, die im Zusammenhang mit dem Straßen-
und Wegenetz genannt werden können.
Dazu
gehört
1.
die Verbesserung und Attraktivierung des „Roten
Weges“ im Abschnitt zwischen Nordstraße und Augustastraße durch eine
geradlinige Linienführung durch das dortige Wäldchen. Der Weg, obwohl eine
wichtige Nord-Süd-Verbindung für den Fuß- und Radverkehr, ist in dem Abschnitt
zu schmal und unübersichtlich. Eine Führung durch das Wäldchen böte die Möglichkeit
einer breiteren nutzbaren Fläche. Die jetzige Trasse könnte im Ausgleich
begrünt werden. Hierzu wäre eine ausführliche Planung/Machbarkeitsuntersuchung
erforderlich.
2.
die Gerresheimer Straße im Abschnitt zwischen
Schalbruch und Stockshausstraße („Aldi-Ei“) für den Fahrradverkehr wesentlich
attraktiver zu machen, indem Parkplatzstreifen und ehemalige
„Radverkehrsflächen“ auf den Gehwegen den dortigen Fahrradangebotsstreifen
hinzugefügt werden, diese also deutlich breiter würden. Auch hierfür ist eine ausführliche
Planung/Machbarkeitsuntersuchung erforderlich, um die finanziellen Auswirkungen
bestimmen zu können.
Flächendeckende Bereitstellung von diebstahlsicheren
Fahrradabstellanlagen
Ähnlich wie ein PKW-Nutzer benötigt auch ein
Fahrradnutzer mindestens zwei Abstellmöglichkeiten für sein Fahrrad: eine zu
Hause (der „Quelle“ seiner Fahrt) und eine an seinem Ziel.
Während es aber über die Notwendigkeit von
KFZ-Stellplätzen kaum einmal Diskussionen gab und deshalb KFZ-Stellplätze in
der Stadt allgegenwärtig sind, wurden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder meist –
wenn überhaupt – nur „stiefmütterlich“ behandelt.
Hier hat die Stadt Hilden früh begonnen, mit
einem eigenen Fahrradständermodell gegen zu wirken, an dem ein Fahrrad stand-
und diebstahlsicher angeschlossen werden kann (für ein ordentliches
Fahrradschloss muss der Besitzer allerdings selbst sorgen!).
Im Detail:
- Ausstattung städtischer Infrastruktureinrichtungen mit Fahrradabstellanlagen:
Kindergärten, Grundschulen, weiterführende Schulen, Sporthallen, Freibad,
Hallenbad, Rathaus, Stadtbücherei, Jugendzentren. Dem sind auch private
Einrichtungen gefolgt, wie gewerbliche Sport- und Fitnesszentren oder
Nahversorgungszentren.
- Aufstellung von Fahrradständern (Typ Hilden) im Umfeld der
Fußgängerzonen, bisher weit über 400 Plätze
- Schaffung von überdachten Fahrradabstellanlagen an ausgesuchten
Standorten
- Aufladestation für Pedelecs und E-Bikes am Warrington-Platz (in
Kooperation mit den Stadtwerken Hilden)
- Verabschiedung einer städtischen Satzung, die Bauherren bei
bestimmten Bauvorhaben dazu verpflichtet, Fahrradabstellanlagen nach genau
definierten Kriterien für die Besucher ihrer Einrichtungen zu bauen
(besonders Mehrfamilienhäuser)
Stand- und Diebstahlsichere
Fahrradständer „Typ Hilden“: links: tlw.
überdacht am Nove-Mesto-Platz rechts: an der
Geschäftsstelle der Post
Weitere Beispiele: links: Fahrradständer
gem. städtischer Satzung rechts: Fahrradständer
„Typ Hilden“ vor der Stadtbücherei
Es sind weitere Maßnahmen dieser Art
denkbar:
- Im
Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des Oberstufen-Traktes am HGH und dem
Abriss des alten Gebäudes bietet es sich an, zumindest dort die Fahrradständer
zu überdachen, in einer Größenordnung von 40-50 Plätzen. Diese Überlegung gilt
aber grundsätzlich für alle Schulen/Einrichtungen, etwa auch für die
Sekundarschule oder die Volkshochschule Hilden/Haan an der Gerresheimer Straße.
- Im
öffentlichen Straßenraum könnten, ähnlich wie in der Fabriciusstraße,
Baumschutzbügel durch Fahrradständer ersetzt werden oder in dicht bebauten
Quartieren z.B. durch den Verzicht auf einige wenige KFZ-Parkplätze öffentliche
Fahrradabstellanlagen errichtet werden (auf einem KFZ-Parkplatz lassen sich
zwischen 6 und 10 Fahrradabstellmöglichkeiten schaffen.)
Verknüpfung von Fahrradverkehr und öffentlichem Nahverkehr (ÖPNV)
Auch wenn Hilden als Gesamtstadt über einen
„Einpendler-Überschuss“ verfügt, sind trotzdem gerade die beiden
S-Bahn-Haltepunkte der Stadt (Hilden-Bahnhof; Hilden-Süd) wichtige Ziele für
Berufs-, Ausbildungs- und Einkaufspendler.
