Betreff
41. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Hochdahler Straße/Hummelster Straße
hier: 1. Abhandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
2. Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
WP 04-09 SV 61/050
Aktenzeichen
IV/61.1-Groll-FNP 41
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

 

1.         zu den während der Offenlage eingegangenen Anregungen wie folgt Stellung zu nehmen:

 

1.1       Schreiben des Herrn D. Langensiepen, Am Alten Sportplatz 20. Hilden, vom 05.04.2005

 

Herr Langensiepen stellt die Flächennutzungsplanänderung mit zwei Argumenten in Frage. Zum einen soll aus seiner Sicht nicht ein ehemaliges Sportplatz-Grundstück umgenutzt werden, sondern vielmehr eine für eine Kliniknutzung vorgesehene Fläche. Daraus ergibt sich für Herrn Langensiepen die Frage, ob dann noch die für die Hildener Bevölkerung erforderliche Krankenhauskapazität erreicht werden kann.

 

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

 

Hinsichtlich der Frage, welche Art von Grundstück nun umgenutzt werden soll, vermischt Herr Langensiepen zwei Ebenen: die tatsächliche Situation und die planungsrechtliche Ausweisung.

Von der tatsächlichen Situation her handelt es sich bei der betroffenen Fläche ohne Einschränkung um ein ehemals als Sportplatz genutztes privates Grundstück, das heute als „Rasen-/Wiesenfläche“ brachliegt. Die Beschreibung des Plangebietes ist also völlig korrekt.

Die Ausweisung „Fläche für den Gemeinbedarf für gesundheitliche Fläche“ ist nicht ausgenutzt worden, so dass das Grundstück für eine andere Nutzung bereit steht. Dabei handelt es sich bei der vorgesehenen Senioreneinrichtung durch aus um eine verwandte Nutzung.

Hinsichtlich der „Krankenhauskapazitäten“ bestehen ebenfalls keine Unklarheiten. Vielmehr wird auf den ursprünglich geplanten Klinik-Neubau ja nicht verzichtet, sondern es wird dieser Neubau lediglich an einer anderen Stelle im Stadtgebiet von Hilden durchgeführt werden. Hierzu hat es die entsprechenden Bauleitplan-Verfahren gegeben, so dass in absehbarer Zeit mit der Umsetzung des Klinikprojektes gerechnet werden kann.

 

Die Anregungen werden aufgrund der vorstehend gemachten Ausführungen zurückgewiesen.

 

1.2       Schreiben der Kreisverwaltung Mettmann vom 06.04.2005

 

            Die Kreisverwaltung Mettmann bringt in ihrem Schreiben Anregungen sowohl aus der Sicht des Umweltamtes als auch aus Sicht des Kreisgesundheitsamtes vor. Diese Anregungen beziehen sich jedoch nicht auf die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes, sondern auf den Bebauungsplan Nr. 7 A, 4. Änderung, der sich ebenfalls in Aufstellung befindet.

 

            Im Zusammenhang mit der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Schreiben des Kreises Mettmann daher lediglich zur Kenntnis genommen.

 

2.         die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Folge, sie der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorzulegen.

 

Das Plangebiet liegt im Eckbereich der Hochdahler Straße und der Hummelsterstraße und beinhaltet die Flurstücke 1521, 1526, und 2029 in Flur 48 der Gemarkung Hilden.

 

Dem Beschluss liegt der Erläuterungsbericht vom 20.01.2005 zugrunde.“

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden leitete am 07.07.2004 das Verfahren für die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes ein. Diese 41. Änderung steht im direkten Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 A – 4.Änderung für den Bereich Hummelsterstraße/Hochdahler Straße. Ziel dieser Bauleitplan-Verfahren ist es, die planungsrechtliche Grundlage für den Bau eines Seniorenpflegeheimes zu schaffen.

 

Für Bebauungsplan und Flächennutzungsplan-Änderung wurde im November 2004 eine Bürgeranhörung gem. § 3 BauGB durchgeführt.

Im Dezember 2004 erfolgte zudem die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für beide Aufstellungsverfahren.

 

In den Sitzungen von Stadtentwicklungsausschuss und Rat im Februar 2005 wurde anschließend die öffentliche Auslegung sowohl der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch des Bebauungsplanes Nr. 7 A, 4. Änderung beschlossen.

 

Die Offenlage selbst hat dann im Zeitraum vom 07.03. bis zum 08.04.2005 stattgefunden.

Die während dieser Zeit eingegangenen Anregungen werden im weiteren Verlauf getrennt abgehandelt – zum einen für die 41. Änderung des FNP, zum anderen für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 A.

 

Die Flächennutzungsplan-Änderung selbst ist relativ geringfügig:

 

Die Zweckbestimmung einer „Fläche für den Gemeinbedarf“ soll geändert werden, von „Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ in „Senioreneinrichtung“.

 

Insofern verwundert es nicht, dass es nur wenige Anregungen aus der Offenlage gibt, die sich auf die Änderung des Flächennutzungsplanes beziehen. ./.

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Schreiben vom 15.03.2005 mitgeteilt, dass gegen die Flächen-nutzungsplan-Änderung keine landesplanerischen Bedenken bestehen.

 

Bei einer entsprechenden Beschlussfassung durch Stadtentwicklungsausschuss und Rat wird die Verwaltung die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes umgehend der Bezirksregierung Düsseldorf zur abschließenden Genehmigung vorlegen.

 

 

 

 

(G. Scheib)