Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
1.
die
vorgebrachten Anregungen aus der 2. Offenlage wie folgt abzuhandeln:
1.1 Schreiben des Kreises
Mettmann vom 30.01.2006
Zu dem Schreiben wird
wie folgt Stellung genommen:
Kreisgesundheitsamt
Die Anregung zur Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen bei Um- und
Neubauten, wurde bereits in dem Offenlageplan entsprechend berücksichtigt und
eingearbeitet.
1.2 Schreiben
des BUND, Ortsgruppe Hilden vom 30.01.2006
Zu dem Schreiben wird
wie folgt Stellung genommen:
Hier: Steigerung
in den Privatbereichen
Der BUND kritisiert die Aufstockung der
geplanten Wohngebäude im ehemaligen Teilbereich J (rückwärtiger Bereich
Gerresheimer Strasse 14 – 16) und die damit verbundenen Zunahme der überbaubaren
Fläche um ca. 60 qm sowie die Erweiterung der Tiefgarage um ca. 50 qm.
Wie im Laufe des gesamten
Verfahrens, ist auch dieser planerische Vorschlag das Ergebnis verschiedener
Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern, der
Politik und der Verwaltung.
Dass dieser
Kompromissvorschlag eine vom BUND richtig erkannte Zunahme der versiegelten
Fläche für den Teilbereich H bedeutet, wird zur Kenntnis genommen, da auf der
Fläche des ehemaligen Schulgeländes (Teilbereich E) gleichzeitig eine
Reduzierung der überbaubaren Fläche um mehr als 50% gegenüber dem vorherigen
Offenlageplan erfolgt.
Ferner sollte auch
berücksichtigt werden, dass die Tiefgarage auf der Teilfläche E sich um ca. 240
qm verkleinert.
Demnach ergibt sich
ein ganz anderer Sachverhalt, als der BUND hier zu vermitteln versucht, indem
nur die negativen Änderungen aufgezeigt werden, die aber im Vergleich zu den
gesamten positiven Änderungen als unbedeutend zu werten sind.
Unstrittig bleibt,
dass durch die Änderungen der Versiegelungsgrad, die Anzahl an Wohneinheiten
und das damit verbundene PKW-Aufkommen für den Innenbereich des Plangebietes
deutlich reduziert werden und darüber hinaus Bäume erhalten und z.T. auch zum
Erhalt festgesetzt werden.
Hier: Reduzierung
im Gemeinbedarfsbereich
Die hier aufgeführten Anregungen hinsichtlich des Flächennutzungsplanes
wurden bereits während der ersten Offenlage abgehandelt und werden daher auch
nicht berücksichtigt.
Zur Verdeutlichung sollen die geänderten
Planinhalte an dieser Stelle noch mal zusammenfassend dargestellt werden:
1.
Erhöhung
der Geschossigkeit von I auf II im ehemaligen Teilbereich J
2.
Zunahme
der überbaubaren Fläche im neuen Teilbereich H um ca. 60 qm
3.
Verzicht
auf oberirdische Garagen (Grundstücke Augustastraße 14-16) durch eine gemeinsame
Tiefgarage im neuen Teilbereich H, mit der positiven Auswirkung, dass dadurch
ca. 66 qm (Garagenfläche und Zufahrt,- bzw. Aufstellflächen vor den Garagen)
Grundstücksfläche nicht versiegelt werden müssen.
4.
Erweiterung
der Tiefgarage im Teilbereich H um ca. 50 qm
5.
Reduzierung
der überbaubaren Fläche im Teilbereich E
6.
Verkleinerung
der Tiefgarage im Teilbereich E um ca. 240 qm
7.
24 statt
32 Wohneinheiten in den Teilbereiche E und H
8. Erhalt dreier Bäume im neuen
Teilbereich H und Unterschutzstellung von vier Bäumen im Teilbereich E gegenüber
dem vorherigen Bebauungsplanentwurf
Die Anregungen des BUND werden zur Kenntnis genommen.
1.3
Schreiben
der Bürgerinitiative MUT e.V., Hilden,
vom 27.01.2006
Zu dem Schreiben wird
wie folgt Stellung genommen:
Die seitens der MUT
geäußerte Kritik, dass in dem 2. Offenlageplan lediglich 2 Bäume weniger
gefällt werden, entspricht nicht der Tatsache, da zum Einen nicht
berücksichtigt wird, dass auf dem noch städtischen Grundstück insgesamt 6 Bäume
erhalten bleiben, von denen 4 jetzt als erhaltenswert festgesetzt werden und
zum Anderen auf den Grundstücken der Augustastraße tatsächlich 3 Bäume erhalten
bleiben.
