Betreff
Ausbau des Rosenwegs
hier: Unterlagen gemäß §10 GemHVO
Vorlage
WP 04-09 SV IV-2-229
Aktenzeichen
IV/66.1-fr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau des Rosenweg und stimmt den nach §10 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 199.000,- € zu.

 

Nach Bereitstellung der Planungskosten im Jahre 2003         =   10.000,- €

                                                           soll der Restbetrag             = 189.000,- € 

nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips in 2005 veranschlagt werden.

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung 2005 entschieden.

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Für die Baumaßnahme Ausbau des Rosenwegs werden dieser Sitzungsvorlage entsprechend §10 GemHVO folgende Unterlagen beigefügt:

 

1. Erläuterungsbericht mit Angaben über die zeitliche Abwicklung der Maßnahme,

2. Ausbauplan – Entwurfsplanung - vom 30.07.2004 (ohne Maßstab) ,

3. Kostenberechnung, aus der die Art der Ausführung und die Gesamtkosten der Maßnahme hervorgehen ,

4. Berechnung der Folgekosten ,

5. Niederschrift über die Informationsveranstaltung.

 

Die Planung wird bei Bedarf in der Sitzung erläutert.

 

 

 

 

 

1.      Erläuterungsbericht

 

Der Rosenweg zwischen der Straße An den Linden und Kölner Straße wurde bereits vor einigen (?) Jahrzehnten erstmalig hergestellt.

 

Aufgrund  eines für die heutigen Anforderungen nicht ausreichend dimensionierten Straßenaufbaus (lediglich 3-5 cm Schwarzdecke, Schottertragschicht nicht vorhanden) und zahlreicher Baumaßnahmen im Straßenraum (Kanäle , Versorgungsleitungen) ist der Straßenzustand trotz ständiger Unterhaltung als schlecht und wegen der daraus resultierenden Unfallgefahren als unzureichend zu bewerten .

Dieser Umstand macht eine „nachmalige Herstellung“ des ca. 200 m langen Abschnitts des Rosenwegs zwischen der Straße An den Linden und der Kölner Straße erforderlich . Die Straßenbreite beträgt nur max. 6,50 m.

 

Die bis zu 2 ½-geschossige Bebauung auf beiden Straßenseiten dient überwiegend dem Zwecke Wohnen .

Die „Wohnerschließungsstraße (Anliegerstraße) , geregelt seit Jahrzehnten als Einbahnstraße in Richtung von Osten nach Westen , ist seit über 10 Jahren eingebunden in eine Tempo 30 - Zone , die westlich der Straße An den Linden liegt.

 

Das tägliche Verkehrsaufkommen ist äußerst gering. Lediglich in der mittäglichen und den frühen Abendstunden ist bei geöffneter Imbissstube eingangs von der Straße An den Linden aus ein leicht erhöhtes Verkehrsaufkommen mit bis zu 40 Kfz/h festzustellen.

Das Hauptproblem im Rosenweg sind aufgrund dessen geringer Breite die nicht ausreichenden Parkmöglichkeiten in Wohnungsnähe. In einem gemeinsamen Gespräch von Bauverein , der zu etwa 80% Eigentümer der anliegenden Grundstücke ist, und Verwaltung hat der Hauptanlieger signalisiert, dass er auf seinem Grundstück zusätzlichen (privaten) Parkraum (ggf. bis zu 23 Stellplätze) schaffen wolle.

 

Ein Regenwasserkanal ist nicht vorhanden; das Oberflächenwasser versickert zurzeit ungeregelt in den Untergrund.

 

In Anlehnung an die „Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen“ (EAE 85/95) der For­schungsgesellschaft für das Straßenwesen hat das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro 3 Vorentwurfsvarianten mit Ausführungen „Pflasterdecke“ oder „Asphaltdecke“ für einen Ausbau erarbeitet.

 

 

 

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 20.07.2004 wurde den Anwohnern/Anliegern des Rosenwegs die Vorentwürfe „Verkehrsberuhigter Bereich Rosenweg“ vorgestellt.

Die Niederschrift ist beigefügt.

 

Die Anregungen und Bedenken sind soweit realisierbar in dem vorliegenden Entwurf - datiert vom 30.07.2004 - eingearbeitet.

 

Der Ausbauabschnitt soll demnach als Verkehrsmischfläche gestaltet und als „verkehrsberuhigter Bereich“ gekennzeichnet werden. Unter Berücksichtigung bestehender und neu anzulegender Zufahrten des Bauvereins werden 17 Parkstände (anthrazit) in der Mischfläche aus sandfarbenem Pflaster vorgehalten.

In Abhängigkeit dieser Anzahl von Parkflächen können nur 2 Bäume in den Straßenraum gepflanzt werden.

 

Die Ausweisung als „Einbahnstraße“ muss bestehen bleiben; allerdings soll die Einbahnstraße Rosenweg erst nach ca. 20 m beginnen, so dass Kunden bei der Anfahrt der Imbissstube diese wieder auf kurzem Wege zur Straße An den Linden hin verlassen können.

Außerdem soll durch Zusatzbeschilderung für den Radfahrer die Einbahnstraße Rosenweg in Gegenrichtung geöffnet werden.

 

Die Oberflächenentwässerung ist durch eine Aco-Drain-Rinne in etwa Straßenmitte sichergestellt. Das anfallende Regenwasser wird von Osten über die Rinne dem RW-Kanalanschluss Kölner Straße im Einmündungsbereich zugeführt.