Gleiches gilt für die Knotenpunkte im
Busliniennetz.
Das Fahrrad kann als
„Zubringer-Verkehrsmittel“ genutzt werden, wenn es an den Verknüpfungspunkten
sicher abgestellt werden kann.
Vor diesem Hintergrund sind bisher folgende
Maßnahmen umgesetzt worden:
- Abschließbare Fahrradboxen an den S-Bahn-Haltepunkten
Hilden-Bahnhof und Hilden-Süd in einer Größenordnung von 223 Plätzen
(zusammen)
- Diebstahlsichere Anlehnbügel als Fahrradabstellanlagen in einer
Größenordnung von ca. 250 Plätzen, davon ca. 190 überdacht (zusammen)
- Fahrradabstellanlagen Typ Hilden am Busknotenpunkt „Gabelung“ und
am Busknotenpunkt „Lindenplatz“
- Fahrradabstellanlagen Typ Hilden an weiteren ausgesuchten
Bushaltestellen im Stadtgebiet.
Verknüpfung von Bus-
und Bahn-Verkehr: links: überdachte
Fahrradabstellanlage Bahnhof Hilden rechts: abschließbare
Fahrradboxen Bahnhof Hilden
Auch dieser Bereich entwickelt sich weiter,
so dass hier für eine weitere Förderung der Verkehrsmittelverknüpfung
beispielsweise folgende Maßnahmen in die Überlegungen einbezogen werden können:
- Abschließbare
„Fahrradsammelanlagen“ an ausgesuchten Bushaltestellen/ Knotenpunkten in
Kooperation mit der Rheinbahn, etwa im Bereich „Gabelung“, Lindenplatz,
Gerresheimer Straße und im Bereich Fritz-Gressard-Platz
- Gespräche
mit entsprechenden Anbietern von „Mieträdern“, um dafür an den beiden
S-Bahn-Haltepunkten entsprechende Stationen einrichten zu können.
Wegweisung für den Fahrradverkehr
Auch hier galt der KFZ-Verkehr als Vorbild.
Wegweisungen und Kartenwerke sind dort allgegenwärtig. Für den Fahrradverkehr
ist dies dagegen gerade auf der Ebene einer einzelnen Stadt lange Zeit die
absolute Ausnahme gewesen.
Mittlerweile gibt es zumindest im
(über-)regionalen Bereich zahlreiche (oft digital verfügbare)
Wegweisungssysteme, verwiesen sei hier z.B. an das Radverkehrsnetz des Landes
NRW, dessen Wegweiser überall, auch in Hilden, zu finden sind, die allerdings
auch eher der Verbindung von Ort zu Ort, von Stadt zu Stadt dienen.
Seitens der Stadt Hilden wurde folgendes
umgesetzt:
- Einrichtung einer eigenen Beschilderung (der innerstädtischen
Fahrradrouten); zeitlich weit vor dem Radverkehrsnetz NRW, aber schon mit
dessen Grundlagen hinsichtlich Farbgestaltung und Schilderabfolge
- Einrichtung einer beschilderten Freizeit-Fahrradroute „Rund um
Hilden“
- Erstellen eines Fahrradstadtplanes (einsehbar auf dem Geoportal
über die städtische Internetseite sowie in der Freizeitkarte des Kreises
Mettmann „Hilden erleben – amtliche Freizeitkarte, Mettmann 2009)
Beispiele für
Beschilderungen: links: Radverkehrsnetz
NRW rechts: stadteigene
Beschilderung
Gerade solche Wegweisungssysteme sind
wartungsaufwendig; sie sind auch in Hilden „in die Jahre“ gekommen. Daraus
ergeben sich folgende zukünftige Aufgaben:
- Das
lokale Fahrradwegweisungssystem in Hilden bedarf der Überarbeitung und Pflege.
Dies wäre über eine extern zu vergebende Arbeit möglich.
- Die Freizeitroute
„Rund um Hilden“ wurde bisher durch Privatinitiative aufrechterhalten. Sie
müsste „gepflegt“ werden, d.h. die Strecke müsste abgefahren, die Beschilderung
überprüft und ggfls. erneuert/ergänzt werden. Mangels stadteigener Ressourcen
wäre das eine extern zu vergebende Arbeit.
- Die
Freizeitkarte für Hilden ist bereits 2009 herausgekommen. Sie ist nur noch in
Restbeständen vorhanden. Es wäre zu überlegen, ob eine Neuauflage für die Stadt
Hilden sinnvoll ist. Das gilt auch vor dem Hintergrund, für die
Fahrradfreundlichkeit der Stadt mehr zu werben.
Die Ausführungen machen deutlich, dass in
Hilden nicht die räumlichen Reserven vorhanden sind, ein – im Sinne des
vorliegenden Antrages – großzügiges eigenes Radverkehrsnetz zu schaffen, in dem
die aktuellen Vorgaben hinsichtlich der Wegebreiten eingehalten werden könnten.
