Betreff
Jahresbericht der Sozialpädagogischen Einrichtung Mühle e.V.
Vorlage
WP 14-20 SV 50/138
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2018 der Sozialpädagogischen Einrichtung Mühle e.V. (SPE Mühle) zur Kenntnis.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die SPE Mühle veranschaulicht in dem vorliegenden Bericht deutlich, wie schwierig die Erhaltung von Wohnraum und/oder Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum für ihre Klienten ist.

 

Die Ursachen für drohende oder eingetretene Obdachlosigkeit sind vielfältig und verfestigen sich in den vergangenen Jahren, so dass die Mietfähigkeit häufig nicht hergestellt werden kann.

 

Dem Jahresbericht der SPE Mühle ist zu entnehmen, dass zum einen die Fallzahlen deutlich gestiegen sind und sich zum anderen die Komplexität der Probleme hinsichtlich der Unterbringung der von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen oder Obdachlosen weiter verschärft.

 

Daneben neigt sich die Kapazität für die Aufnahme Alleinstehender, so dass Alleinstehenden trotz erheblicher psychischer Probleme und gegebenenfalls Suchtproblemen kein Zimmer zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden kann. Den veränderten Rahmenbedingungen muss aus Sicht der Stadt Hilden Rechnung getragen werden.

 

Daher wurde das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung mit der Beratung zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe/Obdachlosenbetreuung in der Stadt Hilden beauftragt. Es handelt sich um ein Qualitätsentwicklungsprojekt, das zunächst die zweckdienlichen Aufgaben sowohl der SPE Mühle wie der Stadt Hilden aufzeigen wird. Dazu gehört die Beschreibung der gemeinsamen Schnittstellen, woraus sich vermutlich Personal- und Finanzierungsbedarf ergeben werden. Diese Erhebungen werden im Ergebnis einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und der SPE Mühle dienen

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

100801 Hilfen für Wohnungslose

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

1008011000

531840

 

Zuschüsse SPE Mühle

429.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Danscheidt