Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Kanalumlegung Beethovenstr./Johann-Sebastian-Bach-Str.
Vorlage
WP 14-20 SV 66/115
Aktenzeichen
66.2 Kanalumlegung Beethovenstr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden genehmigt die von Bürgermeisterin Birgit Alkenings und Ratsmitglied Rudolf Joseph gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW am 09.08.2018 gefasste Dringlichkeitsentscheidung über die Erhöhung des Haushaltsansatzes der Baumaßnahme „I661800210 Kanalumlegung Beethovenstr. Joh.-Sebastian-Bach-Str.“ um 110.000€.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Begründung und weitere Erläuterungen sind der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung sowie dem Schreiben der LIWON Hilden GmbH zu entnehmen.

 

 

In Vertretung

 

gez.

N. Danscheidt

1. Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I661800210

Kanalumlegung Beethovenstr/Joh.-Seb.-Bach-Str

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

1103020010 / 661800210

785200

Ausz. Tiefbau

150.000

2018

1103020010 / 661800210

471100

akt. Eigenl.

6.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

1103020010 / 661800210

785200

Ausz. Tiefbau

260.000

2018

1103020010 / 661800210

471100

akt. Eigenl.

6.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

1201010010/ I661600203

785200

FSA Lindenstr. (Fußgängerquerung)

35.000

2018

1103020010/ I076600016

785200

Brucherhof Regenrückhaltebecken

40.000

2018

1601010040

601300

Gewerbesteuer

35.000

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

In Vertretung N. Danscheidt