Ferner kann auch nicht
von einer „Mogelpackung“ die Rede sein, da es sich insgesamt betrachtet
tatsächlich um eine „geringere Bebauung“ gegenüber dem vorherigen Bebauungsplanentwurf
handelt. Die Aufmerksamkeit und Kritik sollte sich nicht nur auf den
Teilbereich H richten, sondern auch auf den Teilbereich E, der jetzt um mehr
als 50% weniger versiegelt wird.
Es ist auch nicht
nachvollziehbar, wieso der Verzicht der Stadt Hilden auf einen maximalen Erlös
und der damit verbundenen geringeren Flächenversiegelung, als „Last“ zu deuten
ist, wenn gleichzeitig, wie in vielen Schreiben gefordert wird, sich der
Versiegelungsgrad und die Baudichte reduziert.
Des Weiteren ist auch
nicht „getrickst“ worden, indem aus einer I-geschossigen Ausweisung eine
II-geschossige wurde, sondern die Aufstockung ist das Ergebnis von
Verhandlungen zwischen den betroffenen Grundstückseigentümern, der Politik und
der Verwaltung. Hinzu kommt, dass durch die II-geschossige Festsetzung, sich
jetzt ein städtebaulich abgerundetes Gesamtbild ergibt, was vorher durch
festgefahrene Verhandlungen und einseitige Ansprüche nicht möglich war.
Die auch von anderen
Bürgern geäußerte Kritik an dieser Aufstockung steht in keinem Verhältnis zu
den tatsächlichen Auswirkungen. Vier zusätzliche Wohneinheiten bedeuten keine
ernsthafte Bedrohung für die umliegenden Bewohner oder die Natur, die einen
derartigen Widerstand rechtfertigen würde, insbesondere wenn dazu noch
berücksichtigt wird, dass beim Verzicht der Stadt Hilden auf eine
Gewinnmaximierung durch den Verkauf des städtischen Grundstückes (Teilbereich
E) insgesamt 10 Wohneinheiten weniger im Plangebiet entstehen.
Zur Verdeutlichung sollen die geänderten
Planinhalte an dieser Stelle noch mal zusammenfassend dargestellt werden:
1.
Erhöhung
der Geschossigkeit von I auf II im ehemaligen Teilbereich J
2.
Zunahme
der überbaubaren Fläche im neuen Teilbereich H um ca. 60 qm
3.
Verzicht
auf oberirdische Garagen (Grundstücke Augustastraße 14-16) durch eine gemeinsame
Tiefgarage im neuen Teilbereich H, mit der positiven Auswirkung, dass dadurch
ca. 66 qm (Garagenfläche und Zufahrt,- bzw. Aufstellflächen vor den Garagen)
nicht versiegelt werden müssen.
4.
Erweiterung
der Tiefgarage im Teilbereich H um ca. 50 qm
5.
Reduzierung
der überbaubaren Fläche im Teilbereich E
6.
Verkleinerung
der Tiefgarage im Teilbereich E um ca. 240 qm
7.
24 statt
32 Wohneinheiten in den Teilbereiche E und H
8. Erhalt dreier Bäume im neuen Teilbereich H
und Unterschutzstellung von vier Bäumen im Teilbereich E gegenüber dem
vorherigen Bebauungsplanentwurf
Die Anregungen werden
zurückgewiesen.
1.4 Schreiben des Museums- und Heimatverein
Hilden e.V. vom 27.01.2006
Zu dem Schreiben wird
wie folgt Stellung genommen:
Da zu Beginn des Schreibens bereits darauf hingewiesen wird, dass die
Bedenken den bereits in der ersten Offenlage vorgebrachten entsprechen, ist
eine Stellungnahme demnach nicht erforderlich, da der Museums- und Heimatverein
mit dem Abschlussbescheid vom 20.12.2005 ausführlich informiert wurde.
Die Anregungen werden daher lediglich zur Kenntnis genommen.
2. die
Anregungen der Bürger wie folgt abzuhandeln:
In seiner Sitzung vom
14.12.2005 hat der Rat der Stadt Hilden bzgl. der erneuten Offenlage des
Bebauungsplanes Nr. 236 beschlossen, dass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs (Erhöhung
der Geschossigkeit von I auf II im ehemaligen Teilbereich J und Reduzierung der
überbaubaren Fläche im Teilbereich E) vorgebracht werden können. Da bei einer
Vielzahl der eingereichten Schreiben es zu Wiederholungen thematischer
Anregungen gekommen ist, die bereits umfassend in der Sitzungsvorlage 61/066 abgehandelt
wurden und über die die Bürger in einem Abschlussbescheid informiert wurden,
werden diese lediglich in einer tabellarischen Übersicht aus formellen und
arbeitsökonomischen Gründen namentlich genannt und aufgelistet, siehe Punkt
2.4.
