hier: Antrag der Bürgeraktion Hilden vom 29.03.05
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Umsetzung der EU-Richtlinie
zur Luftreinhaltung (RICHTLINIE 1999/30/EG DES RATES vom 22. April 1999 über
Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel
und Blei in der Luft - 1. Tochterrichtlinie) in nationales Recht gelten – wie auch in
der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über Immissionswerte – (22.
BImSchV) festgelegt- ab dem 01.01.2005 neue, abgesenkte Immissionsgrenzwerte
für bestimmte Luftschadstoffe.
Insbesondere die Einhaltung des
Grenzwertes für Feinstaub (PM 10) ist aktuell Gegenstand der öffentlichen
Diskussion. Der Feinstaub PM 10 bezeichnet dabei den Durchmesser der
Partikel (kleiner als 1/ 1 000 000 Meter = 10 μm). Nach der EU-Richtlinie darf der
24-Stunden Mittelwert für PM 10 an einem Messstandort an nicht mehr als 35 Tagen
im Kalenderjahr nicht mehr als 50 μm/m³ betragen. Bereits heute, nach
Ablauf von 3 Monaten, ist jedoch an mehreren Messstellen in anderen Städten
(siehe Anlage Schnellbrief des NWStGB) die Zahl der zulässigen Überschreitungen
(pro Jahr) bereits erreicht bzw. überschritten.
In Nordrhein-Westfalen ist die
nach 22. BImSchV zuständige Behörde das Landesumweltamt (LUA), das für die Kontrolle der Luftqualität sowie die
Einrichtung und den Betrieb des Messnetzes verantwortlich ist, wobei nähere
Einzelheiten zu Anzahl und Standort der Messstationen in der Verordnung
geregelt sind.
Bei den Messstationen werden zwei
Typen unterschieden. Zum einen Stationen, die die städtische
Hintergrundbelastung im Ballungsraum erfassen
und zum anderen so genannte Verkehrsmessstationen, die sich direkt an den
Belastungspunkten befinden. Als Hauptemissionsquellen für den Feinstaub sind insbesondere die Industrie
und der Verkehr zu nennen. Zur Optimierung des Messnetzes im Hinblick auf die EU-Richtlinie hat das Landesumweltamt im
Jahr 2002 ein Screening durchgeführt,
bei dem auf Grundlage vorhandener Daten über eine Modellrechnung 38.000
Straßenabschnitte auf ihre Belastung hin
untersucht worden sind. Durch dieses Verfahren wurden 38 Standorte ermittelt an
denen mindestens die Überschreitung einer Komponente (NO², Benzol, PM 10) zu
erwarten ist. An diesen Standorten wurde dann durch weitere detaillierte
Untersuchungen die konkrete Situation ermittelt und bei Erfordernis eine
Messstation errichtet.
Derzeit wird vom Landesumweltamt
ein neues landesweites Screening auf Grundlage aktueller Messungen vorbereitet.
Nach Abschluss der Arbeiten ist vorgesehen, dass von den Städten dann in ein
„Webformular“ direkt eigene städtische Daten, zum Beispiel Daten über die
durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (dtv- Werte) eingegeben werden können,
auf deren Grundlage dann die Belastung
an konkreten Straßenabschnitten rechnerisch ermittelt werden kann.
Bezüglich der Anfragen auf
Einrichtung von neuen Messstationen auch aus anderen Städten weist das LUA
darauf hin, dass aus Kapazitätsgründen und Kostengründen nicht an allen gewünschten Standorten neue Messstationen eingerichtet werden können.
Hierüber befindet das LUA im Einzelfall unter Würdigung der jeweiligen
Belastungssituation.
Die Verwaltung empfiehlt daher,
den Abschluss der Arbeiten des LUA abzuwarten.
(Der SV ist zur Information auch
der aktuelle Schnellbrief des Städte- und Gemeindebund NRW zum Thema
Feindstaubbelastung beigefügt.)
Günter
Scheib