Betreff
Errichtung einer Messstation in Hilden gem. EU-Richtlinie und 22. BImSchV
hier: Antrag der Bürgeraktion Hilden vom 29.03.05
Vorlage
WP 04-09 SV 66/021
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Mit Umsetzung der EU-Richtlinie zur Luftreinhaltung (RICHTLINIE 1999/30/EG DES RATES vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft - 1. Tochterrichtlinie) in nationales Recht gelten – wie auch in der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über Immissionswerte – (22. BImSchV) festgelegt- ab dem 01.01.2005 neue, abgesenkte Immissionsgrenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe.

Insbesondere die Einhaltung des Grenzwertes für Feinstaub (PM 10) ist aktuell Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Der Feinstaub PM 10 bezeichnet dabei den Durchmesser der Partikel  (kleiner als           1/ 1 000 000 Meter =  10 μm). Nach der EU-Richtlinie darf der 24-Stunden Mittelwert für PM 10 an einem Messstandort an nicht mehr als 35 Tagen im Kalenderjahr nicht mehr als 50 μm/m³ betragen. Bereits heute, nach Ablauf von 3 Monaten, ist jedoch an mehreren Messstellen in anderen Städten (siehe Anlage Schnellbrief des NWStGB) die Zahl der zulässigen Überschreitungen (pro Jahr) bereits erreicht bzw. überschritten.

In Nordrhein-Westfalen ist die nach 22. BImSchV zuständige Behörde das Landesumweltamt (LUA), das für  die Kontrolle der Luftqualität sowie die Einrichtung und den Betrieb des Messnetzes verantwortlich ist, wobei nähere Einzelheiten zu Anzahl und Standort der Messstationen in der Verordnung geregelt  sind.

Bei den Messstationen werden zwei Typen unterschieden. Zum einen Stationen, die die städtische Hintergrundbelastung  im Ballungsraum erfassen und zum anderen so genannte Verkehrsmessstationen, die sich direkt an den Belastungspunkten befinden. Als Hauptemissionsquellen für  den Feinstaub sind insbesondere die Industrie und der Verkehr zu nennen. Zur Optimierung des Messnetzes im Hinblick auf  die EU-Richtlinie hat das Landesumweltamt im Jahr  2002 ein Screening durchgeführt, bei dem auf Grundlage vorhandener Daten über eine Modellrechnung 38.000 Straßenabschnitte auf  ihre Belastung hin untersucht worden sind. Durch dieses Verfahren wurden 38 Standorte ermittelt an denen mindestens die Überschreitung einer Komponente (NO², Benzol, PM 10) zu erwarten ist. An diesen Standorten wurde dann durch weitere detaillierte Untersuchungen die konkrete Situation ermittelt und bei Erfordernis eine Messstation errichtet.

Derzeit wird vom Landesumweltamt ein neues landesweites Screening auf Grundlage aktueller Messungen vorbereitet. Nach Abschluss der Arbeiten ist vorgesehen, dass von den Städten dann in ein „Webformular“ direkt eigene städtische Daten, zum Beispiel Daten über die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (dtv- Werte) eingegeben werden können, auf deren Grundlage dann die Belastung  an konkreten Straßenabschnitten rechnerisch ermittelt werden kann.

Bezüglich der Anfragen auf Einrichtung von neuen Messstationen auch aus anderen Städten weist das LUA darauf hin, dass aus Kapazitätsgründen und Kostengründen nicht  an allen gewünschten Standorten neue  Messstationen eingerichtet werden können. Hierüber befindet das LUA im Einzelfall unter Würdigung der jeweiligen Belastungssituation.

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Abschluss der Arbeiten des LUA abzuwarten.

(Der SV ist zur Information auch der aktuelle Schnellbrief des Städte- und Gemeindebund NRW zum Thema Feindstaubbelastung beigefügt.)

 

 

 

 

Günter Scheib