Zusätzlich werden auch
die Bürger in einer Liste erwähnt, die sich dem Bebauungsplanentwurf und der
geänderten Planung gegenüber positiv geäußert haben, siehe Punkt 2.5.
2.1.1
Grundlegende
Anregung zu den geänderten und ergänzten Teilen des Planentwurfes
In vielen Schreiben
wird gezielt zu der zusätzlichen Aufstockung im Teilbereich H Stellung genommen
und dies in einer dem naturräumlichen und städtebaulichen Sachverhalt nicht
angemessenen Art und Weise.
Es ist unstrittig,
dass durch diese Änderung auf den privaten Grundstücken der Augustastraße 14 –
16, sechs statt wie zuvor zwei Wohneinheiten untergebracht werden können und
der Versiegelungsgrad in diesem
Teilbereich sich durch die Tiefgaragenerweiterung geringfügig erhöhen wird.
Von den kritischen
Bürger/innen wird allerdings nicht zur Kenntnis genommen, dass mit dem Verzicht
eines Baukörpers auf dem noch städtischen Grundstück gleichzeitig die Anzahl
der Wohneinheiten und somit auch das immer wieder in die Diskussion gebrachte
„hohe“ Verkehrsaufkommen reduziert werden. Einhergehend mit dieser Änderung
wird natürlich auch die Möglichkeit geschaffen, den Innenbereich weniger zu
verdichten und somit die Flächenversiegelung
deutlich zu mindern.
Durch
den zusätzlichen textlichen Hinweis, pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze
nachzuweisen, wird der von einigen Bürgern befürchtete „Kampf“ um Parkplätze im
näheren Umfeld des Weiterbildungszentrums entschärft. Ein weiterer positiver
Effekt durch das Zusammenlegen der Stellplätze im neuen Teilbereich H in eine Tiefgarage sind
die nicht mehr erforderlichen Garagen im ehemaligen Teilbereich J (rückwärtiger
Bereich Augustastrasse 14 – 16) und die damit verbundenen Flächenversiegelungen.
Da in
verschiedenen Schreiben behauptet wird, dass sich in dem Teilbereich H die
Tiefgarage nach der Überarbeitung um 500 qm vergrößert wird, ist es angebracht,
an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es sich um ca. 50 qm
Tiefgaragenerweiterung handelt, wie auch der BUND in seinem Schreiben richtig
feststellt.
Daher soll an
dieser Stelle noch mal gezielt auf die positiven Änderungen im Planentwurf der
2. Offenlage hingewiesen werden:
* 24 statt 32 Wohneinheiten
* Anhebung des Stellplatznachweises
auf 1.5 Stellplätzen je Wohneinheit, statt 1 Stellplatz
* geringere Verdichtung
* Verzicht auf oberirdische Garagen
durch eine gemeinsame Tiefgarage im neuen Teilbereich H
* Reduzierung der Flächenversiegelung
unter Berücksichtigung beider Teilbereiche (E + H)
* Verkleinerung der Tiefgarage im
Teilbereich E um ca. 240 qm
* Durch die Verschiebung der
geplanten Baukörper im Teilbereich H nach Süden, vergrößerter Abstand zu den
Gebäuden der Augustastraße 14 - 22
* Erhalt dreier Bäume im Teilbereich
H und Unterschutzstellung von vier Bäumen im Teilbereich E gegenüber dem
vorherigen Bebauungsplanentwurf
Objektiv betrachtet
und unter Berücksichtigung rein sachlicher städtebaulicher Aspekte bietet
dieser Planentwurf die Möglichkeit einer zeitgemäßen und gemäßigten
innerstädtischen Verdichtung, die, wie bereits in der vorherigen
Sitzungsvorlage deutlich zum Ausdruck gebracht wurde, weder dem demografischen
Wandel noch dem Anspruch auf qualitativ hochwertiges Wohnen in der Innenstadt
widerspricht.
Die in den Anregungen vielfach angesprochenen
nachteiligen Aspekte (Vernichtung von Grünfläche (Grüne Lunge), Baumbestand und
Lebensraum für Tiere, Wohnraumbedarf, Demografische Entwicklung und
Neuausweisung von Wohngebieten, Flächenversiegelung, Verkehrs- und
Lärmbelastung), die sich durch die Bebauung ergeben könnten, werden an dieser
Stelle insgesamt lediglich zur Kenntnis genommen, da diese bereits in der Sitzungsvorlage SV 61/066
unter Punkt 2.1 ausführlich abgehandelt worden sind.
Bei aller Kritik bleibt die Tatsache, dass
sich durch die Neuplanung der Eingriff für das gesamte Plangebiet,
gegenüber dem vorherigen Entwurf, sehr deutlich reduziert hat.