Dies sei an einem Beispiel aus den aktuellen
„Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, ERA 2010“ dargestellt.
Danach hat ein einfacher
„Einrichtungsradweg“, der parallel zu einer Straße verläuft, folgende
Breitenanforderungen:
2,00m Breite – 0,75m Abstand zu
Längsparkständen – 0,50m Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn. Daraus ergibt
sich eine Breite von 3,25m, nur für einen regelgerechten Einrichtungsradweg,
für beide Fahrtrichtungen zusammen damit ca. 6,50m. Dazu kommen noch jeweils
mind. 2x2,00m für die Gehwege, mind. 2,00m für beidseitig Längsparker und –
innerorts – 2x3,25m (=6,50m) für die KFZ-Fahrbahn.
Zusammen ergibt sich eine (eigentlich
notwendige) Straßenraumbreite von insgesamt ca. 21,00m (Straßenraum =
öffentliche Fläche zwischen den anliegenden privaten Grundstücken).
Das Maß soll hier verglichen werden mit
bestehenden Straßenraumbreiten an drei Hildener Hauptverkehrsstraßen, an denen
sich Fahrradangebotsstreifen befinden:
Richrather Straße (in Höhe Hs.-Nr. 98) mit
der Aufteilung Gehweg-Parkstreifen-Fahrbahn-Parkstreifen-Gehweg: ~ 17,50m
Gerresheimer Straße (in Höhe Hs.-Nr. 148) mit
der Aufteilung Gehweg-Fahrbahn-Parkstreifen-Gehweg: ~ 16,60m
Hochdahler Straße (in Höhe Hs.-Nr. 104) mit
der Aufteilung Gehweg-Parkstreifen-Fahrbahn-Gehweg: ~ 15,30m.
Aus diesen Angaben wird deutlich, dass jeder
Versuch, entlang dieser Hauptverkehrsstraßen regelgerechte Radverkehrsanlagen
zu bauen, nur mit massiven und damit teuren Eingriffen/Umbaumaßnahmen
einherginge. Das beginnt mit dem Wegfall straßenbegleitender KFZ-Parkplätze (Radweg statt Parkplatz), geht weiter
über den Erwerb privater Grundstücksflächen und Straßenraumumgestaltungen bis
hin zum Verlegen von Kabeln, Kanälen u.ä..
Es fehlt entlang der Hildener Hauptverkehrsstraßen in der Regel der
Platz für Radverkehrsanlagen im Sinne des FDP-Antrages.
Der Verzicht auf straßenbegleitende
KFZ-Parkplätze oder der Rückbau aufgelassener Radwege im Bereich des
Bürgersteigs könnte im Einzelfall Verbreiterungspotenzial für
Radverkehrsanlagen schaffen.
Eingegangen werden muss noch auf die im
Antrag enthaltene „Begründung“, auf den Fahrradangebotsstreifen entlang der
Hauptverkehrsstraßen in Hilden würden Radfahrer gefährdet.
Laut des alljährlichen Unfallberichte der
Kreispolizei Mettmann sind nicht die Nutzer der zu schmalen
Fahrradangebotsstreifen, sondern ist der Fahrradverkehr im Bereich von
Knotenpunkten (Fehler beim Einbiegen/Abbiegen, Missachtung der
Vorfahrts-Regeln) und im Bereich von Grundstückszufahrten besonders gefährdet. Bei
Fahrradangebotsstreifen im Straßenraum befinden sich die Radler im direkten
Blickfeld des KFZ-Verkehrs und der KFZ-Verkehr nimmt entsprechend Rücksicht –
insbesondere, wenn es eng wird.
Zusammenfassung:
Aus den vorangegangenen Ausführungen ergibt
sich, dass seitens der Stadt Hilden seit vielen Jahren Fahrradförderung
betrieben wurde und wird.
Es hat sich dabei in
aller Regel um Maßnahmen gehandelt, die vergleichsweise kostengünstig waren und
die keine „Einschränkungen“ für den motorisierten Individualverkehr (MIV) mit
sich brachten.
Auch wird aus der vorangegangenen Darstellung
klar, dass es zahlreiche Projektideen gibt, die in den kommenden Jahren
umgesetzt werden könnten – vorausgesetzt, entsprechende Haushaltsmittel werden
vom Rat der Stadt bereitgestellt.
Kleinere Maßnahmen könnten über eine
jährliche Fahrradförderpauschale umgesetzt werden. Über deren Verwendung würde
jeweils im Folgejahr Bericht erstattet.
Wenn die Fahrradförderung in Hilden eine neue
Qualität erreichen soll, bedarf es aus Sicht der Verwaltung keines neuen
übergeordneten Konzeptes, sondern politischer Unterstützung für weitergehende
und auch teurere Maßnahmen. Derartige Maßnahmen sind durch konkrete Planungen und
Machbarkeitsstudien vorzubereiten, wie es zurzeit bei der Thematik der
Einrichtung neuer Fahrradstraßen durchgeführt wird.
Gez.
B. Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Kostenträger/
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Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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