Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Sport nehmen die Ausführungen der Verwaltung zu der neuen Organisationsstruktur des Amtes für Jugend, Schule und Sport zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Eine zum 30.06. 2018 angekündigte personelle
Veränderung in der Leitung der Jugendförderung (Abschied von Herrn Kaltenpoth)
und eine unbesetzte Stelle im Team Jugendförderung löste bereits zu Beginn des
Jahres 2018 im Amt für Jugend, Schule und Sport einige personelle und
organisatorische Fragestellungen aus.
Dabei gab es
unter fachlicher Betrachtung grundsätzlich mehrere Lösungsansätze:
- Die solitäre Neubesetzung der Stelle Jugendförderung unter
Beibehaltung der vorhandenen Strukturen.
- Die Neubesetzung der vakanten Stelle in Verbindung mit der
Veränderung der Strukturen in der Jugendförderung.
- Die Optimierung der organisatorischen Arbeitsstruktur des Amtes
III/51
Grundlage aller
Überlegungen waren die Vorgaben des Personalentwicklungskonzeptes aus dem Jahr
2016.
Inhaltliche,
personelle und finanzielle Rahmenbedingungen der Kommunalverwaltungen unterliegen aktuell hochdynamischen
Veränderungsprozessen. Gesellschaftliche Veränderungen, akuter Fachkräftemangel,
Motivationspotentiale bei Mitarbeiter*innen, die Einengung der Finanzspielräume
sind hier nur einige beschreibende Schlagworte.
Diese Lage ließ
die Verwaltung zur Entscheidung
gelangen, diesen Strukturveränderungen mit dynamischen Konzepten zu begegnen. Insofern war der unter
3. aufgeführte Lösungsansatz derjenige, der im Folgenden verfolgt wurde.
Vorab soll noch
einmal deutlich betont werden, dass es sich bei den inzwischen vollzogenen
organisatorischen Veränderungen nicht um ein „Sparpaket“ handelt, sondern dass
die zukunftsorientierte Entwicklung des Amtes III/51 das Ziel darstellt.
Einige Synergieeffekte sollten und
konnten im Zuge der Neuaufstellung allerdings identifiziert werden und sollen
weiter entwickelt werden.
Die
organisatorischen Veränderungen in Amt 51 verbanden sich an dieser Stelle mit den Vorgaben des
Verwaltungsvorstandes, Aufgaben- und
damit verbunden Personalkritik zu betreiben. Nicht alle Aufgaben werden
zukünftig mit sinkendem Fachkräftepotential zu realisieren sein. Es war daher strategisch
zu klären, in welcher Aufstellung hier perspektivisch zu arbeiten sein wird.
Daher galt es, interne
kompetente Fach- und Führungskräfte nach Möglichkeit zu binden und gleichzeitig,
mit einem attraktiven Portfolio, die bestehenden Aufgaben für neue Fachkräfte
reizvoll zu machen. Dies gilt selbstverständlich nur für die Bereiche, die
nicht durch hoheitliche oder gesetzliche Rahmenbedingungen definiert sind. Die
Bereiche Kinderschutz (ASD) oder Regelversorgung in Kindertageseinrichtungen
waren von solchen Überlegungen auszuschließen.
Auf der Grundlage
dieser Überlegungen startete das Fachamt zu Beginn des Jahres 2018 mit einem umfänglichen
Entwicklungsprozess. Zunächst war eine interne Vorklärung notwendig, um den Rahmen der Möglichkeiten
abzustecken. Im nächsten Schritt wurden alle Führungs- und Leitungskräfte des Amtes
III/51 in die Überlegungen einbezogen. Es konnte ein weitest gehend
einvernehmlicher Konzeptansatz abgestimmt werden. Schließlich wurde die
organisatorische und personelle
Veränderung mit den internen Instanzen der Verwaltung (Personalamt, Personalrat und
Verwaltungsvorstand) zur Entscheidungsreife
gebracht .
Mit Beschluss des
Verwaltungsvorstandes wurde die organisatorische Veränderung vollzogen.