Es wird demnach noch
einmal darauf hingewiesen, dass mit der hier vorgelegten Planung die Stadt
Hilden dem Ziel 2 des GEP 99 (Gebietsentwicklungsplan) gerecht wird, wonach die
Kommunen zusätzlich dargestellte Siedlungsbereiche erst dann in Anspruch nehmen
sollen, wenn u.a. die Möglichkeiten der
Stadtinnenentwicklung keinen genügenden Handlungsspielraum mehr lassen. Weiter
heißt es: „Im Sinne einer nachhaltigen, d.h. flächensparenden Nutzung der
Ressource Boden hat die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung….Das
heißt für die Siedlungsentwicklung vorrangig, die städtischen Innenbereiche umweltverträglich
weiterzuverdichten und abzurunden.“
„Innenentwicklung vor
Außenentwicklung" bietet die Chance, vorhandene Potenziale im Bestand
durch bauliche Verdichtung besser auszuschöpfen, damit eine Neuinanspruchnahme
von Flächen für Siedlungszwecke vermieden und die Suburbanisierung gebremst werden
kann.
Die Gewinnung und
Mobilisierung von Baurechten über Innenentwicklungsmaßnahmen ist i.d.R. weitaus
kostengünstiger als das Bauen im Außenbereich, da Neubauten im Bestand an
bereits existierende Infrastrukturen angeschlossen werden oder bestehende
Einrichtungen mitnutzen können. Im Gegensatz dazu fallen im Außenbereich hohe
öffentliche Infrastrukturkosten an.
Da die Anregungen
keine Neuerungen zu den Anregungen aus der ersten Offenlage enthalten, wird auf
die Abhandlungen zur Sitzungsvorlage Nr. 61/066, Punkt 2.1 bis 2.1.8 verwiesen.
Die
Anregungen der Bürger werden daher teilweise zur Kenntnis genommen bzw.
abgelehnt.
2.2 Schreiben des Herrn
Vogelsang per mail vom 05.09.2005
Der Verfasser behauptet, dass durch die
Festsetzungen für den Teilbereich G der Altbau nach einem Brand nicht in der
jetzigen Form wieder gebaut werden kann.
Diese Feststellung ist insofern nicht
zutreffend, da das Gebäude nach einem Brand bis zu 2 Jahre Bestandsschutz
genießt und innerhalb dieser Zeit genauso wieder errichtet werden kann.
Darüber hinaus sind die hier zur Diskussion
stehenden zwei Grundstücke (245 und 246), als eine wirtschaftliche Einheit zu
betrachten, womit die Festsetzungen auch an dieser Stelle des Bebauungsplanes
ihre städtebauliche Berechtigung finden.
Der Grundstückseigentümer hat weiter
angeregt, die Baugrenze um 1.50 m nach Westen hinauszuschieben, um dann durch
den Anbau von Balkonen eine bessere Vermietbarkeit zu erreichen.
Mit der im Bebauungsplan ausgewiesenen
Bautiefe von 13,00 m, genießen die hier betroffenen zwei Grundstücke bereits
das Privileg einer größeren Bautiefe gegenüber allen anderen Grundstücken der
innerhalb des Plangebietes liegenden Hoffeldstraße. Außerdem ist eine
Überschreitung der Baugrenze um 1.50 m für die Errichtung von Balkonen
bauordnungsrechtlich durchaus zulässig, je nach Größe der Balkone.
Im Weiteren fordert der Verfasser des
Schreibens, die Geschosszahl für seine beiden Grundstücke auf vier zu erhöhen.
Sein Begehren begründet er damit, dass im Platzbereich Hoffeldstraße,
Augustastraße/Hagdornstraße sich diagonal zu seinem Gebäude ein viergeschossiges
Objekt befindet und somit aus städtebaulicher Sicht eine Viergeschossigkeit
durchaus seine Berechtigung findet und eine „Anpassung an die Umgebung“
erfolgen würde.
Dieser Argumentation wird insofern
widersprochen, da in weit näherer Umgebung sich auch ein zweigeschossiges
Gebäude befindet und der Platzbereich vorwiegend von II – III – geschossigen
Gebäuden eingefaßt ist. Das Gebäude, auf das sich der Verfasser bezieht, liegt
tatsächlich außerhalb des Platzbereiches.
Die Anregungen werden daher zurückgewiesen.
2.3 Schreiben des Herrn Heinz Josef Jahn vom 25.01.2006
Zu
dem Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1. Siehe hierzu
Punkt 2.1 der Sitzungsvorlage.
