Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung
wird anheim gestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
Bei dem vom
beiliegenden Antrag betroffenen Bereich handelt es sich um eine innenstadtnahe
Fläche im Innenbereich zwischen Gerresheimer Straße, Augustastraße und
Hoffeldstraße, die besonders vom Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“
geprägt ist.
Im Laufe der Jahre
2004/2005 wurde für diese Fläche das Verfahren zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
durchgeführt. Das Ziel war dabei, einen bisher als „Fläche für den Gemeinbedarf“
ausgewiesenen Bereich in eine „Wohnbaufläche“ umzuwandeln. Durch einen darauf
aufbauenden Bebauungsplan sollten dann konkrete Baumöglichkeiten geschaffen
werden (Bebauungsplan Nr. 236).
Diese 40. Änderung
des FNP wurde im Juli 2005 durch öffentliche Bekanntmachung rechtskräftig.
Im Verlauf der
Beratung über die erneute Offenlage dieses Bebauungsplanes Nr. 236 hat dann die
Fraktion Bürgeraktion in der Sitzung des Rates am 14.12.2005 einen Antrag auf
Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt.
Die 40. Änderung des
FNP soll wiederum geändert werden, das neue Planungsziel soll dabei entweder
die Umwandlung von „Wohnbaufläche“ in „(öffentliche) Grünfläche“ oder von
„Wohnbaufläche“ in „Fläche für den Gemeinbedarf“ sein.
Eine solche Änderung
ist natürlich bei Einhaltung der durch das Baugesetzbuch vorgeschriebenen notwendigen
Verfahrensschritte grundsätzlich möglich.
Voraussetzung ist
dabei allerdings ein eindeutiges Planungsziel; es kann also nur eine der o.g.
Alternativen angestrebt werden – wobei jeweils davon ausgegangen wird, dass der
westliche Teilbereich mit dem Weiterbildungszentrum selbst nicht verändert
wird, es dort also bei der Ausweisung „Fläche für den Gemeinbedarf“ bleibt. Zwei
parallel durchgeführte Verfahren für den gleichen Bereich mit unterschiedlichen
Planungszielen sind nicht möglich.
Hingewiesen wird
darauf, sollte man sich für eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes
entscheiden, dass dieses Verfahren dann nach dem „neuen“ Baugesetzbuch (Stand
September 2004) durchgeführt werden muss. Die verfahrenstechnischen
Vorschriften insbesondere zum Umweltbericht müssen auch bei einem
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren eingehalten werden.
Insofern bestehen
folgende Beschlussalternativen:
1. Der
Antrag auf Änderung des FNP mit den Planungszielen „(öffentliche) Grünfläche“
oder „Fläche für den Gemeinbedarf“ wird abgelehnt. Folge: die 40. Änderung des
FNP vom Juli 2005 bleibt rechtskräftig, der hintere Grundstücksteil bleibt als
„Wohnbaufläche“ ausgewiesen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 236, der auf dieser FNP-Ausweisung beruht, kann in der bisher vorgesehenen
Weise fortgesetzt werden.
2. Der
Antrag wird - nach Formulierung eines eindeutigen Planungszieles – angenommen
und die Verwaltung mit der Vorlage eines entsprechenden Aufstellungsbeschlusses
zum nächstmöglichen Zeitpunkt beauftragt. Folge: die Verwaltung stellt den
Aufstellungsbeschluss in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 08.
Februar 2006 zur Beratung; bei positiver Beschlussfassung beginnt das
Verfahren. In diesem Falle muss das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 236 durch die zuständigen Gremien neu überdacht werden, da
sein Planungsziel dann nicht mehr mit den neuen Zielen des FNP übereinstimmt.
Möglich sind eine Einstellung des Bebauungsplan-Verfahrens oder aber ein neues
Planungsziel.
In diesem
Zusammenhang wird zur Information auf die weitere geplante Vorgehensweise zum Bebauungsplan
Nr. 236 hingewiesen:
Gemäß Beschluss des
Rates vom 14.12.2005 wird eine erneute Offenlage mit einem überarbeiteten
Planentwurf (Planungsziel weiterhin: Wohnbauland) durchgeführt. Diese Offenlage
soll in der Zeit vom 16.01. bis 30.01.2006 stattfinden.
Der
Beschlussvorschlag über die Abhandlung der dann eingegangenen Anregungen sowie
der eventuelle Satzungsbeschluss werden voraussichtlich im
Stadtentwicklungsausschuss am 15.03.2006 sowie im Rat am 05.04.2006 beraten.
Die Beschlussfassung
zu dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bürgeraktion, den Flächennutzungsplan
der Stadt Hilden erneut zu ändern, wird anheim gestellt.
(G. Scheib)