In der folgenden
Darstellung werden hier die vorrangigen Veränderungen in den jeweiligen
Sachgebieten skizziert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die aus
den Veränderungen resultierenden Effekte in den kommenden Wochen und Monaten zu
entwickeln sind. Die Verwaltung wird diesen Prozess umfangreich mit interner
und externer Unterstützung vorantreiben.
1.
Sachgebiet Jugendförderung
In der
Jugendförderung waren seit dem 01.01.2018 eine Vollzeitstelle (Jugendarbeit
JAW) und ab dem 30.6.2018 eine weitere Vollzeitstelle (Sachgebietsleitung) vakant. Die Stelle der
Sachgebietsleitung konnte auf Grundlage
des Personalkonzeptes mit der bisherigen Stellvertreterin in der
Jugendförderung nachbesetzt werden.
Kontinuität und Nutzung eines jahrelangen Erfahrungswissens waren somit
sicher gestellt. Die Personalentwicklung von Führungskräften innerhalb des Amtes
konnte genutzt werden.
Die dadurch frei
werdende Stelle innerhalb der Jugendförderung wurde zeitgleich mit dem bisherigen
Teamleiter Schulverwaltung/OGS besetzt.
Hier kam ein
erstes Strukturelement zum Einsatz. Der
gesamte Koordinationsapparat der OGS
einschließlich aller zugehörigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde
so dem Sachgebiet Jugendförderung zugeordnet.
Ziel dieser Veränderung ist es
zum einen die Strukturen der Jugendförderung zu stärken, gleichzeitig
aber auch den inhaltlich sehr verwandten Bereich der Bildung im Ganztag einem
klassischen Jugendhilfebereich zuzuführen. Diese Maßnahme stärkt zukünftig
beide Arbeitsfelder. Daraus resultiert ein akzentuierter Anspruch auf eine
gleichwertige Einbeziehung des Arbeitsfeldes in den schulischen Kontext. Das
fördert kooperative Strukturen und den pädagogischen Austausch der Systeme. Der
Bereich des Ganztages im weiterführenden Bereich war ohnehin schon immer dort
angesiedelt. Aus Sichtweise der Verwaltung fügt sich zusammen, was zusammen gehört.
Gegenüber dem
pädagogischen Feld Schule kann die Jugendhilfe so mit „einer Stimme sprechen“ und verbindende, aber auch trennende Ansätze
zum Wohle von Kindern, Jugendlichen und deren Familien besser entwickeln. Auch
die Tätigkeiten im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen
wanderten, auch auf Grund des hohen Erfahrungswissens des Mitarbeiters, mit in
die Jugendförderung.
Die Aufgaben der
klassischen Schulverwaltung und der Schulentwicklungsplanung für weiterführende
Schulen verbleiben im Sachgebiet Kita/Schule.
Inhaltlich wird
sich in Folge die Jugendförderung einem prozessorientierten „Generalcheckup“
unterziehen mit den Zielsetzungen:
- Definition von
Bestand und Bedarf unter Berücksichtigung der „Markenkerne“ von Jugendförderung:
- Offene
Kinder- und Jugendarbeit
- Prävention
- Partizipation
- Jugendsozialarbeit
- Schnittstellenanalyse
und Bedarfsermittlung zu den
Bereichen:
- Schulischer
Ganztag
- Soziale
Dienste
- Familienbüro
- Sportbüro
Aus den
Ergebnissen dieser Untersuchung wird sich ein Profil einer neu ausgerichteten Jugendförderung ergeben, das mit dem
vorhandenen Personalprofil zu bewältigen sein wird. Daraus ergibt sich für die
handelnden Mitarbeiter*innen eine deutliche Stabilisierung und Aufwertung der
jeweiligen Arbeitsfelder.
2.
Sachgebiet Kita/Schule
Aus dem
Sachgebiet Kita/Schule wird die inhaltliche Zuständigkeit für die Gestaltung
des Offenen Ganztages in der Grundschule inklusive der Personalressourcen in
das Sachgebiet Jugendförderung übertragen.