Im
Weiteren sieht sich der Verfasser unter Punkt 1 dadurch benachteiligt, dass die
Vermietbarkeit seiner Wohnungen sich dadurch verschlechtert, dass auf dem
östlich angrenzenden Grundstück ein II-gschossiges Wohngebäude entstehen soll
und somit der Gartenbereich sich verkleinert. Daraus ließe sich aber auch der
Schluss ziehen, dass er bisher von den als Freifläche genutzten
Fremdgrundstücken partizipiert hat, ohne eine Gegenleistung dafür zu erbringen.
Darüber hinaus beträgt der Abstand zwischen seinen Wohngebäuden der
Gerresheimer Straße 22 und 24 und dem östlich angrenzendem Grundstück ca. 58 m.
Hier von einer Wertminderung seiner Liegenschaften durch die geplante Bebauung
auszugehen, ist nicht nachvollziehbar und wird daher lediglich zur Kenntnis
genommen.
Zu
2. Die hier angesprochene Erhöhung der
Grenzmauer ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens und wird daher
lediglich zur Kenntnis genommen.
Zu
3. Der Verfasser war zwischenzeitlich im
Planungs- und Vermessungsamt und hat persönlich Einsicht in das
Lärmschutzgutachten genommen und wurde ausführlich informiert.
Die
Anregungen werden zurückgewiesen.
2.4 Schreiben
des Herrn Kahl vom 14.12.2005
Zu
dem Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:
Die in dem Schreiben vorgebrachten Anregungen
beziehen sich nicht auf die geänderten
oder ergänzten Teilen des Planentwurfs (Erhöhung der Geschossigkeit von
I auf II im ehemaligen Teilbereich J und Reduzierung der überbaubaren Fläche im
Teilbereich E), sondern auf den Erhalt der Grünfläche auf dem Hintergelände des
ehemaligen Helmholtz-Gymnasiums.
Da diese Anregung bereits in der
Sitzungsvorlage 61/066 unter Punkt 2.1.7 abgehandelt wurde, wird das Schreiben
lediglich zur Kenntnis genommen.
2.5 Schreiben
der Anwaltskanzlei Kappelmann und Partner für Herrn Ulrich Seiffert, der C. Seiffert
GmbH, der Eigentümerin des Objektes Gerresheimer Straße 26 und Herrn Christoph
Seiffert vom 27.01.2006
Zu
dem Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:
zu 1. Kein
Bedarf für neue Wohnflächen
Dieser Aspekt der Anregungen wurde bereits in
der Sitzungsvorlage 61/066 unter Punkt 2.1.2 ausführlich abgehandelt und wird
daher lediglich zur Kenntnis genommen.
Zu
2. Ökologische Auswirkungen
Dieser Aspekt der Anregungen wurde ebenfalls
in der Sitzungsvorlage 61/066 unter Punkt 2.1.1 ausführlich abgehandelt und
wird daher lediglich zur Kenntnis genommen.
Zu 3. Art
der Bebauung
Der
Verfasser des Schreibens sieht in der Überarbeitung des Teilbereiches H durch
die Aufstockung von einem auf zwei Geschosse einen „krassen optischen Widerspruch“
zu dem Gebäudebestand der Augustastraße. Seiner Auffassung nach entsteht an
dieser Stelle eine „massive Geschoßwohnbebauung“. Dieser Einwand wird
zurückgewiesen, da das geplante Gebäude in seinen Ausmaßen, der Geschosssigkeit
und in der Firsthöhe, nahezu identisch ist mit dem Gebäude der Augustastraße 14
– 16.
Es kann auch nicht davon ausgegangen werden,
dass das schützenswerte Straßenbild an der Augustastraße im rückwärtigen
Bereich unwiderruflich zerstört werden würde, da die geplanten Gebäude sich
nicht im direkten Sichtfeld der Augustastraße befinden. Ein Straßenbild wird
immer noch durch Art und Maß der flankierenden Gebäude und der Straßenraumgestaltung
geprägt.
Zu 4. Verkehr
Dieser Aspekt der Anregungen wurde bereits in
der Sitzungsvorlage 61/066 unter den Punkten 2.1.4, 2.1.6 und 2.2.8 ausführlich
abgehandelt und wird daher lediglich zur Kenntnis genommen.
Die
Anregungen werden zurückgewiesen.
2.6 Schreiben
des RA W. Lehmann, Düsseldorf, für A. Hankel, Hilden, vom 25.01.2006
Zu
dem Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:
Der
Rechtsanwalt Lehmann sieht durch die rückwärtig geplante Bebauung der
Grundstücke Augustastraße 14 – 22 eine „spürbare Minderung des Bodenwertes“ der
Grundstücke Augustastraße 24 bis 28.
In
dem Zusammenhang wird auf Punkt 2.3 der Sitzungsvorlage verwiesen.
Bzgl.
der Anregung für den Teilbereich I, die Bauausweisung aus dem Bebauungsplan
ganz herauszunehmen, da der Einwender inzwischen Eigentümer eines der zwei
betroffenen Grundstücke ist und eine Bebauung für ihn auch in ferner Zukunft
nicht in Frage kommt, wird diese lediglich zur Kenntnis genommen.
Dies
wird u.a. damit begründet, dass die Eigentümerin des Nachbargrundstückes
(Augustastraße 26) ihrerseits signalisiert hat, die Bauoption beibehalten zu
wollen.
Eine
bauliche Ausweisung in der vorliegenden Form findet im Teilbereich I insofern eine
Berechtigung, da die Grundstücke ähnlich groß dimensioniert sind wie die
Grundstücke des Teilbereichs H. Allerdings soll hier lediglich die Möglichkeit
der Errichtung eines Doppelhauses geschaffen werden, da aus
erschließungstechnischen Gründen der Bau eines Mehrfamilienhauses nicht möglich
ist.
Festzuhalten
ist im Zusammenhang mit dem Begehren des Einwenders, die Bausweisung ganz
herauszunehmen, dass nicht gebaut werden muss, sondern allein aufgrund der sich
dadurch ergebenden Bildung einer Schicksalsgemeinschaft, in unbestimmter
Zukunft, sich vielleicht doch der Wunsch nach einer Baumöglichkeit bildet. Es
handelt um ein Angebot, nicht um einen „Bauzwang“.
Die
Anregungen werden zurückgewiesen.
2.7 Schreiben des Herrn
Peter Löhe vom 26.01.2006
Zu dem Schreiben wird wie folgt Stellung
genommen:
Die Anregung wird lediglich zur Kenntnis
genommen, da mit Beschluss des Rates vom 14.12.2005, eine Bebauung sowohl für die privaten als
auch für die öffentlichen Grundstücke ermöglicht werden soll.
2.8 Schreiben
des Herrn Bernd Müller vom 15.01.2006
Zu
dem Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:
In dem Schreiben werden keine konkreten Anregungen vorgebracht, so dass
das Schreiben lediglich zur Kenntnis genommen wird.
2.9 Schreiben
der Eheleute Noldenn vom 26.01.2006
Zu dem Schreiben wird wie folgt
Stellung genommen:
Bezüglich der Anregungen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des
Planentwurfs (Erhöhung der Geschossigkeit von I auf II im ehemaligen
Teilbereich J und Reduzierung der überbaubaren Fläche im Teilbereich E) wird auf Punkt 2.1 der Sitzungsvorlage
verwiesen.
Weitergehende Anregungen wie z.B. Flächenversiegelung,
Parkplatzsituation, Verkehrssicherheit die in dem Schreiben angesprochen
werden, wurden bereits ausführlich in der Sitzungsvorlage 61/066 unter den
Punkten 2.1.2, 2.1.4 und 2.2.5 ausführlich abgehandelt.
Die
Anregungen werden daher zurückgewiesen.
2.10 Schreiben des Herrn Dr.
Josef Penninger vom 24.01.2006
Zu dem Schreiben wird
wie folgt Stellung genommen:
Siehe hierzu Punkt 2.1
der Sitzungsvorlage.
Die Anregungen werden
als unbegründet zurückgewiesen.
2.11 Schreiben der Frau
Renate Penninger vom 30.01.2006
Zu dem Schreiben wird
wie folgt Stellung genommen:
Siehe hierzu Punkt 2.1
der Sitzungsvorlage.
Weitergehende Anregungen bzgl. des Verlustes
an Grünflächen wurden bereits in der Sitzungsvorlage 61/066, Punkt 2.1.1
ausführlich abgehandelt.
Die Anregungen werden daher lediglich zur
Kenntnis genommen.
2.12 Schreiben
der Frau Heike Raddatz vom 27.01.2006
Zu dem Schreiben wird
wie folgt Stellung genommen:
Die Einwenderin und Eigentümerin des
Grundstückes Augustastraße 26 möchte, im Gegensatz zu dem Eigentümer des
Nachbargrundstückes (beide im Teilbereich I), dass die Bauausweisung in der
vorliegenden Form bestehen bleibt.
Ausführlicheres hierzu siehe unter Punkt 2.6
der Sitzungsvorlage.
Die im Weiteren vorgebrachten Anregungen
bzgl. der „massiven und hohen Bebauung“ werden als unbegründet zurückgewiesen.
Das Schreiben wird
lediglich zur Kenntnis genommen.
