Betreff
Antrag FDP Innovationsantrag I
Vorlage
WP 14-20 SV 10/058
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Begründung:

Die FDP-Fraktion fordert für Hilden den Platinstandard bei der Digitalisierung. Wir wollen, dass Hilden sich an den digitalen Pionieren orientiert. Wir wollen uns mit Besten messen.

 

Ausgangslage und Handlungsbedarf

 

Die digitale Transformation ist keine Zukunft - sie ist längst Gegenwart. Entscheidend ist, dass ihre Chancen gehoben und die richtigen Rahmenbedingungen für ihr Gelingen gesetzt werden. Die Vision einer „Smart City" darf nicht bloß geträumt, sie muss mit Leben gefüllt werden. Denn die Chancen sind fast grenzenlos: In einer „Smart City Hilden" befreit eine intelligente Verkehrslenkung von Stau und überlasteten Straßen. Ein digitales Bürgerportal bietet neue Möglichkeiten der Information und Beteiligung und bringt durch einfache digitale Verfahren Bürgern und Unternehmen Zeit für die schönen und wichtigen Dinge des Lebens zurück. Ein digitaler Marktplatz kann Dienstleistungen und Hilfsdienste anbieten und koordinieren. Bei einem gut ausgebauten Carsharing-Netz ist ein eigener PKW in der „Smart City" kein Muss mehr, öffentliches WLAN hingen schon. Eine um viele Funktionen bereicherte „Hilden-App" kann zum digitalen Kernstück der „Smart-City"-Anwendungen für die Bürgerinnen und Bürger werden. Eine „Smart-City Hilden" kann die Chancen der Digitalisierung für mehr Lebensqualität und die Attraktivitätssteigerung des Standorts nutzen. Der Zeitpunkt, von den Ideen hin zu einer Realisierung zu kommen, ist jetzt. Die Stadt Hilden muss mit der Digitalisierung der Verwaltung vorangehen.

 

Die bisherigen Anstrengungen sind aber angesichts der besonderen Relevanz des Themas und der Größe der Herausforderungen nicht ausreichend. Die digitale Verwaltung ist in Hilden noch nicht als Leitbild verankert, geschweige denn in Umsetzung. Die Digitalisierung der Verwaltung ist, gerade vor den bekannten Schwierigkeiten hinsichtlich personeller und finanzieller Ressourcen, eine sehr große Herausforderung. Aber sie ist kein wünschenswertes sondern ein notwendiges Projekt, das entschlossen angegangen werden muss.

 

Gleiches gilt für die Infrastruktur: Der Weg zu flächendeckenden Glasfaser-Netzen verträgt im Gigabit-Zeitalter keine Alternative. Hilden muss Glasfaser-Stadt sein und sich damit alle Chancen auf eine Vorreiter-Rolle bei den „4.0-Projekten" - vom „smart home", der vernetzten Produktion bis hin zum autonomen Fahren - sichern.

 

Erforderlich ist eine kohärente Digitalisierungsstrategie, ein „Masterplan Digitales Hilden". Dabei sollte sich unsere Stadt nicht am Mittelfeld orientieren sondern an den „digitalen Pionieren". Als solche werden die Kommunen in der „Digitalen Modellregion Ostwestfalen-Lippe" vorangehen, die im Rahmen der Landesförderung die Digitalisierung der Verwaltung forcieren werden. Bis zum Ende dieses Jahres sollen auch weitere vier Modellkommunen aus den anderen Regierungsbezirken bestimmt werden. Diese Modellkommunen sollten für Hilden zum Referenzrahmen werden, an dem sich der eigene Fortschritt inhaltlich und zeitlich orientiert.

 

Die Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie soll in einem fortzuschreibenden Digitalisierungsbericht dargestellt werden. In einem ersten Teil ist dabei der Stand des Glasfaserausbaus darzustellen. Für noch unversorgte Gebiete muss ein mit zeitlichem Umsetzungshorizont versehener Erschließungsplan erstellt werden. Schulen und Gewerbegebiete sind dabei gesondert auszuweisen und in der Planung prioritär zu behandeln. In der Darstellung ist auch die Versorgung mit Netzen mit geringerer Bandbreite aufzuführen. Versorgungsziel muss aber ein flächendeckendes Glasfaser-Netz sein. Die Stadt muss dabei all in Frage kommenden Förderprogramme von Land und Bund im Blick behalten und entsprechende Bewerbungen einreichen bzw. Unternehmen bei der Bewerbung unterstützen.

 

Zeitgleich muss ein Digitalisierungsbericht dann eine Umsetzungsplanung für die Digitalisierung der Verwaltung aufgestellt werden. Besonders zentral sind dabei ein digitales Bürgerbüro sowie ein digitales Unternehmensbüro als einheitlicher Ansprechpartner. Die bereits bestehende Idee einer Hilden-Cloud" ist in diesem Zusammenhang zu präzisieren.