Der Bereich der klassischen Schulverwaltung inklusive der zugehörigen
Personalkapazität verbleibt im Sachgebiet Kita/Schule, das somit den kompletten
Bereich Kita/Tagespflege, Schulverwaltung, Schulsekretärinnen, Elternbeiträge
umfasst. Ebenso die Zuständigkeit für die Schulentwicklungsplanung der weiterführenden
Schulen.
Es verbleiben
somit Personalverantwortung für rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
sowie umfassende konzeptionelle Verantwortlichkeiten in Kita und Schule bei der
Sachgebietsleitung.
Inhaltlich
verbleibt neben der umfassenden Kindertagesstättenbedarfsplanung, die
Zuständigkeit für die strukturelle und sachliche Schulentwicklungsplanung der
weiterführenden Schulen im Sachgebiet. Die strukturelle und sachliche Planung
für den Bereich der OGS wandern mit der Teamleitung in das SG Jugendförderung.
Offener Ganztag definiert sich somit deutlicher
als Teil der Jugendhilfe. Planungen im Bereich der Schulentwicklung
und für den Bereich des offenen
Ganztages werden im Sinne einer integrierten Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung im
kommunalen Bildungs- und Planungsbüro gebündelt
und federführend prozesshaft organisiert.
Die umfassende
und fundamentale Gestaltung der Schulentwicklungsplanung durch die Bereiche Schule und Offener Ganztag ist
für diese Planungen unabdingbar.
3.
Sachgebiet Soziale Dienste
Das Sachgebiet
Soziale Dienste ist, angetrieben durch den Organisationsprozess des Institutes
für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (INSO), in einer dynamischen Entwicklung.
Die Erfolge dieses Prozesses sind u.a. an einer dauerhaften Stabilisierung des
Budgets auf einer um rund 500.000 €
reduzierten Basis (seit 2015) erkennbar. Dabei sind hohe Qualitätsstandards
etabliert, diese werden auch gelebt.
Dieser Prozess
muss in vielen Bereichen fortgesetzt werden, um
mit gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt zu halten.
Ein nächster
zentraler Prozessschritt wird die intensivere Vernetzung des Bereiches mit den
inhaltlich angrenzenden Sachgebieten
über eine intensivere Jugendhilfeplanung sein. Jugendhilfeplanung und Fachcontrolling
sollen zukünftig in einen synchronisierten Entwicklungsprozess eintreten.
Dazu ist es
notwendig, Fachkompetenz der Sozialen Dienste
in der Jugendhilfeplanung zu etablieren. Durch den Wechsel des
langjährigen, erfolgreichen und hoch vernetzten Leiters der Sozialen Dienste in
den Planungsbereich konnte ein solcher Impuls gesetzt werden. Er tauscht seine
Funktion mit der bisherigen Teamleiterin des Familienbüros Stellwerk und
Jugendhilfeplanerin. Die Fachkraft ist seit Jahren in der Leitung des
Stellwerks versiert und konnte ebenso Planungserfahrung sammeln. Sie ist
bereits in einem internen Führungskräfteseminar sehr erfolgreich ausgebildet worden und bringt durch ihre
beruflichen Erfahrungen erhebliches Fachwissen aus dem Bereich der Hilfen zur
Erziehung mit.
Zur weiteren
Vernetzung des Sachgebietes wird der Arbeitsbereich des Stellwerks aus der Organisation
des Sachgebietes Verwaltung, dem
Sachgebiet Soziale Dienste, hier dem Team
Fachdienste und Frühe Hilfen zugeordnet. Das stellt einen erheblichen
Synergiegewinn im Sinne der oben benannten Entwicklung dar. Es dockt an die
Forderung des INSO-Gutachtens an, niederschwellige Beratungen nach § 16 SGB VIII
zu intensivieren und damit eine Reduzierung der ambulanten Erziehungshilfen zu
erreichen.
4.
Sachgebiet Verwaltung
Das Sachgebiet
Verwaltung wird im Zuge der Neuorganisation gestrafft und wird zukünftig eine strukturierte Bearbeitung
verwaltungsorientierter Themen vorantreiben. Dazu zählen Vergaben,
Vertragsmanagement, die Bündelung sachgebietsübergreifender Aufgaben, zentrale
Haushaltsplanung und –überwachung, sowie
das bereits sehr erfolgreich eingesetzte Controlling. Es „verliert“ den
pädagogischen Bereich Stellwerk (zu den Sozialen Diensten). Dafür „gewinnt“ es
den strategischen Bereich der internen Vernetzung.
So intensiv das
Amt für Jugend, Schule und Sport seine externe Vernetzung in den vergangenen
Jahren vorangetrieben hat, soviel Handlungsbedarf gibt es bei der internen
Vernetzung. Diese soll zukünftig über eine Fachkraft vorangetrieben werden, die
aus dem Bildungs- und Planungsbüro in das Sachgebiet gewechselt ist. Zu den
Themen gehören der Geschäftsbericht, ein strukturiertes Wissensmanagement
ebenso wie die Themen Digitalisierung und digitales Datenmanagement.
Hier sind
erhebliche Impulse für die innere Struktur des Fachamtes zu erwarten.
5.
Bildungs- und Planungsbüro
Die strukturelle
Stärkung der Leitungsebene des mit Abstand größten Fachamtes der Stadtverwaltung,
ist Voraussetzung für eine systematische und
zielorientierte Arbeit.
Dafür bedarf es
der beiden Fachstellen im Bildungs- und Planungsbüro. Durch die geplante Umsetzung
des bisherigen Leiters der Sozialen Dienste in das Planungsbüro soll ein
deutlicher Impuls in Richtung einer intensivierten Fachplanung im Bereich der
Hilfen zur Erziehung realisiert werden. Kompetenz und Netzwerkerfahrung der
Fachkraft stellen diese Ausrichtung sicher.
Das stellt einen dauerhaften Beitrag zur Sicherung von Qualität und
Wirtschaftlichkeit des Bereiches dar.
Ein neuer,
integrierter Ansatz einer Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ist
weiterhin an das Bildungs- und Planungsbüro anzudocken. Diese Notwendigkeit
ergibt sich auch aus der neuen Struktur des Sachgebietes Schule bzw. der
Neuzuordnung der OGS.
Die
Planungsverantwortung für den Kinder- und Jugendförderplan verbleibt im
Planungsbüro.
Darüber hinaus
sind die sogenannten Modulthemen der Bildungskoordination, hier insbesondere
die Bildungsübergänge weiter zu bearbeiten.
Das Sachgebiet
Psychologische Beratung sowie das Sportbüro sind zunächst nicht direkt von der
neuen Organisation betroffen. Allerdings werden die Veränderungsprozesse auch
in diese Bereiche ausstrahlen, so dass sich auch hier Perspektiven entwickeln
werden.
Fazit
Eine veränderte
Organisationsaufstellung des Amtes III/51 ist aus den oben ausgeführten Gründen
zielführend.
Durch die
personelle Zuordnung des Teams OGS zum Sachgebiet Jugendförderung erfolgt eine zentrale Vernetzung zweier
Jugendhilfebereiche. Beide Bereiche
können sich inhaltlich bereichern und dem jeweils komplementären Bereich
strukturelle Stabilität verleihen.
Das
Aufgabenprofil der neuen Jugendförderung wird einer Aufgabenkritik unterzogen
und neu justiert. Weitere Veränderungspotentiale können identifiziert und prozessorientiert entwickelt werden.
Die neue Struktur
des Sozialen Dienste verstärkt die Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsentwicklung
des Bereiches. Das Bildungs- und Planungsbüro wird noch ausgeprägter zu einer
strategischen Achse des Amtes.
Der
Verwaltungsbereich optimiert seine Verbindungsqualität zwischen den
pädagogischen Sachgebieten.
Wie oben
ausgeführt, stellen diese Veränderung erst den Rahmen für einen intensiven
Entwicklungsprozess in den unterschiedlichen Bereichen dar. Es gilt die damit verbundenen Entwicklungschancen zu sichten und zu
entwickeln.
Die Verwaltung wird im Geschäftsbericht
kontinuierlich über den Veränderungsprozess informieren.
gez.
Birgit Alkenings