hier: 1. Abhandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
2. Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1. zu den während der Offenlage
eingegangenen Anregungen wie folgt Stellung zu nehmen:
1.1 Schreiben des Herrn D. Langensiepen,
Am Alten Sportplatz 20. Hilden, vom 05.04.2005
Herr Langensiepen stellt die Flächennutzungsplanänderung mit zwei
Argumenten in Frage. Zum einen soll aus seiner Sicht nicht ein ehemaliges
Sportplatz-Grundstück umgenutzt werden, sondern vielmehr eine für eine
Kliniknutzung vorgesehene Fläche. Daraus ergibt sich für Herrn Langensiepen die
Frage, ob dann noch die für die Hildener Bevölkerung erforderliche
Krankenhauskapazität erreicht werden kann.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Hinsichtlich der Frage, welche Art von Grundstück nun umgenutzt werden
soll, vermischt Herr Langensiepen zwei Ebenen: die tatsächliche Situation und
die planungsrechtliche Ausweisung.
Von der tatsächlichen Situation her handelt es sich bei der betroffenen
Fläche ohne Einschränkung um ein ehemals als Sportplatz genutztes privates
Grundstück, das heute als „Rasen-/Wiesenfläche“ brachliegt. Die Beschreibung
des Plangebietes ist also völlig korrekt.
Die Ausweisung „Fläche für den Gemeinbedarf für gesundheitliche Fläche“
ist nicht ausgenutzt worden, so dass das Grundstück für eine andere Nutzung
bereit steht. Dabei handelt es sich bei der vorgesehenen Senioreneinrichtung
durch aus um eine verwandte Nutzung.
Hinsichtlich der „Krankenhauskapazitäten“ bestehen ebenfalls keine
Unklarheiten. Vielmehr wird auf den ursprünglich geplanten Klinik-Neubau ja
nicht verzichtet, sondern es wird dieser Neubau lediglich an einer anderen
Stelle im Stadtgebiet von Hilden durchgeführt werden. Hierzu hat es die
entsprechenden Bauleitplan-Verfahren gegeben, so dass in absehbarer Zeit mit
der Umsetzung des Klinikprojektes gerechnet werden kann.
Die Anregungen werden aufgrund der vorstehend gemachten Ausführungen
zurückgewiesen.
1.2 Schreiben
der Kreisverwaltung Mettmann vom 06.04.2005
Die
Kreisverwaltung Mettmann bringt in ihrem Schreiben Anregungen sowohl aus der
Sicht des Umweltamtes als auch aus Sicht des Kreisgesundheitsamtes vor. Diese
Anregungen beziehen sich jedoch nicht auf die 41. Änderung des
Flächennutzungsplanes, sondern auf den Bebauungsplan Nr. 7 A, 4. Änderung, der
sich ebenfalls in Aufstellung befindet.
Im
Zusammenhang mit der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Schreiben
des Kreises Mettmann daher lediglich zur Kenntnis genommen.
2. die
41. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Folge, sie der Bezirksregierung
Düsseldorf zur Genehmigung vorzulegen.
Das Plangebiet liegt im Eckbereich der
Hochdahler Straße und der Hummelsterstraße und beinhaltet die Flurstücke 1521,
1526, und 2029 in Flur 48 der Gemarkung Hilden.
Dem Beschluss liegt der Erläuterungsbericht
vom 20.01.2005 zugrunde.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden leitete am 07.07.2004 das Verfahren
für die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes ein. Diese 41. Änderung steht im
direkten Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 A –
4.Änderung für den Bereich Hummelsterstraße/Hochdahler Straße. Ziel dieser
Bauleitplan-Verfahren ist es, die planungsrechtliche Grundlage für den Bau
eines Seniorenpflegeheimes zu schaffen.
Für Bebauungsplan
und Flächennutzungsplan-Änderung wurde im November 2004 eine Bürgeranhörung
gem. § 3 BauGB durchgeführt.
Im Dezember 2004 erfolgte zudem die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für beide Aufstellungsverfahren.
In den Sitzungen von
Stadtentwicklungsausschuss und Rat im Februar 2005 wurde anschließend die
öffentliche Auslegung sowohl der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes als
auch des Bebauungsplanes Nr. 7 A, 4. Änderung beschlossen.
Die Offenlage selbst
hat dann im Zeitraum vom 07.03. bis zum 08.04.2005 stattgefunden.
Die während dieser
Zeit eingegangenen Anregungen werden im weiteren Verlauf getrennt abgehandelt –
zum einen für die 41. Änderung des FNP, zum anderen für die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 7 A.
Die
Flächennutzungsplan-Änderung selbst ist relativ geringfügig:
Die Zweckbestimmung
einer „Fläche für den Gemeinbedarf“ soll geändert werden, von „Gesundheitlichen
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ in „Senioreneinrichtung“.
Insofern verwundert
es nicht, dass es nur wenige Anregungen aus der Offenlage gibt, die sich auf
die Änderung des Flächennutzungsplanes beziehen. ./.
Die Bezirksregierung
Düsseldorf hat mit Schreiben vom 15.03.2005 mitgeteilt, dass gegen die Flächen-nutzungsplan-Änderung
keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Bei einer
entsprechenden Beschlussfassung durch Stadtentwicklungsausschuss und Rat wird
die Verwaltung die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes umgehend der
Bezirksregierung Düsseldorf zur abschließenden Genehmigung vorlegen.
(G. Scheib)