 

Dieser Fortschrittsbericht ist in einem weiteren Teil mit den Referenzkommunen in den Vergleich zu setzen, so dass konkret bewertet werden kann, in welchen Feldern Hilden noch nicht aufschließen kann.

 

Ein vierter Teil kann dann die sich an die digitale Verwaltung „andockenden" Bereiche einer „Smart City Hilden" umfassen.

 


Antragstext:

Der Rat möge beschließen:

1.   Die Stadt Hilden bekennt sich zum Leitbild der digitalen Verwaltung und wird eine Digitalisierungsstrategie auf den Weg bringen.

2.   Dazu wird ein Digitalisierungsbericht erstellt, der die erforderlichen Maßnahmen und     ihren Realisierungszeitraum beschreibt. Die Umsetzung ist dem Rat jährlich mit
       einem aktualisierten Digitalisierungsbericht darzulegen. Der Digitalisierungsbericht
       soll unter anderem umfassen:

           a)     den Stand des Glasfaserausbaus sowie eine Planung zur Erschließung der jeweils noch unversorgten Gebiete inklusive Zeitplan (Schulen und Gewerbegebiete sind gesondert auszuweisen.

              b)     den Stand der Digitalisierung der Verwaltung mit konkreten Maßnahmen und                                 ihrem Umsetzungszeitraum

              c)     den Stand der Digitalisierung der Modellkommunen (siehe 4.) als Referenz

               d)     weitere Digitalisierungsfortschritte einer „Smart City Hilden" in Kooperation mit

                        Unternehmen, Einzelhandel, Vereinen etc.

3.    Um eine schnelle und zielgerechte Umsetzung zu erzielen, wird die Bürgermeisterin               gebeten, diese Aufgabe mit höchster Priorität zu übernehmen „Chefsache".

4.    Ein erster Digitalisierungsbericht ist mit der Beauftragung externer Dienstleister                    bereits bis Mitte 2018 zu stellen. (Modellkommunen: Wuppertal, Paderborn,
         Düsseldorf und Bonn)

5.     Die Verwaltung wird beauftragt, mit der „Digitalen Modellregion OWL" sowie den noch zu bestimmenden Referenzkommunen in den anderen Regierungsbezirken in
         Kontakt zu treten und ein institutionalisiertes Dialogverfahren zu etablieren, um die
         Erfahrungen dieser „digitalen Pioniere" für die eigene Digitalisierungsstrategie
         nutzbar zu machen.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Viele der im Antrag aufgeführten Punkte sind bereits umgesetzt, in Umsetzung oder bereits geplant.

 

 

Glasfaserausbau

 

Die Standorte Rathaus, Bürgerhaus, Feuerwehr, Hauptfriedhof, Schulzentrum Holterhöfchen mit Helmholtz-Gymnasium und Marie-Colinet-Sekundarschule, Grundschulverbund Kalstert mit den Standorten Kalstert und Walder Straße, Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“ mit Musikschule, Stadtarchiv und VHS, Bauhof und die Außenstelle des Sozialamtes Herderstraße sind bereits per Glasfaser an das städtische Netzwerk einschl. schneller Internetanbindung angeschlossen. Für alle weiteren Schulen läuft derzeit ein Verfahren um eine Förderung aus dem im Entwurf vorliegenden Landesprogramm „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gewährung von Zuwendungen für die Gigabitanbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen“ erhalten zu können und die Schulen bis spätestens Ende 2019 mit einem Glasfaseranschluss anzubinden. In diesem Zusammenhang wird auch ermittelt, welche Versorger bereits Glasfaseranschlüsse an welchen Standorten in Hilden anbieten.

 

Die Stadtwerke Hilden sind darüber hinaus mit ihrem Produkt „hildenMedia“ mit dem Ausbau des Stadtwerke-Glasfasernetzes und der Anbindung von Gewerbekunden und Privatkunden in der Realisierung. Der Rat der Stadt Hilden hat Mitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Hilden GmbH entsandt; es sind alle Fraktionen vertreten. Der Aufsichtsrat wird fortlaufend über die zukünftigen Planungen und aktuellen Entwicklungen und Umsetzung der Beschlüsse und Zeitpläne im Bereich Glasfaser / hildenMedia informiert.

 

 

 

Freies WLAN

 

Ein freies WLAN wird derzeit an und in folgenden städtischen Gebäuden angeboten:

 

  • Rathaus
  • Bürgerhaus
  • Feuerwache
  • Stadtbücherei
  • Musikschule
  • Stadtarchiv
  • Städtischer Bauhof
  • Außenstelle Sozialamt Herderstraße
  • Jugend- und Kulturzentrum „Area 51“
  • Jugendtreff am Weidenweg

 

 

Digitalisierung der Verwaltung

 

Die Verwaltung arbeitet in ihren Fachverfahren digital. Es gibt allerdings, sobald das jeweilige Fachverfahren verlassen wird, Medienbrüche. Diese werden nach und nach, insbesondere durch die Umstellung von Papier- auf Digitalakten, abgebaut. Die Digitalisierung innerhalb der Verwaltung wird durch die gerade beauftragte verwaltungsweite Einführung eines einheitlichen Dokumentenmanagement-Systems dem Ziel der elektronischen Aktenführung schnell näher kommen. Weitere Anforderungen aus dem E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen sind bereits umgesetzt oder in der Umsetzung.

 

Die Verwaltung wird auch zukünftig prüfen, ob die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen rechtlich und technisch umsetzbar ist.

 

Internetseiten

 

Im Internet ist die Stadt Hilden mit einem umfangreichen Informationsangebot vertreten. Die Homepage erreicht ca. 1.000.000 Seitenabrufe pro Jahr. Neben www.hilden.de werden weitere Seiten wie das Geoportal, das Schulportal, Fachverfahren wie die Kitaplatzvergabe über Little Bird, das Ratsinformationssystem, die Melderegisterauskunft, die Gewerberegisterauskunft und das Wahlscheinverfahren angeboten.

 

Unter dem Stichwort Bürgerbeteiligung sind auf der Homepage wesentliche Angebote zusammengefasst, mit deren Hilfe die Bürgerinnen und Bürger sich aktiv einbringen können. Hier finden sich zum Beispiel Informationen zur Stadtplanung, zum Bürgerhaushalt zum Wahlrecht und zu Kommunikationswegen (Mängelmelder, Bürgermeistersprechstunde, Social Media, Internetseite) zu Politik und Verwaltung.

 

Im Bereich Rathaus und Bürgerservice werden u.a. die Dienstleistungen der Verwaltung ausführlich dargestellt. In vielen Fällen sind die erforderlichen Formulare online verfügbar. In einigen Fällen wie z.B. Kindergartenplatzsuche können die Bürger unmittelbar über die Homepage ihr Anliegen erledigen.

 

Aufgrund der Digitalinitiative des Landes werden im Gewerbebereich weitere Onlineverfahren vorbereitet. Allerdings kann derzeit wegen der fehlenden Funktionalität und nicht vorhandenen Schnittstellenbeschreibungen noch keine Kopplung mit den in den Ordnungsbehörden im Land eingesetzten Gewerbeverfahren (einschl. des in Hilden eingesetzen Verfahrens) vorgenommen werden.

 

 

Facebook

 

Seit 2015 ist die Stadt Hilden auf Facebook. Inzwischen hat die Facebook-Seite „Stadtportal Hilden“ rund 6.100 Fans. 6.100 Fans heißt 6.100 Menschen, die sich aktiv dazu entschieden haben, die städtischen Nachrichten zu abonnieren und sich auf diesem Weg zu informieren.

 

Das Themenspektrum reicht dabei von Kulturveranstaltungen über Baumaßnahmen bis hin zu ehrenamtlichen Projekten und Personalveränderungen. Neben der Information ist ein weiteres Ziel, die Arbeit der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bevölkerung sichtbar zu machen.

 

 

 

Twitter

 

Neben Facebook ist die Stadt Hilden seit gut einem Jahr auf Twitter aktiv. Twitter bietet die Chance, überregionale Themen im allgemeinen Diskurs zu platzieren, zum Beispiel wenn es um biologisches Schulessen, Antikorruption oder Digitalisierung geht.

 

 

 

Ausblick

 

Eine Anfrage bei benachbarten Verwaltungen hat ergeben, dass z.B. der Kreis Mettmann eine „Stabsstelle Digitalisierung“ mit zur Zeit vier Stellen aus dem Bestand der Dezernate und einer zusätzlich eingerichteten Leitungsstelle besetzt hat. Die Stadt Monheim am Rhein verfolgt ihr Projekt „Monheim 4.0“ mit umfangreichem Finanzmitteleinsatz und zur Zeit einer Stelle für das Projektmanagement, die aber absehbar nicht ausreicht.

 

Für eine zentrale Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie und die regelmäßig aktualisierte Erstellung eines Digitalisierungsberichts müssten neben den erforderlichen Finanzmitteln für externe Unterstützung auch entsprechendes Personal gestellt werden. Genaue Angaben können hierfür noch nicht gemacht werden.

 

Für Beratungsleistungen wird aber zunächst von Kosten in Höhe von mind. 30.000 € ausgegangen, der Stellenbedarf für das Projektmanagement könnte im Rahmen der Beratung ermittelt werden. Hier ist zunächst von einer zusätzlichen Stelle auszugehen. Die Bewertung einer solchen Stelle müsste noch erfolgen.

 

Im Rahmen der Beratungsleistungen könnte auch mit der Erstellung eines ersten Digitalisierungsberichtes begonnen werden, ebenso könnte eine Kontaktaufnahme mit der „Digitalen Modellregion OWL" sowie weiteren Referenzkommunen erfolgen.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer