Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2018 der Sozialpädagogischen Einrichtung
Mühle e.V. (SPE Mühle) zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die SPE Mühle veranschaulicht in dem vorliegenden Bericht deutlich, wie schwierig die Erhaltung von Wohnraum und/oder Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum für ihre Klienten ist.
Die Ursachen für drohende oder eingetretene Obdachlosigkeit sind vielfältig und verfestigen sich in den vergangenen Jahren, so dass die Mietfähigkeit häufig nicht hergestellt werden kann.
Dem Jahresbericht der SPE Mühle ist zu entnehmen, dass zum einen die Fallzahlen deutlich gestiegen sind und sich zum anderen die Komplexität der Probleme hinsichtlich der Unterbringung der von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen oder Obdachlosen weiter verschärft.
Daneben neigt sich die Kapazität für die Aufnahme Alleinstehender, so dass Alleinstehenden trotz erheblicher psychischer Probleme und gegebenenfalls Suchtproblemen kein Zimmer zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden kann. Den veränderten Rahmenbedingungen muss aus Sicht der Stadt Hilden Rechnung getragen werden.
Daher wurde das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung mit der Beratung zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe/Obdachlosenbetreuung in der Stadt Hilden beauftragt. Es handelt sich um ein Qualitätsentwicklungsprojekt, das zunächst die zweckdienlichen Aufgaben sowohl der SPE Mühle wie der Stadt Hilden aufzeigen wird. Dazu gehört die Beschreibung der gemeinsamen Schnittstellen, woraus sich vermutlich Personal- und Finanzierungsbedarf ergeben werden. Diese Erhebungen werden im Ergebnis einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und der SPE Mühle dienen
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
100801 Hilfen für
Wohnungslose |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
1008011000 |
531840 |
Zuschüsse SPE
Mühle |
429.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Danscheidt |
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