2.13 Schreiben der Frau
Silvia Petring vom 29.01.2006
Zu dem Schreiben wird
wie folgt Stellung genommen:
Die Anregungen hinsichtlich der
Beeinträchtigung des Straßenbildes der Augustastraße werden lediglich zur
Kenntnis genommen, da diese bereits in der Sitzungsvorlage 61/066 unter Punkt
2.2.1 ausführlich abgehandelt wurde.
Die Anregung bzgl. des Teilbereiches I wird
ebenfalls nur zur Kenntnis genommen, da mit der Ausweisung keine Baupflicht
besteht, sondern eine Baumöglichkeit, die auch zeitlich nicht begrenzt ist.
Siehe im weiteren dazu Punkt 2.6 der Sitzungsvorlage.
Bzgl. der Anregungen hinsichtlich des
geänderten Teiles des Planentwurfes im Teilbereich H wird auf Punkt 2.1 der Sitzungsvorlage
verwiesen.
Alle darüber hinaus gehenden Anregungen
(Raumangebot der Musikschule, Verkehrs-, Parkplatzsituation im Bereich des
Weiterbildungszentrums, Lebensraum für Tiere, Vernichtung von Grün, Zunahme von
Lärm- und Schadstoffimmissionen und Beeinträchtigung der Lebensqualität der
Bewohner) wurden ausführlich in der Sitzungsvorlage 61/066 abgehandelt.
Die Anregungen werden daher zurückgewiesen.
2.14 Schreiben
der Eheleute Dagmar und Uwe Schnelle vom 22.01.2006
Zu dem Schreiben wird
wie folgt Stellung genommen:
Hinsichtlich der Anregungen für den
geänderten Teil des Planentwurfes wird auf Punkt 2.1 der Sitzungsvorlage
verwiesen.
Eine Zufahrt zur Erschließung der Wohngebäude
im Teilbereich H wurde bereits durch den Rat der Stadt Hilden negativ
entschieden und wird daher lediglich zur Kenntnis genommen.
Die Bedenken bzgl. der Parksituation im
Bereich des Weiterbildungszentrums wurden bereits ausführlich unter Punkt 2.1.4
der Sitzungsvorlage 61/066 abgehandelt.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
2.15 Schreiben der Eheleute
Renate und Rudolf Roolf vom 30.01.2006
Zu dem Schreiben wird
wie folgt Stellung genommen:
Siehe hierzu Punkt 2.1
der Sitzungsvorlage.
Die Anregungen werden
zurückgewiesen.
2.16 Schreiben der Bettina
Thimm vom 27.01.2006
Zu dem Schreiben wird
wie folgt Stellung genommen:
Siehe hierzu Punkt 2.1
der Sitzungsvorlage.
Die Anregungen werden
zurückgewiesen.
2.17 Schreiben des Herrn
Horst Thimm vom 26.01.2006
Zu dem Schreiben wird
wie folgt Stellung genommen:
In dem Schreiben werden lediglich die
geänderten Teile des Planentwurfes aufgezeigt, ohne dass konkrete inhaltliche
Anregungen gegeben würden.
Erwähnt werden sollte allerdings, dass die
Tiefgarage im Bereich H nicht um ca. 500 qm erweitert werden soll, sondern um
lediglich ca. 50 qm.
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
2.18 Schreiben des Herrn
Manfred Tröltzsch vom 26.01.2006
Zu dem Schreiben wird
wie folgt Stellung genommen:
Die vom Verfasser vorgebrachten Anregungen
bzgl. der Tiefgarage und der Aufstockung um ein Geschoss im Bereich H, werden
unter Punkt 2.1 der Sitzungsvorlage entsprechend abgehandelt.
Des Weiteren wird vom Einwender beklagt, dass
das westlich gelegene Gebäude im Teilbereich H bis auf 3 m an die Grundstücke
Gerresheimer Straße 22 – 24 heranrückt.
Die 3 m entsprechen dem üblichen und
bauordnungsrechtlichen zulässigen Mindestabstand eines Gebäudes zur
Nachbargrenze.
Die Anregungen werden
zurückgewiesen.
2.19 Schreiben der Frau
Gisela Tröltzsch vom 25.01.2006
Zu dem Schreiben wird
wie folgt Stellung genommen:
Hinsichtlich der geänderten Teile des
Planentwurfes werden keine konkreten Anregungen gemacht. Die Verfasserin
verweist lediglich auf die bereits in der Sitzungsvorlage 61/066 unter Punkt
2.1.1 abgehandelten Anregungen und Bedenken bzgl. der Vernichtung von Grünfläche.
Die
Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
2.20 Schreiben des Herrn
Thomas Wolff vom 30.01.2006
Zu dem Schreiben wird
wie folgt Stellung genommen:
In dem Schreiben werden unter Punkt 1.
lediglich die geänderten Teile des Planentwurfes aufgezeigt, ohne das konkrete
inhaltliche Anregungen gemacht werden.
Punkt 2 wurde bereits
umfassend unter Punkt 2.1.1 (Vernichtung von Grünfläche (Grüne Lunge),
Baumbestand und Lebensraum für Tiere) der Sitzungsvorlage 61/066 abgehandelt
und wird daher nur zur Kenntnis genommen.
Die Anregungen werden
zurückgewiesen.
2.21 Schreiben
der sonstigen Bürger/innen deren Anregungen bereits thematisch in der Sitzungsvorlage
61/066 abgehandelt wurden, zusammengefasst in einer Tabelle
siehe Anlage 2.21
Die Anregungen werden
zurückgewiesen.
2.22
Schreiben
vereinzelter Bürger/innen, die sich positiv zu dem Bebauungsplan geäußert haben
siehe Anlage 2.22
Die Schreiben werden zur Kenntnis genommen.
3. den Bebauungsplan Nr. 236 gemäß §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung NW vom 14.07. 1994 (GV NW S. 666) in der zzt. gültigen Fassung
sowie des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. 08. 1997 (BGBI. S. 2141) in der vor
dem 20.07.2004 geltenden Fassung unter Berücksichtigung der stattgegebenen
Anregungen als Satzung.
Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe
zur Innenstadt und wird westlich begrenzt durch die Gerresheimer Straße,
nördlich durch die Augustastraße und südöstlich durch die Hoffeldstraße.
Dem Satzungsbeschluss liegt die
Entscheidungsbegründung vom 17.02.2006 zugrunde.
( Günter Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Insgesamt waren weniger als 10 Bürger/innen
im Planungs- und Vermessungsamt, um sich ausführlich über die geänderte Planung
informieren zu lassen.
Die schriftlich eingegangen Anregungen kamen
größtenteils von den Bürgerinnen und Bürger, die sich bereits während der
ersten Offenlage ausführlich zu dem Bebauungsplanentwurf geäußert haben, mit
dem Ergebnis, dass inhaltlich keine neuen
Argumente gegen die Inhalte des Bebauungsplanes
vorgebracht wurden.
Vielmehr wurden die positiven Änderungen im
überarbeiteten Entwurf ignoriert und man konzentrierte sich auf einen kleinen
Bereich im Plangebiet, der unstrittig den Eingriff an dieser Stelle geringfügig
erhöht.
Der Schwerpunkt der Kritik richtete sich
vornehmlich gegen die Ergänzung um ein Geschoss im neuen Teilbereich H und die
damit verbundenen Auswirkungen hinsichtlich Versiegelung und Zunahme von vier
Wohneinheiten, welche sich unter Berücksichtigung und Beachtung weiterer planungsrechtlicher
Festsetzungen und Änderungen im gesamten Plangebiet als gering darstellen.
Obwohl durch die Überarbeitung des
Bebauungsplanentwurfes eine eindeutige Reduzierung von versiegelter Fläche,
Wohneinheiten, Verkehrsaufkommen erfolgt, dazu mit dem zusätzlichem Erhalt und
dem Schutz von Bäumen erfolgt, fokussierten sich die eingegangenen Anregungen inhaltlich
auf Themen und Argumente, die bereits während der ersten Offenlage
berücksichtigt und umfangreich abgehandelt wurden.
Betrachtet man das gesamte Areal des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und sieht, wie viele bestehende
Grünflächen erhalten bleiben und durch den Bebauungsplan als nicht überbaubare
Fläche langfristig geschützt werden, relativiert sich der Eingriff zweifelsohne.
Bei aller Kritik, die während des gesamten
Verfahrens aufgekommen ist, sollte man die Tatsache nicht ausblenden, dass die
Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnen zugenommen hat und diese sich nicht an demografischen
Entwicklungen orientiert.
Städte verändern ständig ihre Gestalt und
dieser Prozess findet auch in Hilden statt, u.a. auch mit der Notwendigkeit,
sich geänderten Anforderungen an Wohnansprüchen anzupassen. Gleichzeitig bietet
eine sanfte und sukzessive Verdichtung innenstadtnaher Bereiche die Chance,
qualitativ hochwertige Wohnquartiere zu schaffen, die neue Bewohner anziehen
und Hilden seinen Rang als attraktiver Wohnstandort langfristig sichert.
Mit dem Bebauungsplan wird auch ein Beitrag
gegen die Suburbanisierung geleistet, die mehr Nachteile mit sich bringen als
wenn vorhandene Nachverdichtungspotentiale ökologisch und sozialverträglich
ausgeschöpft werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den
Satzungsbeschluss auf Basis des nun vorliegenden Planentwurfes zu fassen.
(Günter Scheib)