 

Bei einer in Kürze abgelaufenen Nutzungsdauer der vorhandenen Straßenbeleuchtung ist diese unter Berücksichtigung ggf. veränderter Standorte, die die Gestaltung der Straße erforderlich machen, mindestens (teil)zu erneuern.

 

Die Kosten der gesamten Maßnahme betragen 199.000,- €.

 

Mit dem Ausbau des Rosenwegs soll im September 2005 begonnen werden. Die Bauzeit  beträgt etwa 3,5 Monate.

 

 

G. Scheib

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berechnung der Folgekosten für städtische Investitionen

Maßnahme:

Ausbau der Straße „Rosenweg“

 

Gesamt €_

 

1 Personalkosten

 

 

 

11

 

Berechnung (Summe 1)...............................................................................

 

 

 

 

2              Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

2.10         Gebäudeunterhaltung

Berechnung:....................................................................................

2.11         Unterhaltung der zu den Gebäuden gehörenden Außenanlagen

Berechnung:....................................................................................

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

2.12         Unterhaltung der Grün- und Parkanlagen, Sport und Spielplätze

Berechnung:.....................................................................................

2.13         Unterhaltung von Straßen, Wegen, Brücken, Parkplätzen etc. und Tiefbauten der Abwasserbeseitigung

Berechnung:..1.450 qm x 0.77,- _/qm

Bewirtschaftungskosten für bauliche Anlagen usw.

2.14         Wasser-, Strom- und Gasverbrauch

Berechnung:.7 Lampen x 4200 h x 0,075 kw/h x 0,18  _/kw

2.15         Öffentliche Abgaben

Berechnung:.....................................................................................

2.16         Gebäude-Versicherungen

Berechnung:.....................................................................................

2.17         Heizung

Berechnung:.....................................................................................

2.18         Reinigung

Berechnung:.....................................................................................

 

 

 

 

 

 

...........................................

 

...........................................

 

 

...........................................

 

 

1.117,--

 

 

397,-

 

...........................................

 

...........................................

 

...........................................

 

...........................................

 

 

 

 

 

65

 

67

 

 

67

 

 

66

 

 

66

 

23

 

30

 

 

10

 

 

10

Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

2.19         Nicht zum Geschäftsbedarf gehörende Verbrauchsmittel, die zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung in Betriebszweigen der Verwaltung, in Anstalten und Einrichtungen einschließlich ihrer Nebenbetriebe bestimmt sind, z.B. Lebensmittel, Saat- und Pflanzgut

Berechnung:.....................................................................................

Steuern, Versicherungen, Schadensfälle

2.20         Versicherungen z.B. Haftpflicht

Berechnung:.....................................................................................

2.21         Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer - Zahllast

Berechnung:.....................................................................................

Geschäftsausgaben

2.22         Bürobedarf

Berechnung:.....................................................................................

2.23         Post- und Fernmeldegebühren

Berechnung:.....................................................................................

 

 

 

 

 

 

...........................................

 

 

...........................................

 

...........................................

 

 

...........................................

 

...........................................

 

 

 

 

jeweiliges Fachamt bzw. anforderndes Amt

 

30

 

20

 

 

10

 

10

 

Summe 2

 

1.514,-

 

 

Gesamt €

Amt

 

3              Schuldendienst

 

3.10         Bei Inanspruchnahme von Krediten

Gesamtausgabenbedarf...............................................................................

./. zweckgebundene Zuweisungen p.p. .....................................................

Kredite..........................................................................................................

Zinsen

Berechnung:.....199.000,-- x 5,0 %

Tilgung

Berechnung:  1 % von 199.000,--

3.11         Bei kostenrechnenden Einrichtungen kalkulatorische Kosten.................

Gesamtausgabenbedarf...............................................................................

./. zweckgebundene Zuweisungen...............................................................     

 

 

 

 

 

 

..................

..................

..................

 

9.950,--

 

1.990,--

..................

..................

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20

 

 

20

 

verbleiben

 

 

 

11.940,--

 

 

 

Verzinsung des Anlagevermögens

Berechnung: ___ % von...............................................................................

Abschreibungen

Berechnung: ___ % von...............................................................................

 

 

 

 

..................

 

..................

 

 

 

Summe 3

 

 

 

11.940,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4              Summe (4) der Folgekosten 2.10 - 3.11

 

 

 

13.454,--

 

 

 

 

5              Einnahmen

1 Gebühreneinnahmen (Benutzungsgebühren)............................................

2 Sonstige Einnahmen..................................................................................

 

 

 

 

 

..................

..................

 

jeweiliges Fachamt bzw. anforderndes Amt

 

Summe 5

 

 

 

 

 

 

 

6              Gegenüberstellung

1 Folgekosten (vergl. Gesamtsumme Ziffer 4)..............................................

2 Einnahmen (vergl. Gesamtsumme Ziffer 5)...............................................

 

 

 

 

..................

..................

 

 

 

Belastung der Stadt jährlich

 

 

 

13.454,-

 

 

 

 

 

 

Datum:     19.08.2004

IV/2 - 66.1

Unterschrift:

 

 

................................................................

(Frohn)

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

6310.321.9600                      

Bezeichnung:

Rosenweg - Straßenausbau

Kosten                  199.000,- €

 

Folgekosten           13.454,- €

vorgesehen im

VmH

 

Haushaltsjahr

2005

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

in 2003                10.000,- € für Planung

in 2005               189.000,-€

Sichtvermerk